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Verfahrensangaben

Generalplanerleistungen für den Ersatzneubau der Theodor-Heuss-Brücke in Düsseldor...

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
13.03.2026
20.03.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH
DE255740804
Henkelstraße 164
40589
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Dr. Robin Heidel
thb@ipm.nrw
+49 211 748 36-705
+49 211 748 36-101

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen mit Sitz bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 251 411 1604
+49 251 411 2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71200000-0
71300000-1
71322300-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der zu vergebende Auftrag beinhaltet Generalplanungsleistungen für den Ersatzneubau der Theodor-Heuss-Brücke in Düsseldorf.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Immobilien Projektmanagement Düsseldorf GmbH ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD). Die IPM führt im Auftrag der LHD verschiedene Bauaufträge aus. Sie beabsichtigt, im Auftrag der LHD, den Ersatzneubau der Theodor-Heuss-Brücke errichten zu lassen.

Die Theodor-Heuss-Brücke befindet sich nördlich der Innenstadt und verbindet die beiden Stadtteile Golzheim und Heerdt. Sie ist wesentlicher Bestandteil der Bundestraße B7, die teilweise als Kraftfahrstraße ausgewiesen ist. Innerhalb des städtischen Straßennetzes ist die Theodor-Heuss-Brücke eine der am höchsten belasteten Strecken. Die Brücke wird täglich von ca. 78.600 Kraftfahrzeugen, davon ca. 3.000 LKWs, überquert.

Bei der Theodor-Heuss-Brücke handelt es sich um einen Brückenzug, der aus fünf Teilbauwerken besteht. Vom linksrheinischen Ufer aus beginnend handelt es sich dabei um die Deichbrücke, die Flutbrücke, die Strombrücke, den Tausendfüßler sowie die Rampe. Die Gesamtlänge über alle Teilbauwerke hinweg beträgt 1.522,13 m. Jedes Teilbauwerk ist für sich einzigartig und weist besondere statisch-konstruktive Merkmale auf. Allen gemeinsam ist die in den 1950er Jahren aufgekommene "entmaterialisierte Bauweise", die einen sparsamen Umgang mit Baustoffen vorsieht und der Theodor-Heuss-Brücke damit ein elegantes, leichtes Erscheinungsbild verleiht.

Bei der derzeitigen Strombrücke handelt es sich um Deutschlands erste Schrägseilbrücke. Die besonderen konstruktiven Merkmale - harfenförmige Anordnung der Tragkabel, orthotrope Fahrbahnplatte und freistehende Pylonstiele - waren zum damaligen Zeitpunkt weltweit einzigartig und machten sie zum Vorbild aller folgenden Schrägseilbrücken, insbesondere in Deutschland.

Die fast 70 Jahre alte Brücke weist inzwischen zahlreiche Schäden auf und ist für den aktuellen Verkehr nicht ausgelegt.

Am 10.07.2025 wurde durch den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf ein Ersatzneubau beschlossen.

Die Studie zur Machbarkeit einer Stadtbahnverbindung über die Theodor-Heuss-Brücke als Teil der möglichen "Nordtangente" untersuchte die drei bestmöglichen Trassenvarianten im Einvernehmen mit dem Amt für Verkehrsmanagement hinsichtlich technischer und wirtschaftlicher Umsetzbarkeit. Den Ergebnissen der Studie folgend, soll die Planung des Ersatzneubaus der THB unter Beibehaltung der derzeit vorhandenen Spurenanzahl (je Fahrtrichtung 2 Fahrspuren + Rad- und Fußweg) fortgeführt werden. Zusätzliche Flächen für eine Stadtbahntrasse werden nicht weiter berücksichtigt.

Der Auftraggeber beabsichtigt, sämtliche zur Planung der Brücke erforderlichen Leistungen - insbesondere die Objektplanung, Tragwerksplanung, Verkehrsplanung sowie TGA-Planung - zu beauftragen und mit Vertragsschluss zunächst die Leistungsphasen nach HOAI (LPH) 1 - 2 von einem Generalplaner (GP) abzurufen. Der GP wird mit einem Pauschalfesthonorar vergütet. Angebote, die den Basissatz der HOAI deutlich unterschreiten, werden vom AG umfassend geprüft.

Der Auftraggeber beabsichtigt die Durchführung eines Gestaltungswettbewerbs im Rahmen der LPH 2 als Teil der Untersuchung alternativer Lösungsmöglichkeiten. Der GP hat etwaige Ergebnisse des Gestaltungswettbewerbs für die Ausarbeitung im Rahmen der weiteren Planung zu verwenden. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Für die weitere Umsetzung des Projektes nach der LPH 2 kommen sodann verschiedene Modelle in Betracht, über die der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt (erst nach Beauftragung des GP jedoch vor Abschluss der LPH 2) entscheiden wird. Derzeit erwägt der Auftraggeber insbesondere folgende Umsetzungsmodelle:

1. Umsetzung sämtlicher zur Planung der Brücke erforderlichen Leistungen, insbesondere Objektplanung, Tragwerksplanung, Verkehrsplanung und TGA-Planung, durch GP bis einschl. LPH 4 HOAI und anschließende Realisierung durch einen Generalunternehmer. In diesem Fall erbringt der GP ganz oder teilweise Leistungen der LPH 1-8 HOAI.

2. Umsetzung durch einen Totalunternehmer, der die weitere Planung ab der LPH 3 HOAI sowie die bauliche Errichtung übernimmt. In diesem Fall erstellt der GP am Ende der LPH 2 eine Funktionale Leistungsbeschreibung zur Durchführung der Totalunternehmervergabe.

3. Alternativ erwägt der Auftraggeber, das Vorhaben im Rahmen eines partnerschaftlichen Projektabwicklungsmodells zu realisieren, bei dem der Auftraggeber mit den Planungs- und Bauleistungsbeteiligten eine Wertschöpfungs-partnerschaft eingeht, im Wege eines gesamtheitlichen, disziplinübergreifenden Ansatzes die bestmögliche Lösung der gestellten Projektaufgabe zu erarbeiten und baulich umzusetzen. Neben ausgewiesener fachtechnischer Expertise wird insoweit eine umfassende Kooperations- und Kollaborationsfähigkeit und -bereitschaft aller Beteiligten über sämtliche Phasen der Projektdurchführung vorausgesetzt. Über die kooperative Gestaltung der Projektprozesse hinaus erwägt der Auftraggeber, die Vergütung von Planungs- und Bauleistungen ganz oder teilweise auf der Basis von Selbstkosten und einer flankierenden Beteiligung der Planungs- und/oder Baupartner am Projekterfolg vorzunehmen oder andere partnerschaftlich orientierte Vergütungsmodelle zur Anwendung zu bringen. In diesem Zusammenhang behält sich der Auftraggeber vor, für das Vorhaben zu gegebener Zeit partnerschaftliche Organisations- und Vertragsstrukturen wie z.B. eine Integrierte Projektabwicklung (IPA) auf Basis eines Mehrparteienvertrags zu schaffen und die Zusammenarbeit der Projektbeteiligten in geeigneter Weise dorthinein zu überführen. Der Auftraggeber beabsichtigt insbesondere bei einer partnerschaftlich orientierten Projektabwicklung zudem den Einsatz von Lean-Construction-Methoden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Düsseldorf
Deutschland
DEA11

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

1. Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer 5.1.11. genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer 5.1.11. genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen. Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich. Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden.

2. Ausreichend ist die Abgabe des Teilnahmeantrages in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer 5.1.11. genannte Vergabeportal. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer 5.1.11. genannten Vergabeportals zur Verfügung. Zur Formwahrung muss die Teilnahmeerklärung die Firma des Bewerbers/ des bevollmächtigten Bewerbergemeinschaftsmitglieds ausweisen. Eine Unterschrift oder Signatur ist nicht erforderlich. Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen. Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern findet ausschließlich über das in Ziffer 5.1.11. genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer 5.1.11. genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.

3. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer / mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.

4. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.

5. Der Auftraggeber wird die von dem Bewerber übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an den Auftraggeber weitergegeben werden.

6. Verfahrensablauf: Anhand der im Teilnahmewettbewerb eingereichten Unterlagen und den dort festgelegten Auswahlkriterien wählt der Auftraggeber die aus seiner Sicht geeigneten Bewerber aus und fordert diese zur Abgabe eines indikativen Angebotes auf. Gegenstand der Angebotsaufforderung ist neben der Leistungsbeschreibung ein erster ausformulierter Entwurf des mit dem obsiegenden Bieter zu schließenden Vertrags. Die Bieter haben die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Angabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Im Anschluss an die Prüfung der indikativen Angebote führt der Auftraggeber Verhandlungsgespräche mit den ausgewählten Bietern. Ziel ist es, die Anforderungen an die Planungsleistungen sowie den zu schließenden Vertrag mit allen Bietern so zu verhandeln, dass am Ende vergleichbare Angebote zu erwarten sind. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche übersendet der Auftraggeber den Bietern die abschließenden Verfahrensunterlagen. Auf dieser Grundlage fordert er die Bieter zur Abgabe letztverbindlicher Angebote auf. Den Bietern wird im Vorfeld mitgeteilt, welche Vorgaben zu beachten sind. Der Auftraggeber prüft und bewertet die letztverbindlichen Angebote nach Maßgabe der mitgeteilten Zuschlagskriterien. Neben dem Preis berücksichtigt der Auftraggeber auch die Qualität. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y2RMEB0

Einlegung von Rechtsbehelfen

Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer 5.1.12) bei den Auftraggebern zu rügen.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:

1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags,
2) Materielle Prüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen,
3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen:

Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerber-gemeinschaften auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die besten drei bis fünf Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungskriterien erfüllen.

Bei Ermittlung des Rankings wird der Auftraggeber insbesondere die von den Bewerbern genannten Referenzen und deren Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Beschaffungsvorhaben sowie die theoretischen und praktischen Erfahrungen der Bewerber mit verschiedenen Abwicklungsmodellen von Projekten (GP, GU, TU, partnerschaftliche Projektabwicklung, etc.) berücksichtigen. Maßgeblich sind die unter Ziffer 5.1.9 genannten Angaben und Nachweise. Die Bewertung erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander. Dabei gilt: Je mehr und besser mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen und je belastbarer und aussagekräftiger die Erfahrungen mit verschiedenen Abwicklungsmodellen von Projekten (GP, GU, TU, partnerschaftliche Projektabwicklung, etc.) desto besser ist der Bewerber geeignet. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach den in Ziffer 5.1.9 genannten Merkmalen/Besonderheiten. Von Vorteil ist dabei, wenn eine Referenz möglichst viele der genannten Merkmale/Besonderheiten umfasst.

Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um Zuschlagskriterien.

Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer 5.1.11 genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen. Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich. Fragen können bis sieben Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei BG von jedem Mitglied):

a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht,

- dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123,124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind;

- dass der Bewerber in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern et cetera) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seiner Berufs-genossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.

b) Eigenerklärung Russland-Sanktionen (nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833 /2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 16 der Verordnung (EU) 2025/2033 des Rates vom 23. Oktober 2025 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage der Ukraine destabilisieren.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber (bei BG von jedem Mitglied) eine Eigenerklärung vorlegen, in der der Bewerber erklärt, ob und wie (Nachunternehmer /Zusammenschluss als BG) er im Auftragsfall mit anderen Unternehmen kooperieren will und welches Unternehmen welche Leistungs- und/oder Teilleistungsbereiche im Auftragsfall erbringen wird. In jedem Fall soll angegeben werden, welches/welche Unternehmen die Objektplanung Ingenieurbauwerke, die Objektplanung Verkehrsanlagen, die Tragwerksplanung und die Fachplanung der Technischen Ausrüstung erbringt/erbringen.

Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt. Bewerber sollten die auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber (bei BG von jedem Mitglied) eine Eigenerklärung über die Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre vorlegen. Daraus sollte sich ergeben, dass der Bewerber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) jeweils einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 10 Mio. EUR erwirtschaftet hat.

Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt. BG werden hier als Ganzes betrachtet. Bewerber sollten die auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber (bei BG von jedem Mitglied) eine Eigenerklärung vorlegen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10 Mio. EUR pro Schadensfall, 3-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird.

Bewerber sollten die auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt. Bewerber sollten die auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber (bei BG von jedem Mitglied) eine Eigenerklärung vorlegen, aus der die Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (eigenes Personal, nicht Verwaltungskräfte) hervorgeht.

Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt. BG werden hier als Ganzes betrachtet. Bewerber sollten die auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber (bei BG von jedem Mitglied) die vom Bewerber in den letzten zehn Jahren (2016 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) erbrachten Leistungen (Referenzprojekte) einreichen, die mit den hier zu vergebenden Generalplanerleistungen vergleichbar sind.

Zu den Referenzen sollen die Bewerber insbesondere Folgendes angeben:
- Auftraggeber (mit Ansprechpartner),
- Leistungszeiträume,
- Art des Bauwerks (Nutzungsart),
- die konkret vom Bewerber erbrachten Leistungen,
- Größe des Bauwerks (bei Brückenbauwerken bspw. Spannweite, Fahrbahnfläche, etc.; bei Verkehrsanlagen bspw. Länge oder Verkehrsfläche),
- bei Brücken: Angabe des überbrückten Hindernisses (bspw. Fluss, Gewässer, Tal, Autobahn, Innenstadt, etc.)
- Auftragswert,
- Komplexität der Planungsanforderungen gem. der Honorarzonen der HOAI,
- derzeitiges Stadium des Projekts.

a) Referenzen Objektplanung - Ingenieurbauwerke (Brücken):
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber vergleichbare Referenzen der letzten zehn Jahre (2016 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) detailliert darstellen.

Der Auftraggeber wird insbesondere die drei aus seiner Sicht am besten geeigneten Referenzen berücksichtigen. In Summe sollten die Referenzprojekte den folgenden Kriterien genügen bzw. die folgenden Merkmale/Besonderheiten aufweisen:

- Es handelt sich bei dem Referenzprojekt möglichst um eine Straßenbrücke bzw. um eine Brücke, über die auch der Straßenverkehr geführt wird, welche über ein großes Gewässer oder einen Fluss führt und möglichst in innerstädtischer Lage positioniert ist
- Der Bewerber hat möglichst mindestens die Planungsleistungen der LPH 1 - 3 oder der LPH 2 - 4 gemäß HOAI erbracht.
- Das Bauvolumen (Kostengruppe 200 bis 500 nach DIN 276:2018) sollte möglichst 90 Mio. EUR netto aufwärts betragen.
- Das Projekt wurde möglichst als Generalplaner erbracht.

b) Referenzen Objektplanung - Verkehrsanlagen:
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber vergleichbare Referenzen der letzten zehn Jahre (2016 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) detailliert darstellen.

Der Auftraggeber wird insbesondere die drei aus seiner Sicht am besten geeignete Referenzen berücksichtigen. In Summe sollten die Referenzprojekte den folgenden Kriterien genügen bzw. die folgenden Merkmale/Besonderheiten aufweisen:

- Der Bewerber hat möglichst mindestens die Planungsleistungen der LPH 1- 3 oder der LPH 2 - 4 gemäß HOAI erbracht.
- Das Bauvolumen (Kostengruppe 200 bis 500 nach DIN 276:2018) sollte möglichst 22,5 Mio. EUR netto aufwärts betragen.

c) Referenzen Fachplanung - Tragwerksplanung:
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber vergleichbare Referenzen der letzten zehn Jahre (gerechnet vom Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) detailliert darstellen.

Der Auftraggeber wird insbesondere die drei aus seiner Sicht am besten geeigneten Referenzen berücksichtigen. In Summe sollten die Referenzprojekte den folgenden Kriterien genügen bzw. die folgenden Merkmale/Besonderheiten aufweisen:

- Es handelt sich bei dem Referenzprojekt möglichst um eine Brücke über großes Gewässer oder einen Fluss
- Die Brücke gründet möglichst in einem Gewässer oder Flussbett.
- Der Bewerber hat möglichst mindestens die Planungsleistungen der LPH 1- 3 oder der LPH 2 - 4 gemäß HOAI erbracht.
- Das Bauvolumen (Kostengruppe 300 nach DIN 276:2018) sollte mindestens 90 Mio. EUR netto aufwärts betragen.

d) Partnerschaftliche Zusammenarbeit:
Von Vorteil ist, wenn die unter a) bis c) genannten Projekte oder weitere Projekte des Bewerbers Merkmale einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Projektbeteiligten beinhalteten, wie etwa anreiz- bzw. projekterfolgsbasierte Vergütung mit Selbstkostenerstattung, gesamtheitliche Planungslösungen (insbes. Target Value Design, Value Engineering) unter Einbindung von Baukompetenz, Zielkostenplanung (Target Costing), integrierte Entscheidungs- und Organisationsstrukturen, gemeinschaftliches Risiko-management, gemeinsame Nachunternehmerauswahl etc.

e) Weiteres:

Von Vorteil ist, wenn ein Projekt als Teil eines interdisziplinären Teams im gemeinsamen Auftrag mit dem Objektplaner oder als GP-Team erbracht wurde.

Von Vorteil ist zudem, wenn der Bewerber bei den unter a) bis c) genannten Referenzen mit der Methode Building Information Modeling (BIM) gearbeitet hat.

Sofern erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Leistungen berücksichtigt, die mehr als zehn Jahre zurückliegen.

Bei den vorgenannten Kriterien handelt es sich um keine Muss-Kriterien. Der Auftraggeber wird die vorgenannten Kriterien gemäß Ziffer 2.1.4 im Rahmen des Rankings berücksichtigen.

Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt. Bewerber sollten die auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung