Die Prüfung soll nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (vgl. Prü-fungsstandards und Prüfungshinweise des IDW) durchgeführt und so geplant werden, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich wesentlich auf die Ordnungsmäßigkeit von Jahresab-schluss und Lagebericht auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Dies umfasst die Beurteilung, ob der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt und der Lagebericht insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Klinikum Altenburger Land GmbH gibt und die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.
Die Prüfung des Jahresabschlusses soll die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-grundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes umfassen.
Durch § 30 ThürKHG wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der pauschalen Fördermittel nach § 12 ThürKHG durch die gesetzlichen Vertreter.
Prüfung nach § 53 HGrG
Ergänzend sind auch die Bestimmungen des § 53 Abs. 1 und 2 HGrG zu beachten.
Danach erstreckt sich die Prüfungs- und Berichtspflicht auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse; Grundlage der Prüfung ist dabei der Fragenkatalog gemäß IDW PS 720.
Erteilung von Bescheinigungen
- Bestätigung gemäß § 4 Abs. 3 Satz 7 KHEntgG (Erlöse)
- Bestätigung gemäß § 17a KHG (Ausbildung)
- Bestätigung gemäß § 5 Abs. 4 PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2025 (Pflegepersonaluntergrenzen)
- Bestätigung gemäß § 6a Abs. 3 Satz 3 KHEntgG (Pflegebudget)
- Bestätigung nach § 4 Abs. 9 KHEntgG (Hygieneförderprogramm)
- Bestätigung zweckentsprechende Verwendung der Zuschläge für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen nach § 4a Abs. 1 Satz 7 KHEntgG
- Bestätigung zweckentsprechende Mittelverwendung zur Förderung der geburtshilflichen Versorgung im Krankenhaus nach § 5 Abs. 2b KHEntgG