Die Freiwillige Feuerwehr in Weil am Rhein betreibt im Bestand an vier Standorten eigene Abteilungen. Die Abteilung Stadt hat ihre Wache an der Zollfreien Straße, daneben gibt es noch Abteilungen in den Stadtteilen Haltingen, Märkt und Ötlingen mit Gerätehäusern in den jeweiligen Ortsteilen.Im Zusammenhang mit dem Feuerwehrbedarfsplan ist eine Änderung der bisherigen Feuerwehrstruktur vorgesehen. Neben dem Standort der Abteilung Stadt soll es künftig lediglich einen weiteren Standort geben, an dem die freiwilligen Kräfte der Ortsteile gebündelt werden. Hierzu ist der Neubau eines Feuerwehrhauses am nördlichen Stadteingang im Ortsteil Haltingen vorgesehen. Zur weiteren Umsetzung der Baumaßnahme sind nun weitere Fachplanungsleistungen erforderlich.
Vergabe von Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (ELT) gemäß §§ 53 ff HOAI, Anlagengruppen 4 - 8, Leistungsphasen 1-3 und 5-9 gemäß § 55 HOAI
1.1. Struktur / Qualifikation des Projektteams insgesamt zur Erfüllung der Aufgabenstellung (15%)1.2. Personalspezifische Qualifikation / Erfahrung mit vergleichbaren Projekten der Projektleitung (10%)1.3. Personalspezifische Qualifikation / Erfahrung mit vergleichbaren Projekten der Bauleitung (10%)
Die Erläuterungen sollen jeweils anhand des konkreten Projektes (Ergebnis Realisierungswettbewerb) erfolgen
2.1. Methodische Herangehensweise an die Planungs- und Bauaufgabe und Darstellung der Projektorganisation (25%)2.2. Darstellung der Mitwirkung bei der Kostenermittlung und -kontrolle (15%)2.3. Umsetzung von Nachhaltigkeitsaspekten (10%)2.4. Terminplanung und Zeitmanagement (5%)
Gesamthonorarangebot gemäß Honorarformblatt (10%)
- Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV mit Teilnahmewettbewerb - Vergabe von Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (ELT) gemäß §§ 53 ff HOAI, Anlagengruppen 4 - 8, Leistungsphasen 1-3 und 5-9 gemäß § 55 HOAI- mind. 3 / max. 4 Teilnehmer werden zu den Verhandlungsgesprächen aufgefordert
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)§ 160 Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 48 VgV und § 123 Abs. 1 GWB, § 48 VgV und § 123 Abs. 4 GWB sowie § 48 VgV und § 124 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt, nicht von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen nachgewiesen hat, - dass es für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, - dass es die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und - dass es konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden. § 123 Absatz 4 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Jahreshonorarumsatz (EUR netto)durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024) der Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (Details und Mindestpunktzahl siehe Beschreibung der Vergabe Ziffer 9.3)
Anzahl der Berufsträger (BT mit Abschluss als Dipl.-Ing., Mas-ter, Bachelor oder Techniker im Bereich Technische Ausrüstung, Fachrichtung Elektro oder gleichwertige Qualifikation)durchschnittliche Anzahl der Berufsträger (BT) der letzten 3 Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024)(Details und Mindestpunktzahl siehe Beschreibung der Vergabe Ziffer 9.3)
Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber durch Referenzen in Form von Referenzprojekten gegliedert nach folgenden Kategorien:
Referenzprojekte Kategorie A: Neubau oder Umbau/Sanierung Feuerwehr und/ oder Rettungsdienstgebäude (vergleichbares Projekt)
Referenzprojekte Kategorie B:Neubau oder Umbau/Sanierung - Nicht-Wohngebäude - mit öffentlichem Auftraggeber
Referenzprojekte Kategorie C: Neubau oder Umbau/Sanierung - Nicht-Wohngebäude
(Details und Mindestpunktzahl siehe Beschreibung der Vergabe Ziffer 10.3),