Verfahrensangaben

ABBR Baustelleneinrichtung

VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
30.07.2026
10.08.2026 10:00 Uhr
09.10.2026 10:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

München Klinik gGmbH
HRB 154 102
Thalkirchner Straße 48
80337
München
Deutschland
DE212
München Klinik Bau Projektgesellschaft mbH
Teambox.Vergabe@muenchen-klinik-bau.de
+49 893068-5950
+49 893068-5951

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
09-0318006-60
Maximilianstraße 39
80538
München
Deutschland
DE212
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
+49 8921762411
+49 8921762847

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45113000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

München Klinik Harlaching

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Baustelleneinrichtung bestehend aus Bauzaun, Containern, Baustellen Infrastruktur

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
25
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Seybothstraße 59 a
81545
München
Deutschland
DE212

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
100

Preis

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y32MX1G

Einlegung von Rechtsbehelfen

Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) die Antragstellerin/ der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, oder 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, oder 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, oder 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen wer-den. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1) Es ist ausschließlich elektronische Angebotsabgabe zugelassen.

2) Präqualifizierte Unternehmen haben eigenverantwortlich zu überprüfen, ob die in Ziffer 5.1.9. verlangten Eignungskriterien und -nachweise durch die im PQ-Verzeichnis enthaltenen Unterlagen abgedeckt sind. Soweit das nicht der Fall ist, sind sie vom Bieter wie gefordert mit dem Angebot vorzulegen.

3) Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

4) Das gesamte Vergabeverfahren wird elektronisch über die unter Ziffer 5.1.12. genannte Plattform abgewickelt. Zur Teilnahme am Verfahren müssen sich alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer auf der Vergabeplattform https://www.dtvp.de registrieren. Es ist zu beachten, dass an die bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse die gesamte Kommunikation des Vergabeverfahrens gerichtet sein wird. Der Auftraggeber informiert die Wirtschaftsteilnehmer, die sich registriert haben, über die Vergabeplattform über beantwortete Bieterfragen, etwaig überarbeitete Vergabeunterlagen sowie sonstige Mitteilungen. Jeder Wirtschaftsteilnehmer erhält mit der Registrierung Zugriff auf ein in-dividuelles Postfach, das von der Vergabestelle für die Kommunikation verwendet wird. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die individuellen Postfächer auf der Vergabeplattform für die rechtswirksame Übermittlung verfahrenserheblicher Erklärungen genutzt werden. Der Wirtschaftsteilnehmer bringt durch seine Registrierung zum Ausdruck, Rechtsgeschäfte mittels elektronischer Erklärungen in Form von Nachrichten über die Vergabeplattform abschließen zu wollen. Das individuelle Postfach gehört dementsprechend zum Machtbereich des jeweiligen Wirtschaftsteilnehmers. Für den Zugang verfahrenserheblicher Erklärungen kommt es daher nicht auf den Zugang von etwaigen Notifizierungs-E-Mails über versandte Informationen an, sondern es genügt bereits allein der Eingang der Nachricht im individuellen Postfach des jeweiligen Teilnehmers auf der Vergabeplattform. Die zusätzliche Information über die Einstellung einer neuen Nachricht auf der Vergabeplattform per E-Mail erfolgt also lediglich zu Informationszwecken und ist für den Zugang nicht erforderlich. Solange Wirtschaftsteilnehmer sich nicht auf der Vergabeplattform in dem Projektraum dieses Vergabeverfahrens registrieren, obliegt es ihnen, sich dort laufend selbst über etwaige Änderungen, wie beispielsweise über neue beantwortete Bieterfragen, etwaig überarbeitete Vergabeunterlagen sowie Mitteilungen des Auftraggebers zu informieren (Holschuld).

5) Sollten interessierte Wirtschaftsteilnehmer über die folgenden Angaben hinaus weitere technische Hilfe benötigen, ist der Support der Vergabeplattform zu kontaktieren. web: https://support.cosinex.de/unternehmen/ Telefon: +49234-298796-11 (Montag-Freitag 7-17 Uhr) E-Mail: support@cosinex.de.
Hinsichtlich der Systemvoraussetzungen für die elektronische Abgabe von Angeboten sind die Informationen ebenfalls beim Support von Cosinex/DTVP erhältlich: https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Systemvoraussetzungen+VMP.

6) Die Vergabeunterlagen ändernde, ergänzende, berichtigende oder klarstellende Angaben behält sich der Auftraggeber in jeder Phase des Vergabeverfahrens vor.

7) Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen und fehlende Unterlagen bei dem Auftraggeber anzufordern. Ergeben sich für den Bieter/die Bietergemeinschaft Fragen oder enthalten die Vergabeunterlagen erkennbare Unklarheiten, Unvollständigkeiten bzw. Fehler, so obliegt es dem Bieter/der Bietergemeinschaft, unverzüglich - spätestens zu der unter Ziffer 5.1.11. genannten Frist zur Stellung von Bieterfragen - über die Vergabeplattform seine Frage(n) zu stellen bzw. auf Unklarheiten, Unvollständigkeiten bzw. Fehler hinzuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, Bieterfragen nach dem unter Ziffer 5.1.11. genannten Datum zu beantworten. Anfragen außerhalb der Vergabeplattform werden inhaltlich nicht beantwortet. Die Fragen der Bieter werden ausschließlich über die Vergabeplattform beantwortet, sofern sie für das Verfahren relevant sind.

8) Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechts-verbindlich vertritt, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, dass jedes Mitglied im Auftragsfall der Arbeitsgemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen wird, und dass im Auftragsfall alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

München Klinik Bau Projektgesellschaft mbH
Vergabe- und Claimmanagement
Kölner Platz 1
80804 München

Bei der Öffnung ist keine Teilnahme von Bietern oder eventuellen Bevollmächtigten zugelassen

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

siehe § 16a EU VOB/A

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU Abs. 1-3 VOB/A
2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU Abs. 4 VOB/A
3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU Abs. 6 Nr. 1-4, 7 und 8 VOB/A
4) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Mit dem Angebot sind vom Bieter (im Falle von Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) vorzulegen:
1) Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister, in der Handwerksrolle und/oder bei der Industrie- und Handelskammer oder einer anderen Stelle, bei der Eintragungspflicht besteht; alternativ Eigenerklärung über eine nicht bestehende Eintragungspflicht. Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter zur Bestätigung seiner Erklärung auf Verlangen vorzulegen: Nachweis der Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
2) Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Mit dem Angebot sind vom Bieter (im Falle von Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) vorzulegen:
1) Eigenerklärungen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Leistungen, die den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang, Inhalt und Auftragssumme im Wesentlichen entsprechen.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter drei Referenznachweise über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Ansprechpartner des Auftraggebers der Referenzleistung; Art, Umfang, Inhalt und Auftragssumme der ausgeführten Leistung; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsinhalts, -umfanges und -wertes einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden;
Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Angaben in Anlehnung an das Formblatt 444 Referenzbescheinigung.
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhb/z5_vergabe_bauauftraege_formblatt_444_referenz.docx

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eigenerklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, anzugeben.
Bei einer Bietergemeinschaft sind je Kalenderjahr jeweils die Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Keine.

Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Analog der Besonderen Vertragsbedingungen der MüK sind auf Verlangen der Vergabestelle vom Bieter (im Falle von Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) vorzulegen: 1) Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters
a) mit Deckungssummen von mindestens 3 000 000 EUR für Personenschäden je Schadensfall und von mindestens 3 000000 EUR für sonstige Schäden je Schadensfall;
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss. Bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Sollte bisher kein Versicherungsschutz bestehen oder im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a) - b) genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird bzw. die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter a) - b) angepasst werden wird.

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023-2025), soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, jeweils in EUR netto.

Mindestanforderung ist ein Umsatz mit vergleichbaren Leistungen des Bieters, in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023-2025), von mindestens [?] EUR netto. Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.

Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Umsätze mit vergleichbaren Leistungen der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Umsatz mit vergleichbaren Leistungen anzugeben

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

siehe Vergabeunterlagen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung