Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden anhand der folgenden Beurteilungskriterien bewertet (ohne Rangfolge): Städtebauliche und architektonische Qualität; Einhaltung des Raum- und Funktionsprogramms; Klimaneutralität und Nachhaltigkeit; Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb.
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Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen, die als bindend bezeichneten Vorgaben der Auslobung erfüllen, in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen, termingerecht eingegangen sind sowie keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen. Inhaltlich bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der Arbeit führen, werden nicht festgelegt. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht.
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Grundlage der Honorargestaltung im Falle eines Auftrages ist die derzeitige Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021). Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
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Terminschiene: Bewerbungsschluss: 18.11.2025; Versand der Auslobungsunterlagen: 15.12.2025; Einführungskolloquium: 12.01.2026; Abgabe der Planunterlagen: 19.03.2026; Preisgerichtssitzung: 20.04.2026; Verhandlungsgespräche: ca. Juni 2026
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Das Preisgericht setzt sich aus den folgenden stimmberechtigten Personen zusammen: Sachpreisrichter: Witali Bastian, Bürgermeister, Gemeinde Molbergen; Sergei Meier, Fraktionsvorsitz Zentrum, Gemeinde Molbergen; André Röckmann, Fraktionsvorsitz CDU, Gemeinde Molbergen; Dr. Sebastian Vaske, CDU, 1. Stellv. Bürgermeister, Gemeinde Molbergen; Job Westermann, Fraktionsvorsitz UWG, Gemeinde Molbergen; Fachpreisrichter: Sabine, Djahanschah, Architektin, Osnabrück; Heiner Farwick, Architekt und Stadtplaner, Ahaus; Frank Lohse, Architekt, Dortmund; Prof. Bettina Mons, Architektin, Minden; Prof. Christa Reicher, Architektin und Stadtplanerin, Ahaus; Eckhard Scholz, Architekt, Senden.
Hinweis: Stellvertreter, Sachverständige Berater und Vorprüfer werden in der Auslobung benannt.
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Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 38.000 Euro (brutto inkl. MwSt.) zur Verfügung.
Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: 15.200 Euro
2. Preis: 9.500 Euro
3. Preis: 5.700 Euro
2 Anerkennungen à: 3.800 Euro
Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme auf Preise und Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich.
Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber dem Bauherrn für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld und die Aufwandsentschädigung netto. Die Mehrwertsteuer wird von der Ausloberin in Deutschland abgeführt.