Das Leistungsbild umfasst die Hygiene-Beratungsleistungen für die Erstellung der Unterlage Bauabschnittsplanung für den Neubau des Diagnostik- und Forschungs-Zentrums mit Zielsetzung der Abgabe einer - mit den Nutzern konsentierten - Unterlage.
Im Übrigen verweisen wir auf die Anlage 02 Leistungsbeschreibung.
In der BS 4 BAP sollen in einem Kapitel die grundlegenden Rahmenbedingungen der Krankenhaushygiene beschrieben werden - dies obliegt dem Auftragnehmer. Nach erfolgter Abgabe der Bauabschnittspla-nung bei der DBHN werden im Rahmen der Prüfung der Unterlage ggf. Abstimmungen erforderlich. Wei-terhin besteht ggf. auch nach erfolgreicher Abgabe der BAP Lehre I Unterstützung für nicht vorhersehba-re Beratungsleistungen zu weiterführenden Prozessabstimmungen etc. Der Auftragsgegenstand unter-teilt sich daher in zwei Leistungspakete, wobei die Leistungen des Leistungspakets 2 optional beauftragt werden, insbesondere in Abhängigkeit und unter Vorbehalt der Förderfähigkeit sowie in Abstimmung auf die jeweiligen Bedarfe. Die einzelnen Leistungspakete setzen sich wie folgt zusammen:Leistungspaket 1: Beratungsleistungen zur Festlegung der hygienerelevanten Rahmenbedingungen für die BS 4 BAPLeistungspaket 2: Beratungsleistungen zu weiterführenden ProzessabstimmungenIm Übrigen verweisen wir auf die Anlage 02 Leistungsbeschreibung.
Das Honorar wird mit Punkten von 1 bis 5 bewertet und gewichtet. Das niedrigste Angebot erhält 5 Punkte; Angebote mit dem 2-fachen der niedrigsten Summe oder darüber erhalten 0 Punkte. Der Punktwert der dazwischenliegenden Angebote wird durch eine lineare Interpolation nach folgender Formel ermittelt.max. erreichbare gewichtete Punkte 300Im Übrigen wird auf die Zuschlagsmatrix verwiesen.
- Darstellung der persönlichen Referenzen der zuständigen Projektleitung/Facharzt (Referenzen über erbrach-te/abgeschlossene vergleichbare Leistungen (Hygiene-Beratungsleistungen), vornehmlich Krankenhaus-, Diagnos-tik- und/oder Forschungsbau mit Bauwerkskosten (DIN 276 KG 300 und KG 400) ab 30 Mio. EUR netto (aus den letzten 5 Jahren).Maximale Bewertungspunkte: 5, maximale gewichtete Punktzahl: 50Im Übrigen wird auf die Zuschlagsmatrix sowie auf die Bietererklärung Zuschlagsmatrix verwiesen.
-Darstellung der Berufserfahrung im Bereich der Hygiene-Beratungsleistungen in Jahren der vorgesehenen Projektleitung.Max. erreichbare Bewertungspunkte: 5, max. gewichtete Punktzahl: 50.Im Übrigen wird auf die Zuschlagsmatrix sowie auf die Bietererklärung Zuschlagsmatrix verwiesen.
Darstellung der fachspezifischen Qualifikationen der vorgesehenen Projektleitung inkl. Auflistung der hygienischen Stellungnahmen der vorgesehenen Projektleitung und inkl. Nachweis der Qualifikation als Facharzt.Max. erreichbare Bewertungspunkte: 5, max. gewichtete Punktzahl: 25.Im Übrigen wird auf die Zuschlagsmatrix sowie auf die Bietererklärung Zuschlagsmatrix verwiesen.
Darstellung der jeweiligen persönlichen Referenzen des ersten Teammitgliedes (Referenzen über erbrachte/abgeschlossene vergleichbare Leistungen (Hygiene-Beratungsleistungen), vornehmlich Krankenhaus-, Diagnostik- und/oder Forschungsbau, mit Bauwerkskosten (DIN 276 KG 300 und KG 400) ab 30 Mio. EUR netto (aus den letzten 5 Jahren).Max. erreichbare Bewertungspunkte: 5, max. gewichtete Punktzahl: 12,5.Im Übrigen wird auf die Zuschlagsmatrix sowie auf die Bietererklärung Zuschlagsmatrix verwiesen.
-Darstellung der Berufserfahrung des ersten Teammitglieds im Bereich der Hygiene-Beratungsleistungen in Jahren. Max. erreichbare Bewertungspunkte: 5, max. gewichtete Punktzahl: 12,5.Im Übrigen wird auf die Zuschlagsmatrix sowie auf die Bietererklärung Zuschlagsmatrix verwiesen.
Darstellung der fachspezifischen Qualifikationen des ersten Teammitgliedes inkl. Auflistung der hygienischen Stellungnahmen.Max. erreichbare Bewertungspunkte: 5, max. gewichtete Punktzahl: 12,5.Im Übrigen wird auf die Zuschlagsmatrix sowie auf die Bietererklärung Zuschlagsmatrix verwiesen.
Darstellung der jeweiligen persönlichen Referenzen des zweiten Teammitgliedes (Referenzen über erbrachte/abgeschlossene vergleichbare Leistungen (Hygiene-Beratungsleistungen), vornehmlich Krankenhaus-, Diagnostik- und/oder Forschungsbau, mit Bauwerkskosten (DIN 276 KG 300 und KG 400) ab 30 Mio. EUR netto (aus den letzten 5 Jahren).Max. erreichbare Bewertungspunkte: 5, max. gewichtete Punktzahl: 12,5.Im Übrigen wird auf die Zuschlagsmatrix sowie auf die Bietererklärung Zuschlagsmatrix verwiesen.
Darstellung der Berufserfahrung des zweiten Teammitglieds im Bereich der Hygiene-Beratungsleistungen in Jahren.Max. erreichbare Bewertungspunkte: 5, max. gewichtete Punktzahl: 12,5.Im Übrigen wird auf die Zuschlagsmatrix sowie auf die Bietererklärung Zuschlagsmatrix verwiesen.
Darstellung der fachspezifischen Qualifikationen des zweiten Teammitgliedes inkl. Auflistung der hygienischen Stellungnahmen. Max. erreichbare Bewertungspunkte: 5, max. gewichtete Punktzahl: 12,5.Im Übrigen wird auf die Zuschlagsmatrix sowie auf die Bietererklärung Zuschlagsmatrix verwiesen.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegenNichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nachEingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 GWBhingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist:§ 160 Abs. 3 GWB:Der Antrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.§ 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB:(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über denNamen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenenNichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrerBewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an diebetroffenen Bieter ergangen ist.(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossenwerden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf denTag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an
Auf die Regelung des § 56 VgV wirdverwiesen, insbesondere: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1VgV).
Der Bewerber hat sich zu zwingenden Ausschlussgründengemäß § 123 Abs. 1 GWB, zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 S.1 Nr. 1 GWB, fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 Abs.1 GWB und den weiteren Ausschlussgründen gemäß § 124 Abs. 2 GWB zu erklären. i.Ü. siehe Erklärung Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen. Der Bewerber hat sich zur Einhaltung des § 4 NTvergG zuerklären. Der Bewerber verpflichtet sich, im Fall der Auftragserteilung den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22Mindestlohngesetz (MiLoG) in seinem Unternehmen bei der Ausführung der beauftragten Leistung, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes zu zahlen und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasstwerden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieserRegelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus: - den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) - den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) - der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie - aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und6 Absatz 2 des AEntG Die Pflicht des Bewerbers zur Zahlung desMindestentgelts erstreckt sich auch auf Arbeitnehmerinnen undArbeitnehmer, die im Sinne des Gesetzes zur Regelung derArbeitnehmerüberlassung entliehen sind und bei der Ausführung derLeistung eingesetzt werden. In diesem Fall ist der Bewerber verpflichtet, die Zahlung von Mindestentgelten auch den Verleihunternehmen aufzuerlegen, die Abgabe der entsprechenden Verpflichtungserklärungen mit diesen zu vereinbaren, von diesen einzufordern und der AG vorzulegen. Das Mindestentgelt erfasst nur solche Entgeltzahlungen, die zur Abgeltungder im Rahmen der Auftragsausführung erbrachten Arbeitsleistungregelmäßig zu zahlen sind. Nicht von dem Mindestentgelt erfasst sind vermögenswirksame Leistungen oder Sonderleistungen, die nicht mit der Arbeitsleistung in einem funktionalen Zusammenhang stehen. Auf die entsprechende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) wird verwiesen, vgl. BAG, Urteil vom 18.04.2012 - 4 AZR 139/10; BAG E 109,244 und Urteil vom 25.05.2016 - 5 AZR 135/16. i.Ü. siehe FormblattErklärung Tariftreue in den Vergabeunterlagen.
i.Ü. siehe Erklärung Ausschlussgründe
Die Bieter haben nachzuweisen, dass sie im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 5 Mio. EUR, 2-fach maximiert und für sonstige Schäden (insbesondere primäre Vermögensschäden und Sachschäden) in Höhe von 5 Mio. EUR, 2-fach maximiert abschließen werden oder bereits abgeschlossen haben (Mindestanforderung). Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. ein entsprechender Versicherungsnachweis ist als Anlage beizufügen.
Mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte betreffend die Erbringung von Hygiene-Beratungsleistungen (entsprechend den jeweils aktuellen Empfehlungen und Normen) im Krankenhausbau oder eines Diagnostik- und Forschungszentrums bzw. hinsichtlich eines vergleichbar komplexen Objekts - Sonderbauten mit vergleichbaren Anforderungen in den letzten fünf Jahren (Stichtag: Ende der Angebotsfrist) mit einer Bausumme i. H. v. mindestens 30 Mio. EUR netto (KG 300 und KG 400 gemäß DIN 276).Im Übrigen wird auf die Auswahl- /Zuschlagsmatrix verwiesen.
Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS?Sanktionen und dem dort enthaltenen Verbot von Auftragserteilungen anrussische Staatsangehörige/Unternehmen/Lieferanten gemäß Artikel 5k Absatz 1 VO (EU) 833/2014, in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Die VO gilt unmittelbar (d.h. ohne nationalen Umsetzungsakt) und ab sofort (die VO ist bereits am 09.04.2022 in Kraft getreten). i.Ü. siehe Formblatt Erklärung EU-Sanktionen in den Vergabeunterlagen
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Angebot Angaben, Erklärungen und Nachweise vom Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem eignungsleihenden Unternehmen vorzulegen.Als Nachweis gilt ein Auszug (eine Kopie) aus dem Handels- bzw. Berufsregister oder einen vergleichbaren Nachweis der Existenz des Unternehmens. Der jeweilige Nachweis ist nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist. Als im Handels- und Berufsregister nicht eingetragener bzw. ausländischer Bieter ist es gestattet, vergleichbare, gleichwertige Nachweise vorzulegen; die Gleichwertigkeit ist gleichzeitig mit der Vorlage nachzuweisen. Der jeweilige Nachweis ist dem entsprechenden Formblatt (ANG_FB_10_Handels_und_Berufsregister) beizufügen.
Der Bieter erklärt, dass soweit allgemeine fachliche Qualifikation erforderlich sind,- z. B. hauptverantwortliche Betreuung durch einen Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin mit entsprechender fachlicher Qualifikation bei Baumaßnahmen- bzw. zusätzliche fachliche Qualifikation in speziell geforderten Themengebieten; hierbei z. B. auch Hinzuziehung von Hygienefachkräften und anderem fachlich qualifiziertem Personal,diese Leistungen von Personen erbracht werden, die zu dieser Tätigkeit bzw. zum Tragen der Berufsbezeichnung berechtigt sind. Vergleiche im Übrigen Erklärung Berufsstand