Druckdienstleistungen für das IHKmagazin
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
25.08.2025
01.09.2025 12:00 Uhr
01.09.2025 12:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Industrie- und Handelskammer Aachen
DE 225317622
Theaterstraße 6 - 10
52062
Aachen
Deutschland
DEA2D
info@aachen.ihk.de
+49 241 4460-0

Angaben zum Auftraggeber

Organisation mit besonderen oder ausschließlichen Rechten
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
DE274720412
44139
Dortmund
Deutschland
DEA52
christian.teuber@bakertilly.de
+49 231 77666-123
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Landgericht Aachen
053340002002-04004-14
Adalbertsteinweg 92
52070
Aachen
Deutschland
DEA2D
0241 9425-0
0241 9425-80000

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79810000-5
79800000-2
79000000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Druckdienstleistungen für das IHKmagazin

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über den Druck und die Herstellung des IHKmagazins der IHK Aachen (FSC-Zertifikat oder gleichwertig, vierfarbig nach Euroscala, Klebebindung, dreiseitig beschnitten, Format: 21 cm x 28 cm) durch einen externen Dienstleister nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Der Dienstleister erhält von der IHK Aachen pro Ausgabe zu diesem Zweck eine druckfähige Datei mit dem redaktionell und graphisch finalisierten IHKmagazin.

Für den Druck des IHKmagazins gelten folgende in Aussicht genommenen Auftragsvolumina und Höchstabnahmegrenzen:

Unverbindlich geschätzte Kalkulationsmengen:

Auftragsvolumen: 480.000 EUR (netto, bezogen auf die Höchstlaufzeit)
Erscheinungen: 6 Ausgaben pro Jahr (in ungeraden Monaten)
Auflage: 30.300 Exemplare pro Ausgabe
Umfang: 72 Seiten Inhalt zzgl. 4 Seiten Umschlag

Verbindliche Höchstabnahmegrenzen:

Auftragsvolumen: 500.000 EUR (netto, bezogen auf die Höchstlaufzeit)
Erscheinungen: 6 Ausgaben pro Jahr (in ungeraden Monaten)
Auflage: 35.000 Exemplare pro Ausgabe
Umfang: 80 Seiten Inhalt zzgl. 4 Seiten Umschlag

Eine (Mindest-)Abnahmeverpflichtung der IHK Aachen besteht nicht.

Darüber hinaus sind Beilagen in das zu druckende IHKmagazin einzulegen.

Für das Einlegen von Beilagen in das IHKmagazin gelten folgende in Aussicht genommenen Auftragsvolumina und Höchstabnahmegrenzen:

Unverbindlich geschätzte Kalkulationsmengen:

Erscheinungen: 6 Ausgaben pro Jahr (in ungeraden Monaten)
Auflage: 30.300 Exemplare pro Ausgabe
Höchstgewicht pro Beilage: 50 Gramm

Verbindliche Höchstabnahmegrenzen:

Erscheinungen: 6 Ausgaben pro Jahr (in ungeraden Monaten)
Auflage: 35.000 Exemplare pro Ausgabe
Höchstgewicht pro Beilage: 50 Gramm

Eine (Mindest-)Abnahmeverpflichtung der IHK Aachen besteht nicht.

Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Sie hat eine feste Laufzeit von zwei Jahren.

Beförderungsleistungen sind nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung.

Die IHK Aachen ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
2

Leistungsbeginn ist der 01.11.2025, sodass der Druck der Januar-Ausgabe 2026 des IHKmagazins sicherzustellen ist. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht sechs Monate vor Ablauf von der IHK Aachen gekündigt wird, höchstens jedoch auf einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren (Höchstlaufzeit).

Mit dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorgesehene Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

0

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Niedrigster Preis

1. Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt zu verwenden. Einheitliche Kalkulationsgrundlage sind die im Preisblatt angegebenen Mengen. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Maßgeblich für den Angebotsvergleich ist der Brutto(gesamt)preis. Es sind ausschließlich die dafür im Preisblatt vorgesehenen Felder zu befüllen.
2. Die Vergütung schließt sämtliche mit der Leistung verbundenen Kosten ein, insbesondere Auslagen sowie Nebenleistungen des Auftragnehmers. Soweit einschlägig, ist auch die Einräumung von Nutzungs- und Urheberrechten abgegolten. Eine gesonderte Vergütung weiterer Kosten erfolgt nicht.
3. Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Vordrucks 08 sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren.
4. Für die Wertung des Angebotspreises ist ausschließlich der im Vordruck 08 angegebene Brutto(gesamt)preis maßgeblich. Der Bieter mit dem niedrigsten Angebotsvergleichspreis erhält die volle Punktzahl in Höhe von 40 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 40 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Energieeffizienz

1. Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 2: Energieeffizienz zieht die IHK Aachen Ihre Angaben auf dem Vordruck 01a heran. Angaben außerhalb dieses Vordrucks bleiben bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums 2 außer Betracht. Der Vordruck 01a darf einschließlich Voreintragungen der IHK Aachen maximal 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 10 Seiten berücksichtigt.
2. In dem Vordruck 01a werden schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet. Hierbei kommt es der IHK Aachen auf den Einsatz möglichst energieverbrauchsarmer Druckmaschinen (tatsächlicher Energieverbrauch) an.
3. Die Angaben dienen der Prüfung, ob die folgende Leistungsanforderung erfüllt ist: "Die Drucksysteme erfüllen das höchste Leistungsniveau an Energieeffizienz." (entsprechend § 67 Abs. 2 Nr. 1 VgV). Sie müssen entsprechend aussagekräftig sein (entsprechend § 67 Abs. 4 VgV).
4. Die abgefragten Angaben sind im Vordruck 01a direkt unter der jeweils vorgesehenen Überschrift einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Dokumente vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Die Einreichung erfolgt ausschließlich als bearbeitbare Word-Datei (.docx). Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht.
5. Insoweit gilt die folgende Bewertungsmethode:

10,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
07,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
05,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
02,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
00,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.

6. Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Zuschlagskriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden 10 Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die IHK Aachen die folgende Formel an: Maximal für das Unterkriterium erreichbare Punktzahl (10) dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.
7. Für das Zuschlagskriterium sind mindestens 2,5 Bewertungspunkte zu erreichen. Wird dieser Schwellenwert nicht erreicht, kann das Angebot insgesamt nicht berücksichtigt werden.

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Servicekonzept

1. Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 3: Servicekonzept ist von jedem Bieter ein Konzept vorzulegen. Dafür ist der Vordruck 09: Servicekonzept zu verwenden. Der Vordruck 09 darf einschließlich Voreintragungen der IHK Aachen maximal 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 10 Seiten berücksichtigt.
2. Die abgefragten Angaben sind im Vordruck 09 direkt unter der jeweils vorgesehenen Überschrift einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Dokumente vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Die Einreichung erfolgt ausschließlich als bearbeitbare Word-Datei (.docx). Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht.
3. Die Angaben im Vordruck 09 werden jeweils gesondert für jedes der folgenden Unterkriterien bewertet.

a.) Sachkundiger, persönlicher Serviceberater 12,5 % (= 12,5 Punkte)
b.) Flexibilität im Hinblick auf Termine 12,5 % (= 12,5 Punkte)
c.) Eigenständige Kommunikation mit dem
Grafiker 12,5 % (= 12,5 Punkte)
d.) Sicherstellung der Papierverfügbarkeit 12,5 % (= 12,5 Punkte)

Die Anforderungen, auf die es der IHK Aachen zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert:

a.) Sachkundiger, persönlicher Serviceberater:
Der IHK Aachen steht für die Vertragsdurchführung stets mindestens ein sachkundiger, persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung, der möglichst ohne längere Wartezeiten auch per Telefon / Videokonferenz unmittelbar erreichbar ist und Fragestellungen möglichst ohne Wartezeiten unmittelbar beantworten sowie Entscheidungen kurzfristig herbeiführen kann.

b.) Flexibilität im Hinblick auf Termine:
Der Auftragnehmer ermöglicht auch kurzfristige (Vorankündigung von 2-3 Wochen) Verschiebungen vorabgestimmter Termine.

c.) Eigenständige Kommunikation mit dem Grafiker:
Der Auftragnehmer gewährleistet eine direkte und eigenständige Abstimmung mit dem von der IHK Aachen beauftragten Grafiker - Rückfragen, Korrekturschleifen oder technische Absprachen erfolgen möglichst ohne Zwischenschaltung der IHK Aachen.

d.) Sicherstellung der Papierverfügbarkeit:
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass Papierbeschaffung und -vorhaltung so organisiert sind, dass die endgültige Seitenzahl einschließlich wechselnder Beilagen bis spätestens vier Wochen vor dem Drucktermin im Rahmen der in der Leistungsbeschreibung festgelegten Seitenanzahlen verbindlich festgelegt werden kann.

4. Insoweit gilt die folgende Bewertungsmethode:

10,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
07,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
05,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
02,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
00,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.

5. Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die IHK Aachen die folgende Formel an: Maximal für das Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.
6. Für jedes Unterkriterium müssen mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden.

Gewichtung
50,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

1. Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge:
a. der Text der Rahmenvereinbarung
b. Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der IHK Aachen
c. Anlage 02: Leistungsbeschreibung
d. Anlage 03: Beispiel für Redaktions- und Produktionszeitplan
e. Anlage 04: Preisblatt (= Vordruck 08)
f. Anlage 05: Soweit relevant: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02)
g. Anlage 06: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (= Vordrucke 05 und 05a, zusammen auch Anlagenkonvolut 06 genannt) - soweit relevant -
h. Anlage 07: Verantwortlicher Ansprechpartner (= Vordruck 06)
i. Anlage 08: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe, Nachweis Unterauftragnehmer (= Vordrucke 07 und 07a, zusammen auch Anlagenkonvolut 08 genannt) - soweit relevant -
j. Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B)
k. Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwendung.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y225Q8T

Einlegung von Rechtsbehelfen

Hinweis:

Da für die IHK Aachen keine gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung der Vergabeverordnung (VgV) besteht, ist die Vergabekammer nicht zuständig. Es gilt der Zivilrechtsweg.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Die Weitergabe von Teilen des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen ist entsprechend § 36 VgV zulässig. Ein Unterauftrag im Sinne dieses Vergabeverfahrens liegt vor, wenn ein anderes Unternehmen (auch: Freelancer) einen Teil der ausgeschriebenen Leistung im eigenen Namen, mit eigenem Personal und in eigener Verantwortung für den Bieter ausführt, ohne selbst Vertragspartner der IHK Aachen zu werden. In entsprechender Anwendung des § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV hat jeder Bieter bereits mit dem Angebot die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Soweit zumutbar, sind auch die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Hierfür ist der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (VHB 533a EU) zu verwenden. Die IHK Aachen kann entsprechend § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die verbindliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie entsprechend § 47 VgV den Nachweis darüber verlangen, dass dem Bieter die zur Auftragsausführung erforderlichen Ressourcen dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen. Für diesen Nachweis ist der Vordruck 07a: Nachweis Unterauftragnehmer (VHB 533b EU) zu verwenden. Sofern bereits der Vordruck 534a EU: Erklärung Eignungsleihe vorgelegt wurde, kann die Vorlage des Vordrucks 07a entfallen. Beruft sich ein Bieter in entsprechender Anwendung des § 47 VgV auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zur Erfüllung von Eignungskriterien, ist bereits mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die betreffenden Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist hierfür der Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (VHB 534b EU) zu verwenden. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (VHB 534a EU) zu verwenden. Die IHK Aachen behält sich in entsprechender Anwendung des § 47 Abs. 1 Satz 2 VgV vor, ergänzende Nachweise oder Erklärungen zum Nachweis der tatsächlichen Verfügbarkeit der Kapazitäten zu verlangen. Die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern oder die Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen im Wege der Eignungsleihe berührt nicht die alleinige vertragliche Verantwortlichkeit des Bieters gegenüber der IHK Aachen. Für sämtliche Unterauftragnehmer - unabhängig von der Stufe der Leistungserbringung - gelten die Vorgaben des § 128 Abs. 1 GWB. Die Bieter haben sicherzustellen, dass auch sämtliche Unterauftragnehmer, die an der Ausführung des Auftrags mitwirken, die geltenden umweltbezogenen, sozialen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten, die auf Unionsrecht, nationalem Recht, in Tarifverträgen oder in Rechts- und Verwaltungsvorschriften beruhen. Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Vorschriften trifft Unterauftragnehmer in gleicher Weise wie den Hauptauftragnehmer. Die IHK Aachen überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die IHK Aachen kann dem Bieter dafür eine Frist setzen.

2. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Ausschlussgründe gemäß Vordruck 04: Eigenerklärung Ausschlussgründe abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund nach § 19 Absatz 3 MiLoG vorliegt, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Mindestlohngesetz gemäß Vordruck 04a: Eigenerklärung Mindestlohngesetz abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). Zum Nachweis, dass keine Sanktionstatbestände nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Sanktionen gemäß Vordruck 04b: Eigenerklärung Sanktionen abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln).

3. Die IHK Aachen ist nicht öffentliche Auftraggeberin i. S. d. § 99 GWB. Sie unterliegt daher nicht der Vergabeordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV). Zur Sicherstellung eines wettbewerblichen, transparenten Vergabeverfahrens unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes verfährt sie in Anlehnung an die VgV nach den vorliegenden Bewerbungsbedingungen und nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) in jeweils aktueller Fassung sowie darüber hinaus allen weiteren einschlägigen Bundes- bzw. Landesgesetzen. Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen zwischen den Vergabeunterlagen und den gesetzlichen Regelungen sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensvorschriften maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind in einem solchen Fall im Lichte der geltenden Rechtsvorschriften auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen dienen der Orientierung und enthalten arbeitserleichternde Hinweise sowie ausgestaltende Vorgaben. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit. Sie ersetzen nicht die eigenverantwortliche Kenntnis und Beachtung der maßgeblichen vergaberechtlichen Bestimmungen. Bei inhaltlichen Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der Auftragsbekanntmachung und den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die jeweils zuletzt veröffentlichte Fassung der Auftragsbekanntmachung maßgeblich.

4. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Vordruck 01 Angebotsvordruck
b) Vordruck 01a: Energieeffizienz
c) Soweit relevant: Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
d) Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung (Umsatz & Referenzen & sonstige Nachweise)
e) Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
f) Vordruck 04a Eigenerklärung MiLoG (§ 19 Abs. 3 MiLoG)
g) Vordruck 04b Eigenerklärung Sanktionen
h) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
i) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit
j) Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner
k) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit noch nicht vorgelegt und kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Vordruck 07 Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe
l) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Vordruck 07a Nachweis Unterauftragnehmer
m) Vordruck 08 Preisblatt
n) Vordruck 09 Servicekonzept

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

1. Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
2. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt.
3. Im Fall von Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu führen, dessen Beruf erlaubnispflichtig ist.
4. Der Nachweis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Angebotes in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder Datei) vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

1. Bieter müssen eine Erklärung über ihren Netto-Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
2. Mindestanforderung: Der Netto-Umsatz des Bieters in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in jedem der drei genannten Geschäftsjahre jeweils mindestens 750.000 Euro betragen haben.
3. Geschäftsjahre, für die Umsätze angegeben werden, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Das laufende Geschäftsjahr zählt nicht dazu. Es ist unerheblich, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht oder ob ein Jahresabschluss vorliegt.
4. Die Erklärung ist im Rahmen des Angebotes auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt.
5. Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die IHK Aachen prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

1. Bieter müssen den Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages (Druckdienstleistungen) mit folgenden Mindestdeckungssummen, mindestens zweifach maximiert pro Versicherungsjahr führen:
2. Mindestanforderungen:
Personen- und Sachschäden: 2.500.000 Euro
Vermögensschäden: 100.000 Euro
3. Der Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei des beauftragten Versicherungsunternehmens oder des betreuenden Versicherungsdienstleisters/ -maklers vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

1. Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 02.08.2022 bis zum 01.08.2025 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber) zu benennen.
2. Mindestanforderungen:

Mindestens eine Referenz über Druckdienstleistungen mit jeweils folgenden Anforderungen (kumulativ):
(a.) Druck und Herstellung einer Zeitschrift
(b.) vierfarbig nach Euroscala, geklebt, dreiseitig beschnitten
(c.) Auflage: mindestens 30.000
(d.) Umfang: mindestens 76 Seiten pro Exemplar
(e.) Häufigkeit: mindestens 6 p.a.
(f.) im Zeitraum vom 02.08.2022 bis zum 01.08.2025
3. Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck einzutragen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht.
4. Die Referenzangaben sind im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden.
5. Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die IHK Aachen prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderungen erfüllt sind.
6. § 50 VgV bleibt unberührt.

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

1. Erforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens des Bieters.
2. Mindestanforderung:
Bieter müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates zum Qualitätsmanagement auf der Grundlage der EN ISO 12647 erbringen.

Die IHK Aachen erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen.

Konnte ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so wird die IHK Aachen auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme anerkennen, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen.

Der Nachweis der Zertifizierung muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

1. Erforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens des Bieters.
2. Mindestanforderung:
Bieter müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates zum Qualitätsmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 50001 erbringen.

Die IHK Aachen erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen.

Konnte ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so wird die IHK Aachen auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme anerkennen, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen.

Der Nachweis der Zertifizierung muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Siehe Vertragsunterlagen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung