Zusatz in Ziffer 5.1:
Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B):
innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 31.08.2026 zugehen;
Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt.
Änderung in Ziffer 5.1.3
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 266 Tag