Verfahrensangaben

Rechtsberatungs- und Unterstützungsdienstleistungen im Rahmen der Beschaffung eine...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
24.11.2025
01.12.2025 12:00 Uhr
01.12.2025 12:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, Abteilung Öffentliche Mobilität
DE 118509725
Alter Steinweg 4
20459
Hamburg
Deutschland
DE600
poststelle@bvm.hamburg.de
+49 40 428-0

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Hamburg bei der Finanzbehörde
02000000-KFB0000001-20
Gänsemarkt 36
20354
Hamburg
Deutschland
DE600
vergabekammer@fb.hamburg.de
+4940428231690

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79110000-8
79111000-5
79112000-2
79140000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung über Rechtsberatungs- und Unterstützungsdienstleistungen im Rahmen der Beschaffung einer neuen Fahrzeuggeneration zum Einsatz im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im S-Bahn-Netz Hamburg

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbh (LNVG) und das Land Schleswig-Holstein (SH) haben Verkehrsleistungen der Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Netz der S-Bahn Hamburg von 2018-2033 in einem europaweiten Vergabeverfahren ausgeschrieben und vergeben. Dieses Netz liegt im Verantwortungsbereich der drei o.g. Aufgabenträger, deshalb ist zwischen FHH, LNVG und SH eine Ländervereinbarung mit Regelungen über die gemeinsame Zusammenarbeit geschlossen worden. Im Rahmen des Verkehrsvertrages zur Durchführung der o.g. Verkehre sind FHH (Federführung), die LNVG und SH Auftraggeber gegenüber dem Eisenbahnverkehrsunternehmens (EVU) S-Bahn Hamburg GmbH (SBH) als Auftragnehmer.

Zur unterbrechungsfreien Sicherstellung der Fahrzeugverfügbarkeit für diese und insbesondere folgende Verkehrsleistungen ist aufgrund der sehr langwierigen Vorlauf- bzw. Entwicklungszeiten einer neuen Fahrzeuggeneration zeitnah ein Fahrzeugbeschaffungsprozess durchzuführen. Die neu zu beschaffenden Fahrzeuge gehen mit Auslieferung und Abnahme in das Eigentum der FHH bzw. eines von der FHH benannten Dritten über.

Gegenstand der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung ist die juristische Begleitung des Fahrzeugbeschaffungsprozesses, inkl. Vorbereitung und Durchführung des europaweiten Beschaffungsverfahrens sowie sonstige juristische Beratung und begleitende nicht juristische Unterstützung während des Prozesses.

Das Projektmanagement und die verkehrswirtschaftliche Beratung wurden in einer Rahmenvereinbarung an einen externen Dienstleister vergeben. Eine Rahmenvereinbarung für den technischen Dienstleister wurde bereits bezuschlagt, eine Rahmenvereinbarung zur Finanzierung der Fahrzeugbeschaffung wird noch ausgeschrieben. Ein im nationalen Verfahren vergebener Vertrag zur juristischen Beratung des Beschaffungsprojektes BR 491 läuft voraussichtlich Anfang 2026 aus. Zur Sicherstellung der kontinuierlichen Rechtsberatung ist ein neues Vergabeverfahren durchzuführen.

Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer konstruktiv mit sämtlichen in- und externen Projekt-beteiligten (neben der LNVG und dem Land SH z.B. der hvv, der SBH und der DB InfraGo) zusammenarbeitet.

Im Zuge der Vorbereitungen für die Fahrzeugbeschaffung sind bereits juristische Stellung-nahmen erarbeitet worden. Diese werden nach Zuschlagserteilung dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Entscheidung, ob neben der Fahrzeugherstellung auch die Instandhaltung für bis zu 30 Jahre in die Zuständigkeit des Fahrzeugherstellers übergehen wird, noch nicht getroffen worden. Sollte sich der Auftraggeber für eine Herstellerinstandhaltung entscheiden, wird diese Bestandteil des Vergabeverfahrens für die Fahrzeugbeschaffung.

Die FHH schätzt den Aufwand wie folgt:

- Anwaltliche Beratungsleistungen 24.750 Stunden
- Nicht anwaltliche Unterstützungsleistungen 5.250 Stunden
- Besprechungen in Präsenz in Hamburg (Reisepauschale) 300 Stück

Diese Mengen stellen zugleich die verbindliche Höchstabnahmegrenze (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung).

Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit von 6 Jahren. Nach Ablauf dieser Vertragslaufzeit endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, soweit die vorgesehene verbindliche Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit erreicht wird.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
6
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Hamburg
Deutschland
DE600

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Niedrigster Angebotspreis

(1) Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 05: Angebot zu verwenden. Alle Preise sind einheitlich netto in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben.
(2) Abgefragt werden Stundenverrechnungssätze für Beratungs- und Unterstützungsleistungen (Position 1 und Position 2) sowie eine Reisepauschale für Präsenztermine in Hamburg (Position 3). Einheitliche Kalkulationsgrundlage bildet die von der Auftraggeberin wie folgt geschätzten Mengen (zugleich Höchstabnahmegrenze):
- Position 1: Anwaltliche Leistungen 24.750 Stunden
- Position 2: Nicht anwaltliche Leistungen 5.250 Stunden
- Position 3: Reisepauschale (pro Person / Anreise) 300 Stück
(3) Im Hinblick auf Position 1 ist der Preiskalkulation zugrunde zu legen, dass die anwaltlichen Leistungen zu 20 % von Partnern und zu 80 % von Anwälten ohne Partnerstatus erbracht werden.
(4) Nicht anwaltliche Leistungen nach Position 2 umfassen Unterstützungsleistungen, die durch nicht als Anwälte zugelassene Mitarbeitende oder Projektassistenz erbracht werden (insb. Vergabemanagement).
(5) Im Hinblick auf Position 3 ist für beruflich nicht in Hamburg ansässige Personen - unabhängig von deren Funktionsebene (Projektleitung, anwaltlicher Berater, nicht anwaltlicher Berater) - eine einheitliche Reisepauschale für Präsenztermine in Hamburg je Anreise und Person anzugeben. Die Reisepauschale umfasst lediglich die Kosten der Anreise; Übernachtungskosten werden nicht erstattet.
(6) Die angegebenen Preise schließen sämtliche mit der Leistung verbundenen Kosten ein, insbesondere die Kosten für die Nutzung von Rechtsanwalts- und Vergabesoftware, Spesen, Auslagen sowie Nebenleistungen der Auftragnehmerin. Soweit einschlägig, ist auch die Einräumung von Nutzungs- und Urheberrechten abgegolten. Eine gesonderte Vergütung weiterer Kosten erfolgt nicht.
(7) Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Vordrucks 05: Angebot sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Verfahren.
(8) Der Gesamtpreis eines Angebotes wird ermittelt, indem die Einzelpreise der Positionen 1. bis 3. mit dem vorgegebenen geschätzten Aufwand multipliziert und die so ermittelten Produkte addiert werden.
(9) Die Gesamtpreise der jeweiligen Angebote werden nach der folgenden Formel in Punkte umgerechnet: 30 x [(niedrigster Gesamtpreis x 2,0) - Gesamtpreis des jeweiligen Bieters] / niedrigster Gesamtpreis.
Sofern die Formel zu einem Wert < 0 führt, wird der Preis mit 0 Punkten bewertet.
Beispiel: niedrigster (wertbarer) Gesamtpreis (Bieter A) = 100.000 EUR
(wertbarer) Gesamtpreis des Bieters B = 120.000 EUR
30 x [(100.000 EUR x 2,0) - 120.000 EUR] / 100.000 EUR = 24 Punkte
Da 30 Punkte maximal erreicht werden können erhält Bieter A 30 Punkte und Bieter B 24 Punkte.
Die solchermaßen ermittelten Punkte werden in eine Wertungstabelle übernommen (bis zu drei Stellen nach dem Komma).

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualifikation und Erfahrung

(1) Zur Feststellung der Angebotsqualität im Hinblick auf das Zuschlagskriterium 2: Qualifikation und Erfahrung hat jeder Bieter ein Konzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 06: Konzept Qualifikation und Erfahrung zu verwenden. Der Vordruck 06 darf einschließlich Voreintragungen der Auftraggeberin maximal 15 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 15 Seiten berücksichtigt.
(2) Die abgefragten Angaben sind direkt im Vordruck 06 unter den jeweils vorgesehenen Überschriften einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Beraterprofile oder CVs vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen und an dessen Stelle im vorgegebenen Format Eintragungen vorzunehmen. Die Einreichung erfolgt ausschließlich als bearbeitbare Word-Datei (.docx). Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung des Angebots; Nachforderungen erfolgen insoweit nicht.
(3) Die Angaben im Vordruck 06 werden jeweils gesondert für jedes der folgenden Unterkriterien bewertet.
? Projektteam / Referenzen 35 % (= 35 Punkte)
? Gutachterliche Stellungnahmen im SPNV 05 % (= 05 Punkte)
(4) Die Anforderungen, auf die es dem Auftraggeber zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert:

Projektteam / Referenzen
Es ist das vorgesehene Projektteam darzustellen, die projektleitende Person sowie die Projektmitarbeitenden sind zu benennen. Es ist darzustellen, welche Leistungsbestandteile jeweils durch die projektleitende Person und die Projektmitarbeitenden zu welchen Anteilen erbracht werden. Die projektleitende Person fungiert gegenüber der Auftraggeberin als zentraler verantwortlicher Ansprechpartner. Um eine kontinuierliche Bearbeitung sicherzustellen, ist die Vertretungsregel darzulegen. Das Projektteam muss - einschließlich der projektleitenden Person - insgesamt mindestens 3 Personen umfassen.
Für jedes Mitglied des Projektteams (Name, Qualifikation, Berufserfahrung) ist mindestens eine persönliche Referenz darzulegen. Hierzu sind Angaben zum jeweiligen Referenzprojekt zu machen.
Es können nur solche Referenzen berücksichtigt werden, die inhaltlich mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar sind. Insofern gelten die folgenden Mindestanforderungen:
Die Referenzleistung umfasst die Konzeption und Begleitung eines europaweiten Vergabeverfahrens zur Beschaffung von Fahrzeugen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV), wobei das europaweite Vergabeverfahren nach dem 01.01.2015 (Datum der Auftragsbekanntmachung) begonnen und inzwischen durch Zuschlagserteilung abgeschlossen wurde, was durch eine Bekanntmachung im EU-Amtsblatt TED oder in anderer geeigneter Weise (z.B. Zuschlagsschreiben oder Bestätigung des Auftraggebers) nachgewiesen wird.
Referenzen können seitens der projektleitenden Person oder bei den jeweiligen Projektmitarbeitenden gewertet werden; jede Referenz kann daher nur für eine Person gewertet werden. Referenzen als Unterauftragnehmer sind zugelassen.
Insgesamt können 35 Punkte erreicht werden, die sich auf 5 Referenzen mit einer Maximalpunktzahl von jeweils 7 aufteilen. Sofern mehr als 5 Referenzen angegeben werden, werden lediglich die 5 höchstbewerteten Referenzen berücksichtigt. Jede Referenz wird wie folgt bewertet:
- Anzahl der Fahrzeuge (kleinste betrieblich eingesetzte fahrende Einheit; "Triebwagen" oder E-Loks mit Wagen mit jeweils mindestens 2 Wagenkästen) ab 10 Fahrzeugen: 1 Punkt, ab 30 Fahrzeugen: 3 Punkte, ab 50 Fahrzeugen: 4 Punkte, ab 70 Fahrzeugen: 5 Punkte
- Beinhaltet die Referenz neben der Ausschreibung und Vergabe für die Herstellung auch die Ausschreibung und Vergabe der Instandhaltung der Fahrzeuge (Anforderung an Instandhaltungsprozess, Werkstattanforderungen u.Ä.): 1 Punkt
- Anzahl der beteiligten Bundesländer/Aufgabenträgerorganisationen/EVUs mehr als 1: 1 Punkt

Gutachterliche Stellungnahmen im SPNV
Das Konzept muss Angaben zu gutachterlichen Stellungnahmen der projektleitenden Person und / oder den vorgesehenen Projektmitarbeitenden enthalten. Als gutachterliche Stellungnahme im Sinne dieses Unterkriteriums gilt ein schriftliches, fachlich begründetes Gutachten, das
- sich inhaltlich auf die Beschaffung von Fahrzeugen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) bezieht,
- eine rechtliche Bewertung, Analyse oder Empfehlung zu einer oder mehreren konkreten Fragestellungen enthält,
- nach dem 01.01.2015 erstellt oder finalisiert wurde,
- von der benannten projektleitenden Person und / oder den vorgesehenen Projektmitarbeitenden verfasst oder maßgeblich mit verfasst wurde,
- im Auftrag eines Dritten erstellt wurde (z. B. Aufgabenträger, Verkehrsverbund, Landesbehörde, Eisenbahnverkehrsunternehmen).
Jede Stellungnahme kann nur einmal in die Wertung einfließen, auch wenn mehrere beteiligte Personen des Projektteams diese erstellt haben. Pro nachgewiesene gutachterliche Stellungnahme wird 1 Punkt vergeben. Maximal können zu diesem Unterkriterium 5 Punkte erreicht werden.

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Bearbeitungskonzept

(1) Zur Feststellung der Angebotsqualität im Hinblick auf das Zuschlagskriterium 3: Bearbeitungskonzept hat jeder Bieter ein Konzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 07: Bearbeitungskonzept zu verwenden. Der Vordruck 07 darf einschließlich Voreintragungen der Auftraggeberin maximal 15 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 15 Seiten berücksichtigt.
(2) Die abgefragten Angaben sind direkt im Vordruck 07 unter den jeweils vorgesehenen Überschriften einzutragen. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Die Einreichung erfolgt ausschließlich als bearbeitbare Word-Datei (.docx). Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung des Angebots.
(3) Im Hinblick auf die Bewertung des Bearbeitungskonzepts kommt es der Auftraggeberin darauf an, ob die wesentlichen Leistungsbestandteile der Aufgabenstellung differenziert benannt und spezifische Anforderungen sowohl in rechtlicher als auch in zeitlicher Hinsicht dargestellt werden. Es soll nachvollzogen werden können, dass der Bieter den Umfang und die Besonderheiten der konkreten Aufgabe erkannt hat. Eine zielorientierte, fachlich fundierte und allumfassende Bearbeitung soll erkennbar sein.
(4) Die Punktevergabe erfolgt nach den nachfolgend genannten Kriterien:

Darstellung des Aufgabenverständnisses / der Projektaufgabe mit allen Leistungsbestandteilen und Bearbeitungsschritten inkl. der Instandhaltung der Fahrzeuge unter besonderer Berücksichtigung von Anforderungen an S-Bahn-Verkehre einer Großstadt und speziell der Anforderungen im Hamburger S-Bahn-System. Es werden maximal 10 Punkte vergeben:
0 Punkte Die Projektaufgabe wird nicht oder nur unzureichend dargestellt.
2 Punkte Die Projektaufgabe ist nur in Teilen mit allen Leistungsbestandteilen beachtet, die erforderlichen Bearbeitungsschritte sind in sehr geringem Umfang dargestellt.
4 Punkte Die Projektaufgabe ist nur in Teilen mit allen Leistungsbestandteilen beachtet, die erforderlichen Bearbeitungsschritte sind in geringem Umfang dargestellt.
6 Punkte Die Projektaufgabe ist überwiegend mit allen Leistungsbestandteilen beachtet, die erforderlichen Bearbeitungsschritte sind in überwiegendem auf die Aufgabe zugeschnitten Umfang dargestellt.
8 Punkte Die Projektaufgabe ist überwiegend mit allen Leistungsbestandteilen beachtet, die erforderlichen Bearbeitungsschritte sind in nahezu vollem Umfang auf das Projekt zugeschnitten dargestellt.
10 Punkte Die Projektaufgabe ist mit allen Leistungsbestandteilen beachtet, die erforderlichen Bearbeitungsschritte sind in vollem Umfang auf die Aufgabe zugeschnitten dargestellt.

Rechtliches Risikomanagement: Beschreibung der Herangehensweise zur Identifizierung von nicht bekannten und bereits bekannten Risiken, der konkreten Durchführung des Risikomanagements und der Steuerung der identifizierten rechtlichen Risiken. Es werden maximal 5 Punkte vergeben:
0 Punkte Das rechtliche Risikomanagement wird nicht oder nur unzureichend dargestellt.
1 Punkt Rechtliche Risiken werden in geringem Umfang erkannt oder dargestellt. Das technische Riskmanagement wird nur in sehr geringem Umfang beschrieben.
2 Punkte Rechtliche Risiken werden in nicht überwiegendem Umfang erkannt oder dargestellt. Das technische Risikomanagement wird in geringem Umfang beschrieben.
3 Punkte Rechtliche Risiken werden in überwiegendem Umfang erkannt und Lösungsansätze werden in überwiegendem Umfang dargestellt. Das technische Risikomanagement wird in überwiegendem Umfang auf die Aufgabe zugeschnitten dargestellt.
4 Punkte Rechtliche Risiken werden in nahezu vollem Umfang erkannt und Lösungsansätze werden in nahezu vollem Umfang dargestellt. Das technische Risikomanagement wird in nahezu vollem Umfang auf die Aufgabe zugeschnitten dargestellt.
5 Punkte Rechtliche Risiken werden in vollem Umfang erkannt und Lösungsansätze in vollem Umfang dargestellt. Das technische Risikomanagement wird in vollem Umfang auf die Aufgabe zugeschnitten.

Terminliche Abwicklung (inklusive Terminplan): Darstellung in einem Terminplan mit Zuschlag an den Fahrzeughersteller im Jahr 2029, Darstellung der terminlichen Abhängigkeiten der einzelnen Aufgabenbestandteile sowie Möglichkeiten von terminlichen Optimierungen. Es werden maximal 5 Punkte vergeben.
0 Punkte: Die terminliche Abwicklung wird nicht oder nur unzureichend im Terminplan dargestellt.
1 Punkt: Der vom Auftraggeber vorgegebene Termin ist im Terminplan dargestellt. Terminliche Abhängigkeiten werden nur geringfügig oder sehr allgemein abgebildet. Terminliche Optimierungen sind nur unzureichend oder gar nicht enthalten.
2 Punkte: Der vom Auftraggeber vorgegebene Termin ist im Terminplan dargestellt. Terminliche Abhängigkeiten werden nur teilweise oder allgemein abgebildet. Terminliche Optimierungen sind nur teilweise enthalten.
3 Punkte: Der vom Auftraggeber vorgegebene Termin ist im Terminplan dargestellt. Terminliche Abhängigkeiten werden überwiegend abgebildet. Es werden allgemeine Möglichkeiten der terminlichen Optimierung dargestellt.
4 Punkte: Der vom Auftraggeber vorgegebene Termin ist im Terminplan dargestellt. Terminliche Abhängigkeiten werden fast vollständig abgebildet. Es werden allgemeine Möglichkeiten der terminlichen Optimierung und teilweise Optimierungsmöglichkeiten konkret auf die Aufgabe zugeschnitten dargestellt.
5 Punkte: Der vom Auftraggeber vorgegebene Termin ist im Terminplan dargestellt. Terminliche Abhängigkeiten werden vollständig abgebildet. Im terminlichen Ablauf werden alle Optimierungsmöglichkeiten konkret auf die Aufgabe zugeschnitten dargestellt.

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Präsentation

(1) Im Zeitraum vom 15.12.2025 bis zum 16.12.2025 sind Bieterpräsentationen vorgesehen. Diese finden in Präsenz in den Räumlichkeiten der Auftraggeberin in Hamburg statt.
(2) Zur Präsentation zugelassen werden nur diejenigen Bieter, die nach Wertung des Preises, der Qualifikation und Erfahrung und des Bearbeitungskonzepts sowie bei hypothetischer Höchstwertung der Bieterpräsentation rechnerisch für die Zuschlagserteilung in Betracht kommen. Die Einladung mit genauer Uhrzeit, Agenda und organisatorischen Hinweisen erfolgt rechtzeitig über das Vergabeportal.
(3) Am Präsentationstermin müssen die projektleitende Person sowie die stellvertretende Person teilnehmen. Der zeitliche Umfang eines jeden Präsentationstermins beträgt für jeden Bieter insgesamt 60 Minuten, wovon 45 Minuten auf den wertungsrelevanten Teil der Präsentation entfallen.
(4) Im Rahmen der Präsentationstermine wird die Auftraggeberin den anwesenden Personen insgesamt fünf ad-hoc-Fragen stellen, die von diesen unmittelbar zu beantworten sind. Der Inhalt der ad-hoc-Fragen bewegt sich innerhalb des durch den Auftragsgegenstand vorgegebenen Rahmens und ist für alle Bieter identisch.
(5) Jede Antwort auf eine Frage wird gesondert bewertet. Insoweit gilt die folgende Bewertungsmethode:
10 Punkte Die Antworten des Bieters auf die ad-hoc-Fragen tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
7,5 Punkte Die Antworten des Bieters auf die ad-hoc-Fragen tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
5 Punkte Die Antworten des Bieters auf die ad-hoc-Fragen tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
2,5 Punkte Die Antworten des Bieters auf die ad-hoc-Fragen tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
0 Punkte Die Antworten des Bieters auf die ad-hoc-Fragen tragen den dargelegten Anforderungen überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
Abschließend werden die zu jeder Frage erlangte Punktzahl miteinander addiert und durch die Anzahl der Fragen (fünf) geteilt.
(6) Die Präsentation beinhaltet keine Verhandlung über Änderungen des Angebots oder der Preise.

Gewichtung
10,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

1. Bestandteile der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge, wobei die jeweils vorangestellten Regelungen im Zweifel Vorrang haben:
a) der Text der Rahmenvereinbarung
b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und im Vergabeverfahren zu dieser Rahmenvereinbarung veröffentlichte Hinweise,
c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung
d) Anlage 03: Angebot des Auftragnehmers
e) Anlage 04: Eignungsvordruck
f) Anlage 05: Erklärung der Bietergemeinschaft (soweit relevant)
g) Anlage 06: Konzept Qualifikation und Erfahrung
h) Anlage 07: Bearbeitungskonzept
2. Ergänzend gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere die des Dienstvertragsrechts, sowie - soweit einschlägig - die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA).
3. Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Für besondere Dienstleistungen im Sinne des § 65 VgV gilt abweichend von § 21 Abs. 6 VgV eine zulässige Höchstlaufzeit von sechs Jahren.

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y22MY05

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Sofern Sie beabsichtigen, die Leistung (teilweise) durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) ausführen zu lassen, haben Sie die betroffenen Leistungsteile auf dem Vordruck 05 Angebot zu benennen.
2. Sollten Sie ein anderes Unternehmen zudem zum Nachweis Ihrer Eignung in Anspruch nehmen wollen (Eignungsleihe), sind dazu besondere Angaben im Vordruck 04 Eignung zu machen.
3. Mit dem Angebot sind folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen einzureichen:
- Vordruck 04 Eignung
- Anlage 01 zum Vordruck 04
- Vordruck 05 Angebot
- Vordruck 06 Konzept Qualifikation und Erfahrung
- Vordruck 07 Bearbeitungskonzept
- Vordruck 12 Bietergemeinschaft - sofern einschlägig

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes (§ 44 VgV)

Zur Bestätigung werden auf gesondertes Verlangen folgende Unterlagen vorgelegt: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in Berufsregister/Handwerksrolle/Industrie- und Handelskammer.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis einer Haftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages.

Der Versicherungsnachweis ist im Rahmen der Angebotsabgabe als Scan der Originalurkunde oder Datei des Versicherers oder des betreuenden Versicherungsdienstleisters/-maklers zu erbringen. Alternativ wird als Nachweis die definitive Zusage eines Versicherers, zum Abschluss des entsprechenden Versicherungsvertrages bereit zu sein, akzeptiert. § 50 VgV bleibt unberührt.

Mindestanforderungen:

Die Versicherung muss die folgenden Mindestdeckungssummen pro Schadensfall (2-fach maximiert pro Jahr) vorsehen:
Personen- und Sachschäden: 5.000.000 EUR
Vermögensschäden: 10.000.000 EUR

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum seit dem 01.01.2015 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (Referenzgeber) samt Kontaktdaten eines zuständigen Ansprechpartners zu benennen.
Mindestanforderungen:
Mindestens zwei geeignete Referenzen mit jeweils folgenden Anforderungen (kumulativ):
- Anwaltliche Rechtsberatung bei der Vorbereitung und Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens nach der Vergabeverordnung (VgV) bis hin zur Zuschlagserteilung.
- Das europaweite Vergabeverfahren muss die Beschaffung von Fahrzeugen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) zum Hauptgegenstand haben. Dem gleichgestellt ist eine Beschaffung von Verkehrsleistungen des SPNV mit Beschaffung von Fahrzeugen durch das EVU, deren Eigenschaften in der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers definiert sind (integrierte Fahrzeugbeschaffung).
- Das europaweite Vergabeverfahren muss ein Gesamtauftragsvolumen von mindestens 100 Mio. EUR netto aufgewiesen haben. Es wird klargestellt, dass bei einer integrierten Fahrzeugbeschaffung diese Anforderung für den auf die Beschaffung der Fahrzeuge entfallenden Teil der Leistung gilt.
- Die anwaltliche Tätigkeit muss mindestens folgende juristische Aufgaben umfasst haben:
o rechtliche Konzeption des Vergabeverfahrens einschließlich Wahl und Begründung der Verfahrensart,
o Erstellung oder rechtliche Prüfung der Vergabe- und Vertragsunterlagen (einschließlich Vertragsentwurf für die Fahrzeugbeschaffung, bei integrierter Fahrzeugbeschaffung ein-schließlich der fahrzeugbezogenen Vergabeunterlagen),
o Begleitung der Angebots- und Zuschlagsphase einschließlich Beratung zu Eignungs-, Zuschlags- und Wertungskriterien,
o sowie die rechtliche Unterstützung bei Bieterkommunikation.
- Die anwaltliche Beratungstätigkeit muss einen nachweisbaren Umfang von mindestens 200 Personentagen (1 Personentag = 8 Zeitstunden) erreicht haben.
- Das europaweite Vergabeverfahren wurde nach dem 01.01.2015 begonnen (Datum der Auftragsbekanntmachung) und wurde inzwischen durch Zuschlagserteilung abgeschlossen.
Die Referenzangaben sind im Rahmen des Angebots durch Eigenerklärung auf der Anlage 01 zum Vordruck 04 vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Siehe Vertragsbedingungen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung