Für das Zuschlagskriterium "Wettbewerbsergebnis" ist die Preisträger-Platzierung im Rahmen des vorangegangenen Planungswettbewerbes maßgebend. Dabei erhält der 1. Preisträger 500 Wertungspunkte, der 2. Preisträger 400, der 3. Preisträger 300, der 4. Preisträger 200 Wertungspunkte (und so weit ein 5. Preis vergeben wird, der 5. Preisträger 100 Wertungspunkte).