Es müssen als Eignungsnachweis im Sinne von § 46 VgV mindestens drei Referenzen zu den jeweiligen Losen benannt werden, die jeweils den nachfolgend definierten Anforderungen, je Los, genügen müssen:
Zu Los 1:
Planungsleistungen zu Krankenhausbauten mit den folgenden Pflichtanforderungen
- Neubau Krankenhaus mit Stationen oder Funktionsabteilungen
iV. mit Umbauarbeiten im Bestand
- einem Bauvolumen (Kostengruppen 300 und 400) von mindestens 40 Millionen EUR brutto im engen, räumlich funktionalen und zeitlichen Zusammenhang
- und der Verwendung öffentlicher Fördermittel (Förderquote mind. 50 % im Sinne von § 99 Nr. 4 GWB der geschätzten Baukosten, da dies wesentliche Auswirkungen auf die Vergabe der bauausführenden Leistungen hat, insbesondere Erfahrung im Umgang mit der VOB/A-EU hat)
- Der Auftragsumfang des Bieters zu der Referenz soll sich über jeweils mind. 4 Leistungsphasen erstrecken
- Mind. zwei der Referenzen sollen sich auf erfolgreich abgeschlossene Projekte beziehen, zu der der Bieter auch die Leistungsphase 8 einschließlich der Übergabe des Objektes zur Nutzung an den Bauherrn innerhalb der letzten sieben Jahre bewirkt hat.
Zu Los 2:
- Mind. 5-stöckiges Gebäude für eine öffentlich zugängliche Nutzung, wie z.B. Krankenhaus, Ärztehaus, Universitätsinstitute etc.
- einem Bauvolumen (Kostengruppen 300 und 400) von mindestens 40 Millionen EUR
brutto im engen, räumlich funktionalen und zeitlichen Zusammenhang
- Der Auftragsumfang des Bieters zu der Referenz soll sich über jeweils mind. 3 Leistungsphasen erstrecken
- Mind. zwei der Referenzen sollen sich auf erfolgreich abgeschlossene Projekte beziehen, zu der der Bieter auch die Leistungsphase 5 innerhalb der letzten sieben Jahre abgeschlossen hat und das Objekt zur Nutzung an den Bauherrn inzwischen übergeben wurde.
Neben den drei Pflichtreferenzen, die im Teilnahmeantrag als Eignungskriterium zu benennen sind, dürfen bis zu sieben weitere Referenzen (bezogen auf das gesamte Unternehmen des Bieters) auf dem dafür vorgesehenen Formblatt "Zusätzliche Referenzen" gemäß Anlage 2.3.benannt werden.
Die Pflichtreferenzen müssen den je Los genannten Anforderungen entsprechen.
Die zusätzlichen Referenzen können grundsätzlich frei gewählt werden, werden jedoch anhand der gleichen Kriterien wie die drei Pflichtreferenzen bewertet.
Danach werden in der Auswahlentscheidung bis zu maximal 10 Referenzen berücksichtigt. Jede Referenz darf zusätzlich zu den Angaben auf den Formblättern auf max. einer DIN-A4-Seite zusätzlich erläutert werden.
Die Bewertung erfolgt auf Basis der mit der Vergabeunterlage bereit gestellten Auswahlmatrix (Anlage 2.4) anhand folgender Merkmale und Gewichtung:
- Zahl der vergleichbaren Referenzen (die mindestens die jeweils die beiden ersten Mindestkriterien gemäß IV. c) iii) zum Planungsgegenstand und zu den anrechenbaren Baukosten erfüllen):
Gewichtung: 25 %
- Inhaltliche Vergleichbarkeit des Projektes mit der beabsichtigten Maßnahme
Gewichtung: 25 %
- Beauftragter Leistungsumfang anhand der jeweiligen Leistungsphasen
der HOAI, vorzugsweise Los 1 Leistungsphasen 1 bis 8,
bzw. Los 2 Leistungsphasen 1 bis 5 und Stand der Realisierung anhand abgeschlossener Leistungsphasen:
Gewichtung: 25 %
- Einbeziehung von Fördermitteln mit einer Förderquote von mind. 50 % der geschätzten Baukosten:
Gewichtung: 25 %
Einzelheiten zur Punktevergabe und der zugrundeliegenden Unterkriterien sind der Vergabeunterlage und der damit bereit gestellten Anlage 2.4. Auswahlmatrix zu entnehmen.