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Beratungsleistungen zum Abschluss einer Projektversicherung für den Neubau der Bau...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
22.09.2025 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Baugesellschaft UMG mbH
DE2020506372
Robert-Koch-Straße 34
37075
Göttingen
Deutschland
DE91C
Leinemann & Partner mbB
andreas.rosenauer@leinemann-partner.de
0404689920

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Landesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Leinemann & Partner mbB
DE207557681
Ballindamm 7
20095
Hamburg
Deutschland
DE600
andreas.rosenauer@leinemann-partner.de
0404689920
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131-153306

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

66000000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung der Leistungen des Beraters zur Beschaffung einer Projektversicherung für den Neubau der Baustufe 2 "Eltern-Kind-Zentrum" der Universitätsmedizin Göttingen Die Einzelheiten zum Leistungsbild ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. ANG_Anlage_4_Leistungsbeschreibung.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand der Beschaffung sind Beraterleistungen zur Projektversicherung für den Neubau der Baustufe 2 "Eltern-Kind-Zentrum" der Universitätsmedizin Göttingen im Rahmen eines Vertrages mit einem unabhängigen Versicherungsberater. Dieser soll den Auftraggeber bei der Vorbereitung und Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens für eine Multiriskprojektversicherung (kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung) unterstützen. Wir verweisen im Übrigen auf die Leistungsbeschreibung ANG_Anlage_4_Leistungsbeschreibung.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
05.11.2025
02.12.2030
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
37075
Göttingen
Deutschland
DE91C

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Honorar

Das Pauschalhonorar für die Stufe 1 wird mit Punkten von 1 bis 5 bewertet und wie dargestellt gewichtet. Das niedrigste Angebot erhält 5 Punkte; Angebote mit dem 2-fachen der niedrigsten Summe oder dar-über erhalten 0 Punkte. Der Punktwert der dazwischenliegenden Angebote wird durch eine lineare Interpolation, mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma, nach der folgenden Formel ermittelt.

Das Stundensatzhonorar für die Stufe 2 wird mit Punkten von 1 bis 5 bewertet und wie dargestellt gewichtet. Das niedrigste Angebot erhält 5 Punkte; Angebote mit dem 2-fachen der niedrigsten Summe oder darüber erhalten 0 Punkte. Der Punktwert der dazwischenliegenden Angebote wird durch eine lineare Interpolation, mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma, nach der folgenden Formel ermittelt.

Der Bieter mit der Höchstpunktzahl nach Wichtung wird für die Zuschlagserteilung vorgesehen. Nähere Informationen enthält die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.

Gewichtung
60,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Eingesetzter Berater

Darstellung und Benennung des eingesetzten Beraters (mit Kurzlebenslauf und Angabe der Ausbildung sowie der Berufserfahrung in Jahren);
Nachweis der persönlichen Referenzen des eingesetzten Beraters (Referenzen über erbrachte/abgeschlossene vergleichbare Leistungen).

Erreichbare LP: 5 (maximal erreichbare LP: 125).
Im Übrigen wird auf die Zuschlagsmatrix ANG_Anlage_01_AW-ZS-Matrix verwiesen.

Gewichtung
25,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept mit Darstellung der methodischen Arbeitsweise und Projektabwicklung/Herangehensweise an die Beratungsaufgabe

Darstellung der methodischen Arbeitsweise und Projektab-wicklung/Herangehensweise an die Beratungsaufgabe
- anhand einer Darstellung des Beratungsansatzes hinsichtlich der Bedarfsermittlung - Wie wird eine umfassende Beratung sichergestellt, die erwarten lässt, dass der Bauherr eine möglichst maßgeschneiderte Versicherungsleistung erhält?
- in Bezug auf die Kommunikation mit dem Auftraggeber - Wie wird ein möglichst lückenloser und verlustfreier Informationsfluss gewährleistet?
- anhand einer Analyse der Ausgangslage unter Benennung der üblichen Risiken, die versichert werden sollten/könnten.

Erreichbare LP: 5 (maximal erreichbare LP: 75)

Gewichtung
15,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y2W58LP

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 GWB
hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

91
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Auf die Regelung des § 56 VgV wird verwiesen, insbesondere: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1
VgV)

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Der Bieter hat sich zu zwingenden Ausschlussgründen
gemäß § 123 Abs. 1 GWB, zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 S.1 Nr. 1 GWB, fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 Abs.1 GWB und den weiteren Ausschlussgründen gemäß § 124 Abs. 2 GWB zu erklären. i.Ü. siehe ANG_FB_06_Erklärung Ausschlussgründe
2
Der Bieter hat sich zur Einhaltung des § 4 NTvergG zu erklären (Tariftreue). Der Bieter verpflichtet sich, im Fall der Auftragserteilung den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des
§ 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) in seinem Unternehmen bei der
Ausführung der beauftragten Leistung, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes zu zahlen und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den
Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus: -den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) - den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) - der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie - aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des AEntG Die Pflicht des Bewerbers zur Zahlung des Mindestentgelts erstreckt sich auch auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Sinne des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung entliehen sind und bei der
Ausführung der Leistung eingesetzt werden. In diesem Fall ist der Bieter verpflichtet, die Zahlung von Mindestentgelten auch den
Verleihunternehmen aufzuerlegen, die Abgabe der entsprechenden
Verpflichtungserklärungen mit diesen zu vereinbaren, von diesen
einzufordern und der AG vorzulegen. Das Mindestentgelt erfasst nur solche Entgeltzahlungen, die zur Abgeltung der im Rahmen der
Auftragsausführung erbrachten Arbeitsleistung regelmäßig zu zahlen sind. Nicht von dem Mindestentgelt erfasst sind vermögenswirksame Leistungen oder Sonderleistungen, die nicht mit der Arbeitsleistung in einem funktionalen Zusammenhang stehen. Auf die entsprechende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) wird verwiesen, vgl. BAG, Urteil vom 18.04.2012 - 4 AZR 139/10; BAG E 109, 244 und Urteil vom 25.05.2016 - 5 AZR 135/16. i.Ü. siehe ANG_FB_07_Erklärung_Tariftreue

i.Ü. siehe ANG_FB_06_Erklärung Ausschlussgründe

i.Ü. siehe ANG_FB_06_Erklärung Ausschlussgründe

i.Ü. siehe ANG_FB_06_Erklärung Ausschlussgründe

i.Ü. siehe ANG_FB_06_Erklärung Ausschlussgründe

i.Ü. siehe ANG_FB_06_Erklärung Ausschlussgründe

i.Ü. siehe ANG_FB_06_Erklärung Ausschlussgründe

i.Ü. siehe ANG_FB_06_Erklärung Ausschlussgründe

i.Ü. siehe ANG_FB_06_Erklärung Ausschlussgründe

i.Ü. siehe ANG_FB_06_Erklärung Ausschlussgründe

i.Ü. siehe ANG_FB_06_Erklärung Ausschlussgründe

i.Ü. siehe ANG_FB_06_Erklärung Ausschlussgründe

i.Ü. siehe ANG_FB_06_Erklärung Ausschlussgründe

i.Ü. siehe ANG_FB_06_Erklärung Ausschlussgründe

i.Ü. siehe ANG_FB_06_Erklärung Ausschlussgründe

i.Ü. siehe ANG_FB_06_Erklärung Ausschlussgründe

i.Ü. siehe ANG_FB_06_Erklärung Ausschlussgründe

i.Ü. siehe ANG_FB_06_Erklärung Ausschlussgründe

i.Ü. siehe ANG_FB_06_Erklärung Ausschlussgründe

i.Ü. siehe ANG_FB_06_Erklärung Ausschlussgründe

i.Ü. siehe ANG_FB_06_Erklärung Ausschlussgründe

i.Ü. siehe ANG_FB_06_Erklärung Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Angebot Angaben, Erklärungen und Nachweise vom Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem eignungsleihenden Unternehmen vorzulegen.
Auszug (eine Kopie) aus dem Handels- bzw. Berufsregister oder einen vergleichbaren Nachweis der Existenz des Unternehmens. Der jeweilige Nachweis ist nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Endes der Teilnahmefrist. Als im Handels- und Berufsregister nicht eingetragener bzw. ausländischer Bieter ist es gestattet, vergleichbare, gleichwertige Nachweise vorzulegen; die Gleichwertigkeit ist gleichzeitig mit der Vorlage nachzuweisen. Der jeweilige Nachweis ist dem entsprechenden Formblatt (ANG_FB_11_Handels_und_Berufsregister) beizufügen.

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Angebot weitere Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
Soweit Architekten- und Ingenieurleistungen ausgeführt werden, für die die berufliche Qualifikation des Architekten oder Ingenieurs erforderlich ist, ist die Erbringung dieser Leistungen Architekten und Ingenieuren vorbehalten. Hierüber ist von dem Bieter/der Bietergemeinschaft eine entsprechende Erklärung abzugeben (ANG_FB_12_Erklärung_Berufsstand).

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Zum anderen ist zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eine Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung vorzulegen. Diese muss mit einer pro Versicherungsjahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 5 Mio. Euro je Schadensfall und für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden in Höhe von 5 Mio. Euro je Schadensfall gedeckt sein (ANG_FB_13_Erklärung_Haftpflichtversicherung). Die Abgabe der Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit den genannten Mindestdeckungssummen ist ein Mindeststandard. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards bleibt das Angebot des Bieters/der Bietergemeinschaft unberücksichtigt. Vgl. hierzu ANG_Anlage_01_AW-ZS-Matrix

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt im Bereich der Beratung im Zusammenhang mit Projektversicherungen im Bauwesen in den letzten drei Jahren (Stichtag: Ende der Teilnahmefrist) für vergleich-bar komplexe Bauvorhaben (Krankenhausbau) mit einem Projektvolumen von mindestens 50.000.000,00 EUR (netto).
Zudem sind zwei Referenzprojekte im Bereich der Beratung im Zusammenhang mit Projektversicherungen im Bauwesen in den letzten drei Jahren (Stichtag: Ende der Teilnahmefrist) mit einem Projektvolumen von mindestens 50.000.000,00 EUR (netto) nachzuweisen. Vgl. hierzu ANG_Anlage_01_AW-ZS-Matrix

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Der mittlere Jahresumsatz, den der Bewerber mit vergleichbaren Leistungen (Beratungsleistungen zu Projektversicherungen im Bauwesen) erwirtschaftet hat, muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022-2024) mindestens 500.000,00 EUR p. a. netto betragen.
Vgl. hierzu ANG_Anlage_01_AW-ZS-Matrix

Eignungskriterium

Informationssicherheit

Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS Sanktionen und dem dort enthaltenen Verbot von Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige/Unternehmen/Lieferanten gemäß Artikel 5k
Absatz 1 VO (EU) 833/2014, in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Die VO gilt unmittelbar (d.h. ohne nationalen Umsetzungsakt) und ab sofort (die VO ist bereits am 09.04.2022 in Kraft getreten). i.Ü. siehe Formblatt Erklärung EU-Sanktionen in den Vergabeunterlagen

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung