Verfahrensangaben

Ersatzneubau einer Mittelspannungsschaltanlage einschließlich Neubau eines Betrieb...

VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
14.09.2026
21.09.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadtwerke Velbert GmbH
DE 81120 90 54
Kettwiger Str. 2
42549
Velbert
Deutschland
DEA1C
info@stwvelbert.de
02051 988 0

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
---
Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
DE274720412
44139
Dortmund
Deutschland
DEA52
christian.teuber@bakertilly.de
+49 231 77666-123
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
0251 411-1604

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45232221-7
45231000-5
45232000-2
45300000-0
45310000-3
45311000-0
45311100-1
45311200-2
45314300-4
45314310-7
45315100-9
45315300-1
45315500-3
45315700-5
45317200-4
45317300-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Ersatzneubau einer Mittelspannungsschaltanlage einschließlich Neubau eines Betriebsgebäudes

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand des Auftrags ist der Ersatzneubau eines Betriebsgebäudes einschließlich einer 10-kV-Mittelspannungsschaltanlage für das Umspannwerk 1 der Stadtwerke Velbert. Die Vergabe erfolgt als funktionale Generalübernehmerleistung mit Systemverantwortung des Auftragnehmers.

Der Auftrag umfasst die vollständige Objekt-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung sowie die schlüsselfertige Lieferung, Errichtung, Montage, Prüfung, Inbetriebnahme und Dokumen-tation einer vollständigen, funktionsfähigen und abnahmefähigen Gesamtanlage.

Hierzu gehören insbesondere das Betriebsgebäude mit den erforderlichen technischen Ne-benräumen, der technischen Gebäudeausrüstung und den Außenanlagen, die 10-kV-Mittelspannungsschaltanlage einschließlich der Schutz-, Steuer-, Leit-, Fernwirk-, Kommuni-kations-, Eigenbedarfs- und Nebenanlagen, sämtliche erforderlichen Erd-, Tiefbau-, Grün-dungs-, Kabelbau- und Montageleistungen sowie die Herstellung der Erdungs-, Potentialaus-gleichs-, Kabel- und sonstigen Infrastrukturanlagen.

Ebenfalls umfasst ist die vollständige Einbindung der neuen Gesamtanlage in das bestehen-de Mittelspannungsnetz sowie in die vorhandenen Schutz-, Steuer-, Fernwirk-, Kommunikati-ons- und Nebenanlagen.

Der Auftragnehmer trägt die Gesamtverantwortung für Planung, Koordination und Ausführung sämtlicher Leistungen einschließlich aller technischen, baulichen, betrieblichen und organisa-torischen Schnittstellen bis zur betriebsbereiten und abnahmefähigen Gesamtanlage.

Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass die ungeschwärzte Fassung der Leistungsbe-schreibung der Vertraulichkeit unterliegt. Die ungeschwärzte Fassung der Leistungsbeschrei-bung wird erst in der Angebotsphase denjenigen Bietern zur Verfügung gestellt, die zur Ab-gabe eines Angebotes aufgefordert wurden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbegrenzt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DEA1C

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Niedrigster Preis

(1.) Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt (nachfolgend auch "Preisblatt") zu verwenden.
(2.) Alle abgefragten Werte und Preise sind einheitlich wie abgefragt mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben.
(3.) Vergütungsrelevant ist ausschließlich im Vordruck 08 unter der unter Pos. 1 angegebene Gesamtpauschalpreis.
(4.) Die Angaben im Vordruck 08 zu den Pos. 2 bis 13 dienen ausschließlich der Nachtragskontrolle sowie der Abrechnung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung. Sie begrün-den keine gesonderten Einzel- oder Teilleistungsansprüche. Die Summe der Pos. 2 bis 13 muss dem Nettobetrag der Pos. 1 entsprechen.
(5.) Angebotsvergleichspreis ist der Brutto-Gesamtpreis für Pos. 1.
(6.) In den angegebenen Preisen sind sämtliche mit der Leistung verbundenen Kosten eingeschlossen, insbesondere Personal-, Material-, Geräte-, Energie-, Transport-, Genehmigungs- und Versicherungskosten sowie sämtliche Nebenleistungen. Eine gesonderte Vergütung weiterer Kosten erfolgt nicht.
(7.) Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Preisblattes sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren.
(8.) Der Bieter mit dem niedrigsten Bruttopreis erhält die Höchstpunktzahl von 40 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 40 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Technisches Konzept der angebotenen Lösung

(1.) Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 2: Technisches Konzept der angebotenen Lösung ist von jedem Bieter ein Konzept vorzulegen. Dafür ist der Vordruck 09: Technisches Konzept der angebotenen Lösung zu verwenden. Der Vordruck 09 darf einschließlich Voreintragungen der Auftraggeberin maximal 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 10 Seiten berücksichtigt.
(2.) Die abgefragten Angaben sind im Vordruck 09 in der dafür vorgesehenen Tabelle jeweils direkt neben den Bezeichnungen der Unterkriterien in den dafür vorgesehenen Feldern einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Dokumente vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht.
(3.) Die Konzepte müssen als Word-Datei vorgelegt werden, damit sie im Hinblick auf die Einhaltung des vorgegebenen Formates überprüfbar sind.
(4.) In dem Technischen Konzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene, schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet:
a. Primärtechnik Schaltanlage (15 %): Darzustellen sind die Auslegung und die technische Ausführung der angebotenen primärtechnischen Anlagen einschließlich ihrer Dimensionierung und der Auswahl der wesentlichen Betriebsmittel.
b. Sekundärtechnik Schaltanlage (05 %): Darzustellen sind die Auslegung und die technische Ausführung der Schutz-, Steuer-, Leit-, Fernwirk- und Kommunikationstechnik einschließlich ihres technischen Zusammenwirkens.
c. Anlagenintegration (10 %): Darzustellen ist die technische Einbindung der an-gebotenen Anlage insbesondere im Hinblick auf die Kabeleinbindung, die technischen Schnittstellen sowie die vorgesehenen Integrationsmaßnahmen.
d. Betriebsgebäude (10 %): Darzustellen ist das bauliche Gesamtkonzept für die ausgeschriebene Umspannanlage im Hinblick auf das hierfür erforderliche Betriebsgebäude.
(5.) Das Konzept zum Zuschlagskriterium 2: Technisches Konzept der angebotenen Lösung wird zu jedem Unterkriterium nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte er-reicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden.

10,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
07,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
05,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
02,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung und lassen des-halb eine ausreichende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
00,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.

Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die Auftraggeberin die folgende Formel an: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept zur Auftragsorganisation

(1.) Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 3: Konzept zur Auftragsorganisation ist von jedem Bieter ein Konzept vorzulegen. Dafür ist der Vordruck 10: Konzept zur Auftragsorganisation zu verwenden. Der Vordruck 10 darf einschließlich Voreintragungen der Auftraggeberin maximal 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 10 Seiten berücksichtigt.
(2.) Die abgefragten Angaben sind im Vordruck 10 in der dafür vorgesehenen Tabelle jeweils direkt neben den Bezeichnungen der Unterkriterien in den dafür vorgesehenen Feldern einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Dokumente vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Bei Abweichung von den vorgegebenen Format-vorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht.
(3.) Die Konzepte müssen als Word-Datei vorgelegt werden, damit sie im Hinblick auf die Einhaltung des vorgegebenen Formates überprüfbar sind.
(4.) In dem Konzept zur Auftragsorganisation werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene, schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet:
a. Projektorganisation (05 %): Darzustellen sind die vorgesehene Projektorganisation einschließlich der Projektstruktur, der Aufgaben- und Verantwortungsverteilung sowie der Kommunikations- und Entscheidungswege innerhalb des Projektteams sowie der Schnittstellen zur Auftraggeberin und zu Dritten.
b. Termin- und Ablaufmanagement (05 %): Darzustellen sind die Organisation und Steuerung der Planungs-, Beschaffungs- und Ausführungsleistungen ein-schließlich der vorgesehenen Maßnahmen zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Einhaltung der Ausführungsfristen und Meilensteine bis zur Abnahme.
(5.) Das Konzept zum Zuschlagskriterium 3: Konzept zur Auftragsorganisation wird zu jedem Unterkriterium nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden.

10,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
07,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
05,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
02,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung und lassen des-halb eine ausreichende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
00,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.

Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran ei-ne geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die Auftraggeberin die folgende Formel an: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits er-reichten Wertungspunktzahl.

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Betriebs- und Wartungskonzept

(1.) Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 4: Betriebs- und Wartungskonzept ist von jedem Bieter ein Konzept vorzulegen. Dafür ist der Vordruck 11: Betriebs- und Wartungskonzept zu verwenden. Der Vordruck 11 darf einschließlich Voreintragungen der Auftraggeberin maximal 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 10 Seiten berücksichtigt.
(2.) Die abgefragten Angaben sind im Vordruck 11 in der dafür vorgesehenen Tabelle jeweils direkt neben den Bezeichnungen der Unterkriterien in den dafür vorgesehenen Feldern einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Dokumente vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Bei Abweichung von den vorgegebenen Format-vorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht.
(3.) Die Konzepte müssen als Word-Datei vorgelegt werden, damit sie im Hinblick auf die Einhaltung des vorgegebenen Formates überprüfbar sind.
(4.) In dem Betriebs- und Wartungskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene, schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet:
a. Instandhaltung- und Wartung (05 %): Darzustellen ist das vorgesehene Konzept zur Durchführung der Inspektions-, Wartungs- und Instandhaltungsmaß-nahmen einschließlich der empfohlenen Wartungsintervalle sowie der Sicherstellung einer langfristig zuverlässigen Betriebsbereitschaft der Anlage ab der Abnahme.
b. Störungsbeseitigung (05 %): Darzustellen sind die vorgesehenen Maßnahmen zur Bearbeitung von Störungen einschließlich der vorgesehenen Reaktions- und Eskalationsprozesse sowie der technischen Unterstützung der Auftraggeberin bei der Störungsbeseitigung ab der Abnahme.
(5.) Das Konzept zum Zuschlagskriterium 4: Betriebs- und Wartungskonzept wird zu jedem Unterkriterium nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden.

10,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
07,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
05,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
02,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung und lassen des-halb eine ausreichende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
00,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.

Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran ei-ne geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die Auftraggeberin die folgende Formel an: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits er-reichten Wertungspunktzahl.

Die von jedem Bieter erreichten Preis- und Qualitätspunkte werden addiert. Die sich hieraus ergebende Summe bildet die Angebotsvergleichspunktzahl.

Gewichtung
10,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

1. Bestandteile des ausgeschriebenen Vertrages sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge:
a) der Text dieses Vertrages
b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen des Auftraggebers im Vergabeverfahren
c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung
d) Anlage 03: Preisblatt (= Vordruck 08)
e) Anlage 04: Lageübersicht Betriebsgelände
f) Anlage 05: Gebäudegrundriss
g) Anlage 06: Kabeltrassen- und Muffenübersicht
h) Anlage 07: Verantwortlicher Ansprechpartner (= Vordruck 06)
i) Anlage 08: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02) - soweit relevant -
j) Anlage 09: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Eignungslei-he technische und berufliche Leistungsfähigkeit (= Vordrucke 05 und 05a, zusammen auch Anlagenkonvolut 08 genannt) - soweit relevant -
k) Anlage 10: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe, Nachweis Unterauftragnehmer (= Vordrucke 07 und 07a, zusammen auch Anlagenkonvolut 09 genannt) - soweit relevant -
l) Anlage 11: Technisches Konzept der angebotenen Lösung (= Vordruck 09)
m) Anlage 12: Konzept zur Auftragsorganisation (= Vordruck 10)
n) Anlage 13: Betriebs- und Wartungskonzept (= Vordruck 11)
o) Anlage 14: die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) für die nach dem Vertrag zu erbringenden Bauleistungen in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung, im Übrigen die Vorschriften des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches mit Ausnahme des § 650e BGB
p) Anlage 15: die allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließlich der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C);
q) Anlage 16: die Regeln der Architekten- und Ingenieurkunst sowie die einschlägigen DIN des Deutschen Instituts für Normung eV sowie die Gelbdrucke der DIN, die VDI-, VDE- und VdS-Vorschriften, die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung und der Arbeitsstättenverordnung/Arbeitsstättenrichtlinien (jeweils in der Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses), die Bestimmungen des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfachs (DVGW), alle TÜV- und gewerblichen Vorschriften sowie alle bundes- und landes-rechtlichen Gesetze und Verordnungen, die das Bauvorhaben betreffen
r) Anlage 17: Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tarif-treue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) (= Formular 513_EU)
s) Anlage 18: Information Security Management System (ISMS) Vereinbarung der Stadt-werke Velbert GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwendung.
Liegt aus Sicht des Auftragnehmers ein Widerspruch zwischen den in Abs. 1 aufgeführten Vertragsgrundlagen vor, ist er verpflichtet, den Auftraggeber rechtzeitig vor der Ausführung der betroffenen Leistung auf diesen Widerspruch schriftlich hinzuweisen und eine Entscheidung des Auftraggebers herbeizuführen.

2 a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Ausschlussgründe gemäß Vordruck 04: Eigenerklärung Ausschlussgründe (VHB 521 EU) abzugeben (bei Bewerbergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln).
b) Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund nach § 19 Absatz 3 MiLoG vorliegt, ist von je-dem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Mindestlohngesetz gemäß Vordruck 04a: Eigenerklärung Mindestlohngesetz (VHB 522 EU) abzugeben (bei Bewerbergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln).
c) Zum Nachweis, dass keine Sanktionstatbestände nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorliegen, ist von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Sanktionen gemäß Vordruck 04b: Eigenerklärung Sanktionen (VHB 523 EU) abzugeben (bei Bewerbergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln).

3. Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber
a) Es werden mindestens drei und höchstens fünf Bewerber zur Erstangebotsabgabe auf-gefordert, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen.
b) Die von der Auftraggeberin vorgesehenen objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber (§ 45 Abs. 3 SektVO) lauten: Referenzen.
c) Jede auf dem Vordruck 03 angegebene Referenz, die die vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllt, wird anhand Ihrer Referenzerläuterungen auf dem Vordruck 03a nach ihrer Vergleichbarkeit mit dem vorliegend ausgeschriebenen Auftrag einzeln bewertet. Auch Ihre Angaben auf dem Vordruck 03a bedürfen zu diesem Zweck einer ausführlichen Erläuterung; sie haben jeweils referenzbezogen zu sein. Es ist aus-schließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bewerbers]" zu streichen. Soweit ein Bewerber mehr Referenzen erläutern will als der Vordruck 03a hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck 03a vervielfältigt eingereicht werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen).
d) Soweit Referenzen im Rahmen von Bewerbergemeinschaften von unterschiedlichen Mitgliedern erbracht werden, ist dies im Vordruck 03a in den dafür vorgesehenen Feldern eindeutig kenntlich zu machen. Es ist insbesondere anzugeben, durch welches Mitglied die wertungsrelevanten Anforderungen der Unterkriterien erfüllt werden. Die Angaben müssen insgesamt so aussagekräftig und vollständig sein, dass die Auftraggeberin ohne Weiteres prüfen kann, in welchem Umfang die jeweilige Referenzbeschreibung den einzelnen Mitgliedern zuzuordnen ist und wie die Bewertung im Hin-blick auf die Unterkriterien zu erfolgen hat.
e) Die Vergleichbarkeit bemisst sich anhand der auf dem Vordruck 03a angegebenen und erläuterten Referenzen im Hinblick auf die folgenden zwei Unterkriterien (Angabe jeweils mit Gewichtung):
- Technischer Schwierigkeitsgrad (50%)
- Organisatorischer Schwierigkeitsgrad (50%)
Die insoweit bestehenden Anforderungen werden für jedes Unterkriterium jeweils wie folgt präzisiert:
(1.) Technischer Schwierigkeitsgrad: Bewertet wird, inwieweit die Referenz den technischen Anforderungen der ausgeschriebenen Generalübernehmerleistung entspricht.
(2.) Organisatorischer Schwierigkeitsgrad: Bewertet wird, inwieweit die Referenz den organisatorischen Anforderungen der ausgeschriebenen Generalübernehmerleistung entspricht.
f) Alle angegebenen Referenzen werden für jedes Unterkriterium jeweils einzeln anhand der folgenden Methode bewertet, wobei die Bewertung als solche und in Relation zu den Referenzangaben der Mitbewerber erfolgt:
10,00 Die Referenz weist eine sehr hohe Vergleichbarkeit mit dem ausgeschriebenen Auftrag auf.
07,50 Die Referenz weist eine hohe Vergleichbarkeit mit dem ausgeschriebenen Auftrag auf.
05,00 Die Referenz weist eine durchschnittliche Vergleichbarkeit mit dem ausgeschriebenen Auftrag auf.
02,50 Die Referenz weist eine geringe Vergleichbarkeit mit dem ausgeschriebenen Auftrag auf.
00,00 Die Referenz weist keine oder nur eine unerhebliche Vergleichbarkeit mit dem ausgeschriebenen Auftrag auf.

g) Die pro Unterkriterium erreichten Punkte werden für jede Referenz unter Berücksichtigung der vorgegebenen Gewichtung addiert; die Summe wird entsprechend der vorgegebenen Gewichtung gewichtet. Bei der Bewerberauswahl berücksichtigt werden jeweils nur die zwei Referenzen mit den in Summe jeweils höchsten erreichten Punktzahlen. Die Punktzahlen dieser zwei Referenzen werden zu einer Gesamtsumme addiert. Anhand der sich ergebenden Summen wird eine Bewerberrangfolge gebildet.
h) Die Bewerber auf den Rängen 1 bis 5 werden zur Erstangebotsabgabe aufgefordert, so-fern nicht (sonstige) Gründe des Vergaberechts entgegenstehen. Sind die Bewerber auf den Rängen 5 und 6 punktgleich, erhält auch der Bewerber auf Rang 6 eine Aufforderung zur Angebotsabgabe, sofern nicht (sonstige) Gründe des Vergaberechts entgegenstehen. Entsprechendes gilt im Hinblick auf Rang 7. Sind auch die Ränge 8 usw. punktgleich mit Rang 5, werden (nur) die Bewerber auf den ersten 5 Rängen berücksichtigt; in diesem Falle entscheidet unter den betroffenen punktgleichen Bewerbern das Los.

4. a) Nur diejenigen Unternehmen, die von der Auftraggeberin dazu aufgefordert werden (Bieter), können ein Angebot übermitteln, welches die Grundlage für die späteren Verhandlungen bildet. Die Angebotsfrist für das Erstangebot wird mit der Aufforderung zur Abgabe des Erstangebotes festgesetzt.
b) Die Auftraggeberin kann den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, oh-ne in Verhandlungen einzutreten (§ 15 Abs. 4 SektVO).
c) Die Auftraggeberin behält sich vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern.
d) Soweit die Auftraggeberin den Auftrag nicht auf Grundlage der Erstangebote vergeben wird, verhandelt die Auftraggeberin mit den Bietern über die von ihnen eingereichten Erstangebote und alle Folgeangebote, mit Ausnahme der endgültigen Angebote, mit dem Ziel, die Angebote inhaltlich zu verbessern. Dabei darf über den gesamten Angebotsinhalt verhandelt werden mit Ausnahme der von der Auftraggeberin in den Vergabeunterlagen festgelegten Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien.

5. a) Mit der Aufforderung zur Einreichung neuer oder überarbeiteter - verbindlicher - Angebote bestimmt die Auftraggeberin die Frist, innerhalb der die Bieter an ihre Angebote gebunden sind (Bindefrist).
b) Die Auftraggeberin geht davon aus, dass Angebote auch noch nach Ablauf der vorgesehenen Bindefrist fortgelten, soweit sich nicht aus dem Angebot oder den Umständen ein anderer Wille ergibt. Nachträgliche Bindefristverlängerungen bleiben vorbehalten.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y22M7GF

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. a) Die Weitergabe von Teilen des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen ist gemäß § 34 SektVO zulässig.
b) Ein Unterauftrag im Sinne dieses Vergabeverfahrens liegt vor, wenn ein anderes Unter-nehmen (auch: Freelancer) einen Teil der ausgeschriebenen Leistung im eigenen Namen, mit eigenem Personal und in eigener Verantwortung für den Bieter ausführt, ohne selbst Vertragspartner der Auftraggeberin zu werden.
c) Jeder Bieter hat bereits mit dem Angebot die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Soweit zumutbar, sind auch die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Hierfür ist der Vordruck 07a: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (VHB 533a EU) zu verwenden.
d) Die Auftraggeberin kann von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die verbindliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie den Nachweis darüber verlangen, dass dem Bieter die zur Auftragsausführung erforderlichen Ressourcen dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen. Für diesen Nachweis ist der Vordruck 07b: Nachweis Unterauftragnehmer (VHB 533b EU) zu verwenden. Sofern bereits der Vor-druck 534a EU: Erklärung Eignungsleihe vorgelegt wurde, kann die Vorlage des Vor-drucks 07b entfallen.
e) Beruft sich ein Bewerber oder Bieter gemäß § 47 SektVO auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zur Erfüllung von Eignungskriterien, ist bereits mit dem Teilnahmeantrag/ Angebot eine entsprechende Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die betreffenden Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen.
f) Bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (VHB 534b EU) zu verwenden. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (VHB 534a EU) zu verwenden. Die Auftraggeberin behält sich vor, ergänzende Nachweise oder Erklärungen zum Nachweis der tat-sächlichen Verfügbarkeit der Kapazitäten zu verlangen.
g) Die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern oder die Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen im Wege der Eignungsleihe berührt nicht die alleinige vertragliche Verantwortlichkeit des Bieters gegenüber der Auftraggeberin.
h) Für sämtliche Unterauftragnehmer - unabhängig von der Stufe der Leistungserbringung - gelten die Vorgaben des § 128 Abs. 1 GWB. Die Bieter haben sicherzustellen, dass auch sämtliche Unterauftragnehmer, die an der Ausführung des Auftrags mitwirken, die gelten-den umweltbezogenen, sozialen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten, die auf Unionsrecht, nationalem Recht, in Tarifverträgen oder in Rechts- und Verwaltungsvorschriften beruhen. Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Vorschriften trifft Unterauftragnehmer in gleicher Weise wie den Hauptauftragnehmer.
i) Die Auftraggeberin überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Aus-schlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die Auftraggeberin kann dem Bieter dafür eine Frist setzen.

2. a) Die Auftraggeberin verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO) in jeweils aktueller Fassung sowie allen weiteren einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung.
b) Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind in einem solchen Fall im Lichte der geltenden Rechtsvorschriften auszulegen.
c) Die Bewerbungsbedingungen konkretisieren und ergänzen die gesetzlichen Vorgaben für das vorliegende Vergabeverfahren und sind von den Bewerbern/ Bietern zu beachten. Sie sind im Einklang mit den maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen auszulegen. Sie er-setzen nicht die eigenverantwortliche Kenntnis und Beachtung der maßgeblichen vergaberechtlichen Bestimmungen.
d) Bei inhaltlichen Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der Auftragsbekanntmachung und den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die jeweils zuletzt veröffentlichte Fassung der Auftragsbekanntmachung maßgeblich.

3. Mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
a) Teilnahmeantrag
b) Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (nur falls einschlägig)
c) Eigenerklärung zur Eignung
d) Beschreibung der Referenzen zwecks Bewerberauswahl
e) Eigenerklärung Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB)
f) Eigenerklärung MiLoG (§ 19 Abs. 3 MiLoG)
g) Eigenerklärung Sanktionen (Art. 5k EU-VO 833/2014)
h) Eignungsleihe - wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (nur falls einschlägig)
i) Eignungsleihe - technische und berufliche Leistungsfähigkeit (nur falls einschlägig)
j) Verantwortlicher Ansprechpartner
k) Nachweis zur Nutzung des Benutzerkontos (falls zutreffend)

4. Mit dem Erstangebot einzureichen (nur durch aufgeforderte Bieter):
a) Erstangebot
b) Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (nur falls einschlägig)
c) Nachweis Unterauftragnehmer (nur falls gefordert)
d) Preisblatt
e) Technisches Konzept der angebotenen Lösung
f) Konzept zur Auftragsorganisation
g) Konzept zur Auftragsorganisation

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Teilnahmeanträgen/ Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

(1.) Soweit die Berufsausübung erlaubnispflichtig ist, müssen Bewerber eine Eigenerklärung darüber abgeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen oder auf andere Weise zur Ausübung des betreffenden Berufs berechtigt sind.
(2.) Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftrags-vergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt.
(3.) Die Erklärung ist im Rahmen des Teilnahmeantrages auf dem Vor-druck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bewerbers]" zu streichen.
(4.) Über die Eigenerklärung hinausgehende Unterlagen werden nur von aussichts-reichen Bewerbern angefordert, § 122 Abs. 3 S. 2 GWB. Dies erfolgt vor dem Übergang in das Verhandlungsverfahren. Soweit die Auftraggeberin entsprechende Unterlagen anfordert, sind diese in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder als entsprechende elektronische Datei) vorzulegen.
(5.) Im Fall von Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied, dessen Berufsausübung erlaubnispflichtig ist, die Eigenerklärung gesondert abzugeben.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

(1.) Bewerber müssen eine Erklärung über ihren Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den Kalenderjahren 2023, 2024 und 2025 abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
(2.) Zum Tätigkeitsbereich des Auftrages zählt ausschließlich die Planung und Errichtung von Umspannwerken bzw. Mittelspannungsschaltanlagen einschließlich Betriebsgebäuden, Schutz-, Steuer-, Leit-, Fernwirk- und Kommunikationstechnik sowie der hierfür erforderlichen Kabel-, Tiefbau- und elektrotechnischen Infrastruktur.
(3.) Mindestanforderung: Der Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in jedem der drei genannten Kalenderjahre jeweils mindestens 20.000.000 Euro betragen haben.
(4.) Für die Angaben zum Jahresumsatz kommt es nicht auf einen formal festgestellten oder geprüften Jahresabschluss an. Maßgeblich sind die vom Bewerber angegebenen Umsätze im jeweiligen Kalenderjahr, unabhängig davon, ob dieses dem Geschäftsjahr entspricht und ob hierfür bereits ein Jahresabschluss vorliegt oder festgestellt wurde.
(5.) Die Erklärung ist im Rahmen des Teilnahmeantrages auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bewerbers]" zu streichen.
(6.) Im Fall von Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.

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Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

(1.) Bewerber müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Datum der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union erbrachten wesentlichen Leistungen vorlegen. Für jede Referenz sind der Auftragsgegenstand, der Auftragswert, der Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt sowie der öffentliche oder private Auftraggeber anzugeben. Darüber hinaus ist ein Ansprechpartner des Auftraggebers mit Namen sowie Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift zu benennen.
(2.) Mindestanforderungen: Es sind mindestens fünf geeignete Referenzen nachzuweisen. Die Referenzen müssen in ihrer Gesamtheit die nachfolgenden Anforderungen a. bis e. erfüllen. Jede angegebene Referenz kann eine, mehrere oder sämtliche der nachstehenden Anforderungen erfüllen:
a. Mindestens eine Referenz muss einen Auftrag betreffen, bei dem der Bewerber als Generalübernehmer oder Generalunternehmer die über-greifende Verantwortung sowohl für die Planung als auch für die schlüsselfertige Errichtung der beauftragten Anlage getragen hat.
b. Mindestens drei Referenzen müssen jeweils die Planung und schlüsselfertige Errichtung einer Schaltanlage mit einer Nennspannung von mindestens 10 kV einschließlich des zugehörigen Betriebsgebäudes oder Schaltanlagengebäudes umfasst haben.
c. Mindestens eine Referenz muss wesentliche Leistungen im Bereich der Sekundärtechnik einer Mittelspannungsanlage umfassen. Hierzu zählen die Projektierung, Parametrierung, Prüfung und Inbetriebnahme der Schutz-, Steuer- und Leittechnik einschließlich der zugehörigen Verriegelungs- und Meldewegfunktionen.
d. Mindestens eine Referenz muss die kabel- und schutztechnische Einbindung einer neu errichteten Schaltanlage in ein bestehendes Mittelspannungsnetz eines Verteilnetzbetreibers umfasst haben, ein-schließlich der Anpassung oder Erweiterung der vorhandenen Schutz-, Leit- und Fernwirktechnik.
e. Mindestens eine Referenz muss die Planung und Errichtung eines Betriebsgebäudes für eine elektrotechnische Anlage (z.B. Umspannwerk, Schaltstation, Netzleitstelle) umfasst haben.
(3.) Die Erklärung ist im Rahmen des Teilnahmeantrages auf dem Vor-druck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bewerbers]" zu streichen.
(4.) Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden (mit dann fortlaufen-der Nummerierung der Referenzen).
(5.) Im Fall von Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderungen erfüllt sind.
(6.) Soweit sich ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Mindestanforderungen nach Ziffer (2) auf Referenzen eines anderen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft stützt, ist dies im Vordruck 03 in den da-für vorgesehenen Feldern eindeutig kenntlich zu machen (z. B. durch den Verweis auf den Vordruck 03 des anderen Mitglieds, das die Mindestanforderungen vollständig erfüllt). Die Angaben müssen insgesamt so aussage-kräftig und vollständig sein, dass die Auftraggeberin ohne Weiteres prüfen kann, ob und durch welches Mitglied die jeweiligen Mindestanforderungen einer Referenz vollständig und kumulativ erfüllt werden.

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Gewichtung (Prozentanteil, genau)
100,00

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen

(1.) Erforderlich ist die Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die dem Bewerber für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung stehen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht.
(2.) Mindestanforderungen: Bewerber müssen nachweisen, dass ihnen für die Ausführung des Auftrags technische Fachkräfte oder technische Stellen zur Verfügung stehen, die die folgenden Fachbereiche abdecken:
a. Objektplanung und Errichtung von Betriebsgebäuden für elektrotechnische Anlagen (einschließlich Tragwerksplanung, technischer Gebäudeausrüstung und Brandschutz)
b. Anlagenplanung von Mittelspannungsschaltanlagen (Systemauslegung, Schaltungskonzepte, Sammelschienen- und Feldkonfiguration)
c. Primärtechnik im Bereich von Mittelspannungsanlagen (Schaltgeräte, Wandler, Sammelschienen, Montage)
d. Sekundärtechnik von Mittelspannungsanlagen (Projektierung, Parametrierung und Prüfung der Schutz-, Steuer-, Leit- und Fernwirktechnik einschließlich Verriegelungs- und Kommunikationssysteme)
e. Kabeltiefbau und Kabelanlagen für Mittelspannungsnetze (Trassenplanung, Verlegung, Konfektionierung und Anschluss von Mittelspannungskabeln einschließlich Muffenmontage und Endverschlussherstellung)
f. Prüfung und Inbetriebnahme von Mittelspannungsanlagen (Primär-, Sekundär- und Kabelprüfungen, Funktionsprüfungen, System- und Gesamtinbetriebnahme einschließlich Leitstellentest)
(3.) Die Erklärung ist im Rahmen des Teilnahmeantrages auf dem Vor-druck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bewerbers]" zu streichen.
(4.) Über die Eigenerklärung hinausgehende Unterlagen werden im Verlauf des Vergabeverfahrens nur von aussichtsreichen Bewerbern angefordert, § 122 Abs. 3 S. 2 GWB. Dies erfolgt vor dem Übergang in das Verhandlungsverfahren. Soweit die Auftraggeberin entsprechende Unterlagen an-fordert, sind diese in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder als entsprechende elektronische Datei) vorzulegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

(1.) Erforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens des Bewerbers.
(2.) Mindestanforderungen:
a. Bewerber müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates zum Qualitätsmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 sowie eines gültigen Zertifikats über ein Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach DIN EN ISO 45001 erbringen.
b. Die Auftraggeberin erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Konnte ein Bewerber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer an-gemessenen Frist einholen, so wird die Auftraggeberin auch andere Unterlagen über gleichwertige Maßnahmen zur Qualitätssicherung an-erkennen, sofern der Bewerber nachweist, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen.
(3.) Die Erklärung ist im Rahmen des Teilnahmeantrages auf dem Vor-druck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bewerbers]" zu streichen.
(4.) Soweit das Zertifikat zum Qualitätsmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 bzw. der DIN EN ISO 45001 vorliegt, reicht diese Angabe zur Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens aus. Eine weitergehende Beschreibung ist dann nicht erforderlich.
(5.) Über die Eigenerklärung hinausgehende Unterlagen werden im Verlauf des Vergabeverfahrens nur von aussichtsreichen Bewerbern angefordert, § 122 Abs. 3 S. 2 GWB. Dies erfolgt vor dem Übergang in das Verhandlungsverfahren. Soweit die Auftraggeberin entsprechende Unterlagen an-fordert, sind diese in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder als entsprechende elektronische Datei) vorzulegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Umweltmanagementmaßnahmen

(1.) Erforderlich ist die Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet.
(2.) Mindestanforderungen:
a. Bewerber müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates zu Umweltmanagementsystemen auf der Grundlage der DIN EN ISO 14001 erbringen.
b. Die Auftraggeberin erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Konnte ein Bewerber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer an-gemessenen Frist einholen, so wird die Auftraggeberin auch andere Unterlagen über gleichwertige Umweltmanagementmaßnahmen anerkennen, sofern der Bewerber nachweist, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen den geforderten Normen entsprechen.
(3.) Die Erklärung ist im Rahmen des Teilnahmeantrages auf dem Vor-druck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bewerbers]" zu streichen.
(4.) Soweit das Zertifikates zu Umweltmanagementsystemen auf der Grundlage der DIN EN ISO 14001 vorliegt, reicht diese Angabe zur Beschreibung der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet, aus. Eine weitergehende Beschreibung ist dann nicht erforderlich.
(5.) Über die Eigenerklärung hinausgehende Unterlagen werden im Verlauf des Vergabeverfahrens nur von aussichtsreichen Bewerbern angefordert, § 122 Abs. 3 S. 2 GWB. Dies erfolgt vor dem Übergang in das Verhandlungsverfahren. Soweit die Auftraggeberin entsprechende Unterlagen an-fordert, sind diese in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder als entsprechende elektronische Datei) vorzulegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

(1.) Erforderlich ist eine Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
(2.) Mindestanforderungen: Bewerber müssen nachweisen, dass ihnen für die Ausführung des Auftrags die nachfolgend genannt Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung kumulativ zur Verfügung stehen:
a. Prüfeinrichtung für die Durchführung von Spannungsprüfungen an Mittelspannungskabelanlagen mit einer Nennspannung von mindestens 10 kV (z.B. VLF-Prüfanlage oder vergleichbar)
b. Sekundärprüfeinrichtung für die Funktions- und Kennlinienprüfung von digitalen Schutzrelais (Relaisprüfsystem)
c. Hochstromprüfeinrichtung oder Prüfstromquelle für die Durchführung von Primärprüfungen an Stromwandlern und Schutzeinrichtungen
d. Mess- und Prüfausrüstung für die Durchführung von Erdungs-, Isolations- und Durchgangsmessungen nach den einschlägigen technischen Regelwerken
e. Spezialwerkzeug und Ausrüstung für die Montage von Mittelspannungskabelmuffen und -endverschlüssen der vorgesehenen Kabeltypen und Spannungsebene
f. Software und Testsystem für die Projektierung, Parametrierung und Prüfung von Schutz- und Leittechnik einschließlich der Möglichkeit zur Simulation von Leitstellenanbindungen
(3.) Die Erklärung ist im Rahmen des Teilnahmeantrages auf dem Vor-druck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bewerbers]" zu streichen.
(4.) Über die Eigenerklärung hinausgehende Unterlagen werden im Verlauf des Vergabeverfahrens nur von aussichtsreichen Bewerbern angefordert, § 122 Abs. 3 S. 2 GWB. Dies erfolgt vor dem Übergang in das Verhandlungsverfahren. Soweit die Auftraggeberin entsprechende Unterlagen an-fordert, sind diese in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder als entsprechende elektronische Datei) vorzulegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Siehe Vertragsbedingungen.

Siehe Vertragsbedingungen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Siehe Vertragsbedingungen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung