Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbh (LNVG) und das Land Schleswig-Holstein (SH) haben Verkehrsleistungen der Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Netz der S-Bahn Hamburg von 2018-2033 in einem europaweiten Vergabeverfahren ausgeschrieben und vergeben. Dieses Netz liegt im Verantwortungsbereich der drei o.g. Aufgabenträger, deshalb ist zwischen FHH, LNVG und SH eine Ländervereinbarung mit Regelungen über die gemeinsame Zusammenarbeit geschlossen worden. Im Rahmen des Verkehrsvertrages zur Durchführung der o.g. Verkehre sind FHH (Federführung), die LNVG und SH Auftraggeber gegenüber dem Eisenbahnverkehrsunternehmens (EVU) S-Bahn Hamburg GmbH (SBH) als Auftragnehmer.
Zur unterbrechungsfreien Sicherstellung der Fahrzeugverfügbarkeit für diese und insbesondere folgende Verkehrsleistungen ist aufgrund der sehr langwierigen Vorlauf- bzw. Entwicklungszeiten einer neuen Fahrzeuggeneration zeitnah ein Fahrzeugbeschaffungsprozess durchzuführen. Die neu zu beschaffenden Fahrzeuge gehen mit Auslieferung und Abnahme in das Eigentum der FHH bzw. eines von der FHH benannten Dritten über.
Gegenstand der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung ist die juristische Begleitung des Fahrzeugbeschaffungsprozesses, inkl. Vorbereitung und Durchführung des europaweiten Beschaffungsverfahrens sowie sonstige juristische Beratung und begleitende nicht juristische Unterstützung während des Prozesses.
Das Projektmanagement und die verkehrswirtschaftliche Beratung wurden in einer Rahmenvereinbarung an einen externen Dienstleister vergeben. Eine Rahmenvereinbarung für den technischen Dienstleister wurde bereits bezuschlagt, eine Rahmenvereinbarung zur Finanzierung der Fahrzeugbeschaffung wird noch ausgeschrieben. Ein im nationalen Verfahren vergebener Vertrag zur juristischen Beratung des Beschaffungsprojektes BR 491 läuft voraussichtlich Anfang 2026 aus. Zur Sicherstellung der kontinuierlichen Rechtsberatung ist ein neues Vergabeverfahren durchzuführen.
Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer konstruktiv mit sämtlichen in- und externen Projekt-beteiligten (neben der LNVG und dem Land SH z.B. der hvv, der SBH und der DB InfraGo) zusammenarbeitet.
Im Zuge der Vorbereitungen für die Fahrzeugbeschaffung sind bereits juristische Stellung-nahmen erarbeitet worden. Diese werden nach Zuschlagserteilung dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Entscheidung, ob neben der Fahrzeugherstellung auch die Instandhaltung für bis zu 30 Jahre in die Zuständigkeit des Fahrzeugherstellers übergehen wird, noch nicht getroffen worden. Sollte sich der Auftraggeber für eine Herstellerinstandhaltung entscheiden, wird diese Bestandteil des Vergabeverfahrens für die Fahrzeugbeschaffung.
Die FHH schätzt den Aufwand wie folgt:
- Anwaltliche Beratungsleistungen 24.750 Stunden
- Nicht anwaltliche Unterstützungsleistungen 5.250 Stunden
- Besprechungen in Präsenz in Hamburg (Reisepauschale) 300 Stück
Diese Mengen stellen zugleich die verbindliche Höchstabnahmegrenze (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung).
Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit von 6 Jahren. Nach Ablauf dieser Vertragslaufzeit endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, soweit die vorgesehene verbindliche Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit erreicht wird.