Die Stadtwerke Gronau beabsichtigt die Tiefgarage unterhalb des Kurt-Schumacher-Platzes zu sanieren und auf dem Kurt-Schumacher-Platz einen zweigeschossigen Neubau (Neubau "Kurti") zu errichten. In einem ersten Schritt soll die Tiefgarage abgedichtet und kernsaniert werden. Hier liegen bereits umfangreiche Gutachten und Berichte vor. Zukünftig soll diese innerstädtische, zentrale Tiefgarage als Mobilitäts-Hub (Carsharing, Bikesharing, Integration weiterer Angebote) fungieren. Die Stadt Gronau hat bereits erste Konzepte, die sich aus der Tragstruktur der Tiefgarage ergeben, für die Neubaumaßnahme "Kurti" entwickelt. Auf Basis dieser Entwürfe wurde ein Bebauungsplan (Nr. 181 Südliche Innenstadt) aufgestellt. Aufgrund der möglichen Lastabtragung in der Tiefgarage ist eine Bebauung in Leichtbauweise angedacht.
LEISTUNGSBILD
- Objektplanung für Gebäude und Innenräume, (§ 34, LPH 1-9) für die Sanierung einer Tiefgarage und einen Neubau
Darstellung und Struktur der beabsichtigten Ablauforganisation und der Aufbauorganisation des Bieters.Qualität des Projektteams: Qualifikation/ Erfahrung und Arbeitsweise der im Auftragsfall eingesetzten Projektleitung/ stellv. Projektleitung
Aussagen im Projektkonzept zu Maßnahmen der Terminplanung, -kontrolle und -steuerung für dieses Projekt.Aussagen im Projektkonzept zu Maßnahmen der Kostenplanung, -kontrolle und -steuerung für dieses Projekt
Aussagen im Projektkonzept zu den typischen Risiken und Fehlern bei der Leistungserbringung in allen zu beauftragenden Leistungsphasen sowie Vorschläge zum Vermeiden dieser Fehler.Darlegung von eigenen projektspezifischen Lösungsansätzen (skizzenhaft ausgearbeitete Ideen)
Das preisgünstigste Angebot auf Basis der in der Honorarzusammenfassung (Anlage B2) genannten Kosten (brutto) erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit dem doppelten Angebotsvergleichspreis erhält 0 Punkte. Für einen Abstand von xx % zum günstigsten Angebot (innerhalb der Spanne 100 %) erhält der Bieter xx % weniger Punkte von der Maximalpunktzahl (Bsp.: Für einen Abstand von 10 % zum günstigsten Angebot erhält der Bieter 10 % weniger Punkte, d.h. insgesamt 9 Punkte). Sie werden jeweils linear interpoliert. Die Punktzahl wird auf 2 Zahlen hinter dem Komma kaufmännisch auf- oder abgerundet.
Rückfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Vergabeplattform über die Funktion "Kommunikation" bis 6 Kalendertage vor dem Bewerbungsschluss einzureichen.Im Sinne einer Gleichbehandlung aller Bieter werden mögliche Rückfragen auch den anderen Bietern in anonymisierter Form zur Kenntnis gebracht.
Der Auftraggeber beabsichtigt mit 3-5 Bewerbern des Teilnahmewettbewerbs das Verhandlungsverfahren durchzuführen, die Auswahl erfolgt durch die Bewertungsmatrix TNW01, bei Punktgleichheit entscheidet das Los.Wird die Anzahl von 3 Bewerber nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben oder mit einer niedrigeren Bewerberzahl als 3 Bewerber fortzuführen. Der Auftraggeber behält sich vor, auch ohne Verhandlung, den Auftrag auf Grundlage des ersten Angebotes zu vergeben.
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei auf der Vergabeplattform www.dtvp.de zur Verfügung. Die Bieterkommunikation findet ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform statt.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gerügt werden, oder- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist von 6 Kalendertagen nachzufordern. gemäß § 56 VgV.Kommt der Bieter/die Bietergemeinschaft dieser Aufforderung nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht nach, führt dies nach § 57 Abs.1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss.
Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und die nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates zum Führen der Berufsbezeichnung "Architekt/in" berechtigt sind. Ist in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so ist teilnahmeberechtigt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist.
entsprechend § 45 Abs. 4, Nr. 4 VgV Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich des Auftrages.
entsprechend § 46 Abs. 3, Nr. 8 VgV in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren im Tätigkeitsbereich des Auftrags
Es müssen mindestens zwei wertbare Referenzen eingereicht werden. Wird keine wertbare Referenz eingereicht, wird der Teilnahmeantrag nicht zum weiteren Verfahren zugelassen.Folgende Mindestanforderungen müssen von den Referenzen erfüllt sein, damit sie gewertet werden können:- Zeitraum der Leistungserbringung: Für die Referenzobjekte, bezogen auf die letzten 10 Jahre rückgerechnet ab dem Tag der Einreichung des Teilnahmeantrages, müssen alle vollständig abgeschlossen sein (in Betrieb). - Bautyp: Bei mindestens einer Referenz muss es sich um einen Neubau handeln.- Baukosten: Jede Referenz muss ein Investitionsvolumen im Bereich KG 300 + 400 von mind. 10 Mio. EUR brutto aufweisen.- Leistungsphasen: Mit den zwei eingereichten Referenzen muss außerdem in der Summe nachgewiesen werden, dass die HOAI-Leistungsphasen 2-8 für die Leistung Objektplanung Gebäude abgeschlossen wurden.- Vergleichbarkeit der Bauaufgabe: Jedes Referenzobjekt muss ein öffentliches Gebäude sein.
-------------------------------------------------Unterkriterien ohne MindestanforderungFür die nachfolgenden Einzelkriterien gibt es jeweils Zusatzpunkte gemäß Bewertungsmatrix.-Der Bauherr ist ein öff AG nach § 99 GWB -Bei der Referenz ist ein Indoorspielplatz enthalten-Bei der Referenz ist eine Gastronomie enthalten-Bei der Referenz ist eine Tiefgarage enthalten
---- Gewichtung je Referenz: 30 % ----
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestabdeckungssumme von 3 000 000 EUR für Personenschäden und 3 000 000 EUR für sonstige Schäden.(sollten die Mindestdeckungssummen nicht erreicht werden, ein Versicherungsschutz aber bestehen, so genügt eine Erhöhung im Auftragsfall).Der Nachweis in der geforderten Deckungshöhe wird erst nach Auftragserteilung notwendig.Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss dieser sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält.