| Typ | Code | Beschreibung |
|---|---|---|
| Warnung | 32 | GAEB.GAEBInfo.Version. Der Wert '3.2' ist nicht definiert in GAEB DA XML http://www.gaeb.de/GAEB_DA_XML/200407. |
| Warnung | 100 | GAEB.Award.BoQ.BoQInfo.Ctlg.CtlgID. Die Zeichenkette '{C6026D4E-6F58-4CAB-867A-817E57E74B13}' (l�ge=38) ist zu lang. Soll 20 Zeichen. |
| Projekt: | BDO-AR_BA1 | Neubauten HWK Ardeystrasse Haus 3 und Haus1b |
| LV: | 3410 | Bodenbeschichtungen (VE333 Ü1) |
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Titel
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Bezeichnung
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34 |
BODENBESCHICHTUNGEN |
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34.01 |
BAUSTELLENEINRICHTUNG |
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34.02 |
UNTERGRUNDVORBEHANDLUNG |
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34.03 |
BODENBESCHICHTUNG |
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34.04 |
SONSTIGES |
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34.05 |
STUNDENLOHNARBEITEN |
| Projekt: | BDO-AR_BA1 | Neubauten HWK Ardeystrasse Haus 3 und Haus1b |
| LV: | 3410 | Bodenbeschichtungen (VE333 Ü1) |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
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BODENBESCHICHTUNGEN
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ALLGEMEINE ANGABEN ZUM BAUVORHABEN ALLGEMEINE ANGABEN ZUM BAUVORHABEN gemäß VOB/C DIN 18299 Angaben zur Baustelle 0.1 Beschreibung des Bauvorhabens Die Handwerkskammer Dortmund beabsichtigt den Neubau, Umbau und die Erweiterung ihres Bildungswerks. Die Gesamtbaumaßnahme umfasst den Neubau des Hauses 3 und die Erweiterung des Hauses 1 sowie die dazugehörigen Aussenanlagen. Dieses Leistungsverzeichnis beeinhaltet die Bodenbeschichtungen im Haus 3. 0.1.1. Lage der Baustelle Das Gebäude liegt auf dem Grundstück der Handwerkskammer Dortmund, Ardeystraße 93 in der Nähe des Westfalenparks. Auf dem Gelände befinden sich weitere Gebäude der Handwerkskammer, das Verwaltungsgebäude und weitere Schulungsgebäude. Diese Gebäude sind während der Baumaßnahme in Betrieb. Verschmutzungen im Bereich der öffentlichen Straßen sind weitgehend zu vermeiden. Das Gelände wird über die Ardeystraße erschlossen. Von dort aus findet auch die Andienung der Baustelle statt. 0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen Wenn vorhanden, im Leistungsverzeichnis erwähnt. 0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen Die Arbeiten finden auf dem Gelände der Handwerkskammer Dortmund statt. Das Gelände ist an allen Seiten über gepflasterte Zufahrten und Hofflächen frei zugänglich. Haus 1b weist 1-2 Vollgeschosse, Haus 3 2-3 Vollgeschosse auf. Genaue Gebäudehöhen sind in der Leistungsbeschreibung angegeben 0.1.4 -0.1.5 Verkehrsverhältnisse und freizuhaltende Flächen Die vom Bauherrn benutzen Zufahrten und Stellflächen sind von Beeinträchtigungen freizuhalten. Zur Orientierung und als Grundlage dient der Baustelleneinrichtungsplan der Architekten (s. Anlage). Die Straßen und Wege in der Umgebung, sind immer von Lieferfahrzeugen, Baumaschinen und Materialien freizuhalten. Ausserhalb des Baufeldes können keine Parkplätze zur Verfügung gestellt werden. Feuerwehrzufahrten sind jederzeit freizuhalten. 0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transportwegen Es sind die freigegeben Zufahrten auf dem Grundstück zu nutzen. Materialtransporte sind vom AN eigenverantwortlich durchzuführen. Die Objektüberwachung des AG ist vor dem beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen derselben schriftlich in Kenntnis zu setzen. 0.1.7 Anschlüsse für Wasser und Energie Für die Stellung von Baustrom und Bauwasser wird kein Abzug vorgenommen. Anschlussmöglichkeiten werden bauseits hergestellt. 0.1.8 Zur Benutzung überlassenen Flächen Die allgemeine Baustelleneinrichtung, Sanitäre Anlagen, Bauzaun, Baumschutz, Baustromverteiler etc. wird bauseits gestellt. Baustelleneinrichtungsflächen sind dem Baustelleneinrichtungsplan des Auftraggebers zu entnehmen. Die Zuweisung der für die Baustelleneinrichtung des AN erforderlichen Flächen erfolgt durch den AG nach Maßgabe des Baustelleneinrichtungsplans und den damit zu Verfügung stehenden Flächen. Hierzu hat der AN vor Auftragserteilung die benötigten Flächen der Objektüberwachung des AG bekannt zu geben und mit ihr abzustimmen. 0.1.9 Bodenverhältnisse Der Baugrund ist für die Arbeiten des Auftragnehmers ausreichend tragfähig Die Flächen im Umgriff sind gepflastert. 0.1.10 Hydrologische Verhältnisse Keine Auswirkung auf die Leistungen des Bieters. 0.1.11-0.1.12 Besondere Umweltrechtliche Vorgaben, Besondere Vorgaben für die Entsorgung etc. Es gelten die öffentlich rechtlichen Vorschriften für die Entsorgung von Bauabfällen. 0.1.13 Schutzgebiete Im Baufeld sind keine Schutzgebiete ausgewiesen. 0.1.14 Schutz von Bäumen, Pflanzflächen etc. Durch den Auftragnehmer Baustelleneinrichtung wurde ein Baumschutz vorgenommen. Nachbargebäude, öffentliche und Baustellenverkehrsflächen sind vom Auftragnehmer bei Benutzung durch ihn vor Beschädigung zu schützen. Falls eine Beschädigung erfolgt, hat der Auftragnehmer nach Meldung des Schadens bei der Objektüberwachung den ursprünglichen Zustand auf eigene Kosten wieder herzustellen. Der Auftraggeber ist berechtigt, falls der Auftragnehmer nicht unverzüglich, spätestens jedoch zwei Tage nach Aufforderung dieser Festlegung nachkommt, auf Kosten des Auftragnehmers die Reparaturen durch Dritte durchführen zu lassen. Falls durch die Beschädigung Gefahr in Verzug ist und der Auftragnehmer für die Bauleitung nicht zu erreichen ist, ist die Bauleitung berechtigt, in diesem Falle unverzüglich die Beseitigung auf Kosten des Auftragnehmers vorzunehmen. Die notwendigen Absprachen und Genehmigungen sind vom Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten einzuholen. Der erforderliche Zeitvorlauf ist zu berücksichtigen. 0.1.15 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs. Evtl vom Bieter benötigte Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen sind vom Bieter eigenständig zu veranlassen und die Gebühren zu übernehmen. 1.1.16 Vorhandene Anlagen, Abwasser und Versorgungsanlagen. Keine Auswirkungen auf die Leistung des Bieters. 0.1.17 Bekannte und vermutete Hindernisse siehe Punkt 1.1.16 0.1.18 Kampfmittelsondierung Keine Auswirkungen auf die Leistung des Bieters. 0.1.19 Gemäß Baustellenverordnung getroffenen Maßnahmen Maßnahmen sind dem SiGe-Plan zu entnehmen. 0.1.20 Besondere Anordnungen der Eigentümer oder der anderen Weisungsberechtigten Wenn erforderlich im Leistungsverzeichnis erwähnt. 0.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen Keine Auswirkungen auf die Leistung des Bieters. 0.1.22 Vom Auftraggeber veranlasste Vorarbeiten Keine, die Leistung des Bieters betreffend. 0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer Arbeiten u.a. der Auftragnehmer Rohbau- und Dachabdichtung. 0.2 Angaben zur Ausführung 0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte Entsprechend Bauzeitenplan des AG und Ablaufplan des AN. 0.2.2 besondere Erschwernisse Soweit vorhanden, im LV beschrieben. 0.2.3 Vorgaben aus SiGe Plan Werden im SiGe Plan definiert. 0.2.4 Leistungen zur Unfallverhütung Es sind die Vorgaben der UVV und des SiGe-Plans zu beachten. 0.2.5 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen Keine Arbeiten in kontaminierten Bereichen, die besondere Schutzmaßnahmen erfordern. 0.2.6 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung Materialtransporte sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich durchzuführen. Die Hochbaukräne werden vom Auftraggeber nicht kostenfrei zur Verfügung gestellt. Eventuelle Mitbenutzungen sind vom Auftragnehmer mit dem Auftragnehmer Rohbau abzustimmen. 0.2.7 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen, und Vorhalten von Gerüsten Die Gerüststellung erfolgt bauseits durch den Auftragnehmer Rohbau. 0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüst Das bauseitige Gerüst kann vom Auftragnehmer für seine Arbeiten mitgenutzt werden. 0.2.9 Vorhaltungen Vorhaltungen für die Dauer der eigenen Arbeitszeit. Nähere Regelungen in der Leistungsbeschreibung. 0.2.10 Verwendung und Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling) Stoffen Die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses sind zu beachten. 0.2.11 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-) Stoffe etc. Die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses sind zu beachten. 0.2.12 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit Die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses sind zu beachten. 0.2.13 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise Siehe Angaben im Leistungsverzeichnis. 0.2.14 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen. Ist nicht vorgesehen. 0.2.15 Art, Zusammensetzung und Menge der zu entsorgenden Böden, Stoffe etc. Eigene Bauabfälle hat der Auftragnehmer entsprechend der gesetzlichen und öffentlich rechtlichen Vorgaben zu entsorgen. 0.2.16 Stoffe und Bauteile die vom AG beigestellt werden. Es werden vom Auftragnehmer keine Stoffe beigestellt. 0.2.17 In welchem Umfang der Auftraggeber Leistungen des AG für Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt Der Auftraggeber übernimmt keine derartigen Leistungen. 0.2.18 Leistungen für andere Unternehmen Wenn erforderlich in der Leistungsbeschreibung beschrieben. 0.2.19 - 0.2.21 entfällt 0.2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen. Die Abrechnung erfolgt elektronisch über den vom AG eingerichteten Planserver (Awaro). |
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VERTRAGSBEDINGUNGEN VERTRAGSBEDINGUNGEN RECHNUNGSSTELLUNG Rechnungen sind mit prüfbarer Aufmaßberechnung und Aufmaßplänen, 1-fach in Papier, digital als pdf-Datei und die Aufmaßberechnung als GAEB-Datei (D11) über die Plattform AWARO dem Bauherrn und der Objektüberwachung zuzustellen. Die Projektsteuerung ist bei der digitalen Übermittlung in cc zu setzen. Abschlagsrechnungen und Schlussrechnung sowie Aufmaße sind kumuliert aufzustellen. Neu abzurechnende Mengen sind im Aufmaß kenntlich zu machen das Aufmaß und die dem Aufmaß beizufügenden Aufmaßpläne sind vor Übermittlung mit der Objektüberwachung abzustimmen. Die Nummerierung und Reihenfolge der Positionen in der Rechnung und im Aufmaß sind gemäß Leistungsverzeichnis aufzustellen. Abschlagsrechnungen sind nur zulässig bei signifikanter Leistungserbringung bzw. Erhöhung von mindestens 10 % ober alle 6 KW. Nicht vom AN übernommene Korrekturen des AG werden mit 250 ? in Abzug gebracht. Die Nachträge sind mit der Begründung ggfs. Planunterlage und Einheitspreiskalkulation zu jeder Position 1-fach in Papier, digital als pdf-Datei und als GAEB-Datei (D86) dem Bauherrn und der Objektüberwachung über die Plattform AWARO zuzustellen. Die Projektsteuerung ist bei der digitalen Übermittlung in cc zu setzen. Die Ausführungsfristen berücksichtigen Werktage von Montag bis einschließlich Samstag. Als reguläre Arbeitszeit gelten die Zeiten von 7.00 bis 19.00 Uhr an Arbeitstagen (Montag-Samstag) Für Arbeiten innerhalb dieses Zeitraum erfolgt keine zusätzliche Vergütung. VERTEILUNG DER GEFAHR Der Auftraggeber schließt eine Bauleistungsversicherung ab. Die Umlage beträgt 0,15 % der Bruttoabrechnungssumme. AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN Die für die Ausführung notwendigen Unterlagen werden dem Auftragnehmer über den Planserver zur Verfügung gestellt. AUSFÜHRUNG Die vom Auftragnehmer als Nachunternehmer beschäftigten Firmen fallen nicht unter die Koordinationspflicht des Auftraggebers. Baubesprechungen finden regelmäßig, einmal wöchentlich statt. Die Teilnahme ist für den AN während seiner Ausführungszeit bzw. 3 KW vor Beginn der Ausführung verpflichtend. Darüber hinaus ist folgendes vereinbart: Während der gesamten Bauzeit ist ein Bautagebuch mit Tagesbericht zu führen. Dieser Bericht muss folgende Mindestangaben erhalten: - Wetterlage, Temperaturen, Niederschläge - Anzahl der Mitarbeiter auf der Baustelle - Einsatz von Geräten und Maschinen - Ausgeführte Leistungen - Terminbeurteilungen - besondere Vorkommnisse - besondere Anweisungen des Auftraggebers Als Vertreter des Auftraggebers gilt die Objektüberwachung. Die Objektüberwachung hat auf der Baustelle das Hausrecht Die Beschäftigung von Mitarbeitern ohne gesetzliche Meldung (Unfallversicherung, Sozialversicherung, Anmeldung zur Lohnsteuer etc.) ist bei der Ausführung verboten. Kopien der Sozialversicherungs-Nachweise sind durch die Bauleiter der jeweiligen Firmen auf der Baustelle vorzuhalten. Die Handwerkskammer behält sich stichprobenartige Überprüfungen vor. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber ausdrücklich von allen Schäden, die sich aus gesetzlicher Handlungsweise ergeben oder ergeben können, frei. STUNDENLOHNARBEITEN Stundenlohnnachweise werden von der Bauleitung und dem Auftraggeber im 14-tägigen Abstand unterzeichnet. Vor Beginn der Arbeiten ist die Baustelle mit der Objektüberwachung der Architekten zu begehen. Es erfolgt die Einweisung in die auszuführenden Arbeiten und die Baustelle. Auf besonders zu schützende Bauteile wird hingewiesen. An diesem Termin muss der Fachbauleiter des Auftragnehmers teilnehmen. Es ist durch den Auftragnehmer sicher zu stellen, das jeder Arbeiter auf der Baustelle, auch wenn er der deutschen Sprache nicht mächtig ist, die Anweisungen versteht und umsetzen kann. Ebenso muss bei allen Arbeiten durchgehend ein Vorarbeiter anwesend sein, der der deutschen Sprache in Schrift und Wort uneingeschränkt mächtig ist. Besonderheiten Vom AN ist für die Dauer der auszuführenden Arbeiten ein deutschsprachiger Bauleiter oder Vorarbeiter täglich und dauerhaft auf der Baustelle vorzusehen. Der Bauleiter/ Vorarbeiter steht als ständiger Ansprechpartner für den Bauherrn und seiner Vertreter zur Verfügung. Bedenken Hat der Auftragnehmer Bedenken gemäß VOB Teil B § 4 Ziffer 4 oder wegen sonstiger Vorbedingungen und Begleitumstände, muss er die Objektüberwachung oder Fachingenieure davon umgehend schriftlich in Kenntnis setzen. Bei Unterlassung dieser Pflicht trägt der Auftragnehmer die Haftung uneingeschränkt allein. HINWEIS ZUR ÜBERMITTLUNG VON DOKUMENTEN UND SCHRIFTVERKEHR Die Übermittlung aller Dokumente und jeglicher Schriftverkehr erfolgt ausschließlich über AWARO. Dokumente und Schriftverkehr, die nicht in AWARO eingestellt sind, gelten als nicht zugestellt, nicht existent. |
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ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
ANZUWENDENDE NORMEN, VORSCHRIFTEN UND RICHTLINIEN
Für Bauleistungen dieses LVs gelten: VOB, Teil B, Ausgabe 2019, VOB, Teil C, Ausgabe 2019, einschließlich Ergänzungsband 2023 und alle darin genannte Normen und Vorschriften.
Darüber hinaus gelten: - alle in den vorgenannten Normen enthaltenen Bestimmungen, Richtlinien und Festlegungen - alle in den Normen genannten Normen ohne ausdrückliche Benennung in dieser Aufzählung - die allgemein anerkannten Regeln der Technik - die öffentlich rechtlichen Vorschriften - die Unfallschutzbestimmungen - die gewerbeaufsichtlichen Bestimmungen - die Ausführungsbestimmungen dieser Ausschreibung, soweit in den Normen nicht enthalten - die Herstellervorschriften der zu verwendenden Materialien Für die Ausführung der Arbeiten gelten DIN 18 363 der VOB/C und die darin aufgeführten Normen und Vorschriften. 1.0 LEISTUNGSUMFANG Alle Preise sind für die komplette Ausführung der Arbeiten, einschließlich Lieferung der Stoffe, Lagerung inklusive deren Wetterschutz, zu kalkulieren und einzutragen. Dazu gehören auch das Abkleben von Bauteilen und sonstiger farbempfindlicher Baukörper und Gegenständen, Maßnahmen zum Schutz vor Witterungseinflüssen und zur Einhaltung der geltenden Vorschriften sowie das Liefern von Mustern in beurteiligungsfähiger Größe. Nebenleistungen, die zum werkgerechten Standard gehören, wie Schleifen, Entstauben, Ausbessern kleinerer Untergrundschäden usw. werden nicht gesondert aufgeführt, diese sind jedoch grundsätzlich zu kalkulieren und zu erfüllen. Alle Stoffe müssen in Originalverpackung des Herstellers angeliefert und verarbeitet werden. Es sind die Richtlinien des Werkstoffherstellers zu berücksichtigen. Alle Beschichtungsaufbauten sind innerhalb eines Herstellersystems auszuführen. |
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ANGEBOTENE FABRIKATE ANGEBOTENE FABRIKATE Mit Angebotsabgabe sind durch den Bieter die dem Angebot zugrundeliegenden Produkte folgender Bauteile zu benennen (Angabe von Hersteller, Produktbezeichnung, Serie): Ergänzung 70 des Bieters
- 1-K-Hybridbeschichtung auf Siliziumbasis:
................................................... vom Bieter einzutragen |
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BAUSTELLENEINRICHTUNG
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VORBEMERKUNG ZUR BAUSTELLENEINRICHTUNG VORBEMERKUNG ZUR BAUSTELLENEINRICHTUNG 1. Hinweis Für die Baustelleneinrichtung gelten die Ausführungen in den ergänzenden Angaben zum Bauvorhaben und der allgemeinen Vorbemerkungen und Vertrags- bedingungen. 2. Vergütung der Baustelleneinrichtung Alle für die Maßnahmen notwendigen Gegenstände der Baustelleneinrichtung sind vom AN für die Durchführung seiner Arbeit zu besorgen und bereitzustellen. Eine entsprechende Leistungsbeschreibung mit eingesetzten Baustelleneinrichtungsgegenständen, Maschinen, Kränen, Hebezeugen sowie etwa anfallende Gebühren etc. ist vom Bieter auf dem hierfür vorgesehen Blatt des Leistungs- verzeichnisses aufzustellen, mit Preisen zu versehen und als Teil des Angebotes mit anzugeben. In der Position Baustelleneinrichtung sind entweder die Kosten einzusetzen oder zu vermerken, dass die Kosten in den Einheitspreisen der Leistungspositionen einkalkuliert sind. 3. Strom und Wasser Strom und Wasserversorgung sind in den Vertrags- bedingungen dieser Unterlagen geregelt. 4. Genehmigungen Alle erforderlichen Genehmigungs-, Sicherungsmaßnahmen, Anträge und die zeichnerische Darstellung des Bestandes sowie die dabei anfallenden Gebühren sind Bestandteil der Baustelleneinrichtung. Weitere evtl. notwendige Angaben können bei der Bauleitung angefordert werden.. |
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34.01.01
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Baustelleneinrichtung Bodenbeschichtung Baustelleneinrichtung Bodenbeschichtung, für alle in dieser Auslobung enthaltenen Leistungen wie in den Vorbemerkungen beschrieben. |
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Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
Katalogzuordnung: Leistungsbereich, Schlüssel 034
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| 1 | St |
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34.01.02
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Produktdokumentation Bodenbeschichtung Erstellen einer Produktdokumentation zur Übergabe an den Bauherrn nach Abschluss der Baumaßnahme. Die Dokumentationsunterlagen müssen mindestens 2 Wochen vor Abnahme vorliegen. Die Unterlagen dienen zur Verwendung im Unterhalt und müssen mindestens enthalten: - Messprotokolle der CM-Messungen - Dokumentation der Haftzugprüfungen - Produktdatenblätter - Sicherheitsdatenblätter - Angaben zu den eingesetzten Bodenbeschichtungen mit Herstellernachweis - Nachweise Brandschutz und Rutschhemmung - Pflegeanleitung und Reinigungshinweise Die Unterlagen sind in digitaler Form zu übermitteln. Die zuvor beschriebene Leistung ist als Pauschale anzubieten. |
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Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
Katalogzuordnung: Leistungsbereich, Schlüssel 034
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| 1 | St |
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Summe 34.01 |
BAUSTELLENEINRICHTUNG |
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UNTERGRUNDVORBEHANDLUNG
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34.02.01
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Unterboden reinigen bes. Lstg Unterboden von Verschmutzungen z.B. durch Bauschutt, Mörtel- und Farbreste reinigen, die nicht durch Schleifen und Saugen zu entfernen sind, einschl. Entsorgung des Abfalls gem. DIN 18363 Pkt. 4.2.10 Ausführung nur nach Erfordernis und Abstimmung mit örtlicher Bauleitung. |
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Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
Katalogzuordnung: Leistungsbereich, Schlüssel 028
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| 100 | m2 |
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34.02.02
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Schutzabdeckung von Fenstern, Toren, Türen, innen bes. Lstg. Besondere Schutzabdeckung von Fenstern, Toren und Türen, innen einschließlich Abkleben, Unterhaltung und späterer Beseitigung/Entsorgung. als besondere Leistung gem. Pkt. 4.2.11 DIN 18363 Abdeckung bestehend aus: Abdeckfolie PE und Klebeband |
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Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 340
Katalogzuordnung: Leistungsbereich, Schlüssel 034
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| 150 | m2 |
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34.02.03
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Staubdichter Schutz von Bau- und Anlagenteilen bes. Lstg Besonderer staubdichter Schutz von Bau- und Anlagenteilen, innen, einschließlich Abklebearbeiten, Unterhaltung und späterer Beseitigung/Entsorgung. als besondere Leistung gem. Pkt. 4.2.11 DIN 18363 Abdeckung bestehend aus: Abdeckplane extra stark Dicke ca. 0,05 mm und Klebeband für die Einbauten der Werkststattechnik u.a. |
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Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 340
Katalogzuordnung: Leistungsbereich, Schlüssel 034
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| 50 | m2 |
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34.02.04
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Haftzugprüfung Durchführung von Haftzugprüfungen zur Ermittlung der Haftzugfestigkeit von Estrichen gemäß den geltenden Normen und Richtlinien (z.?B. DIN EN 13892-8 bzw. entsprechende nationale Regelwerke). Festlegung und Abstimmung der Prüfpunkte mit der Bauleitung. Vorbereitung der Prüfstellen (inkl. Schleifen/Reinigen der Oberfläche) Aufkleben der Prüfstempel mit geeignetem Hochleistungsklebstoff Durchführung der Haftzugprüfung mittels zugelassenem Prüfgerät durch qualifiziertes Fachpersonal Dokumentation der gemessenen Abreißkräfte und Bruchbilder, Bewertung der Ergebnisse anhand der geforderten Mindestwerte, Erstellung eines Prüfprotokolls inklusive Fotodokumentation. Die Oberfläche muss eine Haftzugfestigkeit von mind. 1,5 N/mm² oder eine andere gemäß Herstellervorschrift ausreichende Haftzugfestigkeit für nachfolgend beschriebene Beschichtung aufweisen. Sollte diese nicht vorhanden sein, sind weitere Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen. |
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Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
Katalogzuordnung: Leistungsbereich, Schlüssel 025
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| 50 | St |
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34.02.05
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Restfeuchte mit CM-Gerät Prüfung des Feuchtigkeitsgehaltes des Estrichs mit der CM-Methode, inkl. genauen Protokollierens der Messstellen und Messergebnisse.
Die Messergebnisse sind der Bauleitung vorzulegen. Art des Estrichs: Zementestrich |
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Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
Katalogzuordnung: Leistungsbereich, Schlüssel 028
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| 50 | St |
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34.02.06
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Reparaturspachtel bis 0,25 m² Reparaturspachtel für Löcher und Kleinflächen bis 0,25 m² liefern und einbauen. |
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Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
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| 100 | St |
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34.02.07
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Reparaturspachtel von 0,25 m² bis 0,5 m² Reparaturspachtel für Löcher und Kleinflächen von 0,25 m² bis 0,5 m² liefern und einbauen.
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Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
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| 10 | St |
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34.02.08
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Zementestrich anschleifen und absaugen Vorbereiten des Untergrundes durch Anschleifen des neuen Zementestrichs und gründliches Absaugen mit einem Industriestaubsauger. Kehrgut sammeln, transportieren und fachgerecht entsorgen. |
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Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
Katalogzuordnung: Leistungsbereich, Schlüssel 028
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| 3.000 | m2 |
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34.02.09
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Kugelstrahlen der Bodenflächen Trockene Bodenflächen durch staubfreies Kugelstrahlen intensiv behandeln, um labile Teile, Verschmutzungen und Zementschlämme restlos zu entfernen und die Oberfläche aufzurauen. Randbereiche sind maschinell von Hand nachzuarbeiten. Anschließend gründlich mit dem Industriestaubsauger reinigen. Die Oberfläche muss abschließend eine Haftzugfestigkeit von mind. 1,5 N/mm² oder eine andere gemäß Herstellervorschrift ausreichende Haftzugfestigkeit für nachfolgend beschriebene Beschichtung aufweisen. Anfallender Bauschutt ist durch den AN zu entsorgen. Diese Arbeiten dürfen nur nach vorheriger Absprache mit der Bauleitung ausgeführt werden. |
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Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
Katalogzuordnung: Leistungsbereich, Schlüssel 025
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| 863 | m2 |
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34.02.10
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Fräsen der Bodenflächen Unebenheiten, Überhöhungen oder labile Oberflächenbereiche des Bodens durch Fräsen und Nachstrahlen entfernen. Anschließend gründlich mit dem Industriestaubsauger reinigen. Die Oberfläche muss eine Haftzugfestigkeit von mind. 1,5 N/mm² aufweisen. Frästiefe bis 3 mm. Anfallender Bauschutt ist durch den AN zu entsorgen. Diese Arbeiten dürfen nur nach vorheriger Absprache mit der Bauleitung ausgeführt werden. |
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Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
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| 100 | m2 |
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34.02.11
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Untergrund reinigen Durchführung einer intensiven Naßreinigung mit einer Scheuersaugmaschine. Anfallendes Schmutzwasser und Schutt sind vom AN nach den geltenden Vorschriften zu entsorgen. |
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Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
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| 3.863 | m2 |
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34.02.12
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Untergrund Sockelbereich reinigen Untergrund an Wänden im Sockelbereich von anhaftenden Verunreinigungen wie Staub befreien, anfallender Schutt ist vom AN nach den geltenden Vorschriften zu entsorgen. Reinigung Wandsockel bis H 15 cm |
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Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
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| 1.623 | m |
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Summe 34.02 |
UNTERGRUNDVORBEHANDLUNG |
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BODENBESCHICHTUNG
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34.03.01
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Abkleben Sockelleiste Sauberes und fluchtgerechtes Abkleben der Wand oberhalb der aufzubringenden Sockelbeschichtungen, mit Klebeband. Abziehen und Entsorgen des Klebebands nach Fertigstellen der Sockelbeschichtung. Sockelbeschichtung H=10cm |
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Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
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| 1.623 | m |
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34.03.02
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Abkleben Schwelle Sauberes und fluchtgerechtes Abkleben des Schwellenbereiches im Übergang zwischen den Räumen und zum Flur, mit Klebeband. Abziehen und Entsorgen des Klebebands nach Fertigstellen der Beschichtung. In Einzellängen von ca. 1,01 bis 2,40 m. |
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Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
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| 100 | m |
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34.03.03
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transparente 1-K-Hybridbeschichtung, R10 Liefern und aufbringen einer transparenten, gebrauchsfertigen und weichmacherfreien 1-K-Hybridbeschichtung auf Siliziumbasis auf mineralische flügelgeglättete Sichtestriche. Verarbeitung nach Herstellerangaben. Die Beschichtung ist auf den trockenen, sauberen und saugfähigen Bodenbelag in 2 Arbeitsgängen im Kreuzgang gleichmäßig aufzurollen. Angrenzende Flächen sind gegen Spritzer zu schützen. Rollerspuren oder Ansätze sind zu vermeiden, dazu ist ggf. nachzurollen. Das Material muss für den Einsatz im Innenbereich geeignet sein. Bauseitiger Untergrund: Schnellzement-Sichtestrich CT-C40-F6, SW1, flügelgeglättet Flächenlasten bis 5,0 kN/m², mit Haftzug >/= 1,5 N/mm² Die fertige Oberfläche muss mindestens die Rutschhemmungsklasse R10 nach DIN EN 16165, Anhang B, erfüllen. Ein entsprechender Prüf-/ Klassifizierungsnachweis des angebotenen Systems ist vorzulegen. Farbe: Transparent, matt Raumnummern: 3.003 / 3.032 / 3.033 / 3.034 / 3.035 / 3.036 / 3.037 / 3.038 / 3.040 / 3.042 / 3.050 / 3.051 / 3.052 / 3.053 / 3.054 / 3.055 3.103 / 3.104 / 3.107 / 3.108 / 3.109 / 3.110 / 3.111 / 3.113 / 3.117 / 3.118 / 3.119 / 3.120 / 3.121 / 3.122 / 3.123 / 3.124 / 3.125 / 3.129 / 3.130 / 3.132 / 3.133 / 3.134 / 3.135 / 3.136 / 3.137 3.203 / 3.205 / 3.206 / 3.207 / 3.209 / 3.210 / 3.211 / 3.212 / 3.213 |
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Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
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| 3.863 | m2 |
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34.03.04
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Sockelbeschichtung H=10 cm Sockelausbildung systemkonform zu vor beschriebenem System der Bodenbeschichtung, an senkrechten Flächen, Sockelhöhe 10 cm, Boden-Wandanschluss mit elastischer Verfugung in gesonderter Position beschrieben. Kantenausbildung an der Wand ist scharf abgezogen Untergrund v.a. aus Beton und KS-Sichtmauerwerk. Verschluss von Poren und Lunkern durch Fleckspachteln. Leistungsbestandteil ist das Anarbeiten an angrenzende Bauteile. |
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Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
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| 1.623 | m |
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34.03.05
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Anlegen Musterfläche ca. 15 m² Anlegen einer Musterfläche/Musterraumes in einem Raum nach Wahl des Architekten, Raumgröße ca. 15 m². Die Musterfläche umfasst die Beschichtung Boden und Sockel sowie das Schließen der Randfuge gem. der entsprechenden Beschreibungen in den Positionen und einschließlich aller erforderlichen Abklebungen. |
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Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
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| 1 | St |
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Summe 34.03 |
BODENBESCHICHTUNG |
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SONSTIGES
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34.04.01
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Randdämmstreifen abschneiden Abschneiden des Überstandes des Randdämmstreifens aus PE-Schaum. |
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Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
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| 1.623 | m |
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34.04.02
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Schließen Randfuge elast. Dichtstoff PU Schließen von Fugen als Randfuge im Rahmen der Beschichtungsarbeiten, mit elastischem Dichtstoff, einschl. freiräumen der Fuge im Abdichtungsbereich, Fugenvorbehandlung, PE-Rundschnur und Hinterfüll-Dichtstoff auf PU-Basis. Fugenbreite ca. 10 mm Fugentiefe bis ca. 80 mm Farbe Dichtstoff nach Wahl des AG und Bemusterung. Abfallstoffe sind vom AN nach den geltenden Vorschriften zu entsorgen. |
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Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
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| 1.670 | m |
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34.04.03
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Schließen Bewegungsfuge/ Raumfuge/ Fuge Abschlussprofil Schließen von Bewegungsfugen/ Raumfugen und Fugen zu Estrich-Abschlussprofilen im Rahmen der Beschichtungsarbeiten, mit elastischem Dichtstoff, einschl. freiräumen der Fuge im Abdichtungsbereich, Fugenvorbehandlung, PE-Rundschnur und Hinterfüll-Dichtstoff aus PU-Basis. Fugenbreite ca. 10 mm Fugentiefe bis ca. 80 mm Farbe Dichtstoff nach Wahl des AG und Bemusterung. Abfallstoffe sind vom AN nach den geltenden Vorschriften zu entsorgen. |
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Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
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| 288 | m |
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34.04.04
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Abkleben Bodenablauf Abkleben des Bodeneinlaufs mit Klebeband. Abziehen und Entsorgen des Klebebands nach Fertigstellen der Beschichtung, Klebereste sind rückstandslos zu entfernen. Abmessungen ca. 250x250mm |
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Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
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| 20 | St |
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34.04.05
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Anarbeiten Bodenablauf Anarbeiten der Bodenbeschichtung an bauseitigen Bodenablauf, Öffnung oberseitig ca. 250x250mm |
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Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
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| 20 | St |
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34.04.06
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Schließen Fuge Ablauf Schließen von Fugen umlaufend zu vorgenannten Bodeneinläufen im Rahmen der Beschichtungsarbeiten, mit elastischem Dichtstoff, einschl. freiräumen der Fuge im Abdichtungsbereich, Fugenvorbehandlung, PE-Rundschnur und Hinterfüll-Dichtstoff auf PU-Basis. Fugenbreite ca. 10 mm Fugentiefe bis ca. 80 mm Farbe Dichtstoff nach Wahl des AG und Bemusterung. Abfallstoffe sind vom AN nach den geltenden Vorschriften zu entsorgen. |
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Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
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| 20 | St |
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34.04.07
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Abkleben Edelstahlrinne Abkleben der Edelstahlrinne mit Klebeband. Abziehen und Entsorgen des Klebebands nach Fertigstellen der Beschichtung, Klebereste sind rückstandslos zu entfernen. |
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Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
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| 95 | m |
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34.04.08
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Anarbeiten Edelstahlrinne Anarbeiten der Bodenbeschichtung an bauseitige Edelstahlrinne. |
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Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
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| 95 | m |
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34.04.09
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Schließen Fuge Rinne Schließen von Fugen umlaufend zu vorgenannten Bodeneinläufen im Rahmen der Beschichtungsarbeiten, mit elastischem Dichtstoff, einschl. freiräumen der Fuge im Abdichtungsbereich, Fugenvorbehandlung, PE-Rundschnur und Hinterfüll-Dichtstoff auf PU-Basis. Fugenbreite ca. 10 mm Fugentiefe bis ca. 80 mm Farbe Dichtstoff nach Wahl des AG und Bemusterung. Abfallstoffe sind vom AN nach den geltenden Vorschriften zu entsorgen. |
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Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
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| 95 | m |
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34.04.10
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Fußbodenschutz mit PE-beschichtetem Abdeckpapier Liefern, auslegen und vorhalten von geeignetem PE-beschichteten Abdeckpapier, ca. 250-350 g/m². Die Stöße sind mit Klebeband dauerhaft zu verkleben, dabei Klebeband nicht am Oberboden aufkleben. Wiederlösbare und höchste Qualität an Klebeband verwenden. Nach Aufforderung durch die örtl. Bauleitung die Abdeckungen entfernen und fachgerecht entsorgen einschl. aller Entsorgungskosten. Ausführung nur auf besondere Anweisung durch die Bauleitung! Die Flächen dürfen erst nach vollständiger Trocknung abgedeckt werden. |
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Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
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| 750 | m2 |
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34.04.11
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Fußbodenschutz mit Hartfaserplatten Liefern, auslegen und vorhalten zum Schutz der oben beschriebenen Beschichtung mit geeigneten Hartfaserplatten d = 3-5 mm stark. Stöße sind mit Klebeband dauerhaft zu verkleben, dabei Klebeband nicht am Oberboden aufkleben. Wiederlösbare, höchste Qualität an Klebeband verwenden. Die Flächen dürfen erst nach vollständiger Trocknung abgedeckt werden. |
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Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
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| 750 | m2 |
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Summe 34.04 |
SONSTIGES |
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STUNDENLOHNARBEITEN
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VORBEMERKUNG STUNDENLOHNARBEITEN STUNDENLOHNARBEITEN 1. Für die Ausführung von Leistungen im Stundenlohn gelten die Technischen Bestimmungen der DIN 18 299 VOB/C Allgemeine Regelungen sowie alle darin enthaltenen bzw. darauf verwiesenen Richtlinien und Vorschriften. 2. Alle angegebenen Preise für Löhne, Materialien und Stoffe sind Festpreise und gelten bis zur Fertigstellung der vertraglichen Leistung. 3. Stundenlohnarbeiten dürfen grundsätzlich nur nach vorheriger Ankündigung durch den AN und erst nach Aufforderung / Beauftragung durch den Auftraggeber ausgeführt werden. Unterbleibt bzw. fehlt die Anordnung bzw. Zustimmung des Auftraggebers so sind die Leistungen nach Einheitspreisen und Mengen abzurechnen. Evtl. nicht im Leistungsverzeichnis enthaltene bzw. vorgesehene Arbeiten begründen nicht die Abrechnung nach Stundenlohnpreisen. Vielmehr obliegt es dem Auftragnehmer für derartige Leistungen - vor Ausführung der Arbeiten - ein Nachtragsangebot auf Grundlage des Hauptangebotes vorzulegen. Die Nachweispflicht für die angefallene Leistung obliegt dem Auftragnehmer. Dies bedeutet, dass der Auftragnehmer Grund und Aufwand von zusätzlichen, evtl. in Stundenlohn abzurechnenden Leistungen nachträglich nachzuweisen hat, soweit nicht eine Zustimmung des Auftraggebers schriftlich vorliegt. 4. Sämtliche angebotenen Preise sind frei Bau- bzw. Arbeitsstelle. D.h., dass über die angebotenen Stundenlohn- bzw. Material- und Gerätepreise hinaus keine weitere Vergütung für Fahrtkosten, Transportkosten, Hilfsstoffe sowie für Warte- und Pausezeiten erfolgt. Es werden nur die auf der Baustelle geleisteten Arbeits- bzw. Einsatzstunden vergütet. Zeiten für An- und Abfahrt zur Baustelle werden nicht vergütet. 5. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass zur Ausführung der angeordneten Tagelohnarbeiten das jeweils dafür geeignete Arbeitspersonal (Helfer bzw. Facharbeiter) eingesetzt wird. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, die entsprechenden Arbeitskräfte bzw. die Lohngruppe zu bestimmen. Dies gilt auch für die spätere Anerkennung der entsprechende Lohngruppen im Rahmen der Tagelohnberichte. Die Gegenzeichnung der Regiezettel durch den Auftraggeber bzw. die Bauleitung kann nicht als Anerkennung der darin ggf. eingetragenen Lohngruppe gewertet werden. Es bleibt der Rechnungsprüfung vorbehalten, eine für die jeweiligen Arbeiten zutreffende Lohngruppe einzusetzen, soweit der Einsatz eines höher qualifizierten Personals nicht vor Ausführung der jeweiligen Regieleistung ausdrücklich vom Auftraggeber bzw. der Bauleitung genehmigt wurde. 6. Für Bauleitungs- und Aufsichtspersonal erfolgt grundsätzlich keine Vergütung. 7. Der Aufwand der beauftragten Stundenlohnarbeiten ist durch entsprechende Tagelohnzettel täglich zu belegen und dem Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigtem unverzüglich (spätestens innerhalb 1 Woche) zur Bestätigung vorzulegen. Nachträglich bzw. verspätet oder gar erst mit Rechnungsstellung vorgebrachte Stundenlohnarbeiten oder vorgelegte Tagelohnzettel werden nicht mehr anerkannt. Die Beweispflicht für die Rechtmäßigkeit und Höhe der entsprechenden Leistungen verbleibt vollständig beim Auftragnehmer. 8. Die Gegenzeichnung der rechtzeitig vorgelegten Tagelohnzettel durch den Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigten gilt nicht als Anerkennung oder Zustimmung zur Abrechnung in Regie. Die Prüfung nach evtl. Abrechnung über Leistungspositionen wird ausdrücklich vorbehalten. Verrechnungssatz für Löhne Die Verrechnungssätze sind auf Anforderung des AG aufgegliedert anzubieten. In ihnen sind enthalten: - Lohn- und Gehaltskosten sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten - Sozialkassenbeiträge - Gemeinkostenanteile - Wagnis und Gewinn Zuschläge zu den Verrechnungsätzen für die vom AG angeordnete oder zu vertretende Nacht-, Sonn- u. Feiertags- oder sonstige tarifliche Mehrarbeit (Überstunden) werden in Höhe der tariflichen Vereinbarungen zusätzlich vergütet. Dies gilt nicht, wenn der AN diese Mehraufwendungen aufgrund von ihm selbst verursachten Umständen (Terminverzug oder dgl.) zu vertreten hat. Sonstige Zuschläge wie Auslöse o. dgl. werden nicht vergütet. Hinweis für die Bearbeitung des Angebotes Soweit der Bieter keine Arbeitskräfte, die in den nachstehenden Positionen aufgeführt sind, beschäftigt, so hat er dies anzugeben und als Einheitspreis den der nächsthöheren Vergütungsgruppe, aus der er Arbeitskräfte beschäftigt einzusetzen. |
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34.05.01
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Bauvorarbeiter/in Stundenlohnarbeiten Bauvorarbeiter/in auf Anordnung des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. |
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Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
Katalogzuordnung: Leistungsbereich, Schlüssel 027
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| 10 | h |
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34.05.02
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Baufacharbeiter/in Baufacharbeiter/in auf Anordnung des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. |
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Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
Katalogzuordnung: Leistungsbereich, Schlüssel 027
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| 10 | h |
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34.05.03
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Bauhelfer/in Bauhelfer/in auf Anordnung des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. |
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Katalogzuordnung: DIN 276-93, Schlüssel 350
Katalogzuordnung: Leistungsbereich, Schlüssel 027
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| 10 | h |
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Summe 34.05 |
STUNDENLOHNARBEITEN |
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Summe 34 |
BODENBESCHICHTUNGEN |
| Projekt: | BDO-AR_BA1 | Neubauten HWK Ardeystrasse Haus 3 und Haus1b |
| LV: | 3410 | Bodenbeschichtungen (VE333 Ü1) |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
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34
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BODENBESCHICHTUNGEN
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34.01
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BAUSTELLENEINRICHTUNG | |
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34.02
|
UNTERGRUNDVORBEHANDLUNG | |
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34.03
|
BODENBESCHICHTUNG | |
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34.04
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SONSTIGES | |
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34.05
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STUNDENLOHNARBEITEN |
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Summe 34 |
BODENBESCHICHTUNGEN |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
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LV
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3410
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34
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BODENBESCHICHTUNGEN |
| LV | Bodenbeschichtungen (VE333 Ü1) |