NEU! Webbasierte Angebotsabgabe! Weitere Informationen unter https://csx.de/JiViu

Verfahrensangaben

WB Wohnen Nord Biebesheim am Rhein

VO: VgV Vergabeart: Nicht offener Planungswettbewerb (Bewerbungsphase) Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
22.06.2026 10:00 Uhr
30.06.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Gemeinde Biebesheim am Rhein
DE811428724
Rathausplatz 1
64584
Biebesheim am Rhein
Deutschland
DE717
info@biebesheim.de
+49 6258-8060

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
THIELE³ ARCHITEKTEN UND INGENIEURE
DE0625242644
Langgässerweg 26a
64285
Darmstadt
Deutschland
DE711
info@thielehoch3.de
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
DE 812 056 745
Wilhelminenstraße 1-3
64283
Darmstadt
Deutschland
DE711
poststelle@rpda.hessen.de
+49 6151126-603

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
DE 812 056 745
Wilhelminenstraße 1-3
64283
Darmstadt
Deutschland
DE711
poststelle@rpda.hessen.de
+49 6151126-603

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71400000-2
71410000-5
71420000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Gemeinde Biebesheim am Rhein beabsichtigt die Entwicklung eines neuen Wohnquartiers ("Neubaugebiet Nord") zur Deckung der in der Gemeinde festgestellten und politisch bestätigten Wohn- und Infrastrukturbedarfe. Grundlage ist ein politischer Beschluss aus Oktober 2025 (Gemeindevertretung), Beschluss-Nr. 195/2025.
Die Gemeinde Biebesheim am Rhein ist seit Anfang 2024 Klima-Kommune Hessens und hat sich im obersten Gemeindegremium dafür entschieden, bis 2045 klimaneutral aufzustellen. Ziel der Beauftragung ist die Erarbeitung eines städte-baulichen Rahmenplans als informelles Planungsinstrument.
Aufgrund des gewünschten Pilotcharakters des neuen Wohnquartiers hat sich die Gemeinde Biebesheim am Rhein entschlossen, einen nicht offenen Realisierungswettbewerb für die Planung auszuloben.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Ausloberin (hier Gemeinde Biebesheim am Rhein) wird bei Realisierung unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts sowie vorbehaltlich der Genehmigung der Beschlussgremien den bestplatzierten Preisträger mit der Komplettierung des Wettbewerbsentwurfs inkl. eines freiräumlichen Vorentwurfes zum Städtebaulichen Vorentwurf (gem. Merkblatt 51 AKBW und gem. Merkblatt 52 AKBW) beauftragen.

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
64584
Biebesheim am Rhein
Deutschland
DE717

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
A: Wettbewerbsergebnis

Für das Zuschlagskriterium "Wettbewerbsergebnis" ist die Preisträger-Platzierung im Rahmen des vorangegangenen Planungswettbewerbes maßgebend. Dabei erhält der 1. Preisträger 550 Wertungspunkte, der 2. Preisträger 400, der 3. Preisträger 300, der 4. Preisträger 200 Wertungspunkte und der 5. Preisträger 100 Wertungspunkte.

Gewichtung
55,00

Zuschlagskriterium

Qualität
B: Projektorganisation und Umsetzungskompetenz

B.1: Auftragsbezogene Zusammenstellung des Planungsteams (Gewichtung: 15%)
B.2: Organigramm + Schlüsselpersonal (Gewichtung: 10%)
B.3: Projektorganisation (Qualitäten, Kosten, Termine) (Gewichtung: 10 %)

Gewichtung
35,00

Zuschlagskriterium

Preis
C: Honorar

Das Honorarangebot mit dem niedrigsten Preis erhält 10 Punkte. Da der Preis mit 10 % gewichtet wird, sind beim Wertungskriterium Preis somit maximal 100 Punkte erreichbar. Die Preise der nachrangigen Honorarangebote werden im Verhältnis zum Preis des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter punktemäßig bewertet. Dabei erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.

Gewichtung
10,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Beurteilungskriterien
Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der Beiträge des Einladungs- und Realisierungswettbewerbs die folgenden Kriterien anwenden (die Reihenfolge stellt keine Rangfolge oder Gewichtung dar):

- Städtebauliche und freiraumplanerische Leitidee
- Quartiersidentität
- Freiraumqualität und landschaftliche Einbettung
- Erschließungs- und Mobilitätskonzept
- Wohnungswirtschaftliche Aspekte
- Beitrag zur Klimaanpassung und wassersensibler Quartiersentwicklung

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zum Wettbewerb

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y3WMS9X

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

Zuständige Vergabekammer ist für einen Nachprüfungsantrag:
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstraße 1 - 3 / 64283 Darmstadt
Telefon: 0 6151/12-6601 / Telefax: 0 6151/12-5816
E-Mail: poststelle@rpda.hessen.de

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von 88.000 (netto) zur Verfügung. Folgende Aufteilung des Betrags ist vorgesehen:

1. Preis 35.000,- EUR
2. Preis 22.000,- EUR
3. Preis 13.000,- EUR
Anerkennungssumme 18.000,- EUR

Das Preisgericht kann, wenn es dies einstimmig beschließt, die Aufteilung der Preise sowie des Gesamtbetrags ändern.

Die Ausloberin hat das Preisgericht als unabhängigen Berater des Auslobers wie folgt bestimmt und hat es vor der endgültigen Abfassung der Auslobung gehört.
Fachpreisrichter/-innen
- Herr Torsten Becker, Stadtplaner, Frankfurt am Main
- Herr Marcus Hille, Architekt und Stadtplaner, Ingelheim
- Frau Prof. Dr. Constanze Petrow, Landschaftsarchitekten, Geisenheim
- Frau Prof. Dr.-Ing. Annette Rudolph-Cleff, Architektin und Stadtplanerin, Mannheim

Stellvertretende Fachpreisrichter/-innen (ohne Stimmrecht)
- Herr Gregor Bäumle, Architekt und Stadtplaner, Darmstadt
- Herr Stefan Helleckes, Landschaftsarchitekt, Karlsruhe

Sachpreisrichter/-innen
- Herr Marcus Rahner, Bürgermeister Biebesheim am Rhein
- Herr David Wresch, Fachbereichsleitung der Bau- und Liegenschaftsverwaltung Biebesheim am Rhein
- Herr Dr. Herbert Geipert, Bürger Gemeinde Biebesheim am Rhein

Stellvertretende Sachpreisrichter/-innen (ohne Stimmrecht)
- Herr Albert Lautenschläger, Gemeindevertretung, Fraktion B90 GRÜNEN
- Herr Hans Böttiger, Gemeindevertretung, Fraktion CDU
- Herr Frank Vollmer, Gemeindevertretung, Fraktion SPD
- Die Ausloberin behält sich vor, weitere Sachpreisrichtervertreter zu benennen.

Sachverständige/Gäste (ohne Stimmrecht)
- Herr Martin Erber, Klimaschutzbeauftragter, Gemeinde Biebesheim am Rhein
- Frau Denise Hölzel, Bau- und Liegenschaftsverwaltung, Gemeinde Biebesheim am Rhein
- Die Ausloberin behält sich vor, weitere Sachverständige/Gäste zu benennen.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Eine Nachforderung liegt grundsätzlich im Ermessen der Ausloberin.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

1
15

Es wurden keine Teilnehmer vorab benannt.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Referenzprojekt: ein städtebaulicher Entwurf gem. MB 51 vergleichbarer Komplexität hinsichtlich Aufgabenstellung und Größenordnung (z. B. städtebaulicher Rahmenplan, Neubaugebiet, Quartiersentwicklung)
- Zeitraum: 01.01.2016 bis 30.04.2026
- Benennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Mindestpunktzahl
1