Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
versehentlich wurde das Formblatt 522 Eigenerklärung Mindestlohngesetz nicht zur Verfügung gestellt, dafür zweimal das Formblatt 523. Hierbei handelt es sich um ein Versehen, welchen wir hiermit bereinigen.
Wir bitten um Berücksichtigung des neu eingestellten Formblatts 522.
Mit freundlichen Grüßen
assmann GmbH
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Bieterfragen wurden gestellt:
FRAGE:
1. soll die Steuerung sowie alle weiteren elektronischen Geräte "marktoffen"(freiprogrammierbar, frei auf dem Markt erhältlich) ausgeführt werden, damit alternativ zum Aufzugs-Errichter auch andere Aufzugs-Fachfirmen die Aufzüge diskriminierungsfrei Instandhaltern können?
In diesem Fall müssten die Steuerung und alle weiteren elektronischen Geräte für Dritte ohne Hilfsmittel konfigurierbar hergestellt werden und die Fehlerdiagnose für Dritte ohne Hilfsmittel möglich sein. Evtl. systembedingt erforderliche Ein - und Ausgabegeräte (Diagnose-/Einstellgeräte) zum Auslesen von Fehlermeldungen und zur Änderung von Parametern wären dem Aufzugs-Betreiber zu übergeben. Ebenso müssten alle
* Passwörter offengelegt und die erforderlichen
* Dokumentationen übergeben werden. Alle Hardwarekomponenten dürften nicht vom Aufzugs-Errichter "codiert" werden, sodass im folgenden Betrieb der Aufzugsanlage Ersatzteile nicht nur beim Aufzugs-Errichter bezogen werden könnten.
2. Dürfen im Rahmen der Vergabe auch Riemen oder gummierte Tragmittel angeboten werden, obwohl diese im Vergleich zu Stahlseilen in der Regel eine geringere Lebensdauer von meist nur etwa einer Million Fahrten aufweisen?
3. Müssen die Schachttüren sowie die Kabinenwände üblicherweise mit einer Mindeststärke von 1,5 mm ausgeführt werden, oder ist auch eine geringere Mindeststärke von beispielsweise 1,0 mm zulässig?
4. Werden Anzahlungsrechnungen gegen Vorauszahlungsbürgschaft akzeptiert?
ANTWORT:
1. Die Aufzugsanlage ist gemäß LV so auszuführen, dass Betrieb, Prüfung, Wartung und Instandhaltung durch den Auftraggeber oder ein qualifiziertes Drittunternehmen ohne sachlich unbegründete Herstellerbindung möglich sind. Hierfür sind alle erforderlichen Unterlagen, Software, Zugänge, Schnittstellen und Diagnosemittel bereitzustellen. Ersatz- und Verschleißteile sowie technische Informationen sind mindestens 15 Jahre ab Abnahme verfügbar zu halten.
2. Die ausgeschriebene Funktion und technischen/normativen Anforderungen müssen vollständig eingehalten werden, eine Vorgabe des zu verwendenden Tragmittels gibt es nicht.
3. Eine Mindestvorgabe zur Materialstärke besteht nicht. Die Ausführung muss hinsichtlich der Materialstärke entsprechend den einschlägigen Normen erfolgen und muss den dort vorgeschriebenen Belastungen entsprechen.
4. Anzahlungsrechnungen können gegen Vorlage einer prüffähigen Vorauszahlungsbürgschaft akzeptiert werden. Die näheren Bedingungen sind im Auftragsfall abzustimmen.
Wir bitten um Beachtung.
Mit freundlichen Grüßen
assmann GmbH
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