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Verfahrensangaben

Einführung und Betrieb eines Personalinformationssystems (HRIS)

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
12.05.2026
22.05.2026 23:59 Uhr
29.05.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Zentral- und Landesbibliothek Berlin
11-2000009001-83
Breite Str. 30-36
10178
Berlin
Deutschland
DE300
vergabestelle@zlb.de
03090226567

Angaben zum Auftraggeber

Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Freizeit, Sport, Kultur und Religion

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Berlin
11-1300000V00-74
Martin-Luther-Straße 105
10825
Berlin
Deutschland
DE300
Vergabekammer des Landes Berlin
vergabekammer@senweb.berlin.de
+49 309013-8316
+49 309028-5300

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72260000-5
48450000-7
48931000-3
72222300-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Einführung und Betrieb eines Personalinformationssystems (HRIS)

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand der Leistung ist die Einführung, der Betrieb sowie die Weiterentwicklung einer cloudbasierten HR-Software für die Stammdatenverwaltung, die Zeitwirtschaft, das Reporting sowie die Seminarverwaltung als SaaS in der Zentral- und Landesbibliothek Berlin.
Ziel des Projekts ist es, eine moderne, integrierte Lösung für die Personalverwaltung zu schaffen, damit die Prozesse der Personalverwaltung der Stiftung zu digitalisieren und die Effizienz der Bearbeitung zu steigern.
Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung und den weiteren Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
48
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Berlin
Deutschland
DE300

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Kriterium 1: Preis

Zur Wertung des Preises wird der rechnerisch korrekte Gesamtangebotspreis (in Euro brutto) aus dem Preisblatt herangezogen. Das gilt auch im Reverse Charge Verfahren.
Weitere Details sind der Ziff. 20 der Bewerbungsbedingungen
zu entnehmen.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Kriterium 2: Funktionsumfang (B-Kriterien Lastenheft)

Die Prüfung und Bewertung des Funktionsumfangs (B-Kriterien) wird anhand der Angaben des Bieters zu den verbindlich angebotenen Leistungen im Lastenheft, welches der Bieter mit seinem Angebot vollständig befüllt einreicht, vorgenommen.
Weitere Details sind der Ziff. 20 der Bewerbungsbedingungen
zu entnehmen.

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Kriterium 3: Usability & Konsistenz sowie Prozessunterstützung

Vorstellung der Use Cases in Anbieterpräsentation
Die Bewertung erfolgt durch eine Auswahljury.
Weitere Details sind der Ziff. 20 der Bewerbungsbedingungen
zu entnehmen.

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Bei der angegebenen Vertragslaufzeit handelt es sich um eine Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten. Die Leistungsdauer verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Von den Bewerbern ist zunächst
ein Teilnahmeantrag (noch kein Angebot) einzureichen. // Die Vergabeunterlagen sind informativ.
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden die geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Fairere Arbeitsbedingungen
Gleichstellung der Geschlechter
Sonstiges, bspw. Bindung/Einhaltung von Tarifverträgen, Berücksichtigung von Werkstätten aus dem Justizvollzug (sog. Knastläden)

Es gelten Besondere Vertragsbedingungen (BVB) unter
anderem zu Mindeststundenentgelt und Tariftreue (Wirt-214), zur
Frauenförderverordnung (Wirt-2141), zur Verhinderung von
Benachteiligungen (Wirt-2143) sowie über Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG (Wirt-2144).

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt elektronisch in
Textform über die Vergabeplattform. Zur Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Zudem haben die Bewerber/Bieter eine gültige und aktive E-Mail-Adresse anzugeben, über die die Vergabestelle mit den Bewerbern/Bietern kommunizieren kann.

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y2PMA3W

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß §§ 160 Abs. 3, 135 Abs.
2, 168 Abs. 2 GWB: Die Vergabekammer (s. Abschnitt 8: Überprüfungsstelle)
leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. // Ein Nachprüfungsantrag
ist unzulässig, wenn der Antragsteller den zur Nachprüfung beantragten
Vergaberechtsverstoß nicht zuvor rechtzeitig gegenüber der Vergabestelle gerügt
hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge bei der
Vergabestelle. Eine Rüge ist nicht rechtzeitig, wenn sie nicht innerhalb einer Frist
von 10 Kalendertagen erfolgt, nachdem der Antragsteller den
Vergaberechtsverstoß erkannt oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen
hat. Eine Rüge ist außerdem nicht rechtzeitig, wenn der Vergaberechtsverstoß
aufgrund einer Bekanntmachung oder aufgrund der zur Interessensbestätigung zur
Verfügung gestellten Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung (Bewerbungsfrist)
erfolgt ist. Eine Rüge ist darüber hinaus nicht rechtzeitig, wenn der
Vergaberechtsverstoß aufgrund einer Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
aufgrund der zur Angebotserstellung zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen
erkennbar war und die Rüge nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist
erfolgt ist. // Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn nach dem
Eingang einer Mitteilung der Vergabestelle beim Antragsteller, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. // Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem dann unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam
erteilt wurde (Vertragsschluss). Der Vertrag darf 10 Kalendertage nach
Absendung der Information über den Abschluss des Vertrages durch die
Vergabestelle an die betroffenen und nicht berücksichtigten Bieter geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die
Vergabestelle. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt
werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der vorgenannten
Information, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, im
Nachprüfungsverfahren geltend gemacht worden ist. Wurde der Abschluss des
Vertrages im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist
zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach der
Veröffentlichung der Bekanntmachung über den Vertragsschluss im Amtsblatt der
Europäischen Union

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Es wird zunächst ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Die Bewerber haben hierzu einen Teilnahmeantrag (noch kein Angebot) einzureichen, um ihre Eignung nachzuweisen. // Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine
Erklärung abzugeben, in der u.a. alle Mitglieder und ihre jeweils vorgesehenen Leistungsanteile aufgeführt sind, ein bevollmächtigter Vertreter benannt ist und erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die erforderlichen Erklärungen und Nachweise zur Eignung sind für jedes Mitglied gesondert mit
dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Eignungsanforderungen hinsichtlich des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Befähigung bzw. Erlaubnis zur Berufsausübung sind von jedem Mitglied zu erfüllen. Die Erfüllung der Eignungsanforderungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit wird nach den jeweils
vorgesehenen Leistungsanteilen der Mitglieder beurteilt, soweit keine gesonderte Regelung für bestimmte Eignungsanforderungen (z.B. Haftpflichtversicherung) getroffen ist. Im Übrigen gilt § 43 VgV. // Beabsichtigt ein Bewerber, im Hinblick auf die erforderliche Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen ("Eignungsleihe"), sind mit dem Teilnahmeantrag die betroffenen
Kapazitäten sowie die Namen, die gesetzlichen Vertreter und die Kontaktdaten der anderen Unternehmen anzugeben. Zugleich ist vom Bewerber nachzuweisen, dass ihm die betroffenen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen (z.B. durch Verpflichtungserklärung). Darüber
hinaus sind die erforderlichen Erklärungen und Nachweise zur Eignung der anderen Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Eignungsanforderungen hinsichtlich des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Befähigung bzw. Erlaubnis zur Berufsausübung sind von jedem anderen
Unternehmen zu erfüllen. Die Erfüllung der Eignungsanforderungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit wird nach den jeweils in Anspruch genommenen Kapazitäten beurteilt, soweit keine gesonderte Regelung für bestimmte Eignungsanforderungen (z.B. Haftpflichtversicherung) getroffen ist. Im Übrigen
gilt § 47 VgV. // Der Teilnahmeantrag und alle Anlagen sowie nachträglich angeforderte Angaben und Unterlagen sind in deutscher Sprache abzufassen bzw. vorzulegen. Anderssprachigen Unterlagen ist stets zugleich eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Vergabestelle behält sich vor, eine amtlich
beglaubigte Übersetzung bzw. eine Übersetzung durch einen staatlich beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer zu verlangen. // Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

§ 56 Abs. 2 und 3 VgV: Die ZLB kann Bewerber/Bieter
unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz
und Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige Unterlagen oder Erklärungen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung darf keine Veränderung der Angebotswertung nach den Zuschlagskriterien haben. Auf eine Nachforderung haben die Bewerber/Bieter keinen Anspruch; die ZLB kann (z.B. aus Zeitgründen) auf eine Nachforderung verzichten.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Fakultative Ausschlussgründe nach §§ 124
Abs. 2 bis 126 GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21
SchwarzArbG, § 22 LkSG, §§ 15, 17 Abs. 3 BerlAVG

nach §§ 123 bis 126 GWB

nach §§ 123 bis 126 GWB

nach §§ 123 bis 126 GWB

nach §§ 123 bis 126 GWB

nach §§ 123 bis 126 GWB

nach §§ 123 bis 126 GWB

nach §§ 123 bis 126 GWB

nach §§ 123 bis 126 GWB

§§ 124 bis 126 GWB

§§ 124 bis 126 GWB

§§ 124 bis 126 GWB

§§ 124 bis 126 GWB

§§ 124 bis 126 GWB

§§ 124 bis 126 GWB

§§ 124 bis 126 GWB

§§ 124 bis 126 GWB

§§ 124 bis 126 GWB

§§ 124 bis 126 GWB

§§ 124 bis 126 GWB

§§ 124 bis 126 GWB

§§ 124 bis 126 GWB

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Bewerber haben einen aktuellen Auszug aus dem Handels-/Berufsregister (nicht älter als 3 Monate) oder bei fehlender Registerpflicht eine Unternehmensdarstellung mit Angaben zur Rechtsform, Inhabern/Gesellschaftern und den gesetzlichen Vertretern dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag Angaben
zur Betriebshaftpflichtversicherung zu machen. Es wird eine
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme pro
Schadensfall in Höhe von 3.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden und 500.000 Euro für Vermögensschäden, mindestens zweifach maximiert pro Versicherungsjahr, gefordert.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag Angaben zum Gesamtumsatz der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre zu machen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag Angaben zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistung insgesamt über die letzten drei Geschäftsjahre. Der Umsatz muss im Durchschnitt in diesem Zeitraum mindestens 175.000 Euro netto entsprechen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass die Rechenzentren, in denen die Daten des Auftraggebers verarbeitet werden, über ein gültiges Zertifikat nach ISO/IEC 27001 oder einem gleichwertigen Sicherheitsstandard (z. B. BSI C5, SOC 2 Type II) verfügen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag die durchschnittliche Anzahl der festangestellten Beschäftigten im Unternehmen seit dem 01.04.2023 anzugeben (Stichtag: Ende der Teilnahmefrist)
Mindestens 15 festangestellte Beschäftigte müssen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Unternehmen tätig gewesen sein.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag zu versichern, dass für die Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht, um die Leistung auszuführen. Eine verbindliche Festlegung und namentliche Benennung des konkreten Projektteams erfolgt sodann im Angebot Gefordert sind als Mindestanforderung:
- Für die Implementierung wird eine Projektleitung mit mindestens 3 Jahren praktischer Berufserfahrung mit der Einführung unserer HRIS-Lösung(en) eingesetzt.
- Für die Implementierung einzelner Module werden Teilprojektleitungen mit mindestens 2 Jahren praktischer Berufserfahrung mit der Einführung unserer HRIS-Lösung(en) eingesetzt.
- Im Falle eines Wechsels von Personal wird eine adäquate Vertretung mit der geforderten Berufserfahrung sichergestellt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen:
a) Mindestens drei Referenzen von unterschiedlichen Referenzgebern über die Einführung und den Betrieb vergleichbarer SaaS-Leistungen, deren Vertragsende nicht länger als 3 Jahre zum Ende der Teilnahmefrist zurückliegen darf.
b) Jeweils mindestens 300 Nutzer und ähnlichem Funktionsumfang (Core HR, Zeitwirtschaft, Reporting) bei mindestens zwei der Referenzen.
c) Mindestens 100 Nutzer und ähnlichem Funktionsumfang (Core HR, Zeitwirtschaft, Reporting) bei einer der Referenzen.
d) Mindestens eine der Referenzen muss von einem Auftraggeber aus dem öffentlichen Dienst stammen, der den TV-L, den TVöD oder einen daran angelehnten Tarifvertrag einsetzt.
Angabe der Referenzgeber (Name und Anschrift) und Kontaktdaten / Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Referenzen vor.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Die Bewerber haben im Teilnahmeantrag anzugeben, ob und welche Teilleistungen sie an Unterauftragnehmer weiter zu vergeben
beabsichtigen. Die Angabe dient zunächst (im Teilnahmewettbewerb) nur der Plausibilisierung; eine Änderung im Zuge der Angebotsbearbeitung ist möglich, soweit keine Eignungsleihe vorliegt. Bei der Heranziehung von Unterauftragnehmern zur Eignungsleihe sind die besonderen Vorgaben zur Eignungsleihe (s. Ziffer 2.1.4) vorrangig zu berücksichtigen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Der Auftragnehmer verpflichtet sich während der Vertragslaufzeit für jedes folgende Vertragsjahr spätestens zum 31. Januar dem Auftraggeber unaufgefordert den Versicherungsschutz
nachzuweisen. // Es gelten Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zum Mindeststundenentgelt (Teil A) (Wirt-214), zur Frauenförderverordnung (Wirt-2141), zur Verhinderung von
Benachteiligungen (Teil A) (Wirt-2143) und über Kontrolle und Sanktionen (Teil B) (Wirt 2144) nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) sowie die Schutzklausel bei Leistungen von Beratungs- und Schulungsunternehmen (Wirt-2142) //
Es wird ein EVB-IT Cloud-Vertrag und ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag abgeschlossen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung