Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: Geplante Mindestzahl: 3 Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber bewertet bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund von Ausschlusskriterien ausgeschlossen wurden, anhand der erteilten Auskünfte die Eignung und bildet unter Zugrundelegung der Gewichtung die Rangfolge der Bewerber. Gewichtung und Wertung:
- Ziffer 5.1.9 Nr. 10 Referenzliste Projektleiter (Gewichtung 35 %):
Die Bewertung erfolgt anhand der im Rahmen der spezifischen Referenzen (Bereich Projektleitung), die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar sind, abgedeckten nachfolgenden Projektbesonderheiten:
- Projektfortführung erfolgte auf Grundlage einer bereits vorliegenden Entwurfsplanung bzw. Genehmigungsplanung: Leistungserbringung ab der Leistungsphase 4 oder 5 = 4 Punkte,
- Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Sonderbau = 1 Punkt,
- Die Maßnahmenumsetzung erfolgte im laufenden Betrieb (auf demselben Grundstück) = 1 Punkt,
- Die Leistung wurde für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht = 1 Punkt.
Demnach können für eine Referenz maximal 7 Punkte erreicht werden.
Es werden maximal 5 Referenzen gewertet.
Folglich können in diesem Kriterium maximal 35 Punkte erreicht werden.
- Ziffer 5.1.9 Nr. 11 Referenzliste Stellvertreter (Gewichtung 25 %):
Die Bewertung erfolgt anhand der im Rahmen der spezifischen Referenzen (Bereich Projektleitung), die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar sind, abgedeckten nachfolgenden Projektbesonderheiten:
- Projektfortführung erfolgte auf Grundlage einer bereits vorliegenden Entwurfsplanung bzw. Genehmigungsplanung: Leistungserbringung ab der Leistungsphase 4 oder 5 = 2 Punkt,
- Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Sonderbau = 1 Punkt,
- Die Maßnahmenumsetzung erfolgte im laufenden Betrieb (auf demselben Grundstück) = 1 Punkt,
- Die Leistung wurde für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht = 1 Punkt.
Demnach können für eine Referenz maximal 5 Punkte erreicht werden.
Es werden maximal 5 Referenzen gewertet.
Folglich können in diesem Kriterium maximal 25 Punkte erreicht werden.
- Ziffer 5.1.9 Nr. 12 Referenzliste Bewerber (Gewichtung 40 %):
Die Bewertung erfolgt anhand der im Rahmen der spezifischen Referenzen, die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar sind, abgedeckten nachfolgenden Projektbesonderheiten:
- Projektfortführung erfolgte auf Grundlage einer bereits vorliegenden Entwurfsplanung bzw. Genehmigungsplanung: Leistungserbringung ab der Leistungsphase 4 oder 5 = 5 Punkte,
- Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Sonderbau = 1 Punkt,
- Die Maßnahmenumsetzung erfolgte im laufenden Betrieb (auf demselben Grundstück) = 1 Punkt,
- Die Leistung wurde für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht = 1 Punkt.
Demnach können für eine Referenz maximal 8 Punkte erreicht werden.
Es werden maximal 5 Referenzen gewertet.
Folglich können in diesem Kriterium maximal 40 Punkte erreicht werden.