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Lüftungsanlage (Abluftanlage)
VO: VOB/A Vergabeart:   Ex post Veröffentlichung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt
Am Kreishaus 1-5
65719
Hofheim am Taunus
Deutschland
+49 6192201-0
vergabe_projekte@mtk.org

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Im Zuge der Baumaßnahme "Erweiterung und Sanierung der Main-Taunus-Schule in Hofheim" wird derzeit das
Gebäude HG02 saniert. Hierbei handelt es sich um das bestehende Erweiterungsgebäude aus den 1992er Jahren,
welches sich auf dem südöstlichen Grundstücksteil befindet. Im Gebäude soll zukünftig die 6-zügige Unterstufe
(Jahrgänge 5 und 6) unterrichtet werden.

Mit der zugrunde liegenden Ausschreibung sollen die Arbeiten zur Herstellung einer Abluftanlage in den Sanitärbereichen vergeben werden.

Haupterfüllungsort

Main-Taunus-Schule
Rudolf-Mohr Str. 4
65719
Hofheim am Taunus

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

Nähere Bestimmungen befinden sich im Dokument "EVM" unter Punkt 10, Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Absatz 1 VOB/B

Verfahren

Beschreibung

Verfahrensart

Freihändige Vergabe

Vergebene Aufträge

Auftragsvergabe

Wirtschaftsteilnehmer

Ing. Elmar Bey GmbH & Co. KG
64319
Pfungstadt
Deutschland

Sonstige Angaben

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt, auch für Nach- und Verleihunternehmen:
Bieter geben mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl.S. 338 ab. Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 5 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Im Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Nachunternehmen, ist die Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und Mindestentgelt der Nachunternehmen nach Auftragserteilung, spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen, vorzulegen.

Sozialkassenbescheinigung:
Der für den Zuschlag vorgesehene Bieter hat gem. § 5 Abs.3 HVTG vor Auftragsvergabe eine gültige Bescheinigung der zuständigen gemeinsamen Einrichtung von Tarifvertragsparteien im Sinne des § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 20 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S.1842), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 4489), über seine ordnungsgemäße Teilnahme an den Sozialkassenverfahren vorzulegen. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein. Handelt es sich bei dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter um einen inländischen Betrieb, der nicht in den Geltungsbereich der Tarifverträge fällt, die für eine gemeinsamen Einrichtung im Sinne des § 4 Abs. 2 des Tarifvertrags gelten, muss dieser Bieter nach § 5 Abs. 4 HVTG eine gültige Bescheinigung seiner Krankenkasse über die ordnungsgemäße Abführung seiner Sozialversicherungsbeiträge vorlegen. Dabei ist die Bescheinigung derjenigen Krankenkasse vorzulegen, bei der die meisten der beim Bieter sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer versichert sind. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein.

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