Verfahrensangaben

München Klinik Bogenhausen - Brandschutzsanierung

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
16.01.2026
27.01.2026 11:00 Uhr
27.01.2026 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

München Klinik gGmbH
HRB154102
Thalkirchner Straße 48
80337
München
Deutschland
DE212
München Klinik Bau Projektgesellschaft mbH
Teambox.Vergabe@muenchen-klinik-bau.de
+49 893068-5950
+49 893068-5951

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
09-0318006-60
Maximilianstraße 39
80538
München
Deutschland
DE212
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
+49 8921762411
+49 8921762847

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand des Auftrages umfasst die Planung der Brandschutzsanierung von sieben Pflegestationen der München Klinik Bogenhausen.
Der Leistungsgegenstand umfasst Planungsleistungen in Bezug auf das Leistungsbild Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10 HOAI für die Leistungsphasen 3 bis 8 (ohne LPH 4).

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand des Auftrages umfasst die Planung der Brandschutzsanierung von sieben Pflegestationen der München Klinik Bogenhausen auf den Pflegeebenen E1, E2 und E3. Jede Station hat ca. 1000 m² BGF mit jeweils bis zu 22 Patientenzimmern.
Als weitere Leistung soll die bisherige Dokumentation zum Erstellen einer Entwurfsplanung geprüft werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
27
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Englschalkinger Straße 77
81925
München
Deutschland
DE212

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Wertungsgesamtpreis brutto

siehe Vergabeunterlagen

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Auftragsbezogenes Organisations- und Personalkonzept

siehe Vergabeunterlagen

Gewichtung
25,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Berufserfahrung der eingesetzten Projektleiter

siehe Vergabeunterlagen

Gewichtung
25,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Die Leistungen werden mit Vertragsschluss stufenweise beauftragt. Mit Vertragsschluss erfolgt zunächst nur eine Beauftragung der Leistungen der Leistungsphasen LPH 3 und 5 (ohne LPH 4).

Der Auftraggeber hat nach Maßgabe des Vertrages das einseitige Recht (Option), den Auftragnehmer entweder einmalig oder sukzessive (d. h. jeweils nach Fertigstellung der zuletzt übertragenen Leistungen) mit jeweils einer oder mehreren weiteren Leistungsphasen bezogen auf alle oder einzelne vertragliche Leistungsbilder zu beauftragen (stufenweise Beauftragung).
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterbeauftragung besteht nicht.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y32MRXL

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Aufforderung zur Interessensbestätigung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Aufforderung zur Interessensbestätigung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Ange-bot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1) Es ist ausschließlich elektronische Angebotsabgabe zugelassen.

2) Entfällt.
3) Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

4) Das gesamte Vergabeverfahren wird elektronisch über die unter Ziffer 5.1.12. genannte Plattform abgewickelt. Zur Teilnahme am Verfahren müssen sich alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer auf der Vergabeplattform https://www.dtvp.de registrieren. Es ist zu beachten, dass an die bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse die gesamte Kommunikation des Vergabeverfahrens gerichtet sein wird. Der Auftraggeber informiert die Wirtschaftsteilnehmer, die sich registriert haben, über die Vergabeplattform über beantwortete Bieterfragen, etwaig überarbeitete Vergabeunterlagen sowie sonstige Mitteilungen. Jeder Wirtschaftsteilnehmer erhält mit der Registrierung Zugriff auf ein in-dividuelles Postfach, das von der Vergabestelle für die Kommunikation verwendet wird. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die individuellen Postfächer auf der Vergabeplattform für die rechtswirksame Übermittlung verfahrenserheblicher Erklärungen genutzt werden. Der Wirtschaftsteilnehmer bringt durch seine Registrierung zum Ausdruck, Rechtsgeschäfte mittels elektronischer Erklärungen in Form von Nachrichten über die Vergabeplattform abschließen zu wollen. Das individuelle Postfach gehört dementsprechend zum Machtbereich des jeweiligen Wirtschaftsteilnehmers. Für den Zugang verfahrenserheblicher Erklärungen kommt es daher nicht auf den Zugang von etwaigen Notifizierungs-E-Mails über versandte Informationen an, sondern es genügt bereits allein der Eingang der Nachricht im individuellen Postfach des jeweiligen Teilnehmers auf der Vergabeplattform. Die zusätzliche Information über die Einstellung einer neuen Nachricht auf der Vergabeplattform per E-Mail erfolgt also lediglich zu Informationszwecken und ist für den Zugang nicht erforderlich. Solange Wirtschaftsteilnehmer sich nicht auf der Vergabeplattform in dem Projektraum dieses Vergabeverfahrens registrieren, obliegt es ihnen, sich dort laufend selbst über etwaige Änderungen, wie beispielsweise über neue beantwortete Bieterfragen, etwaig überarbeitete Vergabeunterlagen sowie Mitteilungen des Auftraggebers zu informieren (Holschuld).

5) Sollten interessierte Wirtschaftsteilnehmer über die folgenden Angaben hinaus weitere technische Hilfe benötigen, ist der Support der Vergabeplattform zu kontaktieren. web: https://support.cosinex.de/unternehmen/ Telefon: +49234-298796-11 (Montag-Freitag 7-17 Uhr) E-Mail: support@cosinex.de.
Hinsichtlich der Systemvoraussetzungen für die elektronische Abgabe von Angeboten sind die Informationen ebenfalls beim Support von Cosinex/DTVP erhältlich: https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Systemvoraussetzungen+VMP.

6) Die Vergabeunterlagen ändernde, ergänzende, berichtigende oder klarstellende Angaben behält sich der Auftraggeber in jeder Phase des Vergabeverfahrens vor.

7) Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen und fehlende Unterlagen bei dem Auftraggeber anzufordern. Ergeben sich für den Bieter/die Bietergemeinschaft Fragen oder enthalten die Vergabeunterlagen erkennbare Unklarheiten, Unvollständigkeiten bzw. Fehler, so obliegt es dem Bieter/der Bietergemeinschaft, unverzüglich - spätestens zu der unter Ziffer 5.1.11. genannten Frist zur Stellung von Bieterfragen - über die Vergabeplattform seine Frage(n) zu stellen bzw. auf Unklarheiten, Unvollständigkeiten bzw. Fehler hinzuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, Bieterfragen nach dem unter Ziffer 5.1.11. genannten Datum zu beantworten. Anfragen außerhalb der Vergabeplattform werden inhaltlich nicht beantwortet. Die Fragen der Bieter werden ausschließlich über die Vergabeplattform beantwortet, sofern sie für das Verfahren relevant sind.

8) Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechts-verbindlich vertritt, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, dass jedes Mitglied im Auftragsfall der Arbeitsgemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen wird, und dass im Auftragsfall alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Bei der Öffnung ist keine Teilnahme von Bietern oder eventuellen Bevollmächtigten zugelassen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB
2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 4 GWB
3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
4) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des
Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
5) Eigenerklärung zum Sanktionspaket Russland: Umsetzung von Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Art. 1 Ziff. 22 lit. a der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Objektplanung gem. §§ 33 ff HOAI i. V. m. Anlage 10 HOAI) des Bieters, in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022-2024), jeweils in EUR netto.

Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Umsatz (Honorarkosten) im Tätigkeitsbereich des Auftrages des Bieters, in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022-2024), von mindestens 300.000,- EUR brutto p.a. Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages anzugeben. Letztgenannter Wert ist maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderung. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Gesamtumsätze.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung des Bieters, dass er eine Berufshaftpflichtversicherung
- mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 3.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden
- wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhält.
Im Falle einer geringeren Versicherungssumme und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, hat der Bieter zu erklären, dass er über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen anpassen wird. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022-2024) ersichtlich ist.
Mindestanforderung ist eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters von 3 jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022-2024).
Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren; entsprechendes gilt für die durchschnittliche Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft je Jahr. Die Summe ist maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderung.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eigenerklärung über die nachfolgende Zahl geeigneter Referenzen (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über ausgeführte Leistungen der Objektplanung. §§ 33 ff HOAI i. V. m. Anlage 10 HOAI, jeweils mit Angabe
- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung inkl. Beschreibung der erbrachten Leistungen,
- des Auftragswerts (Wert der erbrachten Leistung, netto),
- des Erbringungszeitpunkts (Zeitraum der Leistungserbringung),
- des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/ Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
Eine Referenz gilt jeweils als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
Als Eignungskriterium gefordert sind drei (3) Referenzen des Bieters/ der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die jeweils alle folgenden Anforderungen erfüllen:
1. Es handelt sich bei dem Referenzprojekt mit den Leistungen der Objektplanung gem. §§ 33 ff HOAI i. V. m. Anlage 10 HOAI, für die o.g. LPH 3-8 (ohne 4).
2. Das Referenzprojekt ist eine Sanierungsmaßnahme, deren Baumaßnahmen im laufenden Betrieb umgesetzt wurden.
3. Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Angebotsfrist in diesem Verfahren: Der Bieter hat die beauftragten Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 8 im Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum Ablauf der Angebotsfristablauf fertiggestellt.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Im Falle einer Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied mit dem Angebot einzureichen:
Angabe von Firmennamen, Anschrift, Kontaktdaten, Rechtsform sowie Art und Umfang der in der Bietergemeinschaft im Auftragsfall zu erbringenden Leistungen.
Mit dem Angebot ist die von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung der Bietergemeinschaft einzureichen.
Eigenerklärung der Bietergemeinschaft in der alle Mitglieder erklären, dass
- der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- sie im Falle der Angebotsaufforderung eine Bietergemeinschaft bilden,
- aus allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft/Bietergemeinschaft im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
- jedes Mitglied im Auftragsfall der Arbeitsgemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen wird,
- alle Mitglieder der Bietergemeinschaft/Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.

Eignungsleihe:
Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters über die Eigenerklärungen des eignungsverleihenden Unternehmens zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und zu den Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Eignungsleihe erfolgt.

Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. eignungsverleihende Unternehmen) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter/die Bietergemeinschaft das Formblatt Eignungsleihe Bieter ausfüllen und mit dem Angebot einreichen.

Gleichzeitig hat der Bieter/die Bietergemeinschaft mit dem Angebot
- die Eigenerklärungen des eignungsverleihenden Unternehmens zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen vorzulegen,
- die Eigenerklärungen des eignungsverleihenden Unternehmens zu den Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Eignungsleihe erfolgt, vorzulegen,
- nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel des eignungsverleihenden Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des eignungsverleihenden Unternehmens vorlegt.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

siehe Vergabeunterlagen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung