Ausgeschrieben werden Unterhalts- und Sonderreinigungsleistungen. Details zu Intervallen, Arten und Umfängen der zu erbringenden Leistungen sind der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen insbesondere den Preisblättern zu entnehmen.
Es sind alle Leistungen anzubieten. Die Einzelvergabe von Gewerken ist nicht vorgesehen.
Zu erbringen sind die Leistungen in folgendem Objekt:
AgrippabadKämmergasse 150676 Köln
Das Agrippabar verfügt über eine Grundfläche von ca. 15.600 m². Die jährliche Reinigungsfläche im Rahmen der Unterhaltsreinigung beträgt ca. 1.900.000 m². Zudem sind diverse Sonderreinigungen zu erbringen.
Das Angebot mit dem niedrigsten Auftragswert erhält 100 Preispunkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung der jeweiligen Auftragswerte vom niedrigsten Auftragswert. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben.
Die Formel zur Berechnung der Preispunkte ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die Produktivstunden werden nach gleichem Schema gewertet. Das Angebot mit den höchsten Produktivstunden erhält 100 Punkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung der jeweiligen Produktivstunden von den höchsten angebotenen Produktiv-stunden. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben.
Die Formel zur Berechnung der Stundenpunkte ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Ergänzend zur regulären Revisionszeit von vier Wochen wird optional eine mögliche Betriebsunterbrechungdes Agrippabades von bis zu drei Monaten berücksichtigt. Diese Option trägt dem altersbedingtenAusfallrisiko der vorhandenen Badewassertechnik Rechnung. Aufgrund der eingeschränktenVerfügbarkeit von Ersatzteilen und der damit verbundenen potenziell verlängerten BeschaffungsundInstandsetzungszeiten kann eine vorübergehende Schließung des Bades im Schadensfall nichtausgeschlossen werden.
Für den Fall einer über die übliche jährliche Revisionszeit von vier Wochen hinausgehenden Betriebsunterbrechungwird vereinbart, dass dem Auftragnehmer (AN) für die Dauer dieser zusätzlichenSchließung weiterhin 50 % der vereinbarten monatlichen Vergütung gezahlt werden, auchwenn aufgrund der Betriebsunterbrechung keine Leistungserbringung durch den AN erfolgen kann.Mit dieser Regelung werden die beim AN weiterhin anfallenden Vorhalte- und Bereitschaftskostensowie die Sicherstellung der Wiederaufnahme des Betriebs angemessen berücksichtigt. WeitereAnsprüche des AN aufgrund der Betriebsunterbrechung sind ausgeschlossen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Solche Bieterunterlagen, die aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nachgefordert werden dürfen, können nach dem Ermessen der Vergabestelle nachgefordert werden, sofern dadurch nicht die Vergabegrundsätze (insbesondere Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatz) gefährdet werden. Werden Unterlagen auf Verlangen nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, so wird der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen.
EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576 Hierzu wird die Eigenerklärung "Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU " (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im- internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https:// www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ __123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/ gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https:// www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https:// www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https:// www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ __124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ __124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https:// www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Formular siehe Ausschreibungsunterlagen)
Den Ausschreibungsunterlagen liegt eine Liste zur Angabe von vergleichbaren Referenzen bei. Bittetragen Sie hier ausschließlich Referenzen ein, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen undObjekten konkret vergleichbar sind. Um hinsichtlich der Größe eine Vergleichbarkeit ableiten zukönnen, geben Sie bitte auch die geforderten Informationen zu den Reinigungsflächen an.
Der Bieter muss zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist bereits seit mindestens einem Jahr fürdie angegebene Referenz und im angegebenen Umfang tätig sein.
Darüber hinaus gilt, dass aufgrund der besonderen Nutzungsanforderungen des Badbetriebs mitSchwimm- und Badebereichen, Umkleiden, Sanitäranlagen sowie stark frequentierten Besucherzonenmindestens eine der Referenzen vergleichbare Anforderungen erfüllen muss.
Als geeignete Referenzen gelten insbesondere Freizeitbäder, Hallen- und Freibäder, Thermen, Erlebnisbäder,Wellness- und Saunaanlagen, Sport- und Gesundheitszentren oder vergleichbare Einrichtungenmit hoher Besucherfrequenz, erhöhten hygienischen Anforderungen, feuchtigkeitsbelastetenBereichen sowie regelmäßigen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen im laufenden Betrieb.
Der Bieter muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 1.000.000 EUR netto erzielt haben.
Zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre jeweils den Gesamtumsatz des Unternehmens an.
Der Bieter muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über eine durchschnittlichejährliche Beschäftigtenzahl von mindestens 10 Beschäftigten verfügt haben.
Der Bieter hat hierzu eine Erklärung vorzulegen, aus der für jedes der letzten drei abgeschlossenenGeschäftsjahre die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens sowie die Zahlseiner Führungskräfte ersichtlich ist.
-keine besonderen Bedingungen-