Details zu Intervallen, Arten und Umfängen der zu erbringenden Leistungen sind der Leistungsbe-schreibung nebst Anlagen insbesondere den Preisblättern zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, die zu reinigenden Flächen und Intervalle ohne neues Vergabeverfahren im Rahmen des § 132 GWB Abs. 2 bis 4 zu erhöhen und/oder zu reduzieren.
Die Vergabe der Leistungen erfolgt gesamtheitlich. Die Einzelvergabe von Gewerken ist nicht vor-gesehen.
Die Abgabe von Angeboten muss für alle Gewerke mit allen Einzelleistungen erfolgen. Die Einzel-vergabe von Gewerken ist nicht vorgesehen.
Die Objekte verfügen über eine Grundfläche von ca. 9.600 m² und einer jährlichen Reinigungsfläche von ca. 685.000 m².
Das Vertragsverhältnis verlängert sich danach maximal dreimal automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht eine der Parteien zuvor mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende gekündigt hat.
Das Angebot mit dem niedrigsten Auftragswert erhält 100 Preispunkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung der jeweiligen Auftragswerte vom niedrigsten Auftragswert. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben.
Die Formel zur Berechnung der Preispunkte ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die Produktivstunden werden nach gleichem Schema gewertet. Das Angebot mit den höchsten Produktivstunden erhält 100 Punkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung der jeweiligen Produktivstunden von den höchsten angebotenen Produktiv-stunden. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben.
Die Formel zur Berechnung der Stundenpunkte ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Für den Fall, dass ein Ausschreibungsgewinner innerhalb der vertraglich festgelegten Probezeit wegen Kündigung, Insolvenz oder aus anderem Grund endgültig ausfällt, behält sich der AG vor, die verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Gesamtrang 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Solche Bieterunterlagen, die aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nachgefordert werden dürfen, können nach dem Ermessen der Vergabestelle nachgefordert werden, sofern dadurch nicht die Vergabegrundsätze (insbesondere Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatz) gefährdet werden. Werden Unterlagen auf Verlangen nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, so wird der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen.
EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576 Hierzu wird die Eigenerklärung "Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU " (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im- internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https:// www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ __123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/ gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https:// www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https:// www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https:// www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ __124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ __124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https:// www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben benennen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
Bitte tragen Sie hier ausschließlich Referenzen ein, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen und Objekten konkret vergleichbar sind. Um hinsichtlich der Größe eine Vergleichbarkeit ableiten zu können, geben Sie bitte auch die geforderten Informationen zu den Reinigungsflächen an.
Der Bieter muss zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist bereits seit mindestens einem Jahr für die angegebene Referenz und im angegebenen Umfang tätig sein.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen.
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen.Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angeben. Die für die Leitung vorgesehenen Personen werde ich benennen.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen2 vorlegen.
-keine besonderen Bedingungen-