ANGABEN ZU PREISEN
Die Ausloberin stellt als Wettbewerbssumme insgesamt 78.000 EUR netto zur Verfügung. Die Summe setzt sich aus einem Bearbeitungshonorar von 24.000 EUR netto (2.000 EUR je Teilnehmer x 12 Teilnehmer) und aus dem Preisgeld in Höhe von 54.000 EUR netto zusammen. Es werden voraussichtlich drei Preise vergeben.
1. Preis - 27.000 EUR
2. Preis - 16.200 EUR
3. Preis - 10.800 EUR
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Verteilung der Preise und Preissumme vorzunehmen. Die Gesamtsumme kommt dabei immer zur Ausschüttung. Sofern mit Preisen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmende Mehrwertsteuer abführen, wird diese ihnen anteilig zusätzlich vergütet.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden die durch den Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (§ 8 Abs. 2 RPW 2013).
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ANGABEN ZU ZAHLUNGEN AN ALLE TEILNEHMER:
Kosten für die Bewerbung und Bearbeitung werden nicht erstattet.
Die Ausloberin stellt als Wettbewerbssumme insgesamt 78.000 EUR netto zur Verfügung. Die Summe setzt sich aus einem Bearbeitungshonorar von 24.000 EUR netto (2.000 EUR je Teilnehmer x 12 Teilnehmer) und aus dem Preisgeld in Höhe von 54.000 EUR netto zusammen. Das Bearbeitungshonorar wird nicht an Teilnehmer ausgezahlt, die ihren Beitrag nicht oder verspätet abgeben. Das Preisgeld wird in diesem Fall um die entsprechende Summe des nicht ausgezahlten Bearbeitungshonorars erhöht.
NAMEN DER AUSGEWÄHLTEN PREISRICHTER:
Fachpreisrichter*innen
- Dipl.-Ing. Axel Lohrer, Lohrer-Hochrein GmbH, München
- Dipl.-Ing. Till Rehwaldt, Rehwaldt Landschaftsarchitekten, Dresden
- Dipl.-Ing. Franziska Schieferdecker, Landschaftsarchitektin, Schieferdecker Landschaftsarchitektur, Dresden
- Prof. Dr. Constanze Petrow, Hochschule Geisenheim
Ständig anwesender stellvertretender Fachpreisrichter:
- Dipl.-Ing. Marcus Hamberger, Freiraumpioniere Weimar
Stellvertretende Fachpreisrichter*innen:
Dipl. Ing. Sebastian Pietzsch, Landschaftsarchitekt, Station C23, Leipzig und Dipl.-Ing. Maren Krebs, Freie Garten- und Landschaftsarchitektin, Weimar
Sachpreisrichter*innen:
- Dr. Michael Kopatz (Stadtbaurat)
- Manuela Klug (Fachdienstleitung Stadtplanung)
- Sandra Laaz (Bürgerschaftsvertretung)
Ständig anwesender stellvertretender Sachpreisrichter:
- Karsten Dittmar (Fachbereichsleiter Planen und Bauen)
Stellvertretende Sachpreisrichter*innen:
- Bernd Kintscher (Fachdienst Stadtplanung und Denkmalschutz)
Sachverständige Berater*innen:
- Herr Klöck (Fachdienst 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz)
- Herr Bauscher (Fachdienst 66 - Tiefbau)
- Herr Christian (in Vertretung Frau Meggers) (Fachdienstleitung 67 - Stadtgrün)
- Frau Kümmel/ Herr Röllmann (Oberstadtbüro/ Stadtmarketing)
- Herr Scholz (Stadtwerke Marburg)
BEWERBUNG
Der Teilnahmeantrag muss über die Vergabeplattform DTVP im Projektraum "A308-I: Marburg Hauptwege Oberstadt - Bewerbungsphase" unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" ausgefüllt und eingereicht werden. Dafür ist die Installation des "cosinex Bietertools" erforderlich, womit die Projektdatei des Teilnahmeantrages heruntergeladen, elektronisch ausgefüllt und abgeschickt werden kann. Die postalische Abgabe von Teilnahmeanträgen in Papierform oder die Zusendung per E-Mail ist nicht zugelassen.
KOMMUNIKATION
Das Stellen von Fragen und jegliche sonstige Kommunikation erfolgt über den Reiter "Kommunikation" im Projektraum der Vergabeplattform DTVP.
VERGABE:
Die Vergabe des Dienstleistungsauftrags erfolgt in einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Planungswettbewerb gemäß VgV. Der Durchführung des Wettbewerbs liegt die Richtlinie für Planungswettbewerbe RPW 2013 in der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) herausgegebenen Fassung vom 31. Januar 2013 zugrunde, soweit in einzelnen Punkten dieser Auslobung nichts anderes bestimmt ist. Die Auslobung ist für die Ausloberin, die Teilnehmer*innen sowie alle weiteren am Wettbewerb Beteiligten verbindlich. An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs hat die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen beratend mitgewirkt. Eine Registrierung ist beabsichtigt und befindet sich in Vorbereitung.
WEITERE BEARBEITUNG UND URHEBERRECHT
Auftragsvergabe durch die Ausloberin
Die Ausloberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einem der Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen (mind. Leistungsphasen 2 bis 5 Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 Abs. 3 HOAI) für zwei der vier Teilbereiche übertragen. Von den Teilbereichen Wettergasse, Barfüßerstraße, Barfüßer Tor und Schuhmarkt ist beabsichtigt, die Abschnitte Wettergasse und Barfüßer Tor zeitnah zu realisieren. Die Umgestaltung wird voraussichtlich in die Honorarzone IV eingestuft. Die genaue Festlegung erfolgt im Verhandlungsverfahren. Die Verfassenden der im Wettbewerb mit Preisen prämierten Arbeiten werden als Bietende zu einem Verhandlungsverfahren nach VgV eingeladen. Unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts wird die Ausloberin das Verhandlungsverfahren nach VgV zuerst nur mit dem ersten Preisträger führen. Sollte die Exklusivverhandlung mit der oder dem ersten Preisträger*in scheitern, werden die Verhandlungen mit allen weiteren Preisträger*innen aufgenommen. Teilnehmergemeinschaften aus dem Wettbewerb treten im VgV-Verfahren als Bietergemeinschaften auf. Bietergemeinschaften dürfen nach Abschluss des Wettbewerbs nicht erweitert werden.
EIGNUNGSKRITERIEN
Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen Bieter*innen oder Bietergemeinschaften nach dem Abschluss des Wettbewerbs nach Aufforderung der Ausloberin Eignungskriterien nachweisen. Preisträger, die die Eignungskriterien nicht fristgerecht nachweisen können, werden nicht zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Preisträger können jedoch im Hinblick auf die nachzuweisende Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Eine Eignungsleihe kann über Subunternehmen erfolgen. Folgend benannte Eignungskriterien sind nachzuweisen:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme für Landschaftsarchitekten über mindestens 3.000.000 EUR für Personenschäden und 1.000.000 EUR für sonstige Schäden.
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Namentliche Benennung von mindestens 3 technischen Mitarbeiter*innen für Landschaftsarchitektur. Es gilt jeweils die Anzahl einschließlich dem Büroinhaber*in / Geschäftsführer*in mit abgeschlossenem Studium der Landschaftsarchitektur (Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektur, Master, Bachelor in Landschaftsarchitektur an einer Universität oder Fachhochschule) oder vergleichbarer Abschluss.
VERHANDLUNGSVERFAHREN
Eine Beurteilungskommission aus Vertreter*innen der Ausloberin führt ein Gespräch anhand eines Katalogs über die Zuschlagskriterien mit einer Wertungsgewichtung der einzelnen Kriterien. Nach dem Abschluss des Wettbewerbs wird den Bieter*innen zeitnah der Tag für das Verhandlungsverfahren bekannt gegeben.
ZUSCHLAGSKRITERIEN
Der Auftrag wird an einen Bietenden oder eine Gemeinschaft von Bietenden vergeben, der/die alle Eignungskriterien fristgerecht nachgewiesen hat/haben und der/die die höchste Bewertung nach folgenden Zuschlagskriterien und durch einen Prozentsatz ausgedrückten Gewichtung im Verhandlungsverfahren erreicht/erreichen:
A) Platzierung im Wettbewerb 50% (1. Platz: 3 Punkte / 2. Platz: 2 Punkte / 3. Platz 1 Punkt)
B) Projektorganisation und -koordination (bis zu 3 Pkt.) 20 %
C) Weiterentwicklung/ Eingehen auf die Jury-Anregungen (bis zu 3 Pkt.) 20 %
D) Honorar (bis zu 3 Pkt.) 10 % Das Zuschlagskriterium D "Honorar" wird wie folgt gewertet:
Die Höchstpunktzahl (3 Punkte) erhält der/die Bieter*in, der/die die niedrigsten Kostenansätze nach der HOAI (netto) insgesamt abgegeben hat. Bei den Zuschlagskriterien A, B,C und D wird die gegebene Punktzahl mit dem Wichtungs-Prozentsatz multipliziert. Die einzelnen Produkte werden addiert und ergeben die Punktzahl.
VERPFLICHTUNG DER WETTBEWERBSTEILNEHMENDEN:
Mit der Teilnahmebestätigung am Wettbewerbsverfahren erkennen die Teilnehmenden die Regularien und Termine des Wettbewerbs an und verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen.
Sämtliche Unterlagen sind von allen Beteiligten vertraulich zu behandeln. Die Veröffentlichung von Wettbewerbsgrundlagen/-unterlagen bzw. deren Weitergabe an Dritte ist nur über den Verfahrensbetreuer zulässig. Zur Wahrung der Anonymität im Sinne der RPW 2013 ist jegliche Form der Veröffentlichung einer Wettbewerbsarbeit oder von Teilen derselben bis zur Erstveröffentlichung durch die Ausloberin unzulässig. Eine solche Veröffentlichung vor Abschluss der Preisgerichtssitzung führt zwingend zum Ausschluss der betreffenden Arbeit. Jede/ Jeder Teilnehmende, Preisrichter*in, Sachverständige, Gast und Auftragnehmer*in erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten (Adresse, einschließlich der elektronischen Anschriften) für die Dauer und die Zwecke dieses Verfahrens in einer elektronischen Datei beim Verfahrensbetreuer gespeichert werden.
URHEBERRECHTE/ NUTZUNG
Bezüglich des Rechts zur Nutzung der Wettbewerbsarbeiten und des Urheberrechtsschutzes der Teilnehmenden gilt § 8 Abs. 3 RPW 2013.
HAFTUNG
Die bereitgestellten Informationen in der Auslobung sowie auf und in den Planunterlagen wurden durch die Ausloberin sorgfältig recherchiert und geprüft. Jedoch wird keine Haftung, Garantie oder Gewähr dafür übernommen, dass alle Angaben vollständig, richtig und in letzter Aktualität zur Verfügung gestellt worden sind.