Verfahrensangaben

VgV_Bauhof Wiesenbach_Auswahlphase

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
04.09.2026
09.10.2026 23:59 Uhr
23.10.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Gemeinde Wiesenbach
06223 95020
Hauptstraße 26
69257
Wiesenbach
Deutschland
DE128
Gemeinde@Wiesenbach-online.de
06223 95020

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
THIELE³ ARCHITEKTEN UND INGENIEURE GmbH
DE0625242644
Engesserstr. 4a
79108
Freiburg
Deutschland
DE131
vgv@thielehoch3.de
+49 761-1202110
+49 761-1202120
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg
08-A9866-40
Kapellenstrasse 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
poststelle@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg
08-A9866-40
Kapellenstrasse 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
poststelle@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71221000-3
71222000-0
71322000-1
71322500-6
71327000-6
71321000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Bauhof deckt eine Vielzahl kommunaler Aufgaben ab, fungiert als "Allrounder" und leistet einen wesentlichen Beitrag zum Erscheinungsbild der Gemeinde. Seit 2018 wurde intensiv an einer interkommunalen Bauhoflösung im Gemeindeverwaltungsverband Neckargemünd gearbeitet. Trotz vielversprechender Ansätze konnte keine dauerhaft tragfähige Kooperation erreicht werden. Vor diesem Hintergrund war die Gemeinde gehalten, eine eigenständige Lösung weiterzuverfolgen.
Der Bauhof ist aktuell auf mehrere Standorte verteilt. Diese Struktur führt zu organisatorischen Mehraufwänden, Zeitverlusten und fehlenden Synergieeffekten. Hinzu kommen erhebliche bauliche Defizite wie verschachtelte Bestandsgebäude, unzureichende Sozialräume sowie das Fehlen einer arbeitsschutzrechtlich erforderlichen Schwarz-Weiß-Trennung. Die Notwendigkeit eines modernen, zentralen Neubaus wurde dem Gemeinderat im Status-Quo-Bericht "Bauhof" 2024 dargelegt.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Objektplanungsleistungen Gebäudeund Innenräume gemäß §§ 33 ff HOAI
Objektplanungsleistungen Freianlagen gem. §§ 38 ff HOAI
Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff HOAI
Objektplanungsleistungen Verkehrsanlagen gemäß §§ 45 ff HOAI
Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff HOAI
Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff HOAI

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
69257
Wiesenbach
Deutschland
DE128

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
1. Zusammensetzung und Erfahrung des vorgesehenen Projektteams

1.1. Struktur / Qualifikation des Projektteams insgesamt zur Erfüllung der Aufgabenstellung
1.2. Personalspezifische Qualifikation / Erfahrung mit vergleichbaren Projekten der Projektleitung
1.3. Personalspezifische Qualifikation / Erfahrung mit vergleichbaren Projekten der Bauleitung

Gewichtung
25,00

Zuschlagskriterium

Qualität
2. Projektumsetzung

2.1. Darstellung der Kostenermittlung, -kontrolle und des Qualitäts-, und Nachtragsmanagements
2.2. Darstellung und Plausibilität des Grobterminplan vom vorgesehen Planungsbeginn bis zur Fertigstellung und Übergabe an den Nutzer inkl. Angaben zur Personalverfügbarkeit. Ausführungen unter Bezug zum vorgegebenen Durchführungszeitraum

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Preis
3. Honorarparameter

3.1. Gesamthonorarangebot Generalplanungsleistungen mit Objekt- und Fachplanungsleistungen. Für die Erstellung des Gesamthonorarangebots wird in der Vergabephase ein Honorarformblatt zur Verfügung gestellt

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
4. Lösungsvorschlag

4.1. Herangehens- und Arbeitsweise
4.2. Qualität und Umfang des vorgelegten Lösungsvorschlags, Bezug zur gestellten Aufgabe, Angemessenheit und Qualität des Konzeptes
4.3. Plausibilität des Konzeptes hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit

Gewichtung
45,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

- Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV mit Teilnahmewettbewerb mit einer Auswahlphase und einer Vergabephase; Erstellung von Lösungsvorschlägen nach § 76 Abs. 2 VgV in der Vergabephase
- Vergabe von Dienstleistungen gem. Vergabeverordnung öffentlicher Aufträge:
Vergabe von Generalplanerleistungen
- Neubau eines Bauhofs

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y3WM87R

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

4
4
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

§ 48 VgV und § 123 Abs. 1 GWB, § 48 VgV und § 123 Abs. 4 GWB sowie § 48 VgV und § 124 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt, nicht von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen nachgewiesen hat, - dass es für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, - dass es die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und - dass es konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden. § 123 Absatz 4 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung