Anlass für das Vergabeverfahren für die Planungsleistungen für die Ingenieurbauwerke / "Bauwerke und Anlagen für die Wasserversorgung" ist der geplante Neubau des zentralen Wasserwerkes Waghäusel.Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser sollen folgende Maßnahmen durchgeführt werden: Neubau des zentralen Wasserwerkes einschl. Wasseraufbereitung und Automatisierung Zur Umsetzung dieser Baumaßnahme werden in einem ersten Schritt die Planungsleistungen zum Neubau eines Wasserwerks ausgeschrieben.
- Objektplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke, gemäß §§ 41 ff HOAI- Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff HOAI- Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff HOAI - HLS- Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff HOAI - Elektro- Objektplanungsleistungen Freianlagen gemäß §§ 38 ff HOAI
1.1. Struktur / Qualifikation des Projektteams insgesamt zur Erfüllung der Aufgabenstellung 1.2. Personalspezifische Qualifikation / Erfahrung mit vergleichbaren Projekten der Projektleitung1.3. Personalspezifische Qualifikation / Erfahrung mit vergleichbaren Projekten der Bauleitung
2.1. Methodische Herangehensweise an die Planungs- und Bauaufgabe und Darstellung der Projektorganisation (Erläuterung anhand der konkreten Vorplanung)2.2. Darstellung der Kostenermittlung und -kontrolle2.3. Darstellung Qualitäts- und Nachtragsmanagement, Umgang mit Leistungsstörungen2.4. Terminplanung und Zeitmanagement (Erläuterung anhand Rahmenterminplan für das Projekt mit Darstellung der eigenen Planungsabläufe vom nächstmöglichen Zeitpunkt des Planungsbeginns bis zur Fertigstellung und Übergabe an den Nutzer; Bewertung der Plausibilität durch Gremium)2.5. Methoden zur Sicherstellung der örtlichen Präsenz; dem Auftraggeber sind Angaben zur Personalverfügbarkeit, bezogen auf die einzelnen Aufgabenbereiche, zu machen.
Gesamthonorarangebot gemäß Pkt. 5 Zu vergebende Leistungen. Für die Erstellung des Gesamthonorarangebots wird in der Vergabephase ein Honorarformblatt zur Verfügung gestellt
- Verhandlungsverfahren nach § 15 SektVO mit Teilnahmewettbewerb mit einer Auswahlphase und einer Vergabephase- Vergabe von Dienstleistungen gem. Vergabeverordnung öffentlicher Aufträge: Vergabe Generalplanerleistungen - max. 4 Bieter werden für die Vergabephase ausgewählt- Neubau Wasserwerk Waghäusel
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)§ 160 Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Referenzprojekte Leistungsbereich A / Tätigkeit als GeneralplanerReferenzprojekte Leistungsbereich B / Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAIReferenzprojekte Leistungsbereich C / Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI Referenzprojekte Leistungsbereich D / Technische Ausrüstung HLS gemäß § 55 HOAIReferenzprojekte Leistungsbereich E / Technische Ausrüstung Elektro gemäß § 55 HOAI
Hinweis zu Auswahlkriterien: Die vergebenen Punkte gemäß den Auswahlkriterien sowie die erforderlichen Mindestpunktzahlen entnehmen Sie der Beschreibung der Vergabe Ziffer 8.6. und 8.7 Beachten Sie die Hinweise zur Anerkennung der Referenzprojekte.
Durchschnittliche Anzahl der Berufsträger der letzten 3 Geschäftsjahre (2023 / 2024 / 2025): Anzahl der Berufsträger Leistungsbereich B / Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAIAnzahl der Berufsträger Leistungsbereich C / Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI Anzahl der Berufsträger Leistungsbereich D / Technische Ausrüstung HLS gemäß § 55 HOAIAnzahl der Berufsträger Leistungsbereich E / Technische Ausrüstung Elektro gemäß § 55 HOAIDie vergebenen Punkte gemäß den Auswahlkriterien sowie die erforderlichen Mindestpunktzahlen entnehmen Sie der Beschreibung der Vergabe Ziffer 8.6. und 8.7.
§ 48 VgV und § 123 Abs. 1 GWB, § 48 VgV und § 123 Abs. 4 GWB sowie § 48 VgV und § 124 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt, nicht von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen nachgewiesen hat, - dass es für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, - dass es die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und - dass es konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden. § 123 Absatz 4 Satz 2 GWB bleibt unberührt.