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Verfahrensangaben

Werkvertrag über die Erbringung von landschaftsgärtnerischen Arbeiten für die Stad...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
23.02.2026
02.03.2026 12:00 Uhr
02.03.2026 12:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadtwerke Ratingen GmbH
DE 121633539
Sandstr. 36
40878
Ratingen
Deutschland
DEA1C
vergaben@stadtwerke-ratingen.de
+49 2102 48 50

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
DE274720412
44139
Dortmund
Deutschland
DEA52
christian.teuber@bakertilly.de
+49 231 77666-123

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen, c/o Bezirksregierung Münster
DE164242157
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 251 411-0

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

77314000-4
77300000-3
77310000-6
77312000-0
77315000-1
77340000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Werkvertrag über die Erbringung von landschaftsgärtnerischen Arbeiten für die Stadtwerke Ratingen GmbH

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Werkvertrag über die Erbringung von landschaftsgärtnerischen Arbeiten für die Liegenschaften der Auftraggeberin im Stadtgebiet Ratingen.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich im Einzelnen aus dem "Leistungsverzeichnis Landschaftsgärtnerische Arbeiten" nebst Anlagen sowie der GAEB-Datei "Landschaftsgärtnerische Arbeiten.x83".

Die ausgeschriebenen landschaftsgärtnerischen Arbeiten umfassen überwiegend turnusmäßig wiederkehrende Leistungen, die in regelmäßigen Abständen zu erbringen sind. Daneben sind Leistungen auf Abruf vorgesehen. Diese betreffen allgemeine Grünpflegearbeiten sowie Stundenlohnarbeiten und werden lediglich in untergeordnetem Umfang abgerufen.

Das jährlich in Aussicht genommene Auftragsvolumen für die allgemeinen Grünpflegearbeiten der Liegenschaften stellt sich wie folgt dar:

- Entfernen von unerwünschtem Aufwuchs auf Pflasterflächen: 35 Stück
- Mähen von Rasenflächen: 30 Stück
- Zulage für das Mähen von Rasenflächen entlang von Zaunanlagen: 30 Stück
- Entfernen von unerwünschtem Aufwuchs in Pflanzflächen: 20 Stück
- Formschnitt von Gehölzen und Sträuchern: 20 Stück
- Schneiden von Formhecken: 15 Stück
- Profilschnitt: 10 Stück
- Schneiden der Efeu-Flächen und Freihalten von Fassaden: 15 Stück

Das jährlich in Aussicht genommene Auftragsvolumen für Stundenlohnarbeiten beträgt:

- Facharbeiter/ Gärtner: 40 Stunden
- Lkw bis 2,8 Tonnen (ohne Fahrer): 5 Stunden
- Lkw bis 7,5 Tonnen (ohne Fahrer): 5 Stunden
- Buschholzhacker (ohne Bedienung): 1 Stunde
- Freischneider (ohne Bedienung): 5 Stunden
- Motorsäge (ohne Bedienung): 7 Stunden
- Laubsauger bis 10 KW (ohne Bedienung): 5 Stunden
- Aufsitzrasenmäher: 5 Stunden
- Aufsitzkehrmaschine (ohne Bedienung): 1 Stunde

Für sämtliche allgemeinen Grünpflegearbeiten der Liegenschaften werden folgende verbindlichen Höchstabnahmegrenzen pro Jahr festgelegt:

- Entfernen von unerwünschtem Aufwuchs auf Pflasterflächen: 40 Stück
- Mähen von Rasenflächen: 35 Stück
- Zulage für das Mähen von Rasenflächen entlang von Zaunanlagen: 35 Stück
- Entfernen von unerwünschtem Aufwuchs in Pflanzflächen: 25 Stück
- Formschnitt von Gehölzen und Sträuchern: 25 Stück
- Schneiden von Formhecken: 25 Stück
- Profilschnitt: 15 Stück
- Schneiden der Efeu-Flächen und Freihalten von Fassaden: 20 Stück

Für sämtliche Stundenlohnarbeiten werden folgende verbindlichen Höchstabnahmegrenzen pro Jahr festgelegt:

- Facharbeiter/ Gärtner: 60 Stunden
- Lkw bis 2,8 Tonnen (ohne Fahrer): 10 Stunden
- Lkw bis 7,5 Tonnen (ohne Fahrer): 10 Stunden
- Buschholzhacker (ohne Bedienung): 5 Stunden
- Freischneider (ohne Bedienung): 10 Stunden
- Motorsäge (ohne Bedienung): 10 Stunden
- Laubsauger bis 10 KW (ohne Bedienung): 10 Stunden
- Aufsitzrasenmäher: 10 Stunden
- Aufsitzkehrmaschine (ohne Bedienung): 5 Stunden

Es besteht keine Mindestabnahmeverpflichtung der Auftraggeberin.

Der Werkvertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Leistungsbeginn für die vertraglich vorgesehenen Leistungen ist der 15. April 2026. Der Werkvertrag hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
2

Der Werkvertrag verlängert sich jeweils wiederkehrend automatisch um ein weiteres Jahr, soweit er nicht drei Monate vor Ablauf von der Auftraggeberin schriftlich gekündigt wird, höchstens jedoch auf einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren (Höchstlaufzeit).

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Ratingen
Deutschland
DEA1C

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Niedrigster Preis

1. Die erforderlichen Preisangaben sind im ersten Schritt ausschließlich in der von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten GAEB-Datei "Landschaftsgärtnerische Arbeiten.x83" vorzunehmen. Der sich aus der Summe der in der GAEB-Datei aufgeführten Positionen und Titel ergebende Betrag bildet den Netto-Gesamtpreis für ein Vertragsjahr. Sämtliche Preise sind als Netto-Preise anzugeben. Alle abgefragten Werte und Preise sind einheitlich mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) einzutragen.
2. Die sich aus der GAEB-Datei "Landschaftsgärtnerische Arbeiten.x83" ergebenden Netto-Gesamtsummen für ein Vertragsjahr für die Titel
- "Landschaftsgärtnerische Pflege" (= Titel 1),
- "Allgemeine Grünpflegearbeiten Liegenschaften" (= Titel 2) sowie
- "Stundenlohnarbeiten" (= Titel 3)
sind im zweiten Schritt in den Vordruck 08: Preisblatt (nachfolgend auch "Preisblatt") in Spalte B, Zeilen 12 bis 14 zu übertragen. Diese Netto-Gesamtsummen müssen vollständig und rechnerisch identisch mit den jeweils in der GAEB-Datei "Landschaftsgärtnerische Arbeiten.x83" ausgewiesenen Titelsummen sein. Das Preisblatt errechnet hieraus (in Spalte D, Zeile 37) automatisch den Brutto-Gesamtpreis für den gesamten Vertragszeitraum einschließlich sämtlicher Verlängerungsoptionen (insgesamt 4 Vertragsjahre). Dieser Brutto-Gesamtpreis stellt den Angebotsvergleichspreis dar.
3. Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen der GAEB-Datei "Landschaftsgärtnerische Arbeiten.x83" und des Vordrucks 08: Preisblatt sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren.
4. Für die Wertung des Angebotspreises ist ausschließlich der in dem Vordruck 08: Preisblatt in Spalte D, Zeile 37 angegebene Brutto-Gesamtpreis für 4 Vertragsjahre maßgeblich. Der Bieter mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält die Höchstpunktzahl von 60 Punkten. Alle weiteren Angebote werden im Verhältnis zum niedrigsten Preis wie folgt bewertet: 60 Punkte multipliziert mit dem niedrigsten angebotenen Brutto-Gesamtpreis dividiert durch den Brutto-Gesamtpreis des jeweils betrachteten Bieters.

Gewichtung
60,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität

1. Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 2: Qualität ist von jedem Bieter ein Konzept vorzulegen. Dafür ist der Vordruck 09: Qualitätskonzept zu verwenden. Der Vordruck 09 darf einschließlich der Voreintragungen der Auftraggeberin maximal 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 10 Seiten berücksichtigt.
2. Die abgefragten Angaben sind im Vordruck 09 in der dafür vorgesehenen Tabelle direkt in das unter der Tabellenüberschrift vorgesehene Feld einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Dokumente vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht.
3. Angaben außerhalb des Vordrucks bleiben bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums außer Betracht.
4. Die Konzepte müssen als Word-Datei vorgelegt werden, damit sie im Hinblick auf die Einhaltung des vorgegebenen Formates überprüfbar sind.
5. Im Vordruck 09 darzulegen ist die im Hinblick auf den Gegenstand des ausgeschriebenen Werkvertrages relevante Erfahrung (= Berufspraxis) der eingesetzten Mitarbeitenden im Bereich individueller Pflegemaßnahmen von Pflanzen und Bäumen.
6. Insoweit gilt die folgende Bewertungsmethode:
10,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
07,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
05,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
02,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
00,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
7. Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Zuschlagskriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die Auftraggeberin die folgende Formel an: Maximal für das Zuschlagskriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.
8. Für das Qualitätskonzept sind mindestens 2,5 Bewertungspunkte zu erreichen. Wird dieser Schwellenwert bei einem Bieter nicht erreicht, kann das Angebot insgesamt nicht berücksichtigt werden.

Gewichtung
40,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

1. Bestandteile des Werkvertrages sind in der nachfolgenden Rang- und Reihenfolge:
a) der Text des Vertrages
b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der Auftraggeberin im Vergabeverfahren
c) Anlage 02: Leistungsverzeichnis Landschaftsgärtnerische Arbeiten (nebst Anlagen)
d) Anlage 03: GAEB-Datei "Landschaftsgärtnerische Arbeiten.x83"
e) Anlage 04: Preisblatt (= Vordruck 08)
f) Anlage 05: Stundenkalkulationsblatt/ -blätter der Auftragnehmerin (= Vordruck/-e 08a)
g) Anlage 06: Verantwortlicher Ansprechpartner (= Vordruck 06)
h) Anlage 07: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02)
i) Anlage 08: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (= Vordrucke 05 und 05a, zusammen auch Anlagenkonvolut 08 genannt) - soweit relevant -
j) Anlage 09: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe, Nachweis Unterauftragnehmer (= Vordrucke 07 und 07a, zusammen auch Anlagenkonvolut 09 genannt) - soweit relevant -
k) Anlage 10: Qualitätskonzept der Auftragnehmerin (= Vordruck 09)
l) Anlage 11: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B)
m) Anlage 12: Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landes NRW (ZVB - NRW) (= Formular 512_EU)
n) Anlage 13: Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) (= Formular 513_EU)

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin finden keine Anwendung.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y22M42A

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Die Weitergabe von Teilen des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen ist gemäß § 36 VgV zulässig. Ein Unterauftrag im Sinne dieses Vergabeverfahrens liegt vor, wenn ein anderes Unternehmen (auch: Freelancer) einen Teil der ausgeschriebenen Leistung im eigenen Namen, mit eigenem Personal und in eigener Verantwortung für den Bieter ausführt, ohne selbst Vertragspartner der Auftraggeberin zu werden. Jeder Bieter hat bereits mit dem Angebot die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Soweit zumutbar, sind auch die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Hierfür ist der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (VHB 533a EU) zu verwenden. Die Auftraggeberin kann von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die verbindliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie den Nachweis darüber verlangen, dass dem Bieter die zur Auftragsausführung erforderlichen Ressourcen dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen. Für diesen Nachweis ist der Vordruck 07a: Nachweis Unterauftragnehmer (VHB 533b EU) zu verwenden. Sofern bereits der Vordruck 534a EU: Erklärung Eignungsleihe vorgelegt wurde, kann die Vorlage des Vordrucks 07a entfallen. Beruft sich ein Bieter gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zur Erfüllung von Eignungskriterien, ist bereits mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die betreffenden Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (VHB 534b EU) zu verwenden. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (VHB 534a EU) zu verwenden. Die Auftraggeberin behält sich vor, ergänzende Nachweise oder Erklärungen zum Nachweis der tatsächlichen Verfügbarkeit der Kapazitäten zu verlangen. Die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern oder die Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen im Wege der Eignungsleihe berührt nicht die alleinige vertragliche Verantwortlichkeit des Bieters gegenüber der Auftraggeberin. Für sämtliche Unterauftragnehmer - unabhängig von der Stufe der Leistungserbringung - gelten die Vorgaben des § 128 Abs. 1 GWB. Die Bieter haben sicherzustellen, dass auch sämtliche Unterauftragnehmer, die an der Ausführung des Auftrags mitwirken, die geltenden umweltbezogenen, sozialen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten, die auf Unionsrecht, nationalem Recht, in Tarifverträgen oder in Rechts- und Verwaltungsvorschriften beruhen. Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Vorschriften trifft Unterauftragnehmer in gleicher Weise wie den Hauptauftragnehmer. Die Auftraggeberin überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die Auftraggeberin kann dem Bieter dafür eine Frist setzen.

2. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Ausschlussgründe gemäß Vordruck 04: Eigenerklärung Ausschlussgründe (VHB 521 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund nach § 19 Absatz 3 MiLoG vorliegt, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Mindestlohngesetz gemäß Vordruck 04a: Eigenerklärung Mindestlohngesetz (VHB 522) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). Zum Nachweis, dass keine Sanktionstatbestände nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Sanktionen gemäß Vordruck 04b: Eigenerklärung Sanktionen (VHB 523 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln).

3. Die Auftraggeberin verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) sowie allen weiteren einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung. Im Falle von Abweichungen/Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind in einem solchen Fall im Lichte der geltenden Rechtsvorschriften auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen dienen der Orientierung und enthalten arbeitserleichternde Hinweise sowie ausgestaltende Vorgaben. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit. Sie ersetzen nicht die eigenverantwortliche Kenntnis und Beachtung der maßgeblichen vergaberechtlichen Bestimmungen. Bei inhaltlichen Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der Auftragsbekanntmachung und den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die jeweils zuletzt veröffentlichte Fassung der Auftragsbekanntmachung maßgeblich.

4. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Angebotsvordruck (= Vordruck 01) - beizufügen durch alle Bieter
b) Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (nur falls einschlägig) (= Vordruck 02) - beizufügen durch Bietergemeinschaften
c) Eigenerklärung zur Eignung (Umsatz, Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, Referenzen, jahresdurchschnittlich Beschäftigte, Ausstattung Bieterunternehmen) (= Vordruck 03) - beizufügen durch alle Bieter (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln)
d) Eigenerklärung Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB) (= Vordruck 04) - beizufügen durch alle Bieter (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln)
e) Eigenerklärung MiLoG (§ 19 Abs. 3 MiLoG) (= Vordruck 04a) - beizufügen durch alle Bieter (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln)
f) Eigenerklärung Sanktionen (Art. 5k EU-VO 833/2014) (= Vordruck 04b) - beizufügen durch alle Bieter (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln)
g) Eignungsleihe - wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (nur falls einschlägig) (= Vordruck 05) - falls zutreffend
h) Eignungsleihe - technische und berufliche Leistungsfähigkeit (nur falls einschlägig) (= Vordruck 05a) - falls zutreffend
i) Verantwortlicher Ansprechpartner (= Vordruck 06) - beizufügen durch alle Bieter
j) Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (nur falls einschlägig) (= Vordruck 07) - falls zutreffend
k) Nachweis Unterauftragnehmer (nur falls gefordert) (= Vordruck 07a) - falls zutreffend
l) Preisblatt (= Vordruck 08) - beizufügen durch alle Bieter
m) GAEB-Datei "Landschaftsgärtnerische Arbeiten.x83" - beizufügen durch alle Bieter
n) Stundenkalkulationsblatt (= Vordruck 08a) - beizufügen durch alle Bieter
o) Qualitätskonzept (= Vordruck 09) - beizufügen durch alle Bieter
p) Nachweis der erlaubten Berufsausübung (falls einschlägig) - falls zutreffend

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

1. Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
2. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt.
3. Im Fall von Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu führen, dessen Beruf erlaubnispflichtig ist.
4. Der Nachweis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Angebots in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder Datei) vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

1. Bieter müssen eine Erklärung über ihren Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (landschaftsgärtnerische Arbeiten) in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
2. Mindestanforderung: Der Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in jedem der drei genannten Geschäftsjahre jeweils mindestens 500.000 Euro betragen haben.
3. Geschäftsjahre, für die Umsätze angegeben werden, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Das laufende Geschäftsjahr zählt nicht dazu. Es ist unerheblich, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht oder ob ein Jahresabschluss vorliegt.
4. Die Erklärung ist im Rahmen des Angebots jeweils auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt.
5. Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

1. Bieter müssen den gültigen Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages (Landschaftsgärtnerische Arbeiten) vorlegen.
2. Der Versicherungsnachweis ist im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei des Versicherers oder des betreuenden Versicherungsdienstleisters/ -maklers zu erbringen. § 50 VgV bleibt unberührt.
3. Mindestanforderung: Die Versicherung muss die folgenden Mindestdeckungssummen pro Schadensfall vorsehen:

Personen- und Sachschäden: 2.500.000 Euro

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

1. Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 29.01.2023 bis zum 28.01.2026 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber) zu benennen.
2. Mindestanforderungen:
Mindestens 3 geeignete Referenzen über landschaftsgärtnerische Arbeiten mit jeweils folgenden Anforderungen (kumulativ):
a.) Erbringung folgender Tätigkeiten für den Referenzgeber:
(1.) Rasenpflege
(2.) Gehölzpflege
(3.) Pflanzflächenpflege
b.) für einen Zeitraum von durchgängig mindestens zwölf Monaten im Zeitraum vom 29.01.2023 bis zum 28.01.2026
c.) und einem Umsatzvolumen in Höhe von mindestens 40.000 Euro netto mit der angegebenen Referenz im Zeitraum vom 29.01.2023 bis zum 28.01.2026
3. Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck einzutragen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht.
4. Die Referenzangaben sind im Rahmen des Angebots durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden.
5. Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderungen erfüllt sind.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

1. Bieter müssen eine Erklärung abgeben, aus der ihre durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren (2023, 2024 und 2025) ersichtlich ist.
2. Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt.
3. Mindestanforderung:
Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl muss in den Jahren 2023, 2024 und 2025 pro Jahr mindestens fünf Vollzeitäquivalente betragen haben.

Eignungskriterium

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

1. Bieter müssen eine Erklärung abgeben, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung ihr Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
2. Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt.
3. Mindestanforderungen:
Die Erklärung muss mindestens die folgende Ausstattung im eigenen Bestand umfassen:
a.) 1 Aufsitzrasenmäher mit Auffang- bzw. Absaugvorrichtung (max. Gewicht ohne Anbaugeräte: 1 t)
b.) 2 Ladefahrzeuge oder Anhänger mit einer Nutzlast ab 2,0 t
c.) 1 Kehrsaugmaschine oder Arbeitsmaschine mit Kehrbesen und Auffangwanne
d.) 1 Arbeitsmaschine mit Wildkrautbürste
e.) 2 gewerblich zugelassene Freischneider mit Doppelhandgriff
f.) 2 gewerblich zugelassene Laubgebläse mit mindestens 60 cm³ Hubraum
g.) 2 gewerblich zugelassene Heckenscheren
h.) 1 gewerblich zugelassene Motorkettensäge

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Siehe Vertragsunterlagen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung