1. Preiswertung: Für den vom Bewerber angegebenen Preis werden bis zu 10 Punkte vergeben. Für die Wertung der Preise pro Bereich wird der fixe, erfolgsunabhängige Bestandteil (X1 bis X4) mit Faktor 1 gewichtet, der erfolgsabhängige Bestandteil (X5 bis X8) mit Faktor 0,5. Dann werden die Werte addiert. Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtwert erhält die volle Punktzahl von 10 Punkten. Ein Gesamtwert, der dreifach so hoch ist, wie der niedrigste Gesamtwert, erhält 0 Punkte. Dazwischen liegende Gesamtwerte werden linear interpoliert mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. 2. Qualifikation und Erfahrung der für die Ausführung des Auftrags konkret verantwortlichen Personen: Bewertet werden anhand der entsprechenden Darstellung im Angebot die Qualifikation und Erfahrung der konkret für die Ausführung des Auftrags nach dem Angebot verantwortlichen Personen. Dies betrifft den Ausbildungsstand (Hochschul- und Berufsabschlüsse), die Dauer der Berufserfahrung in Jahren seit dem Abschluss und, soweit benannt, persönliche Referenzprojekte. Max. 10 Punkte. 3. Konzept zum Recruitingansatz und -vorgehen des Bieters: Bewertet werden das Konzept und die Beschreibung des Recruitingansatzes und -vorgehens des Bieters bzw. zusätzlich bei Nachunternehmern deren Recruitingansatz und -vorgehen (formlos, max. 10 Seiten/Folien) hinsichtlich der Inhalte, dem logischen Aufbau und der Nachvollziehbarkeit des beschriebenen Recruitingansatzes und -vorgehens. Die qualitative Bewertungsskala reicht auch bei diesem Kriterium anhand einer Bewertungsskala von 10 Punkten bis 0 Punkten.
Im Übrigen wird auf das Anschreiben verwiesen.