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Vergabeinformation Angebotsaufforderung

Projekt-Daten

Projektname:
BDO-AR_BA1
 
Projektbezeichnung:
Neubauten HWK Ardeystrasse Haus 3 und Haus1b
 

Auftraggeber-Daten

Firma:
Handwerkskammer Dortmund
 
Straße:
Ardeystraße 93
 
Ort:
44139 Dortmund
 

LV-Daten

LV-Name:
3410
 
LV-Bezeichnung:
Bodenbeschichtungen (VE333 Ü1)
 
Teilschlüsselebenen:
1. Ebene: LV-Ebene, alphanummerisch (Länge 2 Zeichen)
2. Ebene: LV-Ebene, alphanummerisch (Länge 2 Zeichen)
3. Ebene: Leistung, nummerisch (Länge 2 Ziffern)
4. Ebene: Index, alphanummerisch (Länge 1 Zeichen)
 
Datum:
01.04.2026
 
 

Inhalt des Leistungsverzeichnisses

Projekt: BDO-AR_BA1 Neubauten HWK Ardeystrasse Haus 3 und Haus1b
LV: 3410 Bodenbeschichtungen (VE333 Ü1)
 
Titel
Bezeichnung
   
34
BODENBESCHICHTUNGEN
34.01
BAUSTELLENEINRICHTUNG
34.02
UNTERGRUNDVORBEHANDLUNG
34.03
BODENBESCHICHTUNG
34.04
SONSTIGES
34.05
STUNDENLOHNARBEITEN
   
 

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: BDO-AR_BA1 Neubauten HWK Ardeystrasse Haus 3 und Haus1b
LV: 3410 Bodenbeschichtungen (VE333 Ü1)
 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
34
BODENBESCHICHTUNGEN
 
 

ALLGEMEINE ANGABEN ZUM BAUVORHABEN

ALLGEMEINE ANGABEN ZUM BAUVORHABEN

gemäß VOB/C DIN 18299

Angaben zur Baustelle

0.1 Beschreibung des Bauvorhabens

Die Handwerkskammer Dortmund beabsichtigt den Neubau, Umbau und die Erweiterung ihres Bildungswerks.

Die Gesamtbaumaßnahme umfasst den Neubau des Hauses 3 und die Erweiterung des Hauses 1 sowie die dazugehörigen Aussenanlagen.

Dieses Leistungsverzeichnis beeinhaltet die Bodenbeschichtungen im Haus 3.

0.1.1. Lage der Baustelle

Das Gebäude liegt auf dem Grundstück der Handwerkskammer Dortmund, Ardeystraße 93 in der Nähe des Westfalenparks. Auf dem Gelände befinden sich weitere Gebäude der Handwerkskammer, das Verwaltungsgebäude und weitere Schulungsgebäude. Diese Gebäude sind während der Baumaßnahme in Betrieb.

Verschmutzungen im Bereich der öffentlichen Straßen sind weitgehend zu vermeiden.

Das Gelände wird über die Ardeystraße erschlossen. Von dort aus findet auch die Andienung der Baustelle statt.

0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen

Wenn vorhanden, im Leistungsverzeichnis erwähnt.

0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen

Die Arbeiten finden auf dem Gelände der Handwerkskammer Dortmund statt.

Das Gelände ist an allen Seiten über gepflasterte Zufahrten und Hofflächen frei zugänglich.

Haus 1b weist 1-2 Vollgeschosse, Haus 3 2-3 Vollgeschosse auf. Genaue Gebäudehöhen sind in der Leistungsbeschreibung angegeben

0.1.4 -0.1.5 Verkehrsverhältnisse und freizuhaltende Flächen

Die vom Bauherrn benutzen Zufahrten und Stellflächen sind von Beeinträchtigungen freizuhalten.

Zur Orientierung und als Grundlage dient der Baustelleneinrichtungsplan der Architekten (s. Anlage). Die Straßen und Wege in der Umgebung, sind immer von Lieferfahrzeugen, Baumaschinen und Materialien freizuhalten.

Ausserhalb des Baufeldes können keine Parkplätze zur Verfügung gestellt werden.

Feuerwehrzufahrten sind jederzeit freizuhalten.

0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transportwegen

Es sind die freigegeben Zufahrten auf dem Grundstück zu nutzen.

Materialtransporte sind vom AN eigenverantwortlich durchzuführen.

Die Objektüberwachung des AG ist vor dem beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen derselben schriftlich in Kenntnis zu setzen.

0.1.7 Anschlüsse für Wasser und Energie

Für die Stellung von Baustrom und Bauwasser wird kein Abzug vorgenommen.

Anschlussmöglichkeiten werden bauseits hergestellt.

0.1.8 Zur Benutzung überlassenen Flächen

Die allgemeine Baustelleneinrichtung, Sanitäre Anlagen, Bauzaun, Baumschutz, Baustromverteiler etc. wird bauseits gestellt.

Baustelleneinrichtungsflächen sind dem Baustelleneinrichtungsplan des Auftraggebers zu entnehmen.

Die Zuweisung der für die Baustelleneinrichtung des AN erforderlichen Flächen erfolgt durch den AG nach Maßgabe des Baustelleneinrichtungsplans und den damit zu Verfügung stehenden Flächen. Hierzu hat der AN vor Auftragserteilung die benötigten Flächen der Objektüberwachung des AG bekannt zu geben und mit ihr abzustimmen.

0.1.9 Bodenverhältnisse

Der Baugrund ist für die Arbeiten des Auftragnehmers ausreichend tragfähig

Die Flächen im Umgriff sind gepflastert.

0.1.10 Hydrologische Verhältnisse

Keine Auswirkung auf die Leistungen des Bieters.

0.1.11-0.1.12 Besondere Umweltrechtliche Vorgaben, Besondere Vorgaben für die Entsorgung etc.

Es gelten die öffentlich rechtlichen Vorschriften für die Entsorgung von Bauabfällen.

0.1.13 Schutzgebiete

Im Baufeld sind keine Schutzgebiete ausgewiesen.

0.1.14 Schutz von Bäumen, Pflanzflächen etc.

Durch den Auftragnehmer Baustelleneinrichtung wurde ein Baumschutz vorgenommen.

Nachbargebäude, öffentliche und Baustellenverkehrsflächen sind vom Auftragnehmer bei Benutzung durch ihn vor Beschädigung zu schützen. Falls eine Beschädigung erfolgt, hat der Auftragnehmer nach Meldung des Schadens bei der Objektüberwachung den ursprünglichen Zustand auf eigene Kosten wieder herzustellen. Der Auftraggeber ist berechtigt, falls der Auftragnehmer nicht unverzüglich, spätestens jedoch zwei Tage nach Aufforderung dieser Festlegung nachkommt, auf Kosten des Auftragnehmers die Reparaturen durch Dritte durchführen zu lassen. Falls durch die Beschädigung Gefahr in Verzug ist und der Auftragnehmer für die Bauleitung nicht zu erreichen ist, ist die Bauleitung berechtigt, in diesem Falle unverzüglich die Beseitigung auf Kosten des Auftragnehmers vorzunehmen. Die notwendigen Absprachen und Genehmigungen sind vom Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten einzuholen. Der erforderliche Zeitvorlauf ist zu berücksichtigen.

0.1.15 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs.

Evtl vom Bieter benötigte Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen sind vom Bieter eigenständig zu veranlassen und die Gebühren zu übernehmen.

1.1.16 Vorhandene Anlagen, Abwasser und Versorgungsanlagen.

Keine Auswirkungen auf die Leistung des Bieters.

0.1.17 Bekannte und vermutete Hindernisse

siehe Punkt 1.1.16

0.1.18 Kampfmittelsondierung

Keine Auswirkungen auf die Leistung des Bieters.

0.1.19 Gemäß Baustellenverordnung getroffenen Maßnahmen

Maßnahmen sind dem SiGe-Plan zu entnehmen.

0.1.20 Besondere Anordnungen der Eigentümer oder der anderen Weisungsberechtigten

Wenn erforderlich im Leistungsverzeichnis erwähnt.

0.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen

Keine Auswirkungen auf die Leistung des Bieters.

0.1.22 Vom Auftraggeber veranlasste Vorarbeiten

Keine, die Leistung des Bieters betreffend.

0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer

Arbeiten u.a. der Auftragnehmer Rohbau- und Dachabdichtung.

0.2 Angaben zur Ausführung

0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte

Entsprechend Bauzeitenplan des AG und Ablaufplan des AN.

0.2.2 besondere Erschwernisse

Soweit vorhanden, im LV beschrieben.

0.2.3 Vorgaben aus SiGe Plan

Werden im SiGe Plan definiert.

0.2.4 Leistungen zur Unfallverhütung

Es sind die Vorgaben der UVV und des SiGe-Plans zu beachten.

0.2.5 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen

Keine Arbeiten in kontaminierten Bereichen, die besondere Schutzmaßnahmen erfordern.

0.2.6 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung

Materialtransporte sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich durchzuführen. Die Hochbaukräne werden vom Auftraggeber nicht kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Eventuelle Mitbenutzungen sind vom Auftragnehmer mit dem Auftragnehmer Rohbau abzustimmen.

0.2.7 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen, und Vorhalten von Gerüsten

Die Gerüststellung erfolgt bauseits durch den Auftragnehmer Rohbau.

0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüst

Das bauseitige Gerüst kann vom Auftragnehmer für seine Arbeiten mitgenutzt werden.

0.2.9 Vorhaltungen

Vorhaltungen für die Dauer der eigenen Arbeitszeit. Nähere Regelungen in der Leistungsbeschreibung.

0.2.10 Verwendung und Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling) Stoffen

Die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses sind zu beachten.

0.2.11 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-) Stoffe etc.

Die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses sind zu beachten.

0.2.12 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit

Die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses sind zu beachten.

0.2.13 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise

Siehe Angaben im Leistungsverzeichnis.

0.2.14 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen.

Ist nicht vorgesehen.

0.2.15 Art, Zusammensetzung und Menge der zu entsorgenden Böden, Stoffe etc.

Eigene Bauabfälle hat der Auftragnehmer entsprechend der gesetzlichen und öffentlich rechtlichen Vorgaben zu entsorgen.

0.2.16 Stoffe und Bauteile die vom AG beigestellt werden.

Es werden vom Auftragnehmer keine Stoffe beigestellt.

0.2.17 In welchem Umfang der Auftraggeber Leistungen des AG für Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt

Der Auftraggeber übernimmt keine derartigen Leistungen.

0.2.18 Leistungen für andere Unternehmen

Wenn erforderlich in der Leistungsbeschreibung beschrieben.

0.2.19 - 0.2.21

entfällt

0.2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen.

Die Abrechnung erfolgt elektronisch über den vom AG eingerichteten Planserver (Awaro).


 
 

VERTRAGSBEDINGUNGEN

VERTRAGSBEDINGUNGEN

RECHNUNGSSTELLUNG

Rechnungen sind mit prüfbarer Aufmaßberechnung und Aufmaßplänen, 1-fach in Papier, digital als pdf-Datei und die Aufmaßberechnung als GAEB-Datei (D11) über die Plattform AWARO dem Bauherrn und der Objektüberwachung zuzustellen. Die Projektsteuerung ist bei der digitalen Übermittlung in cc zu setzen.

Abschlagsrechnungen und Schlussrechnung sowie Aufmaße sind kumuliert aufzustellen.

Neu abzurechnende Mengen sind im Aufmaß kenntlich zu machen das Aufmaß und die dem Aufmaß beizufügenden Aufmaßpläne sind vor Übermittlung mit der Objektüberwachung abzustimmen. Die Nummerierung und Reihenfolge der Positionen in der Rechnung und im Aufmaß sind gemäß Leistungsverzeichnis aufzustellen.

Abschlagsrechnungen sind nur zulässig bei signifikanter Leistungserbringung bzw. Erhöhung von mindestens 10 % ober alle 6 KW.

Nicht vom AN übernommene Korrekturen des AG werden mit 250 ? in Abzug gebracht.

Die Nachträge sind mit der Begründung ggfs. Planunterlage und Einheitspreiskalkulation zu jeder Position 1-fach in Papier, digital als pdf-Datei und als GAEB-Datei (D86) dem Bauherrn und der Objektüberwachung über die Plattform AWARO zuzustellen.

Die Projektsteuerung ist bei der digitalen Übermittlung in cc zu setzen.

Die Ausführungsfristen berücksichtigen Werktage von Montag bis einschließlich Samstag.

Als reguläre Arbeitszeit gelten die Zeiten von 7.00 bis 19.00 Uhr an Arbeitstagen (Montag-Samstag)

Für Arbeiten innerhalb dieses Zeitraum erfolgt keine zusätzliche Vergütung.

VERTEILUNG DER GEFAHR

Der Auftraggeber schließt eine Bauleistungsversicherung ab. Die Umlage beträgt 0,15 % der Bruttoabrechnungssumme.

AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN

Die für die Ausführung notwendigen Unterlagen werden dem Auftragnehmer über den Planserver zur Verfügung gestellt.

AUSFÜHRUNG

Die vom Auftragnehmer als Nachunternehmer beschäftigten Firmen fallen nicht unter die Koordinationspflicht des Auftraggebers.

Baubesprechungen finden regelmäßig, einmal wöchentlich statt. Die Teilnahme ist für den AN während seiner Ausführungszeit bzw. 3 KW vor Beginn der Ausführung verpflichtend.

Darüber hinaus ist folgendes vereinbart:

Während der gesamten Bauzeit ist ein Bautagebuch mit Tagesbericht zu führen. Dieser Bericht muss folgende

Mindestangaben erhalten:

- Wetterlage, Temperaturen, Niederschläge

- Anzahl der Mitarbeiter auf der Baustelle

- Einsatz von Geräten und Maschinen

- Ausgeführte Leistungen

- Terminbeurteilungen

- besondere Vorkommnisse

- besondere Anweisungen des Auftraggebers

Als Vertreter des Auftraggebers gilt die Objektüberwachung.

Die Objektüberwachung hat auf der Baustelle das Hausrecht

Die Beschäftigung von Mitarbeitern ohne gesetzliche Meldung (Unfallversicherung, Sozialversicherung, Anmeldung zur Lohnsteuer etc.) ist bei der Ausführung verboten.

Kopien der Sozialversicherungs-Nachweise sind durch die Bauleiter der jeweiligen Firmen auf der Baustelle vorzuhalten.

Die Handwerkskammer behält sich stichprobenartige Überprüfungen vor.

Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber ausdrücklich von allen Schäden, die sich aus gesetzlicher Handlungsweise ergeben oder ergeben können, frei.

STUNDENLOHNARBEITEN

Stundenlohnnachweise werden von der Bauleitung und dem Auftraggeber im 14-tägigen Abstand unterzeichnet.

Vor Beginn der Arbeiten ist die Baustelle mit der Objektüberwachung der Architekten zu begehen. Es erfolgt die Einweisung in die auszuführenden Arbeiten und die Baustelle. Auf besonders zu schützende Bauteile wird hingewiesen. An diesem Termin muss der Fachbauleiter des Auftragnehmers teilnehmen.

Es ist durch den Auftragnehmer sicher zu stellen, das jeder Arbeiter auf der Baustelle, auch wenn er der deutschen Sprache nicht mächtig ist, die Anweisungen versteht und umsetzen kann. Ebenso muss bei allen Arbeiten durchgehend ein Vorarbeiter anwesend sein, der der deutschen Sprache in Schrift und Wort uneingeschränkt mächtig ist.

Besonderheiten

Vom AN ist für die Dauer der auszuführenden Arbeiten ein deutschsprachiger Bauleiter oder Vorarbeiter täglich und dauerhaft auf der Baustelle vorzusehen. Der Bauleiter/ Vorarbeiter steht als ständiger Ansprechpartner für den Bauherrn und seiner Vertreter zur Verfügung.

Bedenken

Hat der Auftragnehmer Bedenken gemäß VOB Teil B § 4 Ziffer 4 oder wegen sonstiger Vorbedingungen und Begleitumstände, muss er die Objektüberwachung oder Fachingenieure davon umgehend schriftlich in Kenntnis setzen. Bei Unterlassung dieser Pflicht trägt der Auftragnehmer die Haftung uneingeschränkt allein.

HINWEIS ZUR ÜBERMITTLUNG VON DOKUMENTEN UND SCHRIFTVERKEHR

Die Übermittlung aller Dokumente und jeglicher Schriftverkehr erfolgt ausschließlich über AWARO. Dokumente und Schriftverkehr, die nicht in AWARO eingestellt sind, gelten als nicht zugestellt, nicht existent.


 
 

ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN

ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN

ANZUWENDENDE NORMEN, VORSCHRIFTEN UND RICHTLINIEN

Für Bauleistungen dieses LVs gelten:

VOB, Teil B, Ausgabe 2019,

VOB, Teil C, Ausgabe 2019, einschließlich Ergänzungsband 2023 und alle darin genannte

Normen und Vorschriften.

Darüber hinaus gelten:

- alle in den vorgenannten Normen enthaltenen

Bestimmungen, Richtlinien und Festlegungen

- alle in den Normen genannten Normen ohne

ausdrückliche Benennung in dieser Aufzählung

- die allgemein anerkannten Regeln der Technik

- die öffentlich rechtlichen Vorschriften

- die Unfallschutzbestimmungen

- die gewerbeaufsichtlichen Bestimmungen

- die Ausführungsbestimmungen dieser Ausschreibung,

soweit in den Normen nicht enthalten

- die Herstellervorschriften der zu verwendenden

Materialien

Für die Ausführung der Arbeiten gelten DIN 18 363 der VOB/C und die darin aufgeführten Normen und Vorschriften.

1.0 LEISTUNGSUMFANG

Alle Preise sind für die komplette Ausführung der

Arbeiten, einschließlich Lieferung der Stoffe,

Lagerung inklusive deren Wetterschutz, zu kalkulieren

und einzutragen. Dazu gehören auch das Abkleben von

Bauteilen und sonstiger farbempfindlicher Baukörper

und Gegenständen, Maßnahmen zum Schutz vor

Witterungseinflüssen und zur Einhaltung der

geltenden Vorschriften sowie das Liefern von

Mustern in beurteiligungsfähiger Größe.

Nebenleistungen, die zum werkgerechten

Standard gehören, wie Schleifen, Entstauben,

Ausbessern kleinerer Untergrundschäden usw. werden

nicht gesondert aufgeführt, diese sind jedoch

grundsätzlich zu kalkulieren und zu erfüllen.

Alle Stoffe müssen in Originalverpackung des

Herstellers angeliefert und verarbeitet werden. Es

sind die Richtlinien des Werkstoffherstellers zu

berücksichtigen.

Alle Beschichtungsaufbauten sind innerhalb eines

Herstellersystems auszuführen.


 
 

ANGEBOTENE FABRIKATE

ANGEBOTENE FABRIKATE

Mit Angebotsabgabe sind durch den Bieter die dem Angebot zugrundeliegenden Produkte folgender Bauteile zu benennen (Angabe von Hersteller, Produktbezeichnung, Serie):

Ergänzung 70 des Bieters
- 1-K-Hybridbeschichtung auf Siliziumbasis:



................................................... vom Bieter einzutragen


 
34.01
BAUSTELLENEINRICHTUNG
 
 

VORBEMERKUNG ZUR BAUSTELLENEINRICHTUNG

VORBEMERKUNG ZUR BAUSTELLENEINRICHTUNG

1. Hinweis

Für die Baustelleneinrichtung gelten die Ausführungen

in den ergänzenden Angaben zum Bauvorhaben

und der allgemeinen Vorbemerkungen und Vertrags-

bedingungen.

2. Vergütung der Baustelleneinrichtung

Alle für die Maßnahmen notwendigen Gegenstände der

Baustelleneinrichtung sind vom AN für die Durchführung

seiner Arbeit zu besorgen und bereitzustellen. Eine

entsprechende Leistungsbeschreibung mit eingesetzten

Baustelleneinrichtungsgegenständen, Maschinen, Kränen,

Hebezeugen sowie etwa anfallende Gebühren etc. ist vom

Bieter auf dem hierfür vorgesehen Blatt des Leistungs-

verzeichnisses aufzustellen, mit Preisen zu versehen

und als Teil des Angebotes mit anzugeben.

In der Position Baustelleneinrichtung sind entweder

die Kosten einzusetzen oder zu vermerken, dass die

Kosten in den Einheitspreisen der Leistungspositionen

einkalkuliert sind.

3. Strom und Wasser

Strom und Wasserversorgung sind in den Vertrags-

bedingungen dieser Unterlagen geregelt.

4. Genehmigungen

Alle erforderlichen Genehmigungs-, Sicherungsmaßnahmen,

Anträge und die zeichnerische Darstellung des Bestandes

sowie die dabei anfallenden Gebühren sind Bestandteil

der Baustelleneinrichtung.

Weitere evtl. notwendige Angaben können bei der

Bauleitung angefordert werden..


 
 
34.01.01

Baustelleneinrichtung Bodenbeschichtung

Baustelleneinrichtung Bodenbeschichtung, für alle in dieser Auslobung enthaltenen Leistungen

wie in den Vorbemerkungen beschrieben.


   
 
Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
Katalogzuordnung: Leistungsbereich, Schlüssel 034
   
    1  St
 
 
34.01.02

Produktdokumentation Bodenbeschichtung

Erstellen einer Produktdokumentation zur Übergabe an den Bauherrn nach Abschluss der Baumaßnahme.

Die Dokumentationsunterlagen müssen mindestens 2 Wochen vor Abnahme vorliegen.

Die Unterlagen dienen zur Verwendung im Unterhalt und

müssen mindestens enthalten:

- Messprotokolle der CM-Messungen

- Dokumentation der Haftzugprüfungen

- Produktdatenblätter

- Sicherheitsdatenblätter

- Angaben zu den eingesetzten Bodenbeschichtungen mit

Herstellernachweis

- Nachweise Brandschutz und Rutschhemmung

- Pflegeanleitung und Reinigungshinweise

Die Unterlagen sind in digitaler Form zu übermitteln.

Die zuvor beschriebene Leistung ist als Pauschale anzubieten.


   
 
Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
Katalogzuordnung: Leistungsbereich, Schlüssel 034
   
    1  St
 
 
Summe 34.01
 
BAUSTELLENEINRICHTUNG
34.02
UNTERGRUNDVORBEHANDLUNG
 
 
34.02.01

Unterboden reinigen bes. Lstg

Unterboden von Verschmutzungen

z.B. durch Bauschutt, Mörtel- und Farbreste

reinigen, die nicht durch Schleifen und Saugen zu entfernen sind,

einschl. Entsorgung des Abfalls

gem. DIN 18363 Pkt. 4.2.10

Ausführung nur nach Erfordernis und Abstimmung mit örtlicher Bauleitung.


   
 
Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
Katalogzuordnung: Leistungsbereich, Schlüssel 028
   
    100  m2
 
 
34.02.02

Schutzabdeckung von Fenstern, Toren, Türen, innen bes. Lstg.

Besondere Schutzabdeckung von Fenstern, Toren und Türen, innen

einschließlich Abkleben, Unterhaltung und späterer

Beseitigung/Entsorgung.

als besondere Leistung gem. Pkt. 4.2.11 DIN 18363

Abdeckung bestehend aus:

Abdeckfolie PE und Klebeband


   
 
Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 340
Katalogzuordnung: Leistungsbereich, Schlüssel 034
   
    150  m2
 
 
34.02.03

Staubdichter Schutz von Bau- und Anlagenteilen bes. Lstg

Besonderer staubdichter Schutz von Bau- und

Anlagenteilen, innen, einschließlich Abklebearbeiten,

Unterhaltung und späterer Beseitigung/Entsorgung.

als besondere Leistung gem. Pkt. 4.2.11 DIN 18363

Abdeckung bestehend aus:

Abdeckplane extra stark Dicke ca. 0,05 mm und Klebeband

für die Einbauten der Werkststattechnik u.a.


   
 
Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 340
Katalogzuordnung: Leistungsbereich, Schlüssel 034
   
    50  m2
 
 
34.02.04

Haftzugprüfung

Durchführung von Haftzugprüfungen zur Ermittlung der Haftzugfestigkeit von Estrichen gemäß den geltenden Normen und Richtlinien (z.?B. DIN EN 13892-8 bzw. entsprechende nationale Regelwerke).

Festlegung und Abstimmung der Prüfpunkte mit der Bauleitung. Vorbereitung der Prüfstellen (inkl. Schleifen/Reinigen der Oberfläche) Aufkleben der Prüfstempel mit geeignetem Hochleistungsklebstoff

Durchführung der Haftzugprüfung mittels zugelassenem Prüfgerät durch qualifiziertes Fachpersonal

Dokumentation der gemessenen Abreißkräfte und Bruchbilder, Bewertung der Ergebnisse anhand der geforderten Mindestwerte, Erstellung eines Prüfprotokolls inklusive Fotodokumentation.

Die Oberfläche muss eine Haftzugfestigkeit von mind. 1,5 N/mm² oder eine andere gemäß Herstellervorschrift ausreichende Haftzugfestigkeit für nachfolgend beschriebene Beschichtung aufweisen.

Sollte diese nicht vorhanden sein, sind weitere Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen.


   
 
Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
Katalogzuordnung: Leistungsbereich, Schlüssel 025
   
    50  St
 
 
34.02.05

Restfeuchte mit CM-Gerät

Prüfung des Feuchtigkeitsgehaltes des Estrichs

mit der CM-Methode, inkl. genauen Protokollierens der Messstellen und Messergebnisse.

Die Messergebnisse sind der Bauleitung

vorzulegen.

Art des Estrichs: Zementestrich


   
 
Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
Katalogzuordnung: Leistungsbereich, Schlüssel 028
   
    50  St
 
 
34.02.06

Reparaturspachtel bis 0,25 m²

Reparaturspachtel für Löcher und Kleinflächen bis 0,25 m² liefern und einbauen.


   
 
Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
   
    100  St
 
 
34.02.07

Reparaturspachtel von 0,25 m² bis 0,5 m²

Reparaturspachtel für Löcher und Kleinflächen von 0,25 m² bis 0,5 m² liefern und einbauen.


   
 
Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
   
    10  St
 
 
34.02.08

Zementestrich anschleifen und absaugen

Vorbereiten des Untergrundes durch Anschleifen des neuen Zementestrichs und gründliches Absaugen mit einem Industriestaubsauger.

Kehrgut sammeln, transportieren und fachgerecht entsorgen.


   
 
Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
Katalogzuordnung: Leistungsbereich, Schlüssel 028
   
    3.000  m2
 
 
34.02.09

Kugelstrahlen der Bodenflächen

Trockene Bodenflächen durch staubfreies Kugelstrahlen intensiv behandeln, um labile Teile, Verschmutzungen und Zementschlämme restlos zu entfernen und die Oberfläche aufzurauen. Randbereiche sind maschinell von Hand nachzuarbeiten. Anschließend gründlich mit dem Industriestaubsauger reinigen.

Die Oberfläche muss abschließend eine Haftzugfestigkeit von mind. 1,5 N/mm² oder eine andere gemäß Herstellervorschrift ausreichende Haftzugfestigkeit für nachfolgend beschriebene Beschichtung aufweisen.

Anfallender Bauschutt ist durch den AN zu entsorgen.

Diese Arbeiten dürfen nur nach vorheriger Absprache mit der Bauleitung ausgeführt werden.


   
 
Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
Katalogzuordnung: Leistungsbereich, Schlüssel 025
   
    863  m2
 
 
34.02.10

Fräsen der Bodenflächen

Unebenheiten, Überhöhungen oder labile Oberflächenbereiche des Bodens durch Fräsen und Nachstrahlen entfernen. Anschließend gründlich mit dem Industriestaubsauger reinigen. Die Oberfläche muss eine Haftzugfestigkeit von mind. 1,5 N/mm² aufweisen.

Frästiefe bis 3 mm.

Anfallender Bauschutt ist durch den AN zu entsorgen.

Diese Arbeiten dürfen nur nach vorheriger Absprache mit der Bauleitung ausgeführt werden.


   
 
Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
   
    100  m2
 
 
34.02.11

Untergrund reinigen

Durchführung einer intensiven Naßreinigung mit einer Scheuersaugmaschine.

Anfallendes Schmutzwasser und Schutt sind vom AN nach den geltenden Vorschriften zu entsorgen.


   
 
Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
   
    3.863  m2
 
 
34.02.12

Untergrund Sockelbereich reinigen

Untergrund an Wänden im Sockelbereich von anhaftenden Verunreinigungen wie Staub befreien, anfallender Schutt ist vom AN nach den geltenden Vorschriften zu entsorgen.

Reinigung Wandsockel bis H 15 cm


   
 
Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
   
    1.623  m
 
 
Summe 34.02
 
UNTERGRUNDVORBEHANDLUNG
34.03
BODENBESCHICHTUNG
 
 
34.03.01

Abkleben Sockelleiste

Sauberes und fluchtgerechtes Abkleben der Wand oberhalb der aufzubringenden Sockelbeschichtungen, mit Klebeband.

Abziehen und Entsorgen des Klebebands nach Fertigstellen der Sockelbeschichtung.

Sockelbeschichtung H=10cm


   
 
Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
   
    1.623  m
 
 
34.03.02

Abkleben Schwelle

Sauberes und fluchtgerechtes Abkleben des Schwellenbereiches im Übergang zwischen den Räumen und zum Flur, mit Klebeband.

Abziehen und Entsorgen des Klebebands nach Fertigstellen der Beschichtung.

In Einzellängen von ca. 1,01 bis 2,40 m.


   
 
Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
   
    100  m
 
 
34.03.03

transparente 1-K-Hybridbeschichtung, R10

Liefern und aufbringen einer transparenten, gebrauchsfertigen und weichmacherfreien 1-K-Hybridbeschichtung auf Siliziumbasis auf mineralische flügelgeglättete Sichtestriche.

Verarbeitung nach Herstellerangaben. Die Beschichtung ist auf den trockenen, sauberen und saugfähigen Bodenbelag in 2 Arbeitsgängen im Kreuzgang gleichmäßig aufzurollen. Angrenzende Flächen sind gegen Spritzer zu schützen.

Rollerspuren oder Ansätze sind zu vermeiden, dazu ist ggf. nachzurollen.

Das Material muss für den Einsatz im Innenbereich geeignet sein.

Bauseitiger Untergrund:

Schnellzement-Sichtestrich CT-C40-F6, SW1, flügelgeglättet

Flächenlasten bis 5,0 kN/m², mit Haftzug >/= 1,5 N/mm²

Die fertige Oberfläche muss mindestens die Rutschhemmungsklasse R10 nach DIN EN 16165, Anhang B, erfüllen. Ein entsprechender Prüf-/ Klassifizierungsnachweis des angebotenen Systems ist vorzulegen.

Farbe: Transparent, matt

Raumnummern:

3.003 / 3.032 / 3.033 / 3.034 / 3.035 /

3.036 / 3.037 / 3.038 / 3.040 / 3.042 /

3.050 / 3.051 / 3.052 / 3.053 / 3.054 /

3.055

3.103 / 3.104 / 3.107 / 3.108 / 3.109 /

3.110 / 3.111 / 3.113 / 3.117 / 3.118 /

3.119 / 3.120 / 3.121 / 3.122 / 3.123 /

3.124 / 3.125 / 3.129 / 3.130 / 3.132 /

3.133 / 3.134 / 3.135 / 3.136 / 3.137

3.203 / 3.205 / 3.206 / 3.207 / 3.209 /

3.210 / 3.211 / 3.212 / 3.213


   
 
Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
   
    3.863  m2
 
 
34.03.04

Sockelbeschichtung H=10 cm

Sockelausbildung systemkonform zu vor beschriebenem System der Bodenbeschichtung, an senkrechten Flächen, Sockelhöhe 10 cm,

Boden-Wandanschluss mit elastischer Verfugung in gesonderter Position beschrieben.

Kantenausbildung an der Wand ist scharf abgezogen

Untergrund v.a. aus Beton und KS-Sichtmauerwerk.

Verschluss von Poren und Lunkern durch Fleckspachteln.

Leistungsbestandteil ist das Anarbeiten an angrenzende Bauteile.


   
 
Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
   
    1.623  m
 
 
34.03.05

Anlegen Musterfläche ca. 15 m²

Anlegen einer Musterfläche/Musterraumes in einem Raum nach Wahl des Architekten, Raumgröße ca. 15 m².

Die Musterfläche umfasst die Beschichtung Boden und Sockel sowie das Schließen der Randfuge gem. der entsprechenden Beschreibungen in den Positionen und einschließlich aller erforderlichen Abklebungen.


   
 
Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
   
    1  St
 
 
Summe 34.03
 
BODENBESCHICHTUNG
34.04
SONSTIGES
 
 
34.04.01

Randdämmstreifen abschneiden

Abschneiden des Überstandes des Randdämmstreifens aus PE-Schaum.


   
 
Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
   
    1.623  m
 
 
34.04.02

Schließen Randfuge elast. Dichtstoff PU

Schließen von Fugen als Randfuge im Rahmen der Beschichtungsarbeiten, mit elastischem Dichtstoff, einschl. freiräumen der Fuge im Abdichtungsbereich,

Fugenvorbehandlung, PE-Rundschnur und Hinterfüll-Dichtstoff auf PU-Basis.

Fugenbreite ca. 10 mm

Fugentiefe bis ca. 80 mm

Farbe Dichtstoff nach Wahl des AG und Bemusterung.

Abfallstoffe sind vom AN nach den geltenden Vorschriften zu entsorgen.


   
 
Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
   
    1.670  m
 
 
34.04.03

Schließen Bewegungsfuge/ Raumfuge/ Fuge Abschlussprofil

Schließen von Bewegungsfugen/ Raumfugen und Fugen zu Estrich-Abschlussprofilen im Rahmen der Beschichtungsarbeiten, mit elastischem Dichtstoff, einschl. freiräumen der Fuge im Abdichtungsbereich, Fugenvorbehandlung, PE-Rundschnur und Hinterfüll-Dichtstoff aus PU-Basis.

Fugenbreite ca. 10 mm

Fugentiefe bis ca. 80 mm

Farbe Dichtstoff nach Wahl des AG und Bemusterung.

Abfallstoffe sind vom AN nach den geltenden Vorschriften zu entsorgen.


   
 
Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
   
    288  m
 
 
34.04.04

Abkleben Bodenablauf

Abkleben des Bodeneinlaufs mit Klebeband.

Abziehen und Entsorgen des Klebebands nach Fertigstellen der Beschichtung, Klebereste sind rückstandslos zu entfernen.

Abmessungen ca. 250x250mm


   
 
Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
   
    20  St
 
 
34.04.05

Anarbeiten Bodenablauf

Anarbeiten der Bodenbeschichtung an bauseitigen Bodenablauf,

Öffnung oberseitig ca. 250x250mm


   
 
Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
   
    20  St
 
 
34.04.06

Schließen Fuge Ablauf

Schließen von Fugen umlaufend zu vorgenannten Bodeneinläufen im Rahmen der Beschichtungsarbeiten, mit elastischem Dichtstoff, einschl. freiräumen der Fuge im Abdichtungsbereich,

Fugenvorbehandlung, PE-Rundschnur und Hinterfüll-Dichtstoff auf PU-Basis.

Fugenbreite ca. 10 mm

Fugentiefe bis ca. 80 mm

Farbe Dichtstoff nach Wahl des AG und Bemusterung.

Abfallstoffe sind vom AN nach den geltenden Vorschriften zu entsorgen.


   
 
Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
   
    20  St
 
 
34.04.07

Abkleben Edelstahlrinne

Abkleben der Edelstahlrinne mit Klebeband.

Abziehen und Entsorgen des Klebebands nach Fertigstellen der Beschichtung, Klebereste sind rückstandslos zu entfernen.


   
 
Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
   
    95  m
 
 
34.04.08

Anarbeiten Edelstahlrinne

Anarbeiten der Bodenbeschichtung an bauseitige Edelstahlrinne.


   
 
Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
   
    95  m
 
 
34.04.09

Schließen Fuge Rinne

Schließen von Fugen umlaufend zu vorgenannten Bodeneinläufen im Rahmen der Beschichtungsarbeiten, mit elastischem Dichtstoff, einschl. freiräumen der Fuge im Abdichtungsbereich,

Fugenvorbehandlung, PE-Rundschnur und Hinterfüll-Dichtstoff auf PU-Basis.

Fugenbreite ca. 10 mm

Fugentiefe bis ca. 80 mm

Farbe Dichtstoff nach Wahl des AG und Bemusterung.

Abfallstoffe sind vom AN nach den geltenden Vorschriften zu entsorgen.


   
 
Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
   
    95  m
 
 
34.04.10

Fußbodenschutz mit PE-beschichtetem Abdeckpapier

Liefern, auslegen und vorhalten von geeignetem PE-beschichteten Abdeckpapier, ca. 250-350 g/m². Die Stöße sind mit Klebeband dauerhaft zu verkleben, dabei Klebeband nicht am Oberboden aufkleben. Wiederlösbare und höchste Qualität an Klebeband verwenden. Nach Aufforderung durch die örtl. Bauleitung die Abdeckungen entfernen und fachgerecht entsorgen einschl. aller Entsorgungskosten.

Ausführung nur auf besondere Anweisung durch die Bauleitung!

Die Flächen dürfen erst nach vollständiger Trocknung abgedeckt werden.


   
 
Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
   
    750  m2
 
 
34.04.11

Fußbodenschutz mit Hartfaserplatten

Liefern, auslegen und vorhalten zum Schutz der oben beschriebenen Beschichtung mit geeigneten Hartfaserplatten d = 3-5 mm stark. Stöße sind mit Klebeband dauerhaft zu verkleben, dabei Klebeband nicht am Oberboden aufkleben. Wiederlösbare, höchste Qualität an Klebeband verwenden.

Die Flächen dürfen erst nach vollständiger Trocknung abgedeckt werden.


   
 
Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
   
    750  m2
 
 
Summe 34.04
 
SONSTIGES
34.05
STUNDENLOHNARBEITEN
 
 

VORBEMERKUNG STUNDENLOHNARBEITEN

STUNDENLOHNARBEITEN

1. Für die Ausführung von Leistungen im Stundenlohn gelten die Technischen Bestimmungen der DIN 18 299 VOB/C Allgemeine Regelungen sowie alle darin enthaltenen bzw. darauf verwiesenen Richtlinien und Vorschriften.

2. Alle angegebenen Preise für Löhne, Materialien und Stoffe sind Festpreise und gelten bis zur Fertigstellung der vertraglichen Leistung.

3. Stundenlohnarbeiten dürfen grundsätzlich nur nach vorheriger Ankündigung durch den AN und erst nach Aufforderung / Beauftragung durch den Auftraggeber ausgeführt werden.

Unterbleibt bzw. fehlt die Anordnung bzw. Zustimmung des Auftraggebers so sind die Leistungen nach Einheitspreisen und Mengen abzurechnen. Evtl. nicht im Leistungsverzeichnis enthaltene bzw. vorgesehene Arbeiten begründen nicht die Abrechnung nach Stundenlohnpreisen. Vielmehr obliegt es dem Auftragnehmer für derartige Leistungen - vor Ausführung der Arbeiten - ein Nachtragsangebot auf Grundlage des Hauptangebotes vorzulegen.

Die Nachweispflicht für die angefallene Leistung obliegt dem Auftragnehmer. Dies bedeutet, dass der Auftragnehmer Grund und Aufwand von zusätzlichen, evtl. in Stundenlohn abzurechnenden Leistungen nachträglich nachzuweisen hat, soweit nicht eine Zustimmung des Auftraggebers schriftlich vorliegt.

4. Sämtliche angebotenen Preise sind frei Bau- bzw. Arbeitsstelle. D.h., dass über die angebotenen Stundenlohn- bzw. Material- und Gerätepreise hinaus keine weitere Vergütung für Fahrtkosten, Transportkosten, Hilfsstoffe sowie für Warte- und Pausezeiten erfolgt.

Es werden nur die auf der Baustelle geleisteten Arbeits- bzw. Einsatzstunden vergütet. Zeiten für An- und Abfahrt zur Baustelle werden nicht vergütet.

5. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass zur Ausführung der angeordneten Tagelohnarbeiten das jeweils dafür geeignete Arbeitspersonal (Helfer bzw. Facharbeiter) eingesetzt wird. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, die entsprechenden Arbeitskräfte bzw. die Lohngruppe zu bestimmen.

Dies gilt auch für die spätere Anerkennung der entsprechende Lohngruppen im Rahmen der Tagelohnberichte. Die Gegenzeichnung der Regiezettel durch den Auftraggeber bzw. die Bauleitung kann nicht als Anerkennung der darin ggf. eingetragenen Lohngruppe gewertet werden.

Es bleibt der Rechnungsprüfung vorbehalten, eine für die jeweiligen Arbeiten zutreffende Lohngruppe einzusetzen, soweit der Einsatz eines höher qualifizierten Personals nicht vor Ausführung der jeweiligen Regieleistung ausdrücklich vom Auftraggeber bzw. der Bauleitung genehmigt wurde.

6. Für Bauleitungs- und Aufsichtspersonal erfolgt grundsätzlich keine Vergütung.

7. Der Aufwand der beauftragten Stundenlohnarbeiten ist durch entsprechende Tagelohnzettel täglich zu belegen und dem Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigtem unverzüglich (spätestens innerhalb 1 Woche) zur Bestätigung vorzulegen. Nachträglich bzw. verspätet oder gar erst mit Rechnungsstellung vorgebrachte Stundenlohnarbeiten oder vorgelegte Tagelohnzettel werden nicht mehr anerkannt.

Die Beweispflicht für die Rechtmäßigkeit und Höhe der entsprechenden Leistungen verbleibt vollständig beim Auftragnehmer.

8. Die Gegenzeichnung der rechtzeitig vorgelegten Tagelohnzettel durch den Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigten gilt nicht als Anerkennung oder Zustimmung zur Abrechnung in Regie. Die Prüfung nach evtl. Abrechnung über Leistungspositionen wird ausdrücklich vorbehalten.

Verrechnungssatz für Löhne

Die Verrechnungssätze sind auf Anforderung des AG aufgegliedert anzubieten.

In ihnen sind enthalten:

- Lohn- und Gehaltskosten sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten

- Sozialkassenbeiträge

- Gemeinkostenanteile

- Wagnis und Gewinn

Zuschläge zu den Verrechnungsätzen für die vom AG angeordnete oder zu vertretende Nacht-, Sonn- u. Feiertags- oder sonstige tarifliche Mehrarbeit (Überstunden) werden in Höhe der tariflichen Vereinbarungen zusätzlich vergütet.

Dies gilt nicht, wenn der AN diese Mehraufwendungen aufgrund von ihm selbst verursachten Umständen (Terminverzug oder dgl.) zu vertreten hat. Sonstige Zuschläge wie Auslöse o. dgl. werden nicht vergütet.

Hinweis für die Bearbeitung des Angebotes

Soweit der Bieter keine Arbeitskräfte, die in den nachstehenden Positionen aufgeführt sind, beschäftigt, so hat er dies anzugeben und als Einheitspreis den der nächsthöheren Vergütungsgruppe, aus der er Arbeitskräfte beschäftigt einzusetzen.


 
 
34.05.01

Bauvorarbeiter/in

Stundenlohnarbeiten Bauvorarbeiter/in

auf Anordnung des AG ausführen.

Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.


   
 
Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
Katalogzuordnung: Leistungsbereich, Schlüssel 027
   
    10  h
 
 
34.05.02

Baufacharbeiter/in

Baufacharbeiter/in auf Anordnung des AG ausführen.

Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.


   
 
Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
Katalogzuordnung: Leistungsbereich, Schlüssel 027
   
    10  h
 
 
34.05.03

Bauhelfer/in

Bauhelfer/in auf Anordnung des AG ausführen.

Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.


   
 
Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
Katalogzuordnung: Leistungsbereich, Schlüssel 027
   
    10  h
 
 
Summe 34.05
 
STUNDENLOHNARBEITEN
 
Summe 34
 
BODENBESCHICHTUNGEN
 
 

Zusammenstellung

Projekt: BDO-AR_BA1 Neubauten HWK Ardeystrasse Haus 3 und Haus1b
LV: 3410 Bodenbeschichtungen (VE333 Ü1)
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
34
BODENBESCHICHTUNGEN
 
34.01
BAUSTELLENEINRICHTUNG  
34.02
UNTERGRUNDVORBEHANDLUNG  
34.03
BODENBESCHICHTUNG  
34.04
SONSTIGES  
34.05
STUNDENLOHNARBEITEN  
 
Summe 34
 
BODENBESCHICHTUNGEN
 
           
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
LV
3410
 
34
BODENBESCHICHTUNGEN  
  LV  Bodenbeschichtungen (VE333 Ü1)