Die Ausschreibung bezieht sich auf die Leistungen der Unterhaltsreinigung, der Grundreinigung, der Glas-/Rahmenreinigungsowie Abrufleistung im Rahmen von Gebäudereinigungsdienstleistungen
Die Leistungen fallen in zwei Losen an. Die Aufteilung der Lose ist unter mengenmäßigen, örtlichen und fachlichen Gesichtspunkten erfolgt.Los 1 betrifft Unterhalts- und Grundreinigung in Objekten der Stadt Altena. Die Gebäude verfügen über eine Grundfläche von 35.750 qm.Die jährliche Reinigungsfläche beträgt 4.400.000 qm.Los 2 betrifft Glas-/Rahmenreinigung in Objekten der Stadt Altena.Die Gebäude verfügen über eine Fläche (lichtes Rohbaumaß, einseitig gemessen) von 8.420,00 qm.Die Reinigung erfolgt zweimal jährlich beidseitig sofern nicht explizit anders beschrieben.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich danach maximal zweimal automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht eine der Parteien zuvor mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende gekündigt hat.
Nähere Angaben siehe Losinformation
Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält 100 Preispunkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung des jeweiligen Angebotspreises vom niedrigsten Angebotspreis. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben.
Das Angebot mit den höchsten Produktivstunden erhält 100 Punkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung der jeweiligen Produktivstunden von den höchsten angebotenen Produktivstunden. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben.
Für den Fall, dass ein Ausschreibungsgewinner innerhalb der vertraglich festgelegten Probezeit wegen Kündigung, Insolvenz oder aus anderem Grund endgültig ausfällt, behält sich der AG vor, die verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Gesamtrang 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Das Angebot muss vollständig sein. Es muss die Preise und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Die Möglichkeit zu einer Nachforderung von Unterlagen im Sinne von § 56 VgV bleibt unberührt. Der Auftraggeber kann die Nachforderung auf diejenigen Bieter beschränken, deren Angebote in die engere Wahl kommen. Er ist nicht verpflichtet, von allen Bietern gleichermaßen Unterlagen nachzufordern.Fehlen geforderte Unterlagen, Formulare oder Informationen oder sind diese unvollständig oder fehlerhaft und wurden diese ggf. auch auf Nachforderung nicht fristgemäß vorgelegt, führt dies zum Ausschluss.
EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576 Hierzu wird die Eigenerklärung "Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU " (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im- internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert
Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https:// www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ __123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/ gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https:// www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https:// www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https:// www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ __124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ __124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert.
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https:// www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert
Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert
Referenzliste mit mindestens drei vergleichbaren Referenzen der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers unter Verwendung des Formulars "Angabe von Referenzen" (Formular siehe Ausschreibungsunterlagen)Es sind mindestens 3 Referenzen mit vergleichbaren Leistungen zu den ausgeschriebenen Objekten nachzuweisen.
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Formular siehe Ausschreibungsunterlagen)
-keine besonderen Bedingungen-