Gegenstand der Ausschreibung ist die Unterhaltsreinigung in folgenden Objekten:
Gesamtschule Niederkassel Clustergebäude; Mehrzweckhalle + Mensa SZN Kopernikusstraße 553859 Niederkassel
Details zu Intervallen, Arten und Umfängen der zu erbringenden Leistungen sind der Leistungsbe-schreibung nebst Anlagen insbesondere den Preisblättern zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, die zu reinigenden Flächen und Intervalle ohne neues Vergabeverfahren im Rahmen des § 132 GWB Abs. 2 bis 4 zu erhöhen und/oder zu reduzieren.
Es sind alle Einzelleistungen anzubieten. Die Einzelvergabe von Objekten bzw. Objektteilen ist nicht vorgesehen.
Das Objekt verfügt über eine Grundfläche von ca. 13.900 m².
Die jährliche Reinigungsfläche beträgt ca. 1.375.000 m².
Das Vertragsverhältnis verlängert sich danach maximal zweimal automatisch um je-weils ein weiteres Jahr, sofern nicht eine der Parteien zuvor mit einer Frist von 6 Mo-naten zum Monatsende gekündigt hat.
Das Angebot mit dem niedrigsten Auftragswert erhält 100 Preispunkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung der jeweiligen Auftragswerte vom niedrigsten Auftragswert. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben.
Die Formel zur Berechnung der Preispunkte ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die Produktivstunden werden nach gleichem Schema gewertet. Das Angebot mit den höchsten Produktivstunden erhält 100 Punkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung der jeweiligen Produktivstunden von den höchsten angebotenen Produktiv-stunden. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben.
Die Formel zur Berechnung der Stundenpunkte ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Für den Fall, dass ein Ausschreibungsgewinner innerhalb der vertraglich festgelegten Probezeit we-gen Kündigung, Insolvenz oder aus anderem Grund endgültig ausfällt, behält sich der AG vor, die verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Gesamtrang 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.
Derzeit werden Testläufe mit Reinigungsrobotern in ausgewählten Sporthallen der Stadt durchge-führt. Sollte sich der Einsatz der Reinigungsroboter als erfolgreich erweisen, ist vorgesehen, den Ein-satz perspektivisch auf weitere bzw. alle Sporthallen zu übertragen. Dies kann zu Änderungen des bestehenden Vertrags führen, die im Rahmen der nach § 132 GWB zulässigen Anpassungen vorge-nommen werden können. Eine mögliche Vertragsänderung kann insbesondere darin bestehen, dass die Reinigung der Sporthallen- und/oder Verkehrsflächen (insbesondere Hallenböden und Spielflä-chen sowie Flure) künftig nicht mehr Bestandteil der Beauftragung ist, sofern diese Leistungen durch Reinigungsroboter erbracht werden. Die Reinigung der übrigen Bereiche der Sporthallen, insbeson-dere der Sanitärbereiche, Umkleiden, Duschen sowie Nebenräume, bleibt von einer solchen Ände-rung unberührt und weiterhin Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Solche Bieterunterlagen, die aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nachgefordert werden dürfen, können nach dem Ermessen der Vergabestelle nachgefordert werden, sofern dadurch nicht die Vergabegrundsätze (insbesondere Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatz) gefährdet werden. Werden Unterlagen auf Verlangen nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, so wird der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen.
EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576 Hierzu wird die Eigenerklärung "Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU " (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im- internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https:// www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ __123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/ gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https:// www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https:// www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https:// www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ __124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ __124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https:// www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Formular siehe Ausschreibungsunterlagen)
Referenzliste mit mindestens drei vergleichbaren Referenzen der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung unddes Auftraggebers unter Verwendung des Formulars "Angabe von Referenzen" (Formular siehe Ausschreibungsunterlagen)
Es sind mindestens 3 Referenzen mit vergleichbaren Leistungen zu den ausgeschriebenen Objekten nachzuweisen.
-keine besonderen Bedingungen-