Wettbewerb Neubau Rathaus in Molbergen - Objektplanungsleistungen Gebäude und Inne...
VO: VgV Vergabeart: Nicht offener Planungswettbewerb (Bewerbungsphase) Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
12.11.2025
18.11.2025 12:00 Uhr
15.12.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Gemeinde Molbergen - Der Bürgermeister
56/220/96150
Cloppenburger Str. 22
49696
Molbergen
Deutschland
DE948
Andreas Unnerstall
neubau@molbergen.de
+49 44759494-26

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

assmann GmbH
DE124727174
Baroper Str. 237
44227
Dortmund
Deutschland
DEA52
Jovana Josic
10-25024@assmanngruppe.com
+49 23175445-267
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131-15-3308
+49 4131-15-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71200000-0
71221000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Gemeinde Molbergen plant den Neubau eines Rathauses in zentraler Lage in Molbergen. Das Rathaus soll dabei nicht nur modernes Verwaltungs- und Politikgebäude sein, sondern durch Transparenz und Zugänglichkeit ein Ort der Bürgernähe und Begegnung.
Der Ortskern Molbergens ist im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms des Landes Niedersachsen grundlegend neu gestaltet worden (Kreisverkehrsplatz mit Bebauung, Bürgerpark, Spielstraße "Hellekamp" mit Aufenthaltsqualität etc.). In diesen Gestaltungsverbund soll sich das neue Rathaus städtebaulich einfügen und an einen bereits neu geschaffenen Platz mit Wasserspiel anschließen. Mit dem Wettbewerb wird eine funktionale, nachhaltige und zukunftsfähige Lösung gesucht, die diesen Standort prägt.
Mit dem Neubau soll die gesamte Verwaltung in einem modernen, funktionalen und bürgerfreundlichen Gebäude zusammengeführt werden. Durch die Wahl des Standorts kann der Umzug der Verwaltung direkt nach Fertigstellung erfolgen, sodass eine Interimsunterbringung nicht erforderlich wird. Der bestehende Gebäudebestand wird nach Bezug des Neubaus zurückgebaut.
Für den Rathausneubau sind insbesondere Aussagen zur zukünftigen Nutzungsperspektive der Verwaltung von Bedeutung. Dabei sind die Anforderungen an eine zeitgemäße, transparente und serviceorientierte Kommunalverwaltung zu berücksichtigen. Erwartet wird ein Gebäude, das sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Mitarbeitenden eine hohe Aufenthaltsqualität bietet und das städtebaulich prägend an der Cloppenburger Straße verortet ist.
Das zu entwickelnde Entwurfskonzept soll die vielfältigen funktionalen Anforderungen bestmöglich erfüllen und sowohl in der Errichtung als auch im Betrieb wirtschaftlich tragfähig sein. Qualitätsziele sind eine kompakte und effiziente Organisation der Verwaltungsräume, eine kostengünstige Bauweise in angemessener Größe sowie eine hohe Flexibilität in der Nutzung.
Das Wettbewerbsgebiet befindet sich an der Cloppenburger Straße auf dem Grundstück der ehemaligen Feuerwehr in zentraler Lage der Gemeinde Molbergen. Der Standort ist verkehrlich gut erschlossen, liegt in unmittelbarer Nähe zum Ortskern und soll durch den Neubau eine städtebaulich prägende Rolle übernehmen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Wettbewerb wird als einphasiger, nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren nach RPW 2013 und anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV ausgeschrieben. Das Wettbewerbsverfahren ist anonym. Für den Wettbewerb gelten außerdem die entsprechenden Bestimmungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) sowie das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da der zu Beginn des Wettbewerbs geltende EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von 221.000,00 EUR netto überschritten wird. Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Die Architektenkammer hat an der Vorbereitung des Wettbewerbs mitgewirkt und Kenntnis vom Inhalt der Auslobung und den Wettbewerbsbedingungen erhalten. Der Wettbewerb wird bis zum Versand der Auslobung von der Architektenkammer Niedersachsen bestätigt. Die Ausloberin, die Preisgerichtsmitglieder, die Teilnehmenden, die Sachverständigen und Berater sowie die Vorprüfer erkennen durch die Teilnahme die Verfahrensbedingungen und -inhalte als verbindlich an.
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Weitere Informationen können auch dem Bewerbermemorandum (siehe Vergabeunterlagen) entnommen werden. Hier finden sich auch alle nötigen Informationen zu z.B. Beurteilungskriterien des Preisgerichts, Terminen, Preisgericht und Wettbewerbssumme, sofern diese in dieser Bekanntmachung nicht dargestellt werden.
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Der Wettbewerb richtet sich an Architekten und Innenarchitekten. Innenarchitekten sind in Bewerbergemeinschaft mit Architekten teilnahmeberechtigt.
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Im Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV an einen der Preisträger, in der Regel den Gewinner. Die Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, im Anwendungsbereich der VgV zu verhandeln.
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Teilnehmer am Verhandlungsverfahren ist zunächst nur der Gewinner (1. Preis) des Planungswettbewerbs. Sofern mit dem Gewinner keine Einigung erzielt werden kann, werden alle Preisträger zu Verhandlungen aufgefordert. Teilnehmer sind die Preisträger, wie sie in der Verfassererklärung benannt wurden. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beauftragt.
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Im Rahmen des o.g. Verhandlungsverfahrens sollen die folgenden Leistungen vergeben werden:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI
Es werden mindestens die Planungsleistungen der Leistungsphasen 2-8 vergeben, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.

Die Ausloberin wird zu den Verhandlungen gemäß § 80 Abs. 1 VgV die Vorlage der zum Nachweis der Eignung zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren und zur Ausführung des Planungsauftrags erforderlichen Unterlagen verlangen.

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Molbergen
Deutschland
DE948

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Wettbewerbsergebnis

Insgesamt werden 100 Punkte vergeben. Die Preisträger*innen erhalten folgende Bepunktung: 1. Preis: 45 Punkte; 2. Preis: 30 Punkte; 3. Preis: 15 Punkte. Wenn mehr Preise vergeben werden, erhält der Preisträger jeweils 0 Punkte für dieses Kriterium.

Gewichtung
45,00

Zuschlagskriterium

Qualität
weitere Qualitätskriterien

z.B. Auftragsbezogene Qualifikation des Projektleiters, Qualität des
Konzepts zur Umsetzung der Aufgabenstellung (Kosten-, Termin-, Qualitätssicherung), Umgang mit Überarbeitungshinweisen. Die Ausloberin behält sich für dieses Kriterium eine Änderung der Gewichtung zum Verhandlungsverfahrens vor.

Gewichtung
45,00

Zuschlagskriterium

Preis
Honorarangebot

Die Ausloberin behält sich für dieses Kriterium eine Änderung der Gewichtung zum Verhandlungsverfahrens vor.

Gewichtung
10,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Der Wettbewerb wird als einphasiger, nichtoffener Realisierungswettbewerb mit 10 Teilnehmern mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren nach RPW 2013 und anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV ausgeschrieben.
Der Wettbewerb richtet sich an Architekten und Innenarchitekten. Innenarchitekten sind in Bewerbergemeinschaft mit Architekten teilnahmeberechtigt.

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zum Wettbewerb

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Die Bewerbungsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei auf der Vergabeplattform www.dtvp.de zur Verfügung.
Rückfragen im Rahmen der Bewerbungsphase sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform zu stellen. Sie werden dort fortlaufend anonymisiert allen Teilnehmern des Verfahrens beantwortet.

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y435WPS

Einlegung von Rechtsbehelfen

Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden anhand der folgenden Beurteilungskriterien bewertet (ohne Rangfolge): Städtebauliche und architektonische Qualität; Einhaltung des Raum- und Funktionsprogramms; Klimaneutralität und Nachhaltigkeit; Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb.
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Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen, die als bindend bezeichneten Vorgaben der Auslobung erfüllen, in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen, termingerecht eingegangen sind sowie keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen. Inhaltlich bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der Arbeit führen, werden nicht festgelegt. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht.
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Grundlage der Honorargestaltung im Falle eines Auftrages ist die derzeitige Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021). Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
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Terminschiene: Bewerbungsschluss: 18.11.2025; Versand der Auslobungsunterlagen: 15.12.2025; Einführungskolloquium: 12.01.2026; Abgabe der Planunterlagen: 19.03.2026; Preisgerichtssitzung: 20.04.2026; Verhandlungsgespräche: ca. Juni 2026
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Das Preisgericht setzt sich aus den folgenden stimmberechtigten Personen zusammen: Sachpreisrichter: Witali Bastian, Bürgermeister, Gemeinde Molbergen; Sergei Meier, Fraktionsvorsitz Zentrum, Gemeinde Molbergen; André Röckmann, Fraktionsvorsitz CDU, Gemeinde Molbergen; Dr. Sebastian Vaske, CDU, 1. Stellv. Bürgermeister, Gemeinde Molbergen; Job Westermann, Fraktionsvorsitz UWG, Gemeinde Molbergen; Fachpreisrichter: Sabine, Djahanschah, Architektin, Osnabrück; Heiner Farwick, Architekt und Stadtplaner, Ahaus; Frank Lohse, Architekt, Dortmund; Prof. Bettina Mons, Architektin, Minden; Prof. Christa Reicher, Architektin und Stadtplanerin, Ahaus; Eckhard Scholz, Architekt, Senden.
Hinweis: Stellvertreter, Sachverständige Berater und Vorprüfer werden in der Auslobung benannt.
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Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 38.000 Euro (brutto inkl. MwSt.) zur Verfügung.
Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: 15.200 Euro
2. Preis: 9.500 Euro
3. Preis: 5.700 Euro
2 Anerkennungen à: 3.800 Euro
Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme auf Preise und Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich.
Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber dem Bauherrn für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld und die Aufwandsentschädigung netto. Die Mehrwertsteuer wird von der Ausloberin in Deutschland abgeführt.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist von 6 Kalendertagen nachzufordern.
gemäß § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB

Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB

Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB

Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB

Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB

Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB

Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB

Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB

Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB

Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB

Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB

Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB

Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB

Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB

Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB

Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB

Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB

Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB

Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB

Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB

Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB

Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

10
10

1) Ortmann & Möller Bauplanung GmbH, Lastrup
2) Knipper Kleine Architekten, Sögel
3) Wieghaus Architekten, Cloppenburg

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

AUSWAHLKRITERIEN FÜR DIE TEILNAHME AM PLANUNGSWETTBEWERB:
Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 10 beschränkt. Neben drei zugeladenen Teilnehmenden werden weitere sieben Teilnehmende durch ein vorgeschaltetes Auswahlverfahren ermittelt.
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Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" bzw. "Innenarchitekt" befugt sind. Der Zulassungsbereich umfasst die EWR-Mitgliedsstaaten und diejenigen Staaten, die Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA sind.

Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Architekt: Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Architekt" entsprechend nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates.
b) Innenarchitekt: Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Innenarchitekt" entsprechend nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates.
Sind in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnungen nicht gesetzlich geregelt, so ist teilnahmeberechtigt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - "Berufsanerkennungsrichtlinie" gewährleistet ist.
Außerdem sind juristische Personen teilnahmeberechtigt, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die ausgeschriebenen Leistungen gehören, wenn sie einen bevollmächtigten Vertreter sowie einen (personenidentischen oder personenverschiedenen) Verfasser der Wettbewerbsarbeit benennen und die so benannte(n) Person(en) die oben genannten Voraussetzungen für eine Teilnahmeberechtigung natürlicher Personen erfüllen.
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Für die Bewerbung ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Bewerbungsformular für die Teilnahme am Wettbewerb zu verwenden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfahrenssprache Deutsch ist. Unterlagen in anderer Sprache als der Verfahrenssprache sind in Form einer Eigenerklärung vor der Einreichung zu übersetzen. Bei Bedarf ist eine Übersetzung von einem amtlich vereidigten Dolmetscher nachzureichen.
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Die Bewerber*innen müssen nachweisen, dass Sie die folgenden Auswahlkriterien erfüllen: (1) Nachweis über die Berechtigung zum Führen der geforderten Berufsbezeichnung (für den "Architekt": Kammernachweis und für den "Innenarchitekt": Kammernachweis) (2) Eigenerklärung, dass sich kein Mitglied der Bewerbergemeinschaft (Partner, freie Mitarbeiter, Angestellte) separat bewirbt bzw. beteiligt und dass ein Verstoß hiergegen zum nachträglichen Ausschluss aller Bewerbungen bzw. Arbeiten führt. (3) Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. (4) Eigenerklärung, dass eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft vorhanden ist oder diese nicht notwendig ist. (5) Eigenerklärung, dass das Büro im Falle der Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird. (6) Eigenerklärung, dass die Hinweise zur ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung und die Hinweise über die Eignungsnachweise zum anschließenden Verhandlungsverfahren verstanden wurden. (7) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe aufgrund der EU-Verordnung 2022/576 (Russland-Sanktionen) vorliegen. (8) Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegt. (9) Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt. (10) Eigenerklärung, dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird.
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Der Nachweis von Referenzen ist zur Teilnahme am Wettbewerb nicht notwendig.
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Aus allen Bewerbungen werden sieben Teilnehmende und zehn Nachrückende ausgelost. Nach der Auslosung werden die ausgelosten Bewerbungen formal und inhaltlich geprüft. Nach Nachforderung noch immer unvollständige Bewerbungen werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerber*innen, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der auslobenden Stelle. Im Fall von Absagen geloster Teilnehmer*innen oder gesetzter Büros werden die Nachrücker bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium in der Reihenfolge der Losziehung zur Teilnahme aufgefordert. Aus Gleichbehandlungsgründen ist ein Nachrücken in den Teilnehmerkreis nur bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium möglich. Die Zulassung durch das Auswahlverfahren gilt zunächst nur für die Wettbewerb selbst. Nach dem Wettbewerb erfolgt eine Eignungsprüfung nach VgV.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Höchstanzahl erfolgreicher Angebote
10

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

EIGNUNGSKRITERIEN FÜR DIE TEILNAHME AM VERHANDLUNGSVERFAHREN NACH DEM PLANUNGSWETTBEWERB:
Zu den Verhandlungen wird die auslobende Stelle die folgenden Eignungsnachweise fordern, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden müssen:
0) Eigenerklärung zu Bieterform (Einzelbieter, Bietergemeinschaft oder mit Nachunternehmern).
1) Benennung des vollständigen Projektteams inkl. der im Wettbewerb noch nicht beteiligten weiteren Teammitglieder (z.B. zusätzlicher Architekt zur Eignungsleihe). Die jetzt hinzuzufügenden Teammitglieder haben alle in den o.g. Auswahlkriterien genannten Eigenerklärungen zu erbringen.
2) Eigenerklärung, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung (Personen-, Sach-, Vermögensschäden jeweils 2 Mio. Euro, 2-fach maximiert) verfügt bzw. diese im Auftragsfall abschließen wird;
3) Verpflichtungserklärung (sofern sich der Bieter der Eignungsleihe bedient);
4) Nachweis des Gesamtumsatzes des Bieters / der Bietergemeinschaft der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (rein informativ, kein Mindestkriterium);
5) Nachweis des Umsatzes des Bieters für die abgefragten Leistungsbilder Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (rein informativ, kein Mindestkriterium);
6) Nachweis der Mitarbeiterzahl des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (rein informativ, kein Mindestkriterium);
7) Darstellung der Referenzen. Es werden sowohl Unternehmensreferenzen als auch personenbezogene Referenzen der Projektleitung akzeptiert.
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Als Fertigstellungszeitpunkt für die Referenzen gilt der Tag der Übergabe an die Bauherrschaft. Die eingereichten Referenzen müssen bis zum Tag der Wettbewerbsbekanntmachung fertiggestellt (d.h. übergeben) sein. Je Referenzkategorie ist mindestens eine wertbare Referenz nachzuweisen.
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An die Referenzen werden die folgenden Anforderungen gestellt:
a) Nachweis min. einer Referenz Objektplanung Gebäude vergleichbarer Größe, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt:
i. Neubau oder Erweiterung (keine Sanierung),
ii. Fertigstellung in den letzten 5 Jahren (Stichtag für die Übergabe an den Bauherrn: 01.01.2020),
iii. min. 800 m² BGF,
iv. min. Leistungsphasen 2-8 nach § 34 HOAI.
b) Nachweis min. einer Referenz Objektplanung Gebäude vergleichbarer Komplexität, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt:
i. Neubau oder Erweiterung (keine Sanierung),
ii. Fertigstellung in den letzten 5 Jahren (Stichtag für die Übergabe an den Bauherrn: 01.01.2020),
iii. min. Honorarzone IV,
iv. min. Leistungsphasen 2-8 nach § 34 HOAI.
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Der Bieter bzw. die Bieterin erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. Bietergemeinschaft oder von Nachunternehmern) in Anspruch zu nehmen; er/sie muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung).
Bereits im Rahmen des Wettbewerbs geprüfte Nachweise (§§ 123, 124 GWB bzw. Kammernachweis) können bei Bedarf erneut gefordert werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe