Beschaffung eines ERP-Systems
Die bonnorange AöR (nachfolgend "AG" für Auftraggeberin genannt) plant in den nächsten Jahren, die komplette IT-Landschaft von der Stadt Bonn in die eigene Organisation zu migrieren. Der AG möchteden Mitarbeitenden und dem Finanzbereich zukünftig eine moderne ERP-Systemlandschaft anbieten können. Dafür ist die Einführung eines ERP-Systems im Jahr 2027 geplant und damit vor der S/4-Migration der Stadt Bonn selbst. Dies wird nach aktueller Planung auch einen Parallelbetrieb über ein Quartal mit dem heute genutzten SAP R/3 der Stadt Bonn beinhalten. Die bonnorange AöR verfolgt mit der Vergabe der Leistungen zu einem ERP-System mindestens folgende strategische Ziele:- Rechtsichere Aufstellung des Unternehmens in dem Bereich Finance,- Vereinfachung und Kanalisierung des Daten- und Informationsflusses innerhalb des Unternehmens und deutliche Reduzierung der vorhandenen Systembrüche und der vorhandenen Schnittstellen,- Optimierung der Geschäftsprozesse und der organisatorischen Abläufe und Strukturen im Unternehmen durch standardisierte best practise Lösungen im IT-Bereich bei gleichzeitiger Entlastung interner Ressourcen,- Verbesserung der Anpassungsfähigkeit an Unternehmens- und Marktveränderungen bei optimalem Verhältnis zwischen Kosten und Leistungen,- Etablierung von skalierbaren Services mit fest definierten Leistungsschnitten mit marktüblichen Service-Leveln, einhergehend mit kalkulierbaren monatlichen Kosten,- Gewinnung von Flexibilität und Planungssicherheit,- Berücksichtigung der Nachhaltigkeit - Klimaneutralität ist wünschenswert.
Die AG ist ausschließlich an marktgängigen, standardisierten Lösungen interessiert, die ohne umfangreiche Individualentwicklungen (Customizing) einsatzfähig sind. Ziel ist die Implementierung eines bewährten ERP- Systems mit hoher Standardisierung, die in vergleichbaren Organisationen bereits produktiv im Einsatz sind und die zu der Unternehmensgröße und der Branche der AG nutzbar sind. Maßgeblich ist hierbei ein "Best Practice"-Ansatz mit klar definierten, vorgefertigten Prozessen. Individuelle, manufakturartige oder proprietäre Systeme sind ausdrücklich nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Der Preis ergibt sich aus der Summe der in der Anlage B.3 Bietererklärung Preis und Kriterien abgefragten Angaben. Die Preise werden gemäß folgender Formel in Punkte umgewandelt:Wertungspunkte = (Referenzpreis* / Angebotspreis) x maximale Wertungspunktzahl *Referenzpreis = günstigstes Angebot
Die Bewertungskriterien inkl. der jeweils maximal erreichbaren Punktzahl werden in der Anlage B.3 Bietererklärung Preis und Kriterien aufgeführt. Dort sind die Kriterien durch den Bieter einzeln zu beantworten. Bei Bejahung von Kriterien wird die volle Punktzahl in der jeweiligen Kategorie vergeben. Bei Verneinung werden 0 Punkte vergeben.
Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende oder unvollständige (nicht wertungsrelevante) Unterlagen in den Grenzen des § 56 Abs. 2 bis 5 VgV bzw. § 41 Abs. 2 UVgO nachzufordern.
In dem geplanten Projektteam sind mindestens 2 ERP-Berater.In dem geplanten Projektteam sind mindestens ein ERP-Entwickler.In dem geplanten Projektteam sind mindestens ein ERP-Servicemitarbeiter.
Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter der letzten drei Kalenderjahre pro Jahr liegt bei mindestens 40 beschäftigten Arbeitskräften.
Der Bieter muss im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe jeweils mindestens EUR 5 Mio. (jeweils 2-fach/Jahr) sowie mindestens EUR 1 Mio. (2-fach/Jahr) für Vermögensschäden nachweisen.
Der Bieter muss eine aktuelle ISO 9001 oder ISO 20000 Zertifizierung nachweisen.Das Rechenzentrum des Bieters muss ISO 27001 zertifiziert sein.
Bei der Referenz handelt es sich um ein Projekt, das Umsatzvolumen vergleichbar ist und zwischen 700.000 EUR und 1.100.000 EUR jährlichen Service Betrieb lagen.
Bei der Referenz handelt es sich um ein kommunales Unternehmen.
Der Betrieb der Services erfolgt derzeit oder ist bereits abgeschlossen.
Aktueller Auszug (d.h. im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist höchstens 90 Tage seit dem Ausstellungsdatum erstellt) aus dem Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis über die Erlaubnis der Berufsausübung.
Eigenerklärung zum Netto-Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Netto-Gesamtjahresumsatz für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr beträgt mindestens 1.200.000 EUR.Bei Bildung einer Bietergemeinschaft wird der Netto-Gesamtjahresumsatz für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr für die Erfüllung der Mindestanforderung kumuliert.
Eigenerklärung zu den technischen Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. HINWEIS: Werden auch technische Fachkräfte angegeben, die dem Unternehmen nicht angehören, sind insoweit die Vorgaben der Eignungsleihe gem. § 47 VgV /§ 34 UVgO zu beachten.