Verfahrensangaben

2254_WB_Paul-Meyle-Schule_Heilbronn_Bewerbungsphase

VO: VgV Vergabeart: Nicht offener Planungswettbewerb (Bewerbungsphase) Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
29.06.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Heilbronn
DE 145788639
74072
Heilbronn
Deutschland
DE117
wettbewerb@thielehoch3.de
061512783980

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
THIELE³ ARCHITEKTEN UND INGENIEURE GmbH
DE0625242644
64285
Darmstadt
Deutschland
DE711
THIELE³ ARCHITEKTEN UND INGENIEURE GmbH
wettbewerb@thielehoch3.de
061512783980
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
0721 926-8730
0721 926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
0721 926-8730
0721 926-3985

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71221000-3
71222000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Bereits in der Machbarkeitsstudie und Standortanalyse zur Weiterentwicklung der Paul Meyle Schule (DS 328/2025) wurde auf Basis der prognostizierten Schulentwicklung ein erheblicher zusätzlicher Raumbedarf festgestellt. Ausgehend von den Schülerzahlen der vergangenen Jahre wird bis zum Schuljahr 2034/2035 von einem Anstieg auf rund 435 Schülerinnen und Schüler ausgegangen. Der hieraus resultierende Bedarf an Klassen und Flächen übersteigt die vorhandenen Kapazitäten am bestehenden Standort deutlich und kann dort nicht mehr pädagogisch sinnvoll abgebildet werden.

Um der prognostizierten Entwicklung gerecht zu werden und gleichzeitig tragfähige schulorganisatorische Strukturen zu gewährleisten, ist neben einer Erweiterung am bestehenden Standort die parallele Entwicklung eines zusätzlichen Schulstandortes erforderlich. Aufgabe ist es, zukunftsfähige räumliche Lösungen zu schaffen, die den pädagogischen Anforderungen entsprechen und eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Schulangebots ermöglichen.

Daher soll im Heilbronner Stadtteil Sontheim eine neue SBBZ-Schule entstehen. Vor diesem Hintergrund hat sich der Gemeinderat für die Durchführung eines hochbaulichen und freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs entschieden. Ziel ist es, die bestmögliche architektonische, funktionale, städtebauliche, freiräumliche sowie wirtschaftliche und nachhaltige Lösung für die Entwicklung der Paul Meyle Schule beziehungsweise eines ergänzenden Schulstandortes zu finden.
Die Aufgabenstellung ist in Teil B der Auslobung ausführlich beschrieben.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung

"Architektin / Architekt"
"Landschaftsarchitektin / Landschaftsarchitekt"

zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU- "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist.

Auf Grund der besonderen Anforderungen an die Gestaltung der Freianlagen ist die Bildung einer Bewerbergemeinschaft von Architekten und Landschaftsarchitekten zwingend. Sind die Anforderungen in einem Unternehmen gegeben kann auf eine Bildung einer Bewerbergemeinschaft verzichtet werden. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.

Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.

Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften können zum Ausschluss der Beteiligten führen.

Für Teilnahmehindernisse gilt § 4 (2) RPW entsprechend.

Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
74072
Heilbronn
Deutschland
DE117

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Wettbewerbsergebnis

Für das Zuschlagskriterium "Wettbewerbsergebnis" ist die Preisträger-Platzierung im Rahmen des vorangegangenen Planungswettbewerbes maßgebend. Dabei erhält der 1. Preisträger 500 Wertungspunkte, der 2. Preisträger 400, der 3. Preisträger 300, der 4. Preisträger 200 Wertungspunkte und der 5. Preisträger 100 Wertungspunkte.

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Umsetzungsstrategie / Projektorganisation

Umsetzungsstrategie / Projektorganisation

Unterkriterien:
B.1: Weiterentwicklung des Wettbewerbsbeitrag (auf Basis der Beurteilung aus dem Preisgericht) 20 % von insgesamt 40 %
B.2: Umsetzungsstrategie Nachhaltigkeit und Energiedesign: 10 % von insgesamt 40 %
B.3: Qualifikationen und Erfahrungen / Kompetenzen der Mitglieder des Projektteams nebst Verfügbarkeit des Projektteams und örtliche Präsenz im Zuge der Projektabwicklung: 10 % von insgesamt 40 %

Die qualitative Bewertung wird anhand der vom Bieter im Verhandlungsgespräch vorgetragenen Präsentation nebst Erläuterungen vorgenommen. Sie erfolgt im Hinblick auf eine schlüssige und plausible Umsetzung und Weiterentwicklung unter Berücksichtigung der sich aus den Wettbewerbs- und Ausschreibungsunterlagen ergeben den Projektziele. Die Bewertung erfolgt dabei wie folgt:
10 Punkte = sehr gute Umsetzungsstrategie / Projektorganisation
8 Punkte = gute Umsetzungsstrategie / Projektorganisation
6 Punkte = befriedigende Umsetzungsstrategie / Projektorganisation
4 Punkte = ausreichende Umsetzungsstrategie / Projektorganisation
2 Punkte = mangelhafte Umsetzungsstrategie / Projektorganisation
0 Punkte = ungenügende Umsetzungsstrategie / Projektorganisation

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Preis
Honorar

Der Wertungspreis ermittelt sich aus der Honorarangebotsgesamtsumme inklusive Nebenkosten abzüglich eines etwaigen Auf- oder Abschlages und inklusive der Mehrwertsteuer mit einem zu Kalkulationszwecken vorgegebenen Mehrwertsteuersatz über 19 % gemäß den Honorarangebotsblättern. Das Honorarangebot mit dem niedrigsten Preis erhält 10 Punkte. Da der Preis mit 10 % gewichtet wird, sind beim Wertungskriterium Preis somit maximal 100 Punkte erreichbar. Die Preise der nachrangigen Honorarangebote werden im Verhältnis zum Preis des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter punktemäßig bewertet. Dabei erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.

Gewichtung
10,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der Beiträge des Realisierungswettbewerbs die folgenden Kriterien anwenden (die Reihenfolge stellt keine Rangfolge oder Gewichtung dar):
- Städtebauliches Konzept
- Qualität des architektonischen und gestalterischen Konzepts
- Gebäudekonzept: Nutzungskonzept und Funktionalität
- Freianlagenkonzept: Nutzungskonzept, Qualität und Funktionalität
- Wirtschaftlichkeit
- Nachhaltigkeit
- Baukonstruktion und Materialität

Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von 208.000 EUR (netto) zur Verfügung.
Folgende Aufteilung der Wettbewerbssumme ist vorgesehen:(Hinweis: vorläufiger Ansatz Abstimmung Preisgericht und AK erforderlich)
1. Preis 83.000,- EUR
2. Preis 52.000,- EUR
3. Preis 31.000,- EUR
Anerkennungssumme 42.000,- EUR

Das Preisgericht kann, wenn es dies einstimmig beschließt, die Aufteilung der Preise sowie die Aufteilung des Gesamtbetrags ändern.

Die Ausloberin wird nach § 76 VgV mit allen Preisträgern über den Auftrag verhandeln. Folgende Zuschlagskriterien und deren Gewichtung sind vorgesehen:
Das wirtschaftlichste Angebot ermittelt sich anhand

A. des Wettbewerbsergebnisses (Gewichtung 50 %),
B. der Umsetzungsstrategie / Projektorganisation (Gewichtung 40 %),
C. des Honorars (Gewichtung 10 %).

Die vom Bieter mit seinem Angebot eingereichten Angaben zur Umsetzungsstrategie / Projektorganisation werden ebenso wie das Honorarangebot und der dem Wettbewerbsergebnis zugrunde liegende Wettbewerbsbeitrag im Zuschlagsfall Vertragsinhalt.

Für die Honorarberechnung im Rahmen des Vergabeverfahrens ist gemäß Machbarkeitsstudie und Standortanalyse Drees&Sommer von vorläufigen Kostenrahmen in Höhe von 50 Mio. EUR brutto
(Kostengruppe 200 bis 700) auszugehen.

Der Kostenanteil für die Kostengruppen 300 / 400 und 500 beträgt:
KG 300: ca. 23,05 Mio. EUR brutto
KG 400: ca. 10,29 Mio. EUR brutto
KG 500: ca. 1,57 Mio. EUR brutto

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zum Wettbewerb

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y3WMKQQ

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

Zuständige Vergabekammer ist für einen Nachprüfungsantrag:
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Durlacher Allee 100 / 76137 Karlsruhe
Telefon: 0721 926-8730 / Telefax: 0721 926-3985
Email: vergabekammer@rpk.bwl.de / Internet: http://www.rp-karlsruhe.de/

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Namen der ausgewählten Preisrichter:

Fachpreisrichter/-innen:
1. Frau Elke Berger, Landschaftsarchitektin, München
2. Frau Teresa Burmester, Landschaftsarchitektin, Frankfurt am Main
3. Herr Axel Frühauf, Architekt, Stadtplaner, München
4. Frau Prof. Andrea Klinge, Architektin, M.Sc. Architecture, Energy & Sustainability, Karlsruhe
5. Herr Andreas Ringle, Dipl. Ing. Architekt, Baubürgermeister, Stadt Heilbronn
6. Herr Prof. Peter Schlaier, Architekt, Stuttgart
7. Herr Mathias Weißer, Dipl.-Ing. Architekt, Ludwigsburg

Stellvertretende Fachpreisrichter/-innen:
1. Frau Prof. Monika Joos-Keller, Dipl.-Ing. Architektin, Stuttgart
2. Frau Carolin von Lintig, Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektin, Reutlingen
3. Herr Johannes Straub, Dipl.-Ing. Architekt, Leiter Gebäudemanagement, Stadt Heilbronn

Sachpreisrichter/-innen:
1. Herr Harry Mergel, Oberbürgermeister, Stadt Heilbronn
2. Frau Agnes Christner, Bürgermeisterin, Stadt Heilbronn
3. Herr/Frau N.N., AFD-Fraktion Stadtrat, Stadt Heilbronn
4. Herr/Frau N.N., Grüne-Fraktion Stadtrat, Stadt Heilbronn
5. Herr/Frau N.N., CDU-Fraktion Stadtrat, Stadt Heilbronn
6. Herr/Frau N.N., SPD-Fraktion Stadtrat, Stadt Heilbronn

Stellvertretende Sachpreisrichter/-innen:
1. Frau Karin Schüttler, Leiterin Schul-, Kultur- und Sportamt, Stadt Heilbronn
2. Herr Oliver Toellner, Leiter Grünflächenamt, Stadt Heilbronn

Sachverständige/Gäste:
1. Frau Dornschneider, Stellvertretende Schulleitung Paul-Meyle-Schule, Heilbronn
2. Herr Christian Feist, Meng. Brandschutz
3. Herr Marc Flögerhöfer, Drees&Sommer, Stuttgart
4. Herr Stefan Helleckes, Landschaftsarchitekt, Karlsruhe (Vertreterin: Maret Stoll)
5. Herr Patrik Henschel, Amtsleitung Planungs- und Baurechtsamt Heilbronn, Stadt Heilbronn
6. Herr Cornelius Krähmer, Abteilungsleiter, Gebäudemanagement, Stadt Heilbronn
7. Frau Tanja Kreutzmann, Dipl.-Ing. (FH) Architektur, Gebäudemanagement, Stadt Heilbronn
8. Herr Boris Müller, Stellvertretende Schulleitung Paul-Meyle-Schule, Heilbronn
9. Frau Irina Richter, Inklusionsbeauftragte Heilbronn, Stadt Heilbronn
10. Herr Michael Storz, Fachaufsicht Staatliches Schulamt Heilbronn, SBBZ, Stadt Heilbronn
11. Frau Julia Welz, Schulleitung Paul-Meyle-Schule, Heilbronn
12. N.N. Pflegepersonal

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Auftraggebers können fehlende Bewerberunterlagen nach Fristablauf auf Nachforderung des Auftraggebers nachgefordert werden. Eine Nachforderung fehlender Bewerberunterlagen steht grundsätzlich im Ermessen des Auftraggebers.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

20
20

vorab benannte Teilnehmer:
1. Atelier Kaiser Shen Architekten PartGmbB, Stuttgart
2. a+r Architekten, Stuttgart
3. Behnisch Architekten, Stuttgart
4. D'Inka Scheible Hoffmann Lewald, Stuttgart
5. Hausmann Architektur GmbH, Köln
6. Mattes Riglewski Wahl Architekten GmbH, Heilbronn

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß
Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung

"Architektin / Architekt"
"Landschaftsarchitektin / Landschaftsarchitekt"

zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU- "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist.

Auf Grund der besonderen Anforderungen an die Gestaltung der Freianlagen ist die Bildung einer Bewerbergemeinschaft von Architekten und Landschaftsarchitekten zwingend. Sind die Anforderungen in einem Unternehmen gegeben kann auf eine Bildung einer Bewerbergemeinschaft verzichtet werden.

Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.

Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.

Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften können zum Ausschluss der Beteiligten führen.

Für Teilnahmehindernisse gilt § 4 (2) RPW entsprechend.

Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien - Zulassungskriterien - ausnahmslos genügen. Sie belegen dies auf der von der Ausloberin vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind. Zulassungskriterien:

- Fristgerechte Abgabe der Bewerbererklärung (online über das Vergabeportal DTVP)
- Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation (z. B. durch Kopie des Mitgliedsausweises einer Architektenkammer oder der Eintragungsurkunde als Architekt, etc. Dokument ist hochzuladen)
- Bestätigung der Führung eines eigenen Architekturbüros bzw. Landschaftsarchitekturbüro, alt. der Gründung eines eigenen Architekturbüros bzw. Landschaftsarchitekturbüro im Falle einer Beauftragung (Angaben online über Bewerbererklärung)
- Eigenerklärung zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen (Angaben online über Bewerbererklärung) Bewerber qualifizieren sich durch die Erfüllung der formalen Kriterien - Zulassungskriterien - für die qualitative Auswahl.

Bewerber qualifizieren sich durch die Erfüllung der formalen Kriterien - Zulassungskriterien - für die qualitative Auswahl.

Der Landschaftsarchitekt und die konkreten Referenzprojekte können auch erst nach erfolgter Auswahl des Architekten benannt werden. In der Eigenerklärung ist zunächst nur zu bestätigen, dass die Mindestkriterien der Referenzen in der jeweiligen Kategorie nachgewiesen werden können. Im Falle einer Auswahl muss der Landschaftsarchitekt benannt werden und die für die in der Eigenerklärung benannten Referenzen die detaillierten Referenzblätter nachgereicht werden.

Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber durch den Nachweis von Referenzprojekten. Anhand von Angaben im Online-Formular der Bewerbererklärung, ergänzt durch ein Projektfoto (optional auch eines Projektblatts), legen die Bewerber dar, inwieweit sie den Auswahlkriterien nach Pkt. 6.2.5 genügen.

Auswahlkriterien
Kategorie A: Gebäudeplanung (Architekt) Mindestkriterium:
A1 Referenzprojekt "Neubau oder Umbau/Sanierung Bildungseinrichtung" -> unmittelbar vergleichbares Projekt Gebäudeplanung
- Selbst erbrachte Leistungsphasen nach § 34 HOAI 1 bis 8, mindestens 5 aufeinanderfolgende Leistungsphasen
- Einordnung mindestens Honorarzone III n. HOAI
- Baukosten KG 300 und 400: mindestens 5,0 Mio. netto
- Angabe BGF: mind. 500 m²
- Übergabe Gebäude an den Nutzer (Abschluss LPH 8) nach 01.01.2017 bis 30.05.2026
- Benennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)

Kategorie B: Freianlagenplanung (Landschaftsarchitekt) Mindestkriterien:
B1 Referenzprojekt "Neugestaltung oder Sanierung Platz- und Freianlagen von Bildungseinrichtungen" mit öffentlichem Auftraggeber -> unmittelbar vergleichbares Projekt Freianlagenplanung
- als öffentliche Auftraggeber gelten auch kirchliche Träger bzw. Auftraggeber, die an das öffentliche Vergaberecht gebunden sind
- Selbst erbrachte Leistungsphasen nach § 39 HOAI 1 bis 8, mindestens 5 aufeinanderfolgende Leistungsphasen (LPH 4, Genehmigungsplanung kann übersprungen werden)
- Einordnung mindestens Honorarzone III n. HOAI
- Baukosten KG 500: mindestens 300 T EUR netto
- Übergabe Freianlage an den Nutzer (Abschluss LPH 8) nach 01.01.2017 bis 30.05.2026
- Benennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)

Kategorie C: sonstige (Architekt und Landschaftsarchitekt) Mindestkriterien:
C1 Referenzprojekt "Wettbewerbserfolg oder ausgezeichnetes, realisiertes Projekt" - entweder Gebäudeplanung oder Freianlagenplanung
- allgemeines Projekt
- möglich ist eine Mehrfachnennung der Referenzprojekte der Kategorie A und B
- Zeitraum Wettbewerbserfolg (Preise): nach 01.01.2017 bis 30.05.2026
- Zeitraum Auszeichnung: nach 01.01.2017 bis 30.05.2026
Hinweis: als "Auszeichnung" gilt z. B. ein Hugo-Häring-Preis, "Beispielhaftes Bauen", nicht anerkannt werden Zertifizierungen, wie z. B. DGNB Zertifikat

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Höchstanzahl erfolgreicher Angebote
20