Das Bildungszentrum Gartenbau und Landwirtschaft in Trägerschaft der Landwirtschaftskammer NRW befindet sich seit etwa 100 Jahren am Standort im Ortsteil Münster-Wolbeck, Münsterstr. 62-68. Schwerpunkt der Einrichtung ist die überbetriebliche Ausbildung im Gartenbau für ganz NRW. Jährlich werden etwa 4000 Fachkräfte aus- bzw. weitergebildet. Die Liegenschaft setzt sich aus mehreren Gebäudeteilen zusammen, welche zu verschiedenen seit Gründung errichtet und erweitert wurden. Die einzelnen Objekte aus verschiedenen Baujahren befinden sich in einem dem Alter entsprechenden Zustand.
Die derzeitige Ausbildungshalle befindet sich gemäß Bestandsanalyse in einem mangelhaften baukonstruktiven und bautechnischen Zustand, eine Sanierung ist nicht wirtschaftlich darstellbar. Entsprechend wird (a) ein Ersatzneubau des Ausbildungszentrums mit autarker Energieversorgung (inkl. notwendigen Hausanschlüssen) sowie separaten Abstellhallen und den Außenanlagen geplant. Weiterer Bestandteil der Maßnahme ist (b) die Modernisierung der Energieversorgung (Wärme / Elektro) der Liegenschaft inkl. Neubau einer Energiezentrale (und Abbruch alte Heizzentrale) sowie (c) der Abbruch der alten Ausbildungshallen.
Gegenstand dieser Vergabe ist die Beauftragung mit den Prüfungsleistungen zur Baustatischen Prüfung (Prüfstatiker) für das Objekt (a) Ersatzneubau Ausbildungszentrum sowie (b) Neubau einer Energiezentrale. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsstufen 1 bis 2 (Leistungsstufe 1: Prüfungsleistungen Gebäude und Fassade gemäß SV-VO NRW §24 Abs. 2 Nr. 1/2/3/3a, Leistungsstufe 2: Prüfungsleistungen Gebäude und Fassade gemäß SV-VO NRW §24 Abs. 2 Nr. 7).
Unterkriterien:Darstellung und Struktur der beabsichtigten Ablauforganisation undder Aufbauorganisation des Bieters für dieses Projekt : 15 %Qualifikation des Projektteams / Erfahrung und Arbeitsweise der im Auftragsfall eingesetzten Projektleitung: 15 %
Herangehensweise und Abwicklung des Projektes in Abstimmung mit der Bauherrin sowie weiteren relevanten Projektbeteiligten: 40 %
PreisermittlungDie Bewertung des Honorarangebots erfolgt anhand der vom Bieter genannten Honorarparameter, Pauschalbeträge für besondere und optionale Leistungen und Stundensätze. Bewertet wird das voraussichtliche Gesamthonorar für die ausgeschriebenen Leistungen unter Berücksichtigung aller abgefragten besonderen und optionalen Leistungen sowie Stundensätze und sonstige Leistungen (gem. B2 Honorarangebot). Diese Gesamtsumme (brutto) ist in den Honorarformblättern blau markiert.Das preisgünstigste Angebot auf Basis der in der Honorarzusammenfassung (Anlage B2) genannten Kosten (brutto) erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit dem doppelten Angebotsvergleichspreis erhält 0 Punkte. Für einen Abstand von xx % zum günstigsten Angebot (innerhalb der Spanne 100 %) erhält der Bieter xx % weniger Punkte von der Maximalpunktzahl (Bsp.: Für einen Abstand von 10 % zum günstigsten Angebot erhält der Bieter 10 % weniger Punkte, d.h. insgesamt 9 Punkte). Sie werden jeweils linear interpoliert. Die Punktzahl wird auf 2 Zahlen hinter dem Komma kaufmännisch auf- oder abgerundet.
Rückfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Vergabeplattform über die Funktion "Kommunikation" bis 6 Kalendertage vor dem Bewerbungsschluss einzureichen. Im Sinne einer Gleichbehandlung aller Bieter werden mögliche Rückfragen auch den anderen Bietern in anonymisierter Form zur Kenntnis gebracht.
Der Auftraggeber beabsichtigt mit 3-5 Bewerbern des Teilnahmewettbewerbs das Verhandlungsverfahren durchzuführen, die Auswahl erfolgt durch die Bewertungsmatrix TNW02, bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Wird die Anzahl von 3 Bewerber nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben oder mit einer niedrigeren Bewerberzahl als 3 Bewerber fortzuführen.
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei auf der Vergabeplattform www.dtvp.de zur Verfügung.Die Bieterkommunikation findet ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform statt.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gerügt werden, oder- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist von 6 Kalendertagen nachzufordern. gemäß § 56 VgV.Kommt der Bieter/die Bietergemeinschaft dieser Aufforderung nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht nach, führt dies nach § 57 Abs.1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss.
Entrichtung von Steuern: Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
Konkurs: Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Gem. Art. 5k Abs. 1 der VO (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung vom 08.04.2022 ist es verboten, öffentliche Aufträge, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU in Anspruch genommen werden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen einesvom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:1) Nachweis der Berufsqualifikation durch Bestätigung einer Kammer über die Mitgliedschaft oder Vorlage einer Urkunde bzw. einesPrüfzeugnisses, welche zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt.2) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 GWB, § 123 Abs.4 GWBSowie § 124 Abs. 1 GWB, zur Unabhängigkeit von Liefer- und Ausführungsinteressen gemäß § 73 Abs. 3 VgV, Nachweis zur Anmeldung einer Berufsgenossenschaft oder Nachweis, dass eine Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft nicht verpflichtet ist.
entsprechend § 45 Abs. 4, Nr. 4 VgV Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich des Auftrags
entsprechend § 46 Abs. 3, Nr. 8 VgV in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren im Tätigkeitsbereich des Auftrags
Es muss mindestens eine wertbare Referenz eingereicht werden. Wird keine wertbare Referenz eingereicht, wird der Teilnahmeantrag nicht zum weiteren Verfahren zugelassen.Folgende Mindestanforderungen müssen von den Referenzen erfüllt sein, damit sie gewertet werden können:- Zeitraum der Leistungserbringung: Für die Referenzobjekte, bezogen auf die letzten 5 Jahre rückgerechnet ab dem Tag der Einreichung des Teilnahmeantrages, müssen alle vollständig abgeschlossen sein (in Betrieb).- Bautyp: Bei mindestens einer Referenz muss es sich um einen Neubau handeln.- Baukosten: Jede Referenz muss insgesamt ein Investitionsvolumen für die KG 300+400 nach DIN 276 von mind. 4 Mio. EUR brutto aufweisen.- Vergleichbarkeit der Bauaufgabe: Jedes Referenzobjekt muss ein Hochbau sein.
-------------------------------------------------Unterkriterien ohne MindestanforderungFür die nachfolgenden Einzelkriterien gibt es jeweils Zusatzpunkte gemäß Bewertungsmatrix.-Investitionsvolumen für die KG 300+400 nach DIN 276 von mind. 4 Mio. EUR brutto-Schwierigkeitsgrad Honorarzone II oder mehr.-Die Referenz ist eine geförderte Maßnahme.-Bei der Referenz handelt es sich um einen Öffentlichen Auftraggeber i.S. des § 99 GWB
--- Gewichtung je Referenz: 20 % ----
Nachweis über das Bestehen einer aktuell gültigen Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1, Nr. 3 VgV, nicht älter als 12 Monate.Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestabdeckungssumme von 5 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden und 3 000 000 EUR für sonstige Schäden.(sollten die Mindestdeckungssummen nicht erreicht werden, ein Versicherungsschutz aber bestehen, so genügt eine Erhöhung im Auftragsfall).Der Nachweis in der geforderten Deckungshöhe wird erst nach Auftragserteilung notwendig.Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss dieser sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält.