Gegenstand des Auftrages ist die Planung der Sanierung der Produktionsstätte für radioaktive Arzneimittel der MediCenter GmbH am Klinikum Bogenhausen (nachfolgend AG genannt).
Gegenstand der zu erbringenden Leistungen sind Planungsleistungen in Anlehnung an die LPH 3, 5 bis 8 der HOAI gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage 1). Vom AN bei Erbringung seiner Leistungen zu beachten bzw. fortzuführen sind ferner die Machbarkeitsstudie (Anlage 2), sowie die Lastenhefte (Anlagenkonvolut 3), welche interessierte Wirtschaftsteilnehmer gegen Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung (Anlage 4) erhalten.
Darstellung der Personal- und Projektorganisation
Erfahrung der Projektleitung
Wertungsgesamtpreis brutto
Mit Vertragsschluss erfolgt zunächst eine Beauftragung der Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) in Anlehnung an die LPH 3 HOAI.
Der AG hat hierbei das einseitige Recht (Option), den AN entweder einmalig oder sukzessive (d. h. nach Fertigstellung der zuletzt übertragenen Leistungen) mit einer oder mehreren weiteren Leistungsphasen oder (Teil-) Leistungen daraus (z.B. einzelnen Leistungen oder Teilen von Leistungen) zu beauftragen (stufenweise Beauftragung). Ein Anspruch des AN auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen An-gebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
siehe § 56 VgV
1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 4 GWB3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB4) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes5) Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Eigenerklärung des Bieters, dass er eine Berufshaftpflichtversicherung1. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 3.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden2. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhält.Im Falle einer geringeren Deckungssumme und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter 1.-2. genannt, hat der Bieter zu erklären, dass er über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter 1.-2. anpassen wird. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Planung Produktionsräume zur Herstellung radioaktiver Arzneimittel) des Bieters, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022-2024), jeweils in EUR netto.Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Umsatz für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Planung Produktionsräume zur Herstellung radioaktiver Arzneimittel) des Bieters in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022-2024) von jeweils 300.000,00 EUR netto .Bei Bietergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Planung Produktionsräume zur Herstellung radioaktiver Arzneimittel) des Bieters. Letztgenannter Wert ist maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderung.
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022-2024) ersichtlich ist.Mindestanforderung ist eine durchschnittliche Zahl von mindestens drei (3) Beschäftigten/Führungskräften (zusammengerechnet) in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022-2024).Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren; entsprechendes gilt für die durchschnittliche Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft je Jahr. Die Summe ist maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderung.
Eigenerklärung über drei (3) geeignete Referenzen (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe:- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,- der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung,- der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft,- des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,- des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,- des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.Es werden nur die vom Bieter im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) verwiesen.Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.Die Referenzen gelten jeweils als geeignet, wenn jeweils alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:1. Es handelt sich um ein Referenzprojekt über Planungsleistungen in Anlehnung an die Leistungsphasen 3 bis 8 HOAI für die Sanierung, den Umbau oder die Erweiterung von Produktionsräumen zur Herstellung radioaktiver Arzneimittel;2. Die Baumaßnahme des Referenzprojekts wurde im laufenden Betrieb der Produktionsräume zur Herstellung radioaktiver Arzneimittel durchgeführt;3. Der Auftragswert des Referenzprojekts beträgt mindestens 300.000,00 EUR netto;4. Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Angebotsfrist in diesem Verfahren: Der Bieter hat die Leistungen der Objektüberwachung in Anlehnung an die Leistungsphase 8 HOAI im Zeitraum 01.01.2020 bis zum Ablauf der Angebotsfrist fertiggestellt (das Referenzprojekt kann insgesamt vor 2020 begonnen worden sein).
siehe Leistungsbeschreibung