Lieferung von RFID-Leseausweisen mit Mifare-Chip für den Verbund der Öffentlichen Bibliotheken Berlins. Die Lieferungen erfolgen in einem Abruf pro Jahr zu einem fest vom Auftraggeber vorgegebenen Zeitpunkt. Teil der Leistung ist die Rücknahme der Umverpackungen.Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung und den weiteren Vergabeunterlagen zu entnehmen.
371.900 RFID-Leseausweise über die gesamte Laufzeit einschließlich optionaler Vertragsverlängerungen, Mengenabweichungen +/-15% in Bezug auf die in Anlage 8 aufgeführten Mengen.Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern, maximale Laufzeit: 48 Monate
12 Bezirkszentralbibliotheken und in die Amerika-Gedenkbibliothek der Zentral- und Landesbibliothek
Das Angebot mit der niedrigsten geprüften Gesamtsumme (brutto) erhält den Zuschlag. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen (Punkt 20).
RFID-Leseausweise sind ein ständiger Bedarf der ZLB/VÖBB und werden in regelmäßigen Abständen ausgeschrieben.
Es gelten Besondere Vertragsbedingungen (BVB) unter anderem zu Mindeststundenentgelt und Tariftreue (Wirt-214), zur Frauenförderung (Wirt-2141), zur Verhinderung von Benachteiligungen (Wirt-2143) sowie über Kontrolle und Sanktionen (Wirt-2144) nach dem BerlAVG.
Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt elektronisch in Textform über die Vergabeplattform. Zur Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Zudem haben die Bieter eine gültige und aktive E-Mail-Adresse anzugeben, über die die Vergabestelle mit den Bietern kommunizieren kann.
Gemäß §§ 160 Abs. 3, 135 Abs. 2, 168 Abs. 2 GWB: Die Vergabekammer (s. Abschnitt 8: Überprüfungsstelle) leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.// Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den zur Nachprüfung beantragten Vergaberechtsverstoß nicht zuvor rechtzeitig gegenüber der Vergabestelle gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge bei der Vergabestelle. Eine Rüge ist nicht rechtzeitig, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen erfolgt, nachdem der Antragsteller den Vergaberechtsverstoß erkannt oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat. Eine Rüge ist außerdem nicht rechtzeitig, wenn der Vergaberechtsverstoß aufgrund einer Bekanntmachung oder aufgrund der zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist erfolgt ist. // Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn nach dem Eingang einer Mitteilung der Vergabestelle beim Antragsteller, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.// Ein Nachprüfungsantrag ist zudem dann unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde (Vertragsschluss). Der Vertrag darf 10 Kalendertage nach Absendung der Information über den Abschluss des Vertrages durch die Vergabestelle an die betroffenen und nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der vorgenannten Information, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, im Nachprüfungsverfahren geltend gemacht worden ist. Wurde der Abschluss des Vertrages im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung über den Vertragsschluss im Amtsblatt der Europäischen Union.
1. Es obliegt den Unternehmen /Bietern, sich frühzeitig nach Kenntnisnahme dieser Bekanntmachung über die Vergabeplattform zu registrieren. Zusätzliche Hinweise, Erläuterungen oder Antworten auf Bieterfragen sowie etwaige Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen wird die Vergabestelle nur registrierten Unternehmen/Bietern über die Vergabeplattform mitteilen. Im Übrigen obliegt es den (auch registrierten) Unternehmen/Bietern, die bereitgestellten Vergabeunterlagen vor Angebotsabgabe auf Aktualisierungen hin zu prüfen. Sämtliche Fragen zum Vergabeverfahren sind über das Kommunikationstool der Vergabeplattform bis spätestens 04.08.2026 an die Vergabestelle der Auftraggeberin zu richten. Die Fragen und Antworten (neutralisiert) werden allen Bietenden zur Verfügung gestellt! Die letzte Beantwortung von Bieterfragen erfolgt am 06.08.2006. /2. Die Abgabe eines Angebots setzt die Bereitstellung von Mustern voraus. Diese sind kostenlos an die Auftraggeberin innerhalb der Angebotsfrist zu übersenden. /3. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, in der u.a. alle Mitglieder aufgeführt sind und ein für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. In der Erklärung sind die vorgesehenen Leistungs(an)teile der Mitglieder zu benennen. Die Bedingungen für die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gilt für jedes Mitglied gesondert. Die Eignung nach den Anforderungen der Bedingungen für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist für jedes Mitglied gesondert nachzuweisen und wird für die Bietergemeinschaft insgesamt beurteilt. Die Eignung nach den Anforderungen der Bedingungen für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist für jedes Mitglied gesondert nachzuweisen und wird nach den für die Mitglieder jeweils vorgesehenen Leistungs(an)teilen beurteilt. /4. Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrages an Unterauftragnehmer weiter zu beauftragen, so hat er der Vergabestelle die Namen, die gesetzlichen Vertreter und die Kontaktdaten der Unterauftragnehmer spätestens vor der Beauftragung anzugeben und nachzuweisen, dass ihm die Unterauftragnehmer zur Erbringung der vorgesehenen Leistungen zur Verfügung stehen (z.B. durch Verpflichtungserklärung). Zugleich hat der Bieter nachzuweisen, dass die Unterauftragnehmer für den von ihnen zu übernehmenden Teil des Auftrages geeignet sind und keine Ausschlussgründe vorliegen. /5. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf die erforderliche Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen ("Eignungsleihe"), so hat er bereits mit dem Angebot die Namen, die gesetzlichen Vertreter und die Kontaktdaten der anderen Unternehmen anzugeben und die Eignungsnachweise der anderen Unternehmen zu den in Anspruch genommenen Kapazitäten vorzulegen. Der Bieter hat der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen (z.B. durch Verpflichtungserklärung). Bei Inanspruchnahme der wirtschaftlichen und/oder finanziellen Kapazitäten hat das andere Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung zu haften (Haftungserklärung). /6. Das Angebot und alle Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Anderssprachigen Unterlagen (z.B. Bestätigungen ausländischer Stellen) ist stets zugleich eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine amtlich beglaubigte Übersetzung durch einen staatlich beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer nachzufordern. Zu weiteren Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen, dort insbesondere die Bewerbungsbedingungen. /7. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Präqualifizierung erfolgen (z.B. Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder über die frei zugängliche Präqualifikationsdatenbank (DIHK). Soweit die Nachweise der Präqualifikationsdatenbank den gestellten Mindestanforderungen nicht vollständig entsprechen, sind ergänzende Nachweise und Angaben im Angebot beizufügen. / 8. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis der Eignung mit dem Angebot eingereicht werden. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen. /9. Der Auftraggeber prüft etwaige Eintragungen im Wettbewerbsregister (§ 6 WRegG).
Die Angebote werden im 4-Augen-Prinzip geöffnet. Er werden keine Bieter zum Öffnungsverfahren zugelassen.
§ 56 Abs. 2 und 3 VgV: Die ZLB kann Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige Unterlagen oder Erklärungen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung darf keine Veränderung der Angebotswertung nach den Zuschlagskriterien haben. Auf eine Nachforderung haben die Bewerber/Bieter keinen Anspruch; die ZLB kann (z.B. aus Zeitgründen) auf eine Nachforderung verzichten.
Fakultative Ausschlussgründe nach §§ 124Abs. 2 bis 126 GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG,§ 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG, §§ 15, 17 Abs. 3 BerlAVG
nach §§ 123 bis 126 GWB
§§ 124 bis 126 GWB
Bieter haben einen aktuellen Auszug aus dem Handels-/Berufsregister (nicht älter als 3 Monate) oder bei fehlender Registerpflicht eine Unternehmensdarstellung mit Angaben zur Rechtsform, Inhabern/Gesellschaftern und den gesetzlichen Vertretern dem Angebot als Anlage beizufügen.
Die Bieter haben mit dem Angebot Angaben zur Betriebshaftpflichtversicherung zu machen. Es wird eine Betriebshaftpflichtversicherung für die Dauer der Vertragslaufzeit mit einer Mindestdeckungssumme pro Schadensfall und Jahr in Höhe von 3.000.000 Euro für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden 1.000.000 Euro sowie für reine Vermögensschäden aus der Erbringung der vertragsgegenständlichen IT- und Systemdienstleistungen 1.000.000 Euro gefordert.
Die Bieter haben mit dem Angebot nachzuweisen: a) Mindestens drei Referenzen von unterschiedlichen Referenzgebern über die Lieferung von elektronischen RFID-Karten mit Verschlüsselung , deren Vertragsende nicht länger als 3 Jahre zum Ende der Angebotsfrist zurückliegen darf. b) Auftragswert bei allen drei Referenzen jeweils mindestens 80.000 Euro netto.Angabe der Referenzgeber (Name und Anschrift) und Kontaktdaten / Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Referenzen vor.
Die Bieter haben im Angebot anzugeben, ob und welche Teilleistungen sie an Unterauftragnehmer weiter zu vergeben beabsichtigen. Bei der Heranziehung von Unterauftragnehmern zur Eignungsleihe sind die besonderen Vorgaben zur Eignungsleihe (s. Ziffer 2.1.4) vorrangig zu berücksichtigen.
Für die Dauer der Vertragslaufzeit ist eine Haftpflichtversicherung für das Unternehmen für Personen- ,Sachschäden sowie für Vermögensschäden und reine Vermögensschäden jeweils mit den geforderten Mindestdeckungssummen vorzuhalten und auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen. Es gelten Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt (Wirt-214), zur Frauenförderverordnung (Wirt-2141), zur Verhinderung von Benachteiligungen (Wirt-2143) und Kontrolle und Sanktionen (Wirt-2144) nach dem BerlAVG.