Verfahrensangaben

2205_WB_GP_Grundschule_Weisenbach

VO: VgV Vergabeart: Nicht offener Planungswettbewerb (Bewerbungsphase) Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
28.07.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Gemeinde Weisenbach
DE 227772181
76599
Weisenbach
Deutschland
DE124
wettbewerb@thielehoch3.de
061512783980

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
THIELE³ ARCHITEKTEN UND INGENIEURE GmbH
DE0625242644
64285
Darmstadt
Deutschland
DE711
THIELE³ ARCHITEKTEN UND INGENIEURE GmbH
wettbewerb@thielehoch3.de
061512783980
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
0721 926-8730
0721 926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71221000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Anlass für die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens durch die Gemeinde Weisenbach sind der Erweiterungsbedarf und die geänderten Anforderungen an die bestehende Grundschule in der Jahnstraße 2 (Flurstück Nr. 2098) zusammen mit einem Sanierungsbedarf des Bestandsgebäudes.

Der Erweiterungsbedarf lässt sich zum einen ableiten, aus einem allgemeinen Fehlbestand an Unterrichtsflächen und den veränderten pädagogischen Ansätzen, die nun neben den eigentlichen Klassenräumen zusätzliche Differenzierungsräume, notwendig machen. Hinzu kommen die Notwendigkeit neuer Flächen für den Ganztagsbereich inklusive einer Mensa.

Um die bestmögliche architektonische, funktionale und wirtschaftliche Lösung für die Entwicklung des Schulstandorts zu erreichen, hat sich der Gemeinderat für die Durchführung eines Realisierungswettbewerbes entschieden. Für das Projekt ist eine Förderung im Rahmen der Schulbauförderung vorgesehen. Die Wettbewerbsbeiträge sind daher so auszuarbeiten, dass die geltenden Schulbauförderrichtlinien berücksichtigt und eingehalten werden. Die vom Umweltministerium veröffentlichten "Grundsätze des nachhaltigen Bauens" vom 29.08.2014 sind entsprechend zu berücksichtigen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Teilnahmeberechtigt sind Generalplaner und entsprechende Bietergemeinschaften.

Als Generalplaner wird derjenige bezeichnet, der dem Bauherrn als einziger Vertragspartner auf Planerseite gegenübertritt und der sämtliche Architektur-, Ingenieur- und Fachplanungen erbringt.
Er trägt gegenüber dem Bauherrn die alleinige rechtliche Verantwortung für die Planungsleistungen. Als Verantwortliche innerhalb der Generalplanung sind Personen zugelassen, die die Berufsqualifikation des Berufs des Architekten nach § 75 Abs. 1 VgV oder die Berufsqualifikation des Berufs des beratenden Ingenieurs oder Ingenieurs nach § 75 Abs. 2 VgV erfüllen.

Architekt ist, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Beratender Ingenieur oder Ingenieur ist, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.

Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
76599
Weisenbach
Deutschland
DE124

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
A. Wettbewerbsergebnis

Für das Zuschlagskriterium "Wettbewerbsergebnis" ist die Preisträger-Platzierung im Rahmen des vorangegangenen Planungswettbewerbes maßgebend.

Dabei erhält:
1. Preis = 10 Punkte
2. Preis = 8 Punkte
3. Preis = 6 Punkte
4. Preis = 4 Punkte
5. Preis = 2 Punkte

Gewichtung
25,00

Zuschlagskriterium

Qualität
B. Überarbeitung des Entwurfs

Darstellung der beabsichtigten Umsetzungsstrategie zum Wettbewerbsbeitrag (Überarbeitung und Weiterentwicklung des Wettbewerbsentwurfs)

Die qualitative Bewertung wird anhand der vom Bieter im Verhandlungsgespräch vorgetragenen Präsentation
nebst Erläuterungen vorgenommen. Sie erfolgt im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Entwurfes in Bezug auf
die Anforderungen: Architektonische Qualität, Funktionalität, Flächeneffizienz, Kosteneffizienz, Nachhaltigkeit,
Energiekonzept. Die Bewertung erfolgt dabei wie folgt:

10 Punkte = sehr gute Weiterentwicklung
8 Punkte = gute Weiterentwicklung
6 Punkte = befriedigende Weiterentwicklung
4 Punkte = ausreichende Weiterentwicklung
2 Punkte = mangelhafte Weiterentwicklung
0 Punkte = ungenügende Weiterentwicklung

Gewichtung
25,00

Zuschlagskriterium

Qualität
C. Projektorganisation / Team / Präsenz vor Ort / Projektmanagement:

Projektorganisation / Team / Präsenz vor Ort / Projektmanagement:

Unterkriterien:
B.1: Darstellung der Kostenermittlung, -kontrolle und des Qualitäts- und Nachtragsmanagements: 10% von insgesamt 30%
B.2: Darstellung und Plausibilität des Grobterminplans vom vorgesehen Planungsbeginn bis zur Fertigstellung und Übergabe an den Nutzer inkl. Angaben zur Personalverfügbarkeit: 10 % von insgesamt 30 %
B.3: Qualifikationen und Erfahrungen / Kompetenzen der Mitglieder des Projektteams nebst Verfügbarkeit des Projektteams und örtliche Präsenz im Zuge der Projektabwicklung: 10 % von insgesamt 30 %

Die qualitative Bewertung wird anhand der vom Bieter im Verhandlungsgespräch vorgetragenen Präsentation
nebst Erläuterungen vorgenommen. Sie erfolgt im Hinblick auf die Einschätzung der Fachkompetenz der vorgesehenen verantwortlichen Projektmitarbeiter und das Zusammenwirken des Projektteams. Die Bewertung erfolgt dabei wie folgt:

10 Punkte = sehr gutes Konzept
8 Punkte = gutes Konzept
6 Punkte = befriedigendes Konzept
4 Punkte = ausreichendes Konzept
2 Punkte = mangelhaftes Konzept
0 Punkte = ungenügendes Konzept

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Preis
D. Honorar

Der Wertungspreis ermittelt sich aus der Honorarangebotsgesamtsumme inklusive Nebenkosten abzüglich eines etwaigen Auf- oder Abschlages und inklusive der Mehrwertsteuer mit einem zu Kalkulationszwecken vorgegebenen Mehrwertsteuersatz über 19 % gemäß den Honorarangebotsblättern.

Das Honorarangebot mit dem niedrigsten Preis erhält 10 Punkte. Da der Preis mit 20 % gewichtet wird, sind beim Wertungskriterium Preis somit maximal 200 Punkte erreichbar.

- 10 Punkte: Angebot mit der niedrigsten geprüften Honorarsumme
- 0 Punkte: fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen der niedrigsten geprüften Honorarsumme
- Alle Angebote, die über dem fiktiven Angebot liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte.
- Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
- Dabei erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.

Gewichtung
20,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zum Wettbewerb

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y3WMZXJ

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

Zuständige Vergabekammer ist für einen Nachprüfungsantrag:
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Durlacher Allee 100 / 76137 Karlsruhe
Telefon: 0721 926-8730 / Telefax: 0721 926-3985
Email: vergabekammer@rpk.bwl.de / Internet: http://www.rp-karlsruhe.de/

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Namen der ausgewählten Preisrichter:

Fachpreisrichter/-innen:
1. Herr Prof. Gerd Gassmann, Freier Architekt, Karlsruhe
2. Herr Dr. Fred Gresens, Architekt, Hohberg
3. Frau Petra Habammer, Freie Architektin, Freiburg
4. Herr Hartmut Klein, Architekt, Ballrechten-Dottingen
5. Frau Elke Ukas, Freie Landschaftsarchitektin, Schrozberg - Bartenstein

Stellvertretende Fachpreisrichter/-innen:
1. Herr Andreas Böhringer, Freier Landschaftsarchitekt, Freiburg
2. Herr Christopher Höfler, Freier Architekt, Freiburg

Sachpreisrichter/-innen:
1. Herr Bürgermeister Daniel Retsch
2. Herr Dominik Strobel, Bürgermeisterstellvertreter
3. Herr Timo Krämer, Bürgermeisterstellvertreter
4. Herr Ingo Schmid, Gemeinderat

Stellvertretende Sachpreisrichter/-innen:
1. Herr Marco Krämer, Bürgermeisterstellvertreter
2. Herr Markus Sänger, Gemeinderat

Sachverständige/Gäste:
1. Herr Oliver Hintzen, Schulleiter
2. Herr Oliver Dietrich, Bau- und Liegenschaftsverwaltung
3. Herr Werner Krieg, Finanz- und Personalverwaltung

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Auftraggebers können fehlende Bewerberunterlagen nach Fristablauf auf Nachforderung des Auftraggebers nachgefordert werden. Eine Nachforderung fehlender Bewerberunterlagen steht grundsätzlich im Ermessen des Auftraggebers.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

20
20

vorab benannte Teilnehmer:
- arabzadeh+schneider architekten, Nürtingen
- Bau4 Architekten, Karlsruhe
- Weindel Architekten Partnerschaftsgesellschaft m. b. B., Waldbronn
- Kühnl + Schmidt Architekten AG, Karlsruhe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Teilnahmeberechtigt sind Generalplaner und entsprechende Bietergemeinschaften.
Als Generalplaner wird derjenige bezeichnet, der dem Bauherrn als einziger Vertragspartner auf Planerseite gegenübertritt und der sämtliche Architektur-, Ingenieur- und Fachplanungen erbringt.
Er trägt gegenüber dem Bauherrn die alleinige rechtliche Verantwortung für die Planungsleistungen. Als Verantwortliche innerhalb der Generalplanung sind Personen zugelassen, die die Berufsqualifikation des Berufs des Architekten nach § 75 Abs. 1 VgV oder die Berufsqualifikation des Berufs des beratenden Ingenieurs oder Ingenieurs nach § 75 Abs. 2 VgV erfüllen.

Architekt ist, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Beratender Ingenieur oder Ingenieur ist, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.

Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäfts-zweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevoll-mächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien - Zulassungskriterien - ausnahmslos genügen. Sie belegen dies auf der von der Ausloberin vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind.

Zulassungskriterien:
- Fristgerechte Abgabe der Bewerbererklärung (online über Website der Verfahrensbetreuung)
- Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation (z. B. Eintragungsurkunde als Architekt, Kammermitgliedsausweis, etc., Dokument ist hochzuladen)
- Nachweis der geforderten Referenzprojekte nach Pkt. (Darstellung auf Projektblättern, diese sind hoch-zuladen)
- Teilnahmeantrag mit Angaben zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen und mit Bestätigung über die Führung eines eigenen Architekturbüros (Angaben online über Teilnahmeantrag)

Bewerber qualifizieren sich durch die Erfüllung der formalen Kriterien - Zulassungskriterien - für die qualitative Auswahl.

Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber durch Nachweise, Erklärungen und Referenzen in Form von Referenzprojekten gegliedert nach den Leistungsbereichen.
A. Gebäudeplanung gemäß §§ 33 ff HOAI
B. Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff HOAI
C. Technische Ausrüstung HLS (Anlagengruppen 1, 2, 3) gemäß §§ 53 ff HOAI
D. Technische Ausrüstung Elektro (Anlagengruppen 4, 5, 6, 8) gemäß §§ 53 ff HOAI,
E. Freianlagenplanung gemäß §§ 38 ff HOAI

in denen sie darlegen, inwieweit sie den Auswahlkriterien genügen.
Auf den Nachweis einer Referenz für eine Generalplanertätigkeit wird verzichtet.

Auswahlkriterien: 1. Stufe

8.5.1 Leistungsbereich A / Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI
A.1 Anzahl der Berufsträger (BT / Architekten oder Beratende Ingenieure)
durchschnittliche Anzahl der Berufsträger "Architekt:In", Beratende Ingenieure oder vergleichbare Ausbildung der letzten 3 Geschäftsjahre (2023 / 2024 / 2025)

A2.1 Referenzprojekt "Neubau oder Umbau/Sanierung Bildungseinrichtung"
- vergleichbares Projekt Gebäudeplanung; als Bildungseinrichtung gelten auch Kindergärten oder Universitäten
- Gebäude mit Nutzfläche (NUF 1-6) mindestens 400 m²
- mind. 5 aufeinanderfolgende, selbst erbrachte Leistungsphasen der Leistungsphasen 1 bis 8 nach § 34 HOAI
- Einordnung mindestens Honorarzone III n. HOAI
- Baukosten KG 300 / 400: mind. 3,0 Mio. EUR netto
- Übergabe (Abschluss LPH 8 (§ 34 HOAI)) an den Nutzer nach dem 01.01.2016 bis zum 30.06.2026
- Benennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)

A2.2 Referenzprojekt Neubau oder Umbau/Sanierung Nicht-Wohngebäude mit öffentlichem Auftraggeber
- als öffentliche Auftraggeber gelten Auftraggeber, die an das Vergaberecht gebunden sind
- Gebäude mit Nutzfläche (NUF 1-6) mindestens 400 m²
- mind. 5 aufeinanderfolgende, selbst erbrachte Leistungsphasen der Leistungsphasen 1 bis 8 nach § 34 HOAI
- Einordnung mindestens Honorarzone III n. HOAI
- Baukosten KG 300 / 400: mind. 3,0 Mio. EUR netto
- Übergabe (Abschluss LPH 8 (§ 34 HOAI)) an den Nutzer nach dem 01.01.2016 bis zum 30.06.2026
- Benennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)

A2.3 Referenzprojekt Wettbewerbserfolg
- Allgemeines Projekt
- eine Mehrfachnennung der Referenzprojekte Kategorie 3.1 und 3.2 ist möglich
- Zeitraum Wettbewerbserfolg nach dem 01.01.2016 bis zum 30.06.2026

A2.4 Referenzprojekt Ausgezeichnetes realisiertes Projekt
- Allgemeines Projekt
- Eine Mehrfachnennung der Referenzprojekte Kategorie 2.1 und 2.2 ist möglich
- Zeitraum Auszeichnung nach dem 01.01.2016 bis zum 30.06.2026
Hinweis: als "Auszeichnung" gilt z. B. ein Hugo-Häring-Preis, "Beispielhaftes Bauen", nicht anerkannt werden Zertifizierungen, wie z. B. DGNB-Zertifikat

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Höchstanzahl erfolgreicher Angebote
20