Bei dem Eignungskriterium Durchschnittlicher Jahresumsatz hat sich ein redaktioneller Fehler eingeschlichen. Es ist ein Nachweis für den Jahresgesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für die ausgeschriebene Objektplanungsleistung Gebäude und Innenräume gefordert und nicht für Generalplanungsleistungen. Dies wurde auf dem DTVP und im Dokument A1 Bewerbungs- und Angebotsbedingungen geändert.