- 940 m2 Alu-Pfosten-Riegel-Fassade - 500 m2 Stahl-Pfosten-Riegel-Fassade - 36 m2 Alu-Pfosten-Riegel-Dach - 135 m2 Alu-Fenster/Außentüren - 730 m2 Alu-Raffstoreanlagen - 100 m2 Starre Großlamellen - 230 m2 Alu-Kassetten-Vorhangfassaden
Ersatzneubau eines innovativen Schulungs- und Verpflegungsgebäudes
Zusätzliche Angaben 1. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Bieterfragen sowie mögliche Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden ausschließlich mit der Vergabeplattform veröffentlicht. Die Bieter sind daher im eigenen Interesse gehalten sich zu registrieren, um aktuelle Informationen automatisch zu erhalten.2. Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen werden max. 6 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.3. Eigene AGB der Bieter / Bewerber verlieren bei Nutzung des Angebotsschreibens Formblatt 213 ihre Gültigkeit.4. Das Angebot ist als X84-Datei einzureichen.
Fehlende Unterlagen werden nachgefordert.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" ggf. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.Nicht präqualifizierte Unternehmen reichen mit Teilnahmeantrag Formblatt 124 ein. Ebenso mit Teilnahmeantrag einzureichen sind Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und Angaben zu Arbeitskräften (Siehe FB 124).Gelangt der Teilnahmeantrag eines nicht präqualifizierten Bewerbers in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" weiteren angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue undMindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgGNRW) vom 22. März 2018.Danach sind Auftragnehmer sowie deren Nachunternehmer verpflichtet, die nach dem TVgG festgelegtenMindestentgelte bzw. Tariflöhne zu zahlen und Mindestarbeitsbedingungen zu gewähren (§ 2 TVgG). DieAuftraggeberin ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.