Im Rahmen des laufenden Vergabeverfahrens wurden folgende Änderungen an den Eignungskriterien vorgenommen:
Berufshaftpflichtevrsicherung: Reduzierung der erforderlichen Mindestdeckungssummen auf jeweils 1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie für sonstige Schäden.
1. Berichtigung der Mindestanforderungen an Referenzen (Kategorie B 2.2 und Kategorie C 2.3):
Die Anforderungen an die vorzulegenden Referenzen werden wie folgt angepasst:
Ursprüngliche Fassung:
Die Referenz musste für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein.
Neue Fassung:
Die Referenz kann auch für einen privaten Auftraggeber erbracht worden sein und muss nicht zwingend aus einem öffentlichen Auftrag stammen.
Hinweis:
Hierzu wurde Anlage E.4: Formblatt "Referenzen" ausgetauscht.
2. Berichtigung der Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung
Ursprüngliche Fassung:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
- 5,0 Mio. EUR für Personenschäden
- 10,0 Mio. EUR für Sachschäden
Neue Fassung:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
- jeweils 1,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden
Hinweis:
Hierzu wurde Anlage E.3: Formblatt "Rechtslage" entsprechend aktualisiert.
Alle Bewerber und interessierten Unternehmen werden gebeten, diese Änderungen bei der Erstellung ihrer Eignungs- bzw. Angebotsunterlagen zu berücksichtigen.