Die Ausschreibung bezieht sich auf die Leistungen:
Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigung
Die Leistungen fallen in sechs Losen an. Die Aufteilung der Lose ist unter mengenmäßigen, örtli-chen und fachlichen Gesichtspunkten erfolgt. Details zu Intervallen, Arten und Umfängen der zu erbringenden Leistungen sind der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen insbesondere den Preisblättern zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, die zu reinigenden Flächen und Intervalle ohne neues Vergabeverfahren im Rahmen des § 132 GWB Abs. 2 bis 4 zu erhöhen und/oder zu reduzieren.
Die Vergabe der Leistungen erfolgt je Los.
Die Vergabe der Leistungen an einen Bieter ist beschränkt. Ein Bieter erhält den Zuschlag für ma-ximal drei Lose.
Sollte ein Bieter in mehr als drei Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, wird der Auftraggeber die Lose auswählen, bei denen je Los die Preisdifferenz zum nächsthöheren in der Wertung verbliebenen Angebot am höchsten ist. Sollte die Preisdifferenz in mehreren Losen gleich sein, entscheidet das Los.
Ausnahme 1: Eine Zuschlagserteilung auf Grund einer Loslimitierung erfolgt nicht, wenn das Ange-bot mehr als 50 % über dem jeweils nächsthöheren, in der Wertung verbliebenen Angebot liegt.
Ausnahme 2: Sollte insgesamt keine ausreichende Anzahl an Angeboten für die einzelnen Lose vorliegen, so gilt die oben beschriebene Losbegrenzung nicht. Falls ein Bieter zusätzlich zu denje-nigen Angeboten, auf die der Zuschlag nach Anwendung der Loslimitierung erfolgen soll, Angebote in anderen Losen abgegeben haben sollte, und sollte es sich um das jeweils einzige Angebot im jeweiligen Los handeln, so erhält er auf alle von diesem Umstand betroffenen Angebote zusätzlich den Zuschlag