Versanddienstleistungen für das IHKmagazin
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
24.11.2025
01.12.2025 12:00 Uhr
01.12.2025 12:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Industrie- und Handelskammer Aachen
DE 225317622
Theaterstraße 6 - 10
52062
Aachen
Deutschland
DEA2D
info@aachen.ihk.de
+49 241 4460-0

Angaben zum Auftraggeber

Organisation mit besonderen oder ausschließlichen Rechten
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
DE274720412
44139
Dortmund
Deutschland
DEA52
christian.teuber@bakertilly.de
+49 231 77666-123
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Landgericht Aachen
053340002002-04004-14
Adalbertsteinweg 92
52070
Aachen
Deutschland
DEA2D
0241 9425-0
0241 9425-80000

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

64110000-0
64111000-7
64121100-1
60160000-7
60220000-6
60411000-2
60421000-5
60620000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Versanddienstleistungen für das IHKmagazin

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Abholung, Beförderung und Zustellung des Presseerzeugnisses "IHKmagazin" (nachfolgend "Presseerzeugnis/se" genannt) national sowie international.

Abholort für die Presseerzeugnisse ist die folgende Adresse: Hans-Georg-Weiss-Straße 7, 52156 Monschau. Die Beförderung und Zustellung der Presseerzeugnisse erfolgt überwiegend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (dort schwerpunktmäßig zu Empfängern in den PLZ-Bereichen 4xxxx und 5xxxx). Die Beförderung und Zustellung an außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entfallende Empfänger liegt bei unter 1 % des gesamten Sendungsaufkommens. Im Weiteren wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen beträgt 727.200 Presseerzeugnisse. Die nach dieser Rahmenvereinbarung vorgesehene Höchstabnahmegrenze an Presseerzeugnissen beträgt 840.000 (Angaben jeweils bezogen auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung). Es besteht keine Mindestabnahmeverpflichtung der IHK Aachen.

Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen abgeschlossen.

Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Leistungsbeginn für die vertraglich vorgesehenen Leistungen ist der 01. Januar 2026. Der Auftragnehmer ist im Rahmen der Durchführung der Rahmenvereinbarung verpflichtet, die fristgerechte Abholung der Presseerzeugnisse gemäß Anlage 03: Produktionsplan 2026 bei der WEISS-Druck GmbH & Co. KG (Adresse: Hans-Georg-Weiss-Straße 7, 52156 Monschau) sicherzustellen.

Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht 3 Monate vor Ablauf der Vertragszeit von der IHK Aachen gekündigt wird. Die Höchstlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 4 Jahre.

Mit dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorgesehenen Höchstabnahmegrenzen vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht werden.

Die IHK Aachen ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne der Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
2

Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht 3 Monate vor Ablauf der Vertragszeit von der IHK Aachen gekündigt wird. Die Höchstlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 4 Jahre.

Mit dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorgesehenen Höchstabnahmegrenzen vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht werden.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

0

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Niedrigster Preis

1. Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt zu verwenden. Einheitliche Kalkulationsgrundlage sind die im Preisblatt angegebenen Mengen. Es sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Felder (orangefarben unterlegt) zu befüllen. Aufgrund der untergeordneten Mengen werden internationale Presseerzeugnisse separat vergütet.
2. Alle abgefragten Preise sind einheitlich wie abgefragt mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Angebotsvergleichspreis ist der Brutto-Gesamtpreis.
3. Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Vordrucks 08: Preisblatt sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren.
4. Für die Wertung des Angebotspreises ist ausschließlich der in dem Vordruck 08: Preisblatt angegebene Brutto-Gesamtpreis maßgeblich. Der Bieter mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält die Höchstpunktzahl von 100 Punkten. Alle weiteren Angebote werden im Verhältnis zum niedrigsten Preis wie folgt bewertet: 100 Punkte multipliziert mit dem niedrigsten angebotenen Brutto-Gesamtpreis dividiert durch den Brutto-Gesamtpreis des jeweils betrachteten Bieters.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

1. Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge:
a. der Text der Rahmenvereinbarung
b. Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der IHK Aachen
c. Anlage 02: Leistungsbeschreibung
d. Anlage 03: Produktionsplan 2026
e. Anlage 04: Preisblatt (= Vordruck 08) gemäß Angebot im Vergabeverfahren
f. Anlage 05: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02) - soweit relevant -
g. Anlage 06: Eigenerklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Eigenerklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit (= Vordrucke 05 und 05a, zusammen auch Anlagenkonvolut 06 genannt) - soweit relevant -
h. Anlage 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe, Nachweis Unterauftragnehmer (= Vordrucke 07 und 07a, zusammen auch Anlagenkonvolut 07 genannt) - soweit relevant -
i. Anlage 08: Verantwortlicher Ansprechpartner (= Vordruck 06)
j. Anlage 09: Erklärung zur Datenabfrage nach § 8 SaubFahrzeugBeschG (= Vordruck 04c)
k. Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B)
l. Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin finden keine Anwendung.
3. Soweit die Auftragnehmerin zur Durchführung der auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge im Sinne von § 16 Abs. 1 i. V. m. § 54 Abs. 1 PostG Teilleistungen der Deutschen Post AG benötigt, finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG Anwendung. Auch im Übrigen finden die AGB der Deutschen Post AG Anwendung, soweit sie sich auf die Versendung von Presseerzeugnissen beziehen (wie z.B. die AGB der Deutschen Post AG Presse Distribution National).

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Die Angebotsfrist wurde in entsprechender Anwendung des § 15 Abs. 3 VgV verkürzt, da der bestehende Vertrag mit dem derzeitigen Versanddienstleister in Kürze enden wird und ein nahtloser Übergang der Versanddienstleistungen sichergestellt werden muss, um den fortlaufenden Betrieb der postlogistischen und fristgebundenen Abläufe im Zusammenhang mit weiteren Dienstleistern der IHK Aachen nicht zu gefährden. Die reguläre Frist von 30 Kalendertagen kann aus diesem Grund nicht eingehalten werden.

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y22MYTR

Einlegung von Rechtsbehelfen

Hinweis:

Da für die IHK Aachen keine gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung der Vergabeverordnung (VgV) besteht, ist die Vergabekammer nicht zuständig. Es gilt der Zivilrechtsweg.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Die Weitergabe von Teilen des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen ist entsprechend § 36 VgV zulässig. Ein Unterauftrag im Sinne dieses Vergabeverfahrens liegt vor, wenn ein anderes Unternehmen (auch: Freelancer) einen Teil der ausgeschriebenen Leistung im eigenen Namen, mit eigenem Personal und in eigener Verantwortung für den Bieter ausführt, ohne selbst Vertragspartner der IHK Aachen zu werden. In entsprechender Anwendung des § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV hat jeder Bieter bereits mit dem Angebot die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Soweit zumutbar, sind auch die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Hierfür ist der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe zu verwenden. Die IHK Aachen kann entsprechend § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die verbindliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie entsprechend § 47 VgV den Nachweis darüber verlangen, dass dem Bieter die zur Auftragsausführung erforderlichen Ressourcen dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen. Für diesen Nachweis ist der Vordruck 07a: Nachweis Unterauftragnehmer zu verwenden. Sofern bereits der Vordruck 05/ 05a: Erklärung Eignungsleihe vorgelegt wurde, kann die Vorlage des Vordrucks 07a entfallen. Beruft sich ein Bieter in entsprechender Anwendung des § 47 VgV auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zur Erfüllung von Eignungskriterien, ist bereits mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die betreffenden Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist hierfür der Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verwenden. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu verwenden. Die IHK Aachen behält sich vor, ergänzende Nachweise oder Erklärungen zum Nachweis der tatsächlichen Verfügbarkeit der Kapazitäten zu verlangen. Die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern oder die Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen im Wege der Eignungsleihe berührt nicht die alleinige vertragliche Verantwortlichkeit des Bieters gegenüber der IHK Aachen. Für sämtliche Unterauftragnehmer - unabhängig von der Stufe der Leistungserbringung - gelten die Vorgaben des § 128 Abs. 1 GWB. Die Bieter haben sicherzustellen, dass auch sämtliche Unterauftragnehmer, die an der Ausführung des Auftrags mitwirken, die geltenden umweltbezogenen, sozialen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten, die auf Unionsrecht, nationalem Recht, in Tarifverträgen oder in Rechts- und Verwaltungsvorschriften beruhen. Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Vorschriften trifft Unterauftragnehmer in gleicher Weise wie den Hauptauftragnehmer. Die IHK Aachen überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die IHK Aachen kann dem Bieter dafür eine Frist setzen.

2. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Ausschlussgründe gemäß Vordruck 04: Eigenerklärung Ausschlussgründe abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund nach § 19 Absatz 3 MiLoG vorliegt, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Mindestlohngesetz gemäß Vordruck 04a: Eigenerklärung Mindestlohngesetz abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). Zum Nachweis, dass keine Sanktionstatbestände nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Sanktionen gemäß Vordruck 04b: Eigenerklärung Sanktionen abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln).

3. Die IHK Aachen ist nicht öffentliche Auftraggeberin i. S. d. § 99 GWB. Sie unterliegt daher nicht der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV). Zur Sicherstellung eines wettbewerblichen, transparenten Vergabeverfahrens unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes verfährt sie in Anlehnung an die VgV nach den vorliegenden Bewerbungsbedingungen und nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) in jeweils aktueller Fassung sowie darüber hinaus allen weiteren einschlägigen Bundes- bzw. Landesgesetzen. Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen zwischen den Vergabeunterlagen und den gesetzlichen Regelungen sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensvorschriften maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind in einem solchen Fall im Lichte der geltenden Rechtsvorschriften auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen dienen der Orientierung und enthalten arbeitserleichternde Hinweise sowie ausgestaltende Vorgaben. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit. Sie ersetzen nicht die eigenverantwortliche Kenntnis und Beachtung der maßgeblichen vergaberechtlichen Bestimmungen. Bei inhaltlichen Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der Auftragsbekanntmachung und den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die jeweils zuletzt veröffentlichte Fassung der Auftragsbekanntmachung maßgeblich.

4. Mit jedem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Vordruck 01: Angebotsvordruck
b) Soweit relevant: Vordruck 02: Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
c) Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung (Umsatz & Referenzen & Qualitätssicherungsmaßnahmen)
d) Vordruck 04: Eigenerklärung Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB)
e) Vordruck 04a: Eigenerklärung MiLoG (§ § 19 Abs. 3 MiLoG)
f) Vordruck 04b: Eigenerklärung Sanktionen (Art. 5k EU-VO 833/2014
g) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
h) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit
i) Vordruck 06: Verantwortlicher Ansprechpartner
j) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe und Vordruck 07a: Nachweis Unterauftragnehmer (Unterauftragnehmer-Benennung nur, soweit i. S. v. § 36 VgV zumutbar)
k) Vordruck 08: Preisblatt
l) Soweit relevant: Nachweis der erlaubten Berufsausübung

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

1
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

1. Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
2. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt.
3. Im Fall von Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu führen, dessen Beruf erlaubnispflichtig ist.
4. Der Nachweis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Angebotes in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder Datei) vorgelegt werden.

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

1. Bieter müssen eine Erklärung über ihren Netto-Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Abholung, Beförderung und Zustellung von Presseerzeugnissen) in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
2. Geschäftsjahre, für die Umsätze angegeben werden, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Das laufende Geschäftsjahr zählt nicht dazu. Es ist unerheblich, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht oder ob ein Jahresabschluss vorliegt.
3. Die Erklärung ist im Rahmen des Angebotes auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen.
4. Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die IHK Aachen prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

1. Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 08.11.2022 bis zum 07.11.2025 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber) zu benennen.
2. Mindestanforderungen:
Mindestens drei geeignete Referenzen mit jeweils folgenden Anforderungen (kumulativ):
a. Abholung, Beförderung und Zustellung von nationalen und internationalen Presseerzeugnissen
b. Durchschnittliches monatliches Sendungsaufkommen von mindestens 15.000 Presseerzeugnissen
c. Mindestens ein abgeschlossenes Leistungsjahr im Zeitraum vom 08.11.2022 bis zum 07.11.2025
3. Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck einzutragen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht.
4. Die Referenzangaben sind im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden.
5. Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die IHK Aachen prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderungen erfüllt sind.

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

1. Erforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens des Bieters.
2. Die Beschreibung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen.
3. Mindestanforderung:
Bieter müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates zum Qualitätsmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 erbringen.

Die IHK Aachen erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen.

Konnte ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so wird die IHK Aachen auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme anerkennen, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen.

Der Nachweis der Zertifizierung muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt.

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards

1. Erforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zum Umweltmanagement des Unternehmens des Bieters.
2. Die Beschreibung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen.
3. Mindestanforderung:
Bieter müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates für nachhaltiges Umweltmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 14001 erbringen.

Die IHK Aachen erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen.

Konnte ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so wird die IHK Aachen auch andere Unterlagen über gleichwertige Umweltmanagementsysteme anerkennen, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Umweltmanagementmaßnahmen den geforderten Umweltmanagementnormen entsprechen.

Der Nachweis der Zertifizierung muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Siehe Vertragsunterlagen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung