Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung einer Mathematik-Lernplattform
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
27.10.2025
03.11.2025 12:00 Uhr
24.11.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

HA Hessen Agentur GmbH
DE 237911160
Mainzer Str. 118
65189
Wiesbaden
Deutschland
DE714
Beschaffung@Hessen-Agentur.de
+49 611 9501780

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Landesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
DE274720412
Saarlandstraße 23
44139
Dortmund
Deutschland
DEA52
Dr. Christian Teuber
christian.teuber@bakertilly.de
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
DE 113 823 665
Luisenplatz 2
64283
Darmstadt
Deutschland
DE711
vergabekammer@rpda.hessen.de
+49 6151 12 6603

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48190000-6
80420000-4
72212000-4
48000000-8
72260000-5
72200000-7
72263000-6
72261000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung einer Mathematik-Lernplattform

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss einer EVB-IT-Rahmenvereinbarung über Cloudleistungen zur Bereitstellung einer Mathematik-Lernplattform. Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist neben der Bereitstellung der Lernplattform auch die Erbringung begleitender Dienstleistungen (Personentage, nachfolgend: PT). Hierzu zählen insbesondere die Analyse der Nutzung und des Nutzerverhaltens, die Durchführung von Evaluierungen, die Umsetzung von allgemeinen sowie hessenspezifischen Anpassungen, die Durchführung von Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz und Reichweite bei den Nutzerinnen und Nutzern sowie die fortlaufende Optimierung und Weiterentwicklung der Plattform.

Die Rahmenvereinbarung wird von der HA Hessen Agentur GmbH im Auftrag des Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (HMKB) durchgeführt.

Die Mathematik-Lernplattform dient der individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern (nachfolgend: SuS) und der Entlastung von Lehrkräften (nachfolgend: LK). Sie stellt passgenaue digitale Lernimpulse bereit, ermöglicht differenziertes Arbeiten, macht Lernfortschritte transparent, schafft Freiräume für gezielte Förderung in Kleingruppen und unterstützt die datengestützte Unterrichtsentwicklung. Die Pilotphase beginnt an Startchancenschulen und umfasst den Einsatz ab Klasse vier bis zum Ende der Schulzeit; eine Nutzung ab Klasse drei ist möglich.

Die Rahmenvereinbarung beginnt am 1. März 2026. Das Go-Live der Mathematik-Lernplattform erfolgt am 11. April 2026. Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.07.2027Diese Laufzeit verlängert sich jeweils automatisch bis zum 31.07.2028, bis zum 31.07.2029 und bis zum 31.01.2030 (nachfolgend: Höchstlaufzeit), soweit der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung nicht jeweils mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Die ordentliche Kündigung der Rahmenvereinbarung durch die Auftragnehmerin ist ausgeschlossen.

Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen beträgt 456.000 Schulhalbjahreslizenzen und 500 Personentage (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung unter Ansatz aller möglichen Laufzeitverlängerungen der Rahmenvereinbarung). Diese können verteilen sich geschätzt wie folgt:

Schulhalbjahr 1 (01.02.2026 bis 31.07.2026) 38.000 SuS 320 LK 100 PT
Schuljahr 2 (01.08.2026 bis 31.07.2027) 38.000 SuS 320 LK 100 PT
Schuljahr 3 (01.08.2027 bis 31.07.2028) 54.000 SuS 450 LK 100 PT
Schuljahr 4 (01.08.2028 bis 31.07.2029) 78.000 SuS 650 LK 100 PT
Schulhalbjahr 5 (01.08.2029 bis 31.01.2030) 78.000 SuS 650 LK 100 PT

Es wird eine Höchstabnahmegrenze von 650.000 Schulhalbjahreslizenzen (SuS und LK) sowie 600 Personentagen festgelegt. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Wirkung, sobald diese Höchstabnahmegrenze erreicht ist oder die Höchstlaufzeit endet. Eine Mindestabnahmeverpflichtung des Auftraggebers besteht nicht.

Die auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abgerufenen Lizenzen gelten jeweils nur für den abgerufenen Zeitraum. Wird ein Schulhalbjahr abgerufen, umfasst die Laufzeit eine Schulhalbjahreslizenz (sechs Monate). Wird ein ganzes Schuljahr abgerufen, umfasst die Laufzeit zwei Schulhalbjahreslizenzen (zwölf Monate). Damit entsteht je nach Abruf entweder eine Lizenz für ein halbes Jahr oder zwei Lizenzen für ein ganzes Jahr.

Endet die Rahmenvereinbarung - gleich aus welchem Grund und unabhängig vom Erreichen der Höchstabnahmemenge - vor Ablauf der jeweils geltenden Laufzeit, so enden automatisch auch alle auf ihrer Grundlage abgerufenen Einzellizenzen mit Wirksamwerden der Beendigung. Ein Anspruch der Auftragnehmerin auf Fortführung oder Ersatz der Einzellizenzen über das Ende der Rahmenvereinbarung hinaus besteht nicht.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.03.2026
31.07.2027

Diese Laufzeit verlängert sich jeweils automatisch bis zum 31.07.2028, bis zum 31.07.2029 und bis zum 31.01.2030 (nachfolgend: Höchstlaufzeit), soweit der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung nicht jeweils mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt.

3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Mainzer Str. 118
65189
Wiesbaden
Deutschland
DE714

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Niedrigster Preis

(1.) Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt zu verwenden. Alle Preise sind einheitlich netto in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben.
(2.) Einheitliche Kalkulationsgrundlage bilden die von dem Auftraggeber im Vordruck 08 angegebenen Mengenangaben.
(3.) Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Vordrucks 08 sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren.
(4.) Der Vordruck 08 errechnet auf der Grundlage der einzutragenden Netto-Einzelpreise einen Netto-Gesamtpreis. Hiervon ausgehend errechnet der Vordruck 08 (nach händischer Eingabe der Mehrwertsteuer durch den Bieter) automatisch den Brutto-Gesamtpreis (= Angebotsvergleichspreis).
(5.) Der Bieter mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält die Höchstpunktzahl von 30 Punkten. Alle weiteren Angebote werden im Verhältnis zum niedrigsten Preis wie folgt bewertet: 30 Punkte multipliziert mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis dividiert durch den bieterseits angebotenen Brutto-Gesamtpreis.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Anforderungskatalog

(1.) Für die Bearbeitung des Anforderungskataloges ist der Vordruck 09: Anforderungskatalog zu verwenden. Alle im Anforderungskatalog zu bearbeiteten Felder (orange unterlegt) sind zu befüllen; dabei sind die jeweiligen Bearbeitungshinweise in der Spaltenüberschrift zu beachten.
(2.) Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Vordrucks 09 sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren.
(3.) Muss-Anforderungen sind bieterseits zu erfüllen. Sofern eine Muss-Anforderung nicht erfüllt wird, führt dies zum Bieterausschluss.
(4.) Der Vordruck 09 errechnet auf der Grundlage der einzutragenden Erfüllungsgrade bei den Soll-Anforderungen die jeweils erreichte Punktzahl. Die Summe der erreichten Punkte dient dem Angebotsvergleich.
(5.) Der Bieter mit der höchsten Punktewertung im Anforderungskatalog erhält die Höchstpunktzahl von 35 Punkten. Alle weiteren Angebote werden im Verhältnis zur höchsten erreichten Punktewertung wie folgt bewertet: 35 Punkte multipliziert mit der erreichten Punktewertung des jeweiligen Bieters dividiert durch die höchste im Verfahren erreichte Punktewertung.

Gewichtung
35,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualitätskonzept

(1.) Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 3: Qualitätskonzept ist von jedem Bieter ein Konzept vorzulegen. Dafür ist der Vordruck 10: Qualitätskonzept zu verwenden. Der Vordruck 10 darf einschließlich Voreintragungen des Auftraggebers maximal 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 10 Seiten berücksichtigt. Das Konzept ist im Word-Format vorzulegen (kein pdf).
(2.) Die abgefragten Angaben sind im Vordruck 10 jeweils direkt in das für das jeweils maßgebliche Unterkriterium vorgesehene Feld einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Angaben vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht.
(3.) In dem Konzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet:

o Zielgruppenorientiertheit der angebotenen Lösung (10 %): Bewertet wird, ob die angebotene Lösung eine schlüssige, auf die Zielgruppen (SuS und Lehrkräfte) abgestimmte Grundlage, die auf nachvollziehbaren Analysen und realistischen Annahmen beruht, erkennen lässt.
o Nutzerfreundlichkeit der angebotenen Lösung (15 %): Bewertet wird die Einfachheit, Nachvollziehbarkeit und Praxistauglichkeit der Nutzerführung der angebotenen Lösung für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte.
o Kommunikation (5 %): Bewertet wird, inwieweit geeignete Maßnahmen vorgesehen sind, um die Zielgruppen in Hessen zu erreichen und die Nutzung zu fördern.
o Projektmanagement (5 %): Bewertet wird, wie das Projekt strukturiert und effizient unter Einhaltung der gebotenen Kommunikation mit dem Auftraggeber gesteuert wird.
o Zeitplan (5 %): Bewertet wird die Realisierbarkeit und Nachvollziehbarkeit des Zeitplans für Einführung und Umsetzung des Projekts; dieser ist verbindlich darzulegen.

Das Konzept zum Zuschlagskriterium 3: Qualitätskonzept wird zu jedem Unterkriterium gesondert nach dem folgenden Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden.

10,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
07,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
05,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
02,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
00,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.

Gewichtung
35,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Vertragsbestandteile sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge:
01 Antworten und Klarstellungen des Auftraggebers auf Bieterfragen
02 Leistungsbeschreibung
03 Kriterienkatalog für Cloudleistungen
04 Qualitätskonzept des Auftragnehmers
05 Preisblatt
06 Anforderungskatalog
07 Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) inklusive der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM)
08 Besondere Vertragsbedingungen (BVB) der staatlichen Behörden, Betriebe und Anstalten im Lande Hessen für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
09 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
10 EVB-IT Cloud-AGB
11 Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y225WJV

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1.
a) Der Auftraggeber verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) in jeweils aktueller Fassung sowie darüber hinaus allen einschlägigen weiteren Bundes- bzw. Landesgesetzen.
b) Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen zwischen den Vergabeunterlagen und den gesetzlichen Regelungen sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensvorschriften maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind in einem solchen Fall im Lichte der geltenden Rechtsvorschriften auszulegen.
c) Die Bewerbungsbedingungen dienen der Orientierung und enthalten arbeitserleichternde Hinweise sowie ausgestaltende Vorgaben. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit. Sie ersetzen nicht die eigenverantwortliche Kenntnis und Beachtung der maßgeblichen vergaberechtlichen Bestimmungen.
d) Bei inhaltlichen Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der Auftragsbekanntmachung und den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die jeweils zuletzt veröffentlichte Fassung der Auftragsbekanntmachung maßgeblich.

2
a) Die Weitergabe von Teilen des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen ist gemäß § 36 VgV zulässig.
b) Ein Unterauftrag im Sinne dieses Vergabeverfahrens liegt vor, wenn ein anderes Unternehmen (auch: Freelancer) einen Teil der ausgeschriebenen Leistung im eigenen Namen, mit eigenem Personal und in eigener Verantwortung für den Bewerber/ Bieter ausführt, ohne selbst Vertragspartner des Auftraggebers zu werden.
c) Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV hat jeder Bieter bereits mit dem Angebot die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Soweit zumutbar, sind auch die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Hierfür ist der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (VHB 533a EU) zu verwenden.
d) Der Auftraggeber kann gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die verbindliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie gemäß § 47 VgV den Nachweis darüber verlangen, dass dem Bieter die zur Auftragsausführung erforderlichen Ressourcen dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen. Für diesen Nachweis ist der Vordruck 07a: Nachweis Unterauftragnehmer (VHB 533b EU) zu verwenden. Sofern bereits der Vordruck 534a EU: Erklärung Eignungsleihe vorgelegt wurde, kann die Vorlage des Vordrucks 07a entfallen.
e) Beruft sich ein Bieter gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zur Erfüllung von Eignungskriterien, ist bereits mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die betreffenden Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen.
f) Bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist hierfür der Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (VHB 534b EU) zu verwenden. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (VHB 534a EU) zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 VgV vor, ergänzende Nachweise oder Erklärungen zum Nachweis der tatsächlichen Verfügbarkeit der Kapazitäten zu verlangen.
g) Die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern oder die Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen im Wege der Eignungsleihe berührt nicht die alleinige vertragliche Verantwortlichkeit des Bieters gegenüber dem Auftraggeber.
h) Für sämtliche Unterauftragnehmer - unabhängig von der Stufe der Leistungserbringung - gelten die Vorgaben des § 128 Abs. 1 GWB. Die Bieter haben sicherzustellen, dass auch sämtliche Unterauftragnehmer, die an der Ausführung des Auftrags mitwirken, die geltenden umweltbezogenen, sozialen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten, die auf Unionsrecht, nationalem Recht, in Tarifverträgen oder in Rechts- und Verwaltungsvorschriften beruhen. Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Vorschriften trifft Unterauftragnehmer in gleicher Weise wie den Hauptauftragnehmer.
i) Der Auftraggeber überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bieter dafür eine Frist setzen.

3.
a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Ausschlussgründe gemäß Vordruck 04: Eigenerklärung Ausschlussgründe (VHB 521 EU) abzugeben (bei Bewerbergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln).
b) Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund nach § 19 Absatz 3 MiLoG vorliegt, ist von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Mindestlohngesetz gemäß Vordruck 04a: Eigenerklärung Mindestlohngesetz (VHB 522) abzugeben (bei Bewerbergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln).
c) Zum Nachweis, dass keine Sanktionstatbestände nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorliegen, ist von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Sanktionen gemäß Vordruck 04b: Eigenerklärung Sanktionen (VHB 523 EU) abzugeben (bei Bewerbergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln).

4.
a) Es werden mindestens drei und höchstens fünf Bewerber zur Erstangebotsabgabe aufgefordert, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen.
b) Die von dem Auftraggeber vorgesehenen objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber lauten: Referenzen.
c) Jede auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung angegebene Referenz, die die vorgegebenen Mindestbedingungen erfüllt, wird anhand Ihrer Referenzerläuterungen auf dem Vordruck 03a: Referenzbeschreibung nach ihrer Vergleichbarkeit mit dem vorliegend ausgeschriebenen Auftrag einzeln bewertet. Auch Ihre Angaben auf dem Vordruck 03a bedürfen zu diesem Zweck einer ausführlichen Erläuterung; sie haben jeweils referenzbezogen zu sein. Soweit ein Bewerber mehr Referenzen erläutern will als der Vordruck 03a hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck 03a vervielfältigt eingereicht werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen).

Die Vergleichbarkeit bemisst sich anhand der inhaltlichen Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand im Hinblick auf die folgenden zwei Unterkriterien (Angabe jeweils mit Gewichtung):
(1.) Curriculare Vollständigkeit (50 %)
(2.) Lehrkräfteentlastung (50 %)

Die insoweit bestehenden Anforderungen werden für jedes Unterkriterium jeweils wie folgt präzisiert:

(1.) Curriculare Vollständigkeit (50 %): Bewertet wird, in welchem Umfang die Referenz im Fach Mathematik über die zwingend nachzuweisende Abdeckung Kerncurrriculum / Bildungsstandard Mathematik der Klassenstufen 5 bis 10 hinausgeht. Je breiter und durchgängiger die curriculare Abdeckung über die zwingend nachzuweisende Abdeckung ist, desto höher ist die Vergleichbarkeit mit dem ausgeschriebenen Auftrag.
(2.) Lehrkräfteentlastung (50 %): Bewertet wird, in welchem Umfang die Referenz über die zwingend geforderte Bereitstellung automatisierter Diagnose-, Korrektur- und Zuweisungsfunktionen hinausgeht. Positiv berücksichtigt werden Referenzen, die nachweislich zusätzliche Funktionen zur messbaren Entlastung von Lehrkräften im Unterrichtsalltag bieten.

Jede angegebene Referenz wird für jedes Unterkriterium jeweils einzeln anhand der folgenden Methode bewertet, wobei die Bewertung als solche und in Relation zu den Referenzangaben der Mitbewerber erfolgt:

10,00 Punkte Die Referenz trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
07,50 Punkte Die Referenz trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
05,00 Punkte Die Referenz trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
02,50 Punkte Die Referenz trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
00,00 Punkte Die Referenz trägt den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.

Die pro Unterkriterium erreichten Punkte werden für jede Referenz unter Berücksichtigung der vorgegebenen Gewichtung addiert; die Summe wird entsprechend der vorgegebenen Gewichtung gewichtet. Bei der Bewerberauswahl berücksichtigt werden jeweils nur die drei Referenzen mit den in Summe jeweils höchsten erreichten Punktzahlen. Die Punktzahlen dieser drei Referenzen werden zu einer Gesamtsumme addiert. Anhand der sich ergebenden Summen wird eine Bewerberrangfolge gebildet. Die Bewerber auf den Rängen 1 bis 5 werden zur Angebotsabgabe aufgefordert, sofern nicht (sonstige) Gründe des Vergaberechts entgegenstehen. Sind die Bewerber auf den Rängen 5 und 6 punktgleich, erhält auch der Bewerber auf Rang 6 eine Aufforderung zur Angebotsabgabe, sofern nicht (sonstige) Gründe des Vergaberechts entgegenstehen. Entsprechendes gilt im Hinblick auf Rang 7. Sind auch die Ränge 8 usw. punktgleich mit Rang 5, werden ebenfalls (nur) die Bewerber auf den ersten 5 Rängen berücksichtigt; in diesem Falle entscheidet unter den betroffenen punktgleichen Bewerbern das Los.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Teilnahmeanträgen/ Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

(1.) Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bewerber/ Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
(2.) Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt.
(3.) Im Fall von Bewerber-/ Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu führen, dessen Beruf erlaubnispflichtig ist.
(4.) Der Nachweis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Teilnahmeantrags/ Angebots in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder Datei) vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

(1.) Bewerber müssen eine Erklärung über ihren Netto-Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
(2.) Mindestanforderung: Der Gesamtumsatz muss in jedem der drei genannten Geschäftsjahre mindestens 3.000.000 Euro netto betragen haben.
(3.) Geschäftsjahre, für die Umsätze angegeben werden, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Das laufende Geschäftsjahr zählt nicht dazu. Es ist unerheblich, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht oder ob ein Jahresabschluss vorliegt.
(4.) Die Erklärung ist im Rahmen des Angebots jeweils auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt.
(5.) Im Fall von Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Der Auftraggeber prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 02.10.2022 bis zum 01.10.2025 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber) zu benennen.
(1.) Mindestanforderungen:
Mindestens zwei geeignete Referenzen, die folgende Mindestanforderungen erfüllen:
(a.) Lieferung, Einrichtung und Bereitstellung einer digitalen Lernplattform (Cloud-basiert) mit Schwerpunkt auf Mathematik
(b.) Einsatz der Lernplattform in einem ununterbrochenen Produktivbetrieb über mindestens sechs Monate im Zeitraum vom 02.10.2022 bis zum 01.10.2025.
(c.) Nachweis, dass die Lernplattform:
i. Inhalte der Jahrgangsstufen 4-13 in Deutschland weitgehend abdeckt (zwingend nachzuweisen: Abdeckung Kerncurrriculum / Bildungsstandard Mathematik Klasse 5-10).
ii. individuelle Rückmeldungen auf Lösungsebene einschließlich der Erkennung und Adressierung typischer Fehlermuster ermöglicht,
iii. über automatisierte Funktionen zur Unterstützung der Lehrkräfte (zwingend nachzuweisen: automatisierte Lernstandsanalysen und Korrekturfunktionen) verfügt, und
iv. eine differenzierte Aufgabensteuerung nach Schwierigkeitsgraden ermöglicht.
(d.) Nachweis, dass die Referenz
i. datenschutzkonform nach EU DSGVO, BDSG
ii. vollständig deutschsprachig ist und
iii. eine Unterstützung der Barrierefreiheit im schulischen Einsatz bietet.
(e.) Dokumentierte Nutzung durch mindestens 50.000 aktive Nutzerinnen und Nutzer pro Jahr im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023 u. 2024)
(2.) Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck einzutragen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht.
(3.) Die Referenzangaben sind im Rahmen des Angebots durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
(4.) Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Der Auftraggeber prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderungen erfüllt sind.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
100,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Siehe Vertragsbedingungen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung