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Buchbindearbeiten
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
01.10.2025
13.10.2025 12:00 Uhr
13.10.2025 12:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Zentral- und Landesbibliothek Berlin
11-2000009001-83
Breite Str. 30-36
10178
Berlin
Deutschland
DE300
vergabestelle@zlb.de
+49 30 90226-567

Angaben zum Auftraggeber

Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Freizeit, Sport, Kultur und Religion

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Berlin
11-1300000V00-74
Martin-Luther-Straße 105
10825
Berlin
Deutschland
DE300
Vergabekammer des Landes Berlin
vergabekammer@senweb.berlin.de
+49 309013-8316
+49 309028-5300

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79971000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Bindearbeiten (Bücher, Lieferungswerke, Noten, Zeitschriften und Zeitungen) inkl. Sonderarbeiten für diverse Teilbereiche der Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Die Abholung und Anlieferung ist ebenfalls Bestandteil der Leistung und erfolgt inklusive Be- und Entladen frei Verwendungsstelle. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen zu entnehmen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Herstellen von Bibliotheks-Bucheinbänden für Ganz- und Halbgewebebände mit gebrochenen Rücken bzw. Einlagenverstärkung, geschätzte Mengen ca. 4.000 Bände pro Jahr, davon: Bücher und Lieferungswerke mit Klebebindung oder Heftung: ca. 700 Bände, Noten mit Klebebindung oder Heftung: ca. 250 Bände,
Zeitschriften mit Klebebindung oder Heftung sowie Zeitungen mit Klebebindung: 3.050 Bände. Die vertraglich geschuldete Leistung erfasst eine maximale Höchstmenge von 4.500 Bänden pro Vertragsjahr. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Höchstmenge ausgeschöpft wird. Eine Mindestabnahmemenge von jährlich 3.400 Bänden gilt als vereinbart.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2026
31.12.2028

Die Auftraggeberin ist berechtigt, durch einseitige Erklärung die Vertragslaufzeit einmal um ein Jahr zu verlängern, max. 31.12.2029.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Blücherplatz 1
10961
Berlin
Deutschland
DE300

Standort: Amerika-Gedenkbibliothek Berlin

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

---
Breite Str. 30-36
10178
Berlin
Deutschland
DE300

Standort: Berliner Stadtbibliothek

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Gesamtsumme (brutto) der Angebote
Weitere Details sind den Bewerbungsbedingungen Punkt 2.7 zu entnehmen.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Vertragsverlängerung optional, siehe Ziffer 5.1.4

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Buchbindearbeiten sind ein ständiger Bedarf der ZLB.

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Fairere Arbeitsbedingungen
Gleichstellung der Geschlechter
Sonstiges, bspw. Bindung/Einhaltung von Tarifverträgen, Berücksichtigung von Werkstätten aus dem Justizvollzug (sog. Knastläden)

Es gelten Besondere Vertragsbedingungen (BVB) unter
anderem zu Mindeststundenentgelt und Tariftreue (Wirt-214), zur
Frauenförderverordnung (Wirt-2141), zur Verhinderung von
Benachteiligungen (Wirt-2143) sowie über Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG (Wirt-2144).

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt elektronisch in
Textform über die Vergabeplattform. Zur Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Zudem haben die Bieter eine gültige und aktive E-Mail-Adresse anzugeben, über die die Vergabestelle mit den Bietern kommunizieren kann.

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y2P5MHX

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß §§ 160 Abs. 3, 135 Abs. 2, 168 Abs. 2 GWB: Die Vergabekammer (s. Abschnitt 8: Überprüfungsstelle) leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. // Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den zur Nachprüfung beantragten Vergaberechtsverstoß nicht zuvor rechtzeitig gegenüber der Vergabestelle gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge bei der Vergabestelle. Eine Rüge ist nicht rechtzeitig, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen erfolgt, nachdem der Antragsteller den Vergaberechtsverstoß erkannt oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat. Eine Rüge ist außerdem nicht rechtzeitig, wenn der Vergaberechtsverstoß aufgrund einer Bekanntmachung oder aufgrund der zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist erfolgt ist. // Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn nach dem Eingang einer Mitteilung der Vergabestelle beim Antragsteller, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. // Ein Nachprüfungsantrag ist zudem dann unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde (Vertragsschluss). Der Vertrag darf 10 Kalendertage nach Absendung der Information über den Abschluss des Vertrages durch die Vergabestelle an die betroffenen und nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der vorgenannten Information, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, im Nachprüfungsverfahren geltend gemacht worden ist. Wurde der Abschluss des Vertrages im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung über den Vertragsschluss im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Es obliegt den Unternehmen /Bietern, sich frühzeitig nach Kenntnisnahme dieser Bekanntmachung über die Vergabeplattform zu registrieren. Zusätzliche Hinweise, Erläuterungen oder Antworten auf Bieterfragen sowie etwaige Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen wird die Vergabestelle nur registrierten
Unternehmen/Bietern über die Vergabeplattform mitteilen. Im Übrigen obliegt es den (auch registrierten) Unternehmen/Bietern, die bereitgestellten Vergabeunterlagen vor Angebotsabgabe auf Aktualisierungen hin zu prüfen. Sämtliche Fragen zum Vergabeverfahren sind über das Kommunikationstool der Vergabeplattform bis spätestens 01.10.2025 an die Vergabestelle der
Auftraggeberin zu richten. Die Fragen und Antworten (neutralisiert) werden allen Bietenden zur Verfügung gestellt! Die letzte Beantwortung von Bieterfragen erfolgt am 06.10.2025.
2. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, in der u.a. alle Mitglieder aufgeführt sind und ein für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigter Vertreter
bezeichnet ist und in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. In der Erklärung sind die vorgesehenen Leistungs(an)teile der Mitglieder zu benennen. Die Bedingungen für
die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gilt für jedes Mitglied gesondert. Die Eignung nach den Anforderungen der Bedingungen für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist für jedes Mitglied gesondert nachzuweisen und wird für die Bietergemeinschaft insgesamt beurteilt. Die Eignung nach den Anforderungen der Bedingungen für die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit ist für jedes Mitglied gesondert nachzuweisen und wird nach den für die Mitglieder jeweils vorgesehenen Leistungs(an)teilen beurteilt.
3. Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrages an Unterauftragnehmer weiter zu beauftragen, so hat er der Vergabestelle die Namen, die gesetzlichen Vertreter und die Kontaktdaten der Unterauftragnehmer spätestens vor der Beauftragung anzugeben und nachzuweisen, dass ihm die Unterauftragnehmer zur Erbringung der vorgesehenen Leistungen zur Verfügung stehen (z.B. durch Verpflichtungserklärung). Zugleich hat der Bieter nachzuweisen,
dass die Unterauftragnehmer für den von ihnen zu übernehmenden Teil des Auftrages geeignet sind und keine Ausschlussgründe vorliegen.
4. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf die erforderliche Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen ("Eignungsleihe"), so hat er bereits mit dem Angebot die Namen, die gesetzlichen Vertreter und die Kontaktdaten der anderen
Unternehmen anzugeben und die Eignungsnachweise der anderen Unternehmen zu den in Anspruch genommenen Kapazitäten vorzulegen. Der Bieter hat der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen (z.B. durch Verpflichtungserklärung). Bei Inanspruchnahme der wirtschaftlichen und/oder finanziellen Kapazitäten hat das andere Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung zu haften (Haftungserklärung).
5. Das Angebot und alle Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Anderssprachigen Unterlagen (z.B. Bestätigungen ausländischer Stellen) ist stets zugleich eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine amtlich beglaubigte Übersetzung durch einen staatlich beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer zu verlangen. Zu weiteren Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen, dort insbesondere die
Bewerbungsbedingungen.
6. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Präqualifizierung erfolgen (z.B. Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder über die frei zugängliche Präqualifikationsdatenbank (DIHK). Soweit die Nachweise der Präqualifikationsdatenbank den gestellten Anforderungen nicht vollständig entsprechen, sind ergänzende Nachweise und Angaben im Angebot beizufügen.
7. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis der Eignung mit dem Angebot eingereicht werden. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen.
8. Der Auftraggeber prüft etwaige Eintragungen im Wettbewerbsregister (§ 6 WRegG).

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

7
Wochen

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Die Angebote werden im 4-Augen-Prinzip geöffnet.
Es werden keine Bieter zum Öffnungsverfahren zugelassen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Das Angebot muss vollständig sein. Die Vergabestelle entscheidet sowohl bei fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen als auch bei fehlenden
oder unvollständigen leistungsbezogenen Unterlagen nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 Abs. 2 und 3 VgV über eine Nachforderung. Sie ist darüber hinaus berechtigt, einzelne preisbezogene und/oder kalkulatorische Angaben nachzufordern, soweit dies zum Zweck einer realitätsgetreuen und
vergaberechtskonformen Wertung der Angebote erforderlich ist. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen können den Ausschluss des Angebots zur Folge haben.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Fakultative Ausschlussgründe nach §§ 124 Abs. 2 bis 126 GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG,
§§ 15, 17 Abs. 3 BerlAVG

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 124 bis 126 GWB

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 124 bis 126 GWB

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 124 bis 126 GWB

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 124 bis 126 GWB

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 124 bis 126 GWB

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 124 bis 126 GWB

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 124 bis 126 GWB

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 124 bis 126 GWB

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 124 bis 126 GWB

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 124 bis 126 GWB

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 124 bis 126 GWB

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 124 bis 126 GWB

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 124 bis 126 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Erklärung, dass für das Unternehmen eine Betriebs-, Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Vertragslaufzeit mit folgenden Mindestdeckungssummen pro Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
- für Personenschäden 3.000.000 EUR
- für Sach- und Vermögensschäden 500.000 EUR
vorgehalten und mit dem Angebot nachgewiesen wird oder abgeschlossen und spätestens 2 Wochen nach der Zuschlagserteilung dem Auftraggeber unaufgefordert das Bestehen dieser durch einen entsprechenden Nachweis (z.B. Versicherungspolice oder Bestätigung des Versicherers) vorgelegt wird.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Erklärung zu Referenzen mit folgenden Angaben:
Nennung der Referenzgeber mit Anschrift, Kontaktdaten und einem Ansprechpartner
a) Mindestens drei Referenzen von unterschiedlichen Einrichtungen über Buchbindearbeiten im Zusammenhang mit Bibliotheken, Archiven oder vergleichbaren Einrichtungen; die seit 2022 ausgeführt und bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossen wurden.
b) Alle drei Referenzen müssen über eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten auf Basis von Einzelabrufen wiederholt oder kontinuierlich erbracht worden sein.
c) Auftragsvolumen von mindestens 50.000 EUR netto pro Jahr (bei mindestens einer der angegebenen Referenzen).

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Die Bieter haben mit dem Angebot zu versichern, dass die Bearbeitung der Aufträge durch Mitarbeiter*innen mit dem Berufsabschluss Buchbinder Einzel- und Sonderfertigung bzw. Personen, die die in dieser Berufsausbildung zu lernenden Tätigkeiten seit mindestens drei Jahren ausüben, erfolgt.

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Die Bieter haben im Angebot anzugeben, ob und welche Teilleistungen sie an Unterauftragnehmer weiter zu vergeben beabsichtigen (s. Ziffer 2.1.4).
Bei der Heranziehung von Unterauftragnehmern zur Eignungsleihe sind die besonderen Vorgaben zur Eignungsleihe (s. Ziffer 2.1.4) vorrangig zu berücksichtigen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Zudem verpflichtet sich der Bieter während der Vertragslaufzeit für jedes folgende Vertragsjahr spätestens zum 31. Januar dem Auftraggeber unaufgefordert den Versicherungsschutz nachzuweisen.
Es gelten Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zum Mindeststundenentgelt (Teil A) (Wirt-214), zur Frauenförderverordnung (Wirt-2141), zur Verhinderung von Benachteiligungen (Teil A) (Wirt-2143) und über Kontrolle und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) (Teil B) (Wirt-2144).

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung