Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Werkvertrag über die Erbringung von landschaftsgärtnerischen Arbeiten für die Liegenschaften der Auftraggeberin im Stadtgebiet Ratingen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich im Einzelnen aus dem "Leistungsverzeichnis Landschaftsgärtnerische Arbeiten" nebst Anlagen sowie der GAEB-Datei "Landschaftsgärtnerische Arbeiten.x83".
Die ausgeschriebenen landschaftsgärtnerischen Arbeiten umfassen überwiegend turnusmäßig wiederkehrende Leistungen, die in regelmäßigen Abständen zu erbringen sind. Daneben sind Leistungen auf Abruf vorgesehen. Diese betreffen allgemeine Grünpflegearbeiten sowie Stundenlohnarbeiten und werden lediglich in untergeordnetem Umfang abgerufen.
Das jährlich in Aussicht genommene Auftragsvolumen für die allgemeinen Grünpflegearbeiten der Liegenschaften stellt sich wie folgt dar:
- Entfernen von unerwünschtem Aufwuchs auf Pflasterflächen: 35 Stück
- Mähen von Rasenflächen: 30 Stück
- Zulage für das Mähen von Rasenflächen entlang von Zaunanlagen: 30 Stück
- Entfernen von unerwünschtem Aufwuchs in Pflanzflächen: 20 Stück
- Formschnitt von Gehölzen und Sträuchern: 20 Stück
- Schneiden von Formhecken: 15 Stück
- Profilschnitt: 10 Stück
- Schneiden der Efeu-Flächen und Freihalten von Fassaden: 15 Stück
Das jährlich in Aussicht genommene Auftragsvolumen für Stundenlohnarbeiten beträgt:
- Facharbeiter/ Gärtner: 40 Stunden
- Lkw bis 2,8 Tonnen (ohne Fahrer): 5 Stunden
- Lkw bis 7,5 Tonnen (ohne Fahrer): 5 Stunden
- Buschholzhacker (ohne Bedienung): 1 Stunde
- Freischneider (ohne Bedienung): 5 Stunden
- Motorsäge (ohne Bedienung): 7 Stunden
- Laubsauger bis 10 KW (ohne Bedienung): 5 Stunden
- Aufsitzrasenmäher: 5 Stunden
- Aufsitzkehrmaschine (ohne Bedienung): 1 Stunde
Für sämtliche allgemeinen Grünpflegearbeiten der Liegenschaften werden folgende verbindlichen Höchstabnahmegrenzen pro Jahr festgelegt:
- Entfernen von unerwünschtem Aufwuchs auf Pflasterflächen: 40 Stück
- Mähen von Rasenflächen: 35 Stück
- Zulage für das Mähen von Rasenflächen entlang von Zaunanlagen: 35 Stück
- Entfernen von unerwünschtem Aufwuchs in Pflanzflächen: 25 Stück
- Formschnitt von Gehölzen und Sträuchern: 25 Stück
- Schneiden von Formhecken: 25 Stück
- Profilschnitt: 15 Stück
- Schneiden der Efeu-Flächen und Freihalten von Fassaden: 20 Stück
Für sämtliche Stundenlohnarbeiten werden folgende verbindlichen Höchstabnahmegrenzen pro Jahr festgelegt:
- Facharbeiter/ Gärtner: 60 Stunden
- Lkw bis 2,8 Tonnen (ohne Fahrer): 10 Stunden
- Lkw bis 7,5 Tonnen (ohne Fahrer): 10 Stunden
- Buschholzhacker (ohne Bedienung): 5 Stunden
- Freischneider (ohne Bedienung): 10 Stunden
- Motorsäge (ohne Bedienung): 10 Stunden
- Laubsauger bis 10 KW (ohne Bedienung): 10 Stunden
- Aufsitzrasenmäher: 10 Stunden
- Aufsitzkehrmaschine (ohne Bedienung): 5 Stunden
Es besteht keine Mindestabnahmeverpflichtung der Auftraggeberin.
Der Werkvertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Leistungsbeginn für die vertraglich vorgesehenen Leistungen ist der 15. April 2026. Der Werkvertrag hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren.