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Verfahrensangaben

Hygiene-Beratungsleistungen für die Erstellung der Bauabschnittsplanung "Lehrgebä...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
19.03.2026 11:00 Uhr
19.03.2026 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Baugesellschaft UMG mbH
DE2020506372
Robert-Koch-Straße 34
37075
Göttingen
Deutschland
DE91C
Leinemann & Partner mbB
andreas.rosenauer@leinemann-partner.de
0404689920

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Landesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Leinemann & Partner mbB
DE207557681
Ballindamm 7
20095
Hamburg
Deutschland
DE600
Leinemann & Partner mbB
andreas.rosenauer@leinemann-partner.de
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131-153306

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

85000000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das Leistungsbild umfasst die Hygiene-Beratungsleistungen für die Erstellung der Unterlage Bauabschnittsplanung für den Neubau des Lehrgebäudes, einschließlich Prosektur, mit Zielsetzung der Abgabe einer - mit den Nutzern konsentierten - Unterlage.
Im Übrigen verweisen wir auf die Anlage 02 Leistungsbeschreibung.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

In der Lehre I BAP sollen in einem Kapitel die grundlegenden Rahmenbedingungen der Krankenhaushygi-ene beschrieben werden - dies obliegt dem Auftragnehmer. Nach erfolgter Abgabe der Bauabschnitts-planung bei der DBHN werden im Rahmen der Prüfung der Unterlage ggf. Abstimmungen erforderlich. Weiterhin besteht ggf. auch nach erfolgreicher Abgabe der Lehre I BAP Unterstützung für nicht vorher-sehbare Beratungsleistungen zu weiterführenden Prozessabstimmungen etc. Der Auftragsgegenstand unterteilt sich daher in zwei Leistungspakete, wobei die Leistungen des Leistungspakets 2 optional beauf-tragt werden, insbesondere in Abhängigkeit und unter Vorbehalt der Förderfähigkeit sowie in Abstim-mung auf die jeweiligen Bedarfe. Die einzelnen Leistungspakete setzen sich wie folgt zusammen:
Leistungspaket 1: Beratungsleistungen zur Festlegung der hygienerelevanten Rahmenbedingungen für die Lehre I BAP
Leistungspaket 2: Beratungsleistungen zu weiterführenden Prozessabstimmungen
Im Übrigen verweisen wir auf die Anlage 02 Leistungsbeschreibung.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
21.04.2026
31.01.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Robert-Koch-Straße 34
37075
Göttingen
Deutschland
DE91C

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Honorar

Das Honorar wird mit Punkten von 1 bis 5 bewertet und gewichtet. Das niedrigste Angebot erhält 5 Punkte; Angebote mit dem 2-fachen der niedrigsten Summe oder darüber erhalten 0 Punkte. Der Punktwert der dazwischenliegenden Angebote wird durch eine lineare Interpolation nach folgender Formel ermittelt.
max. erreichbare gewichtete Punkte 300
Im Übrigen wird auf die Zuschlagsmatrix verwiesen.

Gewichtung
60,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Projektleitung durch einen Facharzt

-Darstellung der persönlichen Referenzen der zuständigen Projektleitung/Facharzt (Referenzen über erbrach-te/abgeschlossene vergleichbare Leistungen (Hygiene-Beratungsleistungen), vornehmlich Krankenhausbau mit Bauwerkskosten (DIN 276 KG 300 und KG 400) ab 20 Mio. EUR netto (aus den letzten 5 Jahren)
Maximale Bewertungspunkte: 5, maximale gewichtete Punktzahl: 50
Im Übrigen wird auf die Zuschlagsmatrix sowie auf die Bietererklärung Zuschlagsmatrix verwiesen.

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Berufserfahrung der Projektleitung durch einen Facharzt

Darstellung der Berufserfahrung im Bereich der Hygiene-Beratungsleistungen in Jahren der vorgesehenen Projektleitung.
Max. erreichbare Bewertungspunkte: 5, max. gewichtete Punktzahl: 50.
Im Übrigen wird auf die Zuschlagsmatrix sowie auf die Bietererklärung Zuschlagsmatrix verwiesen.

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Fachspezifische Qualifikationen der Projektleitung (Facharzt)

Darstellung der fachspezifischen Qualifikationen der vorgesehenen Projektleitung inkl. Auflistung der hygienischen Stellungnahmen der vorgesehenen Projektleitung und inkl. Nachweis der Qualifikation als Facharzt.
Max. erreichbare Bewertungspunkte: 5, max. gewichtete Punktzahl: 25.
Im Übrigen wird auf die Zuschlagsmatrix sowie auf die Bietererklärung Zuschlagsmatrix verwiesen.

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Persönliche Referenzen Teammitglied 1

Darstellung der jeweiligen persönlichen Referenzen des ersten Teammitgliedes (Referenzen über erbrachte/abgeschlossene vergleichbare Leistungen (Hygiene-Beratungsleistungen), vornehmlich Krankenhaus-, mit Bauwerkskosten (DIN 276 KG 300 und KG 400) ab 20 Mio. EUR netto (aus den letzten 5 Jahren).
Max. erreichbare Bewertungspunkte: 5, max. gewichtete Punktzahl: 12,5.
Im Übrigen wird auf die Zuschlagsmatrix sowie auf die Bietererklärung Zuschlagsmatrix verwiesen.

Gewichtung
2,50

Zuschlagskriterium

Qualität
Berufserfahrung Teammitglied 1

-Darstellung der Berufserfahrung des ersten Teammitglieds im Bereich der Hygiene-Beratungsleistungen in Jahren.
Max. erreichbare Bewertungspunkte: 5, max. gewichtete Punktzahl: 12,5.
Im Übrigen wird auf die Zuschlagsmatrix sowie auf die Bietererklärung Zuschlagsmatrix verwiesen.

Gewichtung
2,50

Zuschlagskriterium

Qualität
Fachspezifische Qualifikationen des Projektteams Teammitglied 2

Darstellung der fachspezifischen Qualifikationen des ersten Teammitgliedes inkl. Auflistung der hygienischen Stellungnahmen.
Max. erreichbare Bewertungspunkte: 5, max. gewichtete Punktzahl: 12,5.
Im Übrigen wird auf die Zuschlagsmatrix sowie auf die Bietererklärung Zuschlagsmatrix verwiesen.

Gewichtung
2,50

Zuschlagskriterium

Qualität
Persönliche Referenzen Teammitglied 2

-Darstellung der jeweiligen persönlichen Referenzen des zweiten Teammitgliedes (Referenzen über erbrachte/abgeschlossene vergleichbare Leistungen (Hygiene-Beratungsleistungen), vornehmlich Krankenhausbau, mit Bauwerkskosten
(DIN 276 KG 300 und KG 400) ab 20 Mio. EUR netto (aus den letzten 5 Jahren)
Max. erreichbare Bewertungspunkte: 5, max. gewichtete Punktzahl: 12,5.
Im Übrigen wird auf die Zuschlagsmatrix sowie auf die Bietererklärung Zuschlagsmatrix verwiesen.

Gewichtung
2,50

Zuschlagskriterium

Qualität
Berufserfahrung Teammitglied 2

Darstellung der Berufserfahrung des zweiten Teammitglieds im Bereich der Hygiene-Beratungsleistungen in Jahren.
Max. erreichbare Bewertungspunkte: 5, max. gewichtete Punktzahl: 12,5.
Im Übrigen wird auf die Zuschlagsmatrix sowie auf die Bietererklärung Zuschlagsmatrix verwiesen.

Gewichtung
2,50

Zuschlagskriterium

Qualität
Fachspezifische Qualifikationen des Projektteams Teammitglied 2

Darstellung der fachspezifischen Qualifikationen des zweiten Teammitgliedes inkl. Auflistung der hygienischen Stellungnahmen.
Max. erreichbare Bewertungspunkte: 5, max. gewichtete Punktzahl: 12,5.
Im Übrigen wird auf die Zuschlagsmatrix sowie auf die Bietererklärung Zuschlagsmatrix verwiesen.

Gewichtung
2,50
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Das Leistungsbild umfasst die Hygiene-Beratungsleistungen für die Erstellung der Unterlage Bauabschnittsplanung für den Neubau des Lehrgebäudes, einschließlich Prosektur, mit Zielsetzung der Abgabe einer - mit den Nutzern konsentierten - Unterlage.
Im Übrigen verweisen wir auf die Anlage 02 Leistungsbeschreibung.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y2WMELE

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen
Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 GWB
hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist:
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich
in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen
werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Auf die Regelung des § 56 VgV wird
verwiesen, insbesondere: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1
VgV).

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Der Bewerber hat sich zu zwingenden Ausschlussgründen
gemäß § 123 Abs. 1 GWB, zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 S.1 Nr. 1 GWB, fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 Abs.1 GWB und den weiteren Ausschlussgründen gemäß § 124 Abs. 2 GWB zu erklären. i.Ü. siehe Erklärung Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen.
Der Bewerber hat sich zur Einhaltung des § 4 NTvergG zu
erklären. Der Bewerber verpflichtet sich, im Fall der Auftragserteilung den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22
Mindestlohngesetz (MiLoG) in seinem Unternehmen bei der Ausführung der beauftragten Leistung, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes zu zahlen und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst
werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser
Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus: - den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) - den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) - der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie - aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und
6 Absatz 2 des AEntG Die Pflicht des Bewerbers zur Zahlung des
Mindestentgelts erstreckt sich auch auf Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer, die im Sinne des Gesetzes zur Regelung der
Arbeitnehmerüberlassung entliehen sind und bei der Ausführung der
Leistung eingesetzt werden. In diesem Fall ist der Bewerber verpflichtet, die Zahlung von Mindestentgelten auch den Verleihunternehmen aufzuerlegen, die Abgabe der entsprechenden Verpflichtungserklärungen mit diesen zu vereinbaren, von diesen einzufordern und der AG vorzulegen. Das Mindestentgelt erfasst nur solche Entgeltzahlungen, die zur Abgeltung
der im Rahmen der Auftragsausführung erbrachten Arbeitsleistung
regelmäßig zu zahlen sind. Nicht von dem Mindestentgelt erfasst sind vermögenswirksame Leistungen oder Sonderleistungen, die nicht mit der Arbeitsleistung in einem funktionalen Zusammenhang stehen. Auf die entsprechende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) wird verwiesen, vgl. BAG, Urteil vom 18.04.2012 - 4 AZR 139/10; BAG E 109,
244 und Urteil vom 25.05.2016 - 5 AZR 135/16. i.Ü. siehe Formblatt
Erklärung Tariftreue in den Vergabeunterlagen.

i.Ü. siehe Erklärung Ausschlussgründe

i.Ü. siehe Erklärung Ausschlussgründe

i.Ü. siehe Erklärung Ausschlussgründe

i.Ü. siehe Erklärung Ausschlussgründe

i.Ü. siehe Erklärung Ausschlussgründe

i.Ü. siehe Erklärung Ausschlussgründe

i.Ü. siehe Erklärung Ausschlussgründe

i.Ü. siehe Erklärung Ausschlussgründe

i.Ü. siehe Erklärung Ausschlussgründe

i.Ü. siehe Erklärung Ausschlussgründe

i.Ü. siehe Erklärung Ausschlussgründe

i.Ü. siehe Erklärung Ausschlussgründe

i.Ü. siehe Erklärung Ausschlussgründe

i.Ü. siehe Erklärung Ausschlussgründe

i.Ü. siehe Erklärung Ausschlussgründe

i.Ü. siehe Erklärung Ausschlussgründe

i.Ü. siehe Erklärung Ausschlussgründe

i.Ü. siehe Erklärung Ausschlussgründe

i.Ü. siehe Erklärung Ausschlussgründe

i.Ü. siehe Erklärung Ausschlussgründe

i.Ü. siehe Erklärung Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Die Bieter haben nachzuweisen, dass sie im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 5 Mio. EUR, 2-fach maximiert und für sonstige Schäden (insbesondere primäre Vermögensschäden und Sachschäden) in Höhe von 5 Mio. EUR, 2-fach maximiert abschließen werden oder bereits abgeschlossen haben (Mindestanforderung). Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. ein entsprechender Versicherungsnachweis ist als Anlage beizufügen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Für die Hygiene-Beratungsleistungen für die Erstellung der Bauabschnittsplanung "Lehrgebäude" der Universitätsmedizin Göttingen
Mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte betreffend die Erbringung von Hygiene-Beratungsleistungen (entsprechend den jeweils aktuellen Empfehlungen und Normen) im Krankenhaus-bau oder eines Lehrgebäudes bzw. hinsichtlich eines vergleichbar komplexen Objekts - Sonderbauten mit vergleichbaren Anforderungen in den letzten fünf Jahren (Stichtag: Ende der Angebotsfrist) mit einer Bausumme i. H. v. mindestens 20 Mio. EUR netto (KG 300 und KG 400 gemäß DIN 276).
Im Übrigen wird auf die Auswahl-/Zuschlagsmatrix verwiesen.

Eignungskriterium

Informationssicherheit

Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS?Sanktionen und dem dort enthaltenen Verbot von Auftragserteilungen an
russische Staatsangehörige/Unternehmen/Lieferanten gemäß Artikel 5k Absatz 1 VO (EU) 833/2014, in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Die VO gilt unmittelbar (d.h. ohne nationalen Umsetzungsakt) und ab sofort (die VO ist bereits am 09.04.2022 in Kraft getreten). i.Ü. siehe Formblatt Erklärung EU-Sanktionen in den Vergabeunterlagen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Angebot Angaben, Erklärungen und Nachweise vom Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem eignungsleihenden Unternehmen vorzulegen.
Als Nachweis gilt ein Auszug (eine Kopie) aus dem Handels- bzw. Berufsregister oder einen vergleichbaren Nachweis der Existenz des Unternehmens. Der jeweilige Nachweis ist nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist. Als im Handels- und Berufsregister nicht eingetragener bzw. ausländischer Bieter ist es gestattet, vergleichbare, gleichwertige Nachweise vorzulegen; die Gleichwertigkeit ist gleichzeitig mit der Vorlage nachzuweisen. Der jeweilige Nachweis ist dem entsprechenden Formblatt (ANG_FB_10_Handels_und_Berufsregister) beizufügen.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Der Bieter erklärt, dass soweit allgemeine fachliche Qualifikation erforderlich sind,
- z. B. hauptverantwortliche Betreuung durch einen Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin mit entsprechender fachlicher Qualifikation bei Baumaßnahmen
- bzw. zusätzliche fachliche Qualifikation in speziell geforderten Themengebieten; hierbei z. B. auch Hinzuziehung von Hygienefachkräften und anderem fachlich qualifiziertem Personal,
diese Leistungen von Personen erbracht werden, die zu dieser Tätigkeit bzw. zum Tragen der Berufsbezeichnung berechtigt sind.
Vergleiche im Übrigen Erklärung Berufsstand

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung