Busbetriebsleistungen HTK
Erbringung von Busbetriebsleistungen im Linien- und im freigestellten Schülerverkehr im Linienbündel HTK-Mitte / HTK-Nord
Die Leistung ist im Linienbündel HTK Nord und HTK Mitte zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Laufzeit des Vertrages einmalig um zwei Jahre zu verlängern.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Sektorenverordnung vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624, 657). Die ausgeschriebenen Leistungen werden in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben. Aufgrund der Dringlichkeit der Beschaffung bis Jahresende wird das Verfahren mit verkürzten Fristen im Teilnahmewettbewerb gemäß § 15 Abs. 2 Sektorenverordnung durchgeführt.Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wird der Auftraggeber alle geeigneten Bieter zur Abgabe eines Angebots auffordern. Nach Abgabe eines ersten Angebots werden mit den Bietern Bietergespräche geführt. Im Anschluss werden die Vergabeunterlagen auf Basis der Ergebnisse der Bietergespräche ggf. angepasst und die Bieter aufgefordert, ein finales Angebot abzugeben.Die Vergabestelle behält sich gemäß § 15 Abs. 4 SektVO ausdrücklich vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber derAuftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
s. Bewerbungsbedingungen
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro netto, wenn in dem jeweiligen Geschäftsjahr ein Umsatz er-wirtschaftet wurde. Eine Geschäftstätigkeit von mindestens 3 Geschäftsjahren ist nicht gefordert.
Genehmigung als Busunternehmen gem. § 9 PBefG i. V. m. §42, 43 oder 48 PBefG
keine