Die vom Bewerber / Bieter abgegebenen personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Im Rahmen der vergaberechtlichen Informations- und Bekanntmachungspflichten (§ 134 GWB etc.) werden personenbezogene Angaben veröffentlicht.
Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt über die Vergabeplattform gemäß Abschnitt 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung. Jeder Bewerber / Bieter ist verpflichtet, sich über die Vergabeplattform regelmäßig und selbstständig über zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bewerber-/ Bieterfragen zu informieren, unabhängig davon, ob er als registrierter Bewerber / Bieter von der Vergabeplattform zusätzlich automatisch generierte Benachrichtigungs-Mails an seine hinterlegte Mail-Adresse erhält oder nicht.
Nachrichten gelten bei nicht registrierten Bewerbern / Bietern mit Einstellung auf der Vergabeplattform, bei registrierten Bewerbern / Bietern spätestens mit Einstellung auf der Vergabeplattform und Erhalt der von der Vergabeplattform automatisch generierten Benachrichtigungs-Mail an die vom Bewerber / Bieter hinterlegte Mail-Adresse als zugegangen.