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Realisierungswettbewerb Alzenau "Wellpappe" | Bekanntmachung und Teilnahmewettbewe...
VO: UVgO Vergabeart:   Beschränkte Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Rückfragen IV Datum: 30.04.2026 - 11:56 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Interessent*innen im Realisierungswettbewerb Alzenau "Wellpappe",

seit der letzten Beantwortung der Rückfragen am 21.04.2026 ist eine weitere Rückfrage eingegangen.

Nachricht 15
Unseres Erachtens sollte die rechtliche Form der Zusammenarbeit den Planungsteams freigestellt sein. Ist es demnach möglich, die Landschaftsarchitekt:innen im Verfahren zu benennen, aber als Nachunternehmer? Wie könnten wir dieses im Verfahren abbilden? Über eine eigens aufgesetzte Eigenerklärung?

Wir verweisen auf die Auslobung Kapitel 3.2.1 Teilnahmeberechtigung (S.3, letzter Abschnitt)
"Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner*in, Architekt*in und Landschaftarchitekt*in befugt sind. Landschaftsarchitekt*innen sind nur in Arbeitsgemeinschaft mit einer bzw. einem Stadtplaner*in oder Architekt*in teilnahmeberechtigt. In diesen Fällen liegt die Federführung zwingend bei der bzw. dem Stadtplaner*in oder Architekt*in."
Die Zusammenarbeit mit einem*r Landschaftsplaner*in wird lediglich empfohlen.

Hinsichtlich der Einbindung von Landschaftsarchitekt*innen verweisen wir auf die Auslobung, S. 4, Abschnitt 2. Demnach kann die Benennung der Landschaftsarchitektin bzw. des Landschaftsarchitekten auch erst nach der Auswahl der Teilnehmenden erfolgen. Sie müssen den/die Landschaftsplaner*in im Teilnahmeantrag (noch) nicht benennen, das kann nach erfolgter Auswahl der Teilnehmenden geschehen.

Eine Festlegung oder Benennung im Teilnahmeantrag - unabhängig von der gewählten Form der Zusammenarbeit - ist nicht erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen
UmbauStadt PartGmbB

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Betreff: Rückfragen III Datum: 21.04.2026 - 10:53 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Interessent*innen im Realisierungswettbewerb Alzenau "Wellpappe",

seit der letzten Beantwortung der Rückfragen am 02.04.2026 sind drei weitere Rückfragen eingegangen.

Nachricht 13
Können Erfolge bei Wettbewerbsentwürfen auch als Referenz herangezogen werden?

Antwort13
Ja, wenn die Referenz in der engeren Wahl des betroffenen Realisierungswettbewerbs platziert war (also einen 1., 2. oder 3. Preis erreicht hat). Wettbewerbserfolge aus Ideenwettbewerben können nicht als Referenz herangezogen werden.


Nachricht 14
Verstehe ich das richtig und es können sich Architekturbüros einzeln ohne Arbeitsgemeinschaften mit Stadtplanern oder Landschaftsarchitekten bewerben?
Vielen Dank im Voraus!

Antwort 14
Ja, Architekturbüros können sich auch einzeln ohne Arbeitsgemeinschaft bewerben. Die Bearbeitung gemeinsam mit einem:r Stadtplaner:in/Landschaftsplaner:in wird lediglich empfohlen.


Nachricht 15
Im Zuge der Bearbeitung für den Wettbewerb möchten wir eine ARGE bilden. Hier ist die Frage, ob von beiden ARGE-Parteien der Nachweis für die Berufshaftpflicht und Führen der Berufsbezeichnung abgegeben werden muss?

Antwort 15
Ja, im Falle einer Bewerbung als Arbeitsgemeinschaft (ARGE) sind die entsprechenden Nachweise von sämtlichen ARGE-Mitgliedern vorzulegen. Dies gilt sowohl für den Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung als auch für das Führen der jeweiligen Berufsbezeichnung.

Mit freundlichen Grüßen
UmbauStadt PartGmbB

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Betreff: Rückfragen II Datum: 02.04.2026 - 15:25 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Interessent*innen im Realisierungswettbewerb Alzenau "Wellpappe",

seit der letzten Beantwortung der Rückfragen am 23.03.2026 sind drei weitere Rückfragen eingegangen.


Nachricht 8:
Sehr geehrte Damen und Herren,
können Sie zum besseren Verständnis der Planungsaufgabe bitte Angaben zum vorgesehenen Programm machen (Wohnen, Gewerbe, Bildung, etc.)?
Mit freundlichen Grüßen

Antwort 8:
Auszug aus der Auslobung:
"Für das neu zu entwickelnde Quartier ist ein städtebaulicher Leitgedanke zu formulieren, der zeitgemäßen, städtischen Vorstellungen von Dichte, Höhenentwicklung, Bau- und Wohnform entspricht und das Gebiet einer angemessenen Anzahl von Menschen aus allen Schichten zur Verfügung stellt.
Das Stadtquartier soll identitätsstiftend und unverwechselbar werden und mit seiner Gestaltung zwischen alt und neu, zwischen bestehendem Stadtrand und Landschaft vermitteln. Es soll den Bewohner*innen auch private Freiräume zugänglich machen und sich nicht gegenüber der bestehenden Stadt abschirmen. Es soll bestehende Wegebeziehungen aufnehmen und verbessern und die Stadt als Ganzes beleben.

Nutzungskonzept
Das Quartier Wellpappe soll überwiegend dem Wohnen dienen und auch die Möglichkeit für Nahversorgung beinhalten. Es werden vorrangig Konzepte gewünscht, die keine singulär genutzten Nicht-Wohngebäude ausweisen, sondern Nutzungen mischen bzw. stapeln. Neben dem Wohnen soll das neue Quartier auch Raum für soziale Nutzungen (Kindertagesstätte/-krippe, Vereinsräume, usw.) bieten. Der Flächenanteil für diese Nutzungen soll 10 % der
Quartiersfläche nicht überschreiten. Flexible Konzepte, die beispielsweise heutige Anforderungen nach HomeOffice bedienen, sind ebenfalls vorstellbar.

Die komplette Auslobung wird am 25.05.2026 veröffentlicht, nachdem die Bewerbungsphase abgeschlossen wurde und die Teilnehmenden bestimmt wurden."


Nachricht 9:
Sehr geehrte Damen und Herren, sehe ich das richtig, dass es keine Vorlagen für die erforderlichen Eigenerklärungen zum download zur Verfügung gestellt werden?

Antwort 9:
Die erforderlichen Eigenerklärungen sind im Teilnahmeantrag integriert und dort entsprechend zu bestätigen bzw. zu unterzeichnen. Separate Vorlagen stellen wir daher nicht zur Verfügung.



Nachricht 10:
Guten Tag,
ist es möglich einen bereits hochgeladenen Teilnahmeantrag zu löschen?
Wir haben den Teilnahmeantrag bereits hochgeladen und haben noch Korrekturen vorzunehmen um dann erneut unseren aktualisierten Teilnahmeantrag hochzuladen.

Antwort 10:
Der Teilnahmeantrag kann zurückgezogen werden. Im Anschluss kann ein neuer Teilnahmeantrag hochgeladen werden.



Mit freundlichen Grüßen
UmbauStadt

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Betreff: Aktualisierung des Teilnahmeantrags Datum: 24.03.2026 - 10:58 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Interessierte am Realisierungswettbewerb Wellpappe Alzenau,


gestern haben wir Sie bereits darüber informiert, dass in der Bekanntmachung der Umfang der Referenz für Ihre Bewerbung auf mind. 25.000 qm (2,5 ha) berichtigt wurde.

In der Word-Datei "Teilnahmeantrag_Realisierungswettbewerb_Alzenau-Wellpappe" war bislang noch die veraltete Information zu der Referenz hinterlegt.
Es wurde ein neuer Teilnahmeantrag mit der aktualisierten Information hochgeladen.
Sie können auch den vorherigen Teilnahmeantrag weiter verwenden, dieser behält seine Gültigkeit. Es wurde außer der Angabe zur Referenzgröße nichts verändert.
Es gilt die Information, dass die Größe des Referenzprojekts mind. 25.000 qm (2,5 ha) betragen soll.


Mit freundlichen Grüßen
UmbauStadt

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Betreff: Rückfragen I Datum: 23.03.2026 - 12:29 Uhr

Nachricht:

Stand 23.03.2026 sind 7 Rückfragen eingegangen, die wir hiermit beantworten wollen:

Nachricht 1:
In der Bekanntmachung heißt es: "Die Ausloberin empfiehlt die Bearbeitung
der Aufgabenstellung im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus Stadtplanung und Landschaftsarchitektur oder Architektur und Landschaftsarchitektur."
Heißt das, dass eine Bildung mit einem Landschaftsarchitekturbüro nicht verpflichtend ist und die Nachnominierung und der Nachweis nur im Bedarfsfall gefordert ist (bei freiwilliger Argebildung)?

Antwort 1:
Richtig, die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft wird empfohlen ist aber nicht verpflichtend.


Nachricht 2:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Können Sie Angaben zu den städtebaulichen Kennwerten (Grundstücksfläche, Grundfläche, Geschossfläche, etc.) machen?
Vielen Dank!

Antwort 2:
Die Grundstücksfläche beträgt ca. 5 ha. Maximale Dichtwerte (GRZ/GFZ) gibt es nicht.


Nachricht 3:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ist die Maximalfläche der Referenz zu verstehen:
das Referenzprojekt muss weniger als 25.000 qm Fläche ( wieviel qm muss es dann mindestens haben )
oder muss mindesten 25.000 qm Fläche haben ( wieviel qm darf es dann maximal haben ).
Mit freundlichen Grüssen

Antwort 3:
Die Referenz muss mindestens 2,5 ha groß sein. Kleiner darf es nicht sein. Gleich groß oder größer darf es sein. Wir haben diese Angabe in der Bekanntmachung ebenfalls angepasst.


Nachricht 4:
Guten Tag,
in der Auslobung fehlen Teil 3 und Teil 4. Können Sie bitte die Beurteilungskriterien und das Flächenprogramm zur Verfügung stellen?

Antwort 4:
Die komplette Auslobung wird am 25.05.2026 veröffentlicht, nachdem die Bewerbungsphase abgeschlossen wurde und die Teilnehmenden bestimmt wurden. Die Beurteilungskriterien sind im Einzelnen:

- Städtebau
Schlüssigkeit des Gesamtkonzeptes, Einbindung in die Umgebung und Maßstäblichkeit

- Freiraum
Schlüssigkeit des Konzeptes zu Freiraumgestaltung und -nutzung, Resilienzfähigkeit und Gestaltung

- Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit
Bauabschnittsbildung (Realisierbarkeit in Abschnitten), Verhältnis von Kubatur und hergestellter Nutzfläche, Maß des Flächenverbrauchs, Investitionskosten

- Verkehr
Schlüssigkeit der Quartierserschließung, Qualität des Umgangs mit ruhendem Verkehr

- Klimagerechtigkeit
Klimaanpassung, Klimaschutz, Kaltluftbahnen, Extremwetterereignisse, Regenwasserbewirtschaftung, Flächenverbrauch

Den Bewertungskriterien wird keine Gewichtung zugewiesen.

Das Preisgericht behält sich Ergänzungen der Beurteilungskriterien vor.


Nachricht 5:
Das Wettbewerbsgebiet hat ca. 3 ha. Aus welchem Grund ist die Referenz derart eingeschränkt worden, von der Größe her? Es ist zu verstehen, dass keine Masterplanentwürfe gezeigt werden sollen, die nicht vergleichbar sind, allerdings sind die wenigstens Projekte derart klein, so dass mögliche Referenzen schon aufgrund dieser Bedingung herausfallen und ggf. eine Bewerbung nicht möglich machen.
Wir bitte um eine Stellungnahme hierzu oder ggf. eine Erhöhung der Größe des Referenzprojektes (z.B. 5 ha).

Antwort 5:
Die Referenz muss mindestens 2,5 ha groß sein. Kleiner darf es nicht sein. Gleich groß oder größer darf es sein. Wir haben diese Angabe in der Bekanntmachung ebenfalls angepasst.


Nachricht 6:
Muss das Leistungsbild "Städtebaulicher Entwurf" komplett erbracht worden sein oder wird auch ein Preis in einem städtebaulichen Wettbewerb nach RPW als Referenz akzeptiert?

Zur Angabe "Maximalfläche 25.000 m² (2,5 ha)"
Heißt das, dass ein städtebaulicher Entwurf über eine größere Fläche als 2,5 ha als Referenz nicht akzeptiert wird? Wenn ja: warum?

Antwort 6:
Das Leistungsbild "Städtebaulicher Entwurf" muss komplett erbracht worden sein.

Die Referenz muss mindestens 2,5 ha groß sein. Kleiner darf es nicht sein. Gleich groß oder größer darf es sein. Wir haben diese Angabe in der Bekanntmachung ebenfalls angepasst.


Nachricht 7:
Für das einzureichende Referenzprojekt ist eine "Maximalfläche 25.000 m² (2,5 ha)" auszuweisen. Wir verfügen lediglich über etwas größere Quartiersplanungen ca. 5ha. Können wir davon ausgehen, das hier eine Mindest- und keine Maximalfläche gemeint ist?

Antwort 7:
Die Referenz muss mindestens 2,5 ha groß sein. Kleiner darf es nicht sein. Gleich groß oder größer darf es sein. Wir haben diese Angabe in der Bekanntmachung ebenfalls angepasst.

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