Alte Fassung von Ziff. 5.1.9:
Mindestens zwei geeignete Referenzen mit jeweils folgenden Anforderungen (kumulativ):
- Anwaltliche Rechtsberatung bei der Vorbereitung und Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens nach der Vergabeverordnung (VgV) bis hin zur Zuschlagserteilung.
- Das europaweite Vergabeverfahren muss die Beschaffung von Fahrzeugen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) zum Hauptgegenstand haben.
- Das europaweite Vergabeverfahren muss ein Gesamtauftragsvolumen von mindestens 100 Mio. EUR netto aufgewiesen haben.
- Die anwaltliche Tätigkeit muss mindestens folgende juristische Aufgaben umfasst haben:
o rechtliche Konzeption des Vergabeverfahrens einschließlich Wahl und Begründung der Verfahrensart,
Erstellung oder rechtliche Prüfung der Vergabe- und Vertragsunterlagen (einschließlich Vertragsentwurf für die Fahrzeugbeschaffung),
Begleitung der Angebots- und Zuschlagsphase einschließlich Beratung zu Eignungs-, Zuschlags- und Wertungskriterien,
sowie die rechtliche Unterstützung bei Bieterkommunikation.
Neue Fassung von Ziff. 5.1.9:
Mindestens zwei geeignete Referenzen mit jeweils folgenden Anforderungen (kumulativ):
- Anwaltliche Rechtsberatung bei der Vorbereitung und Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens nach der Vergabeverordnung (VgV) bis hin zur Zuschlagserteilung.
- Das europaweite Vergabeverfahren muss die Beschaffung von Fahrzeugen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) zum Hauptgegenstand haben. Dem gleichgestellt ist eine Beschaffung von Verkehrsleistungen des SPNV mit Beschaffung von Fahrzeugen durch das EVU, deren Eigenschaften in der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers definiert sind (integrierte Fahrzeugbeschaffung).
- Das europaweite Vergabeverfahren muss ein Gesamtauftragsvolumen von mindestens 100 Mio. EUR netto aufgewiesen haben. Es wird klargestellt, dass bei einer integrierten Fahrzeugbeschaffung diese Anforderung für den auf die Beschaffung der Fahrzeuge entfallenden Teil der Leistung gilt.
- Die anwaltliche Tätigkeit muss mindestens folgende juristische Aufgaben umfasst haben:
rechtliche Konzeption des Vergabeverfahrens einschließlich Wahl und Begründung der Verfahrensart,
Erstellung oder rechtliche Prüfung der Vergabe- und Vertragsunterlagen (einschließlich Vertragsentwurf für die Fahrzeugbeschaffung, bei integrierter Fahrzeugbeschaffung ein-schließlich der fahrzeugbezogenen Vergabeunterlagen),
Begleitung der Angebots- und Zuschlagsphase einschließlich Beratung zu Eignungs-, Zuschlags- und Wertungskriterien,
sowie die rechtliche Unterstützung bei Bieterkommunikation.
Alte Fassung von Ziff. 5.1.10:
Die Referenzleistung umfasst die Konzeption und
Begleitung eines europaweiten Vergabeverfahrens zur Beschaffung von Fahrzeugen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV), wobei das europaweite Vergabeverfahren nach dem 01.01.2015 (Datum der Auftragsbekanntmachung) begonnen und inzwischen durch
Zuschlagserteilung abgeschlossen wurde, was durch eine Bekanntmachung im EU-Amtsblatt TED oder in anderer geeigneter Weise (z.B. Zuschlagsschreiben oder Bestätigung des
Auftraggebers) nachgewiesen wird. Referenzen können seitens der projektleitenden Person oder bei den jeweiligen Projektmitarbeitenden gewertet werden; jede Referenz kann daher nur für eine Person gewertet werden.
Neue Fassung von Ziff. 5.1.10:
Die Referenzleistung umfasst die Konzeption und Begleitung eines europaweiten Vergabeverfahrens zur Beschaffung von Fahrzeugen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) oder von Verkehrsleistungen des SPNV mit Beschaffung von Fahrzeugen durch das EVU, deren Eigenschaften in der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers definiert sind (integrierte Fahrzeugbeschaffung), wobei das europaweite Vergabeverfahren nach dem 01.01.2015 (Datum der Auftragsbekanntmachung) begonnen und inzwischen durch Zuschlagserteilung abgeschlossen wurde, was durch eine Bekanntmachung im EU-Amtsblatt TED oder in anderer geeigneter Weise (z.B. Zuschlagsschreiben oder Bestätigung des Auftraggebers) nachgewiesen wird.