Baubegleitende Provisorien
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Handwerkskammer Dortmund
Ardeystraße 93
44139
Dortmund
Deutschland
info@hwk-do.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y435G3G

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y435G3G/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Die Handwerkskammer an der Ardeystraße 93 in Dortmund wird in den kommenden Jahren grundlegend saniert und umfangreich erweitert.
Bei der ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um die Schaffung und Vorbereitung von Parkplatzprovisorien, welche den späteren Wegfall von Parkfllächen im Rahmen von Baumaßnahmen teilweise kompensieren sollen, sowie vorbereitende Arbeiten zur Stabilisierung ders Untergrundes im Bereich von aufgetretenen Erdfällen sowie eines darüber liegenden Provisoriums als Fläche für Lieferverkehr.

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Handwerkskammer Dortmund
Ardeystraße 93
44139
Dortmund

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Spätester Beginn der Arbeiten ist 2 Wochen nach der Beauftragung. Die Leistung ist innerhalb 6 Wochen nach Beauftragung fertigzustellen, spätestens 30.09.2025.

Laufzeit bzw. Dauer

42

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Ja

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen.

Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.

Geforderte Eignungsnachweise:
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug
- Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer
- Referenznachweise mit den im Formblatt zur Eignung genannter Angaben
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppe, mit extra ausgewiesenen Leitungspersonal
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Siehe Formblatt 214.

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

04.08.2025 14:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

03.09.2025

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

04.08.2025 14:00 Uhr

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

1. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter der in Abschnitt I genannten Internetadresse zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Bieteranfragen sowie mögliche Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden ausschließlich unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter sind daher im eigenen Interesse gehalten sich zu registrieren, um aktuelle Informationen automatisch zu erhalten.
2. Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen werden bis zu max. 5 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
3. Eigene AGB der Bieter / Bewerber verlieren bei Nutzung des Angebotsschreibens Formblatt 213 ihre Gültigkeit.

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
+49 251-411-1691
+49 251-411-2165
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
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