Zur Überprüfung der Eignung des Bewerbers für die gewünschte Leistung und zur Überprüfung der Angaben des Anbieters muss der Bieter in der Referenzliste Referenzkunden aufführen. Die Referenzen müssen in der Komplexität, der Größe und den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Die Referenzen müssen in der Komplexität, der Größe und den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Leistungen, die als Referenz gewertet werden, müssen im Wesentlichen abgeschlossen sein. Der Abschluss der Leistung darf nicht vor dem 1. Januar 2012 liegen. Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzen zu erläutern, die Angabe darüber hinausgehender Referenzen ist möglich. Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifikationsverfahrens nachgewiesen wurden, sind zulässig. In diesem Fall ist die Präqualifikationsnummer im Vordruck anzugeben.
Nicht präqualifizierte Unternehmen reichen mit Teilnahmeantrag Formblatt 124 ein. Ebenso mit Teilnahmeantrag einzureichen sind Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und Angaben zu Arbeitskräften (siehe FB 124).
Gelangt der Teilnahmeantrag eines nicht präqualifizierten Bewerbers in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" weiteren angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.
Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.